Welche pauschalen kann ich bei der steuererklärung angeben 2013

Um sowohl dem Finanzamt als auch den Steuerzahler/innen das Leben leichter zu machen, gibt es im Steuerrecht sogenannte Pauschbeträge. Was bedeutet das? Nun, bei einem Pauschbetrag können Sie als Steuerzahler/in einen bestimmten Betrag pauschal von der Steuer absetzen, ohne dass das Finanzamt dafür Belege sehen möchte. 

Sind Ihre Kosten höher als der jeweilige Pauschbetrag, können Sie in der Regel Ihre tatsächlich entstandenen Kosten von der Steuer absetzen – dann aber mit Belegen, also mit einem Nachweis.

Da es immer wieder zu Verwechslungen kommt: Im Unterschied zum Pauschbetrag bleibt bei einem Freibetrag ein bestimmter Teil des Einkommens steuerfrei.

So viel zum Grundprinzip der Pausch(al)beträge. Jetzt wird es konkret: Wir zeigen Ihnen die 10 wichtigsten pauschalen Steuervorteile im Überblick:

1. Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer

Alles, was ein/e Arbeitnehmer/in für den Beruf an Geld in die Hand nehmen muss, bezeichnet das Finanzamt als Werbungskosten. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für die tägliche Fahrt zur Arbeit oder die Arbeitskleidung. 1.000 Euro rechnet der Staat allen Arbeitnehmer/innen pauschal am Ende des Jahres an – die sogenannte Werbungskostenpauschale, manchmal auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt. Diese 1.000 Euro Werbungskosten werden Ihnen vom zu versteuernden Einkommen abgezogen – egal, ob Sie wirklich Kosten hatten oder nicht.

2. Werbungskostenpauschale für Rentner

Auch Rentner/innen können Werbungskosten von der Steuer absetzen – entweder individuell oder über eine Pauschale. Die Werbungskostenpauschale für Rentner fällt allerdings viel niedriger aus als die für Arbeitnehmer/innen: Nur 102 Euro pro Jahr kann ein/e Rentner/in pauschal geltend machen. Höhere Ausgaben können zwar abgesetzt, müssen aber nachgewiesen werden.

3. Entfernungspauschale

Berufspendler/innen dürfen für die ersten 20 Kilometer pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer einer einfachen Fahrtstrecke in der Steuererklärung eintragen – ohne Belege wie zum Beispiel Tankquittungen. Das nennt man im Steuerrecht Entfernungspauschale, umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt. Ab dem 21 Kilometer gilt ab 2021 eine Pauschale von 35 Cent pro gefahrenem Kilometer.

4. Verpflegungspauschale

Gehen Sie auf Dienstreise, dürfen Sie sich über die Verpflegungspauschale freuen: Sind Sie länger als acht Stunden im Auftrag Ihres Chefs / Ihrer Chefin unterwegs, können Sie pauschal 14 Euro in Ihrer Steuererklärung eintragen. 28 Euro Verpflegungspauschale gibt es, wenn Sie 24 Stunden und länger auf Dienstreise sind, also mindestens einen Tag und eine Nacht.

Die Verpflegungspauschale wird Ihnen in der Regel von Ihrem Arbeitgeber zw. Ihrer Arbeitgeberin ausgezahlt. Übernimmt diese/dieser die Kosten nicht, können Sie Ihre Dienstreisekosten auf Seite 2 der Anlage N Ihrer Steuererklärung eintragen.

5. Umzugskostenpauschale

Ein Umzug kostet meistens Geld und Nerven. Zieht man aus beruflichen Gründen um, gibt es steuerlich gesehen aber immerhin die Umzugskostenpauschale in Höhe von 870 Euro. Für jede weitere Person (Lebenspartner/in und Kinder), die nach dem Umzug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, erhöht sich diese Pauschale um 580 Euro (seit April 2021). Dank der Steuer-Pauschale entfällt außerdem das lästige Sammeln von Quittungen, Rechnungen & Co.

6. Sonderausgabenpauschbetrag

Bestimmte Kosten gelten im Steuerrecht als Sonderausgaben. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Ausbildungskosten, Kirchensteuer oder auch Spenden und Mitgliedsbeiträge beziehungsweise Vereinsbeiträge. Wenn Sie keine Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung eintragen, berücksichtigt das Finanzamt automatisch den Sonderausgabenpauschbetrag. Das sind jährlich 36 Euro für Singles und 72 Euro für Verheiratete.

Wichtig: Falls Ihre Sonderausgaben höher sind, sollten Sie diese Kosten unbedingt angeben. Der Sonderausgabenpauschbetrag ist nämlich so niedrig, dass Sie allein mit Ihrer gezahlten Kirchensteuer bzw. einer Spende oft schon höher liegen.

7. Sparerpauschbetrag

Früher hieß er noch Sparerfreibetrag, heute heißt er Sparerpauschbetrag und manchmal wird er auch Zinsfreibetrag genannt. Gemeint ist aber weiterhin das Gleiche: Als Single dürfen Sie Kapitalerträge wie Zinsen bis zu einer Höhe von 801 Euro pro Jahr steuerfrei behalten. Das Doppelte, also 1.602 Euro, steht Ihnen zu, wenn Sie verheiratet sind. Wie bei vielen anderen Pauschbeträgen auch, müssen Sie den Sparerpauschbetrag nicht extra beantragen. Aber wichtig ist, dass Sie bei Ihrer Bank einen sogenannten Freistellungsauftrag stellen.

8. Behinderten-Pauschbetrag

Sind Sie körperlich oder geistig eingeschränkt, entstehen Ihnen Kosten, die ein gesunder Mensch nicht hat – zum Beispiel Ihre Ausgaben für Medikamente, Therapien oder medizinische Hilfsmittel. Der Behinderten-Pauschbetrag soll alle Kosten abdecken, die typisch für die Behinderung sind und die man regelmäßig hat.

Der Behinderten-Pauschbetrag liegt je nach Grad der Behinderung zwischen 384 und 2.840 Euro jährlich. Hilflosen und blinden Menschen steht seit 2021 ein Pauschbetrag von 7.400 Euro zu, unabhängig vom Grad der Behinderung.

9. Behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale

Seit 2021 wird in einem neuen Gesetz eine behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschale geregelt. Das heißt: Menschen mit dem Merkzeichen "aG", "Bl", "TBl" oder "H" steht ab der Steuererklärung 2021 ein Pauschbetrag von 4.500 Euro zu. Diesen können sie verwenden, ohne die Kosten nachweisen zu müssen. Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 oder einem GdB von 70 mit dem Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) steht ihnen immerhin eine Fahrtkosten-Pauschale von 900 Euro zu.

10. Pflegepauschbetrag

Der Pflegepauschbetrag soll Sie entlasten, wenn Sie einen schwerstpflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Mit einem steuerfreien Pauschbetrag in Höhe von 924 Euro im Jahr unterstützt Sie der Staat. Ab 2021 sind es je nach Pflegegrad  600 bis 1.800 Euro. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel dürfen Sie für die Pflege keine Bezahlung bekommen. Um den Pflegepauschbetrag zu erhalten, tragen Sie Name und Anschrift der pflegebedürftigen Person in die Anlage Außergewöhnliche Belastungen Ihrer Steuererklärung ein.

Wenn Sie sich unsicher sind, welche Kosten Sie pauschal von der Steuer absetzen können, kommen Sie zu uns. Unsere Beraterinnen und Berater kennen sich aus in Sachen Pauschbetrag und sichern Ihnen die Steuervorteile, die Ihnen zustehen. Eine/n Berater/in in Ihrer Nähe finden Sie hier: Beratersuche.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Fachliteratur - Die beruflich benötigten Fachzeitschriften und -bücher kannst Du steuerlich absetzen. Lass Dir auf der Quittung den Titel vermerken, damit Du bei Nachfragen des Finanzamts mögliche Zweifel ausräumen kannst. Tageszeitungen kannst Du in der Regel nicht absetzen.

Wenn Du ein Abonnement nahezu ausschließlich beruflich nutzt, dann gelten die Aufwendungen als Werbungskosten. Dieses Ergebnis erreichte ein Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins, der die Kosten seines Sky-Bundesliga-Abos absetzen durfte (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 5. November 2019, Az. 15 K 1338/19 E). Er argumentierte, dass er sein Sky Fußball-Bundesliga-Paket benötige, um sich durch das Sehen von Bundesligaduellen beruflich auf dem Laufenden zu halten. Zunächst hat das Finanzgericht (FG) den Werbungskostenabzug abgelehnt, der Bundesfinanzhof sah dies anders und wies die Finanzrichter an, den konkreten Fall erneut zu prüfen. Und über vier Jahre später gaben sie dem Kläger recht.

Fahrten zur Arbeit - Deine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte fördert der Gesetzgeber in Form einer Pauschale. Für diesen Weg kannst Du eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 Euro für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzen – unabhängig davon, wie Du zur Arbeit und wieder nach Hause gelangst. Ab 2021 gilt für Fernpendler ein höherer Kilometersatz. Ab dem 21. Kilometer darfst Du 35 Cent ansetzen.

Die Entfernungspauschale ist grundsätzlich auf 4.500 Euro jährlich begrenzt. Wenn Du aber mit Deinem eigenen Pkw oder einem Dienstwagen zur Arbeit fährst, berücksichtigt das Finanzamt auch einen höheren Betrag.

Fährst Du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, kannst Du statt der Entfernungspauschale auch Deine höheren tatsächlichen Kosten abrechnen.

Feierkosten - Die Kosten für eine Feier mit Kollegen, Vorgesetzen und Geschäftsfreunden sind steuerlich absetzbar, falls das Fest zumindest in Teilen beruflich veranlasst war. Im Juli 2015 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass ein Steuerberater die Ausgaben für eine Feier mit Kollegen und persönlichen Freunden absetzen darf (Urteil vom 8. Juli 2015, Az. VI R 46/14). Er hatte in einer gemieteten Halle 46 Kollegen zu seiner bestandenen Steuerberaterprüfung eingeladen und zugleich 55 Leute aus seinem privaten Umfeld anlässlich seines 30. Geburtstags. Er reichte die Gästeliste beim Finanzamt ein und wollte anteilig die Kosten für Miete und Bewirtung als Werbungskosten abziehen. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht Baden-Württemberg lehnten das ab; der BFH gestattete dies.

Diese steuerzahlerfreundliche Rechtsprechung ist mittlerweile gefestigt, wie das BFH-Urteil vom 20. Januar 2016, Az. VI R 24/15 zeigt. Hier klagte ein Finanzbeamter, der sein 40-jähriges Dienstjubiläum mit seinen Kollegen im Finanzamt feierte. Er lud alle Kollegen per E-Mail dazu ein und durfte die von ihm bestellten und bezahlten Getränke und Häppchen als Werbungskosten absetzen. Denn ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis, hat der BFH festgestellt. Die Aufwendungen hierfür können nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein, wenn der Arbeitnehmer folgende Bedingungen einhält:

  • Der Mitarbeiter tritt als Gastgeber auf und bestimmt die Gästeliste.
  • Nachdem die Grenze zwischen Kollegen und privaten Freunden fließend sein kann, sollten die beruflichen Gäste nicht individuell, sondern nach einem abstrakten Kriterium eingeladen werden: zum Beispiel alle Kollegen, die gesamte Abteilung, alle Außendienstler, die Senioren oder Azubis der Firma etc.
  • Die Feier sollte in Räumlichkeiten des Arbeitgebers stattfinden und idealerweise zumindest in Teilen oder am Rande der regulären Arbeitszeiten, zum Beispiel am Freitagnachmittag.
  • Bezüglich des Aufwands sollte sie im üblichen Rahmen gehalten werden. Ein Sekt- und Weinumtrunk mit Häppchen ist auf jeden Fall drin.
  • Abgrenzung zu Re­prä­sen­ta­tions­auf­wen­dung­en: Wer Verwandte, persönliche Freunde, Angehörige des öffentlichen Lebens wie Bürgermeister, Stadträte, Journalisten einlädt, muss wissen, dass diese zum privaten Bereich gehören und ihre Einladung einer beruflichen Veranlassung zumindest zum Teil widersprechen kann. Zumindest aber der Teil der Kosten, der auf die beruflichen Gäste entfällt, ist absetzbar.

Der Anlass der Feier ist nur eines von mehreren Kriterien. Das Gesamtbild entscheidet, ob und in welcher Höhe Werbungskosten absetzbar sind. Auch Arbeitnehmer können Bewirtungskosten haben.

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten, dann darf er bis zu 110 Euro je Teilnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei sponsern. Geschenke bis 60 Euro fließen in diese Betragsgrenze ein. Gibt die Firma mehr als 110 Euro pro Person, muss sie hierfür Lohnsteuer und auch So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge abführen.

Fort- und Weiterbildung -Berufliche Fort- oder Weiterbildungskosten kannst Du in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für Bildungsmaßnahmen in einem schon ausgeübten Beruf als auch für eine Berufstätigkeit in Zukunft (wie die Vorbereitung eines Handwerksgesellen auf die Meisterprüfung). Typische Beispiele sind Lehrgänge, Tagungen und Seminare.

Führerschein - Die Aufwendungen für einen Lkw- oder Busführerschein sind grundsätzlich Werbungskosten, wenn Du ihn beruflich brauchst. Dagegen zählen die Kosten eines Pkw-Führerscheins zur privaten Lebensführung, auch wenn Du nur mit dem Auto zur Arbeit kommen kannst.

Homeoffice-Pauschale - Falls Du in den Jahren 2020 und 2021 von zuhause arbeitest und die steuerrechtlichen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllst, kannst Du von der neu eingeführten Homeoffice-Pauschale profitieren. Demnach kannst Du für jeden Arbeitstag, den Du ausschließlich im Homeoffice verbringst, 5 Euro abziehen. Dieser Abzug ist auf 120 Tage begrenzt, so dass Du pro Jahr höchstens 600 Euro absetzen kann. Allerdings wird die Homeoffice-Pauschale mit der Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le verrechnet. Daher können nur Arbeitnehmer, die mit ihren gesamten Werbungskosten über 1.000 Euro kommen, von ihr profitieren.

Hast Du ein Arbeitszimmer, kannst Du weiterhin Deine Arbeitszimmerkosten absetzen. Deine mitwohnende Partnerin, die nur eine Arbeitsecke hat, kann aber zusätzlich die neue Homeoffice-Pauschale geltend machen. Das könnt Ihr also in der gemeinsamen Steu­er­er­klä­rung kombinieren.

Mit der Tagespauschale werden die Mehraufwendungen für die Nutzung der Wohnung abgegolten, insbesondere auch für Strom, Heizung und weitere Raumkosten. BeruflicheTelefon- und Internetkosten kannst Du zusätzlich absetzen. Hierfür gibt es ohne Einzelnachweise eine Begrenzung auf 20 Prozent des Rechnungsbetrags, höchstens 20 Euro monatlich.

Kapitaleinkünfte - Seit 2009 erhebt der Staat auf Zinsen, Dividenden und andere private Geldanlagen 25 Prozent Abgeltungsteuer. Die tatsächlichen Werbungskosten sind nicht absetzbar. 

Kontoführung - Auf normalen Girokonten finden regelmäßig auch beruflich veranlasste Transaktionen (zum Beispiel die Überweisung des Arbeitslohns) statt. Deshalb sind Kon­to­füh­rungs­ge­bühren anteilig als Werbungskosten abziehbar. Hier hat sich eine Nichtbeanstandungsgrenze von 16 Euro jährlich durchgesetzt. Die meisten Finanzämter berücksichtigen diesen Betrag auch bei kostenfreien Girokonten. Das Finanzamt verlangt bis dahin keine Belege.

Kreditkarte - Bestimmt verwendest Du Deine Kreditkarte auch für berufliche Ausgaben. Dann solltest Du einen beruflichen Nutzungsanteil in Prozent ermitteln. Den Kostenanteil, der auf die berufliche Nutzung entfällt, kannst Du als Werbungskosten abziehen.

Meisterprüfung - Wer sich für die Aufstiegsfortbildung zum Meister entscheidet, kann seine Ausgaben als Werbungskosten abziehen.