Eine juristische Person ist eine Gemeinschaft von Personen oder Sachen, der aufgrund der Rechtsordnung eine Rechtsfähigkeit zusteht. So ist sie ein Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten. Show
Wer oder was ist eine juristische Person?Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder Sachen, welche zu einer rechtlich geregelten Einheit wird. Ihr steht seitens der Rechtsordnung eine Rechtsfähigkeit zu. Dadurch kann sie Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten sein und zudem vor Gericht selbst klagen und auch verklagt werden. Zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts ist zu unterscheiden. Welche juristischen Personen gibt es im Privatrecht?Juristische Personen des Privatrechts sind im Sinne der oben genannten Definition Personenvereinigungen und Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten. Im Zivilrecht werden damit regulär Körperschaften (Personenzusammenschlüsse) angesprochen, die gesetzlich regelmäßig von Gesamthandsgemeinschaften (Gemeinschaften, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht), meist Personengesellschaften, unterschieden werden. Es kann allerdings auch Mischformen geben. Merkmale von Personenvereinigungen / Körperschaften sind:
Merkmale von Personengesellschaften / Gesamthandsgemeinschaften sind:
Beispiele für juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)Die GmbH ist einer der bedeutsamsten juristischen Personen Deutschlands. Sie ist allerdings weder eine reine Personen- noch eine reine Kapitalgesellschaft (Körperschaft), sondern stellt eine Mischform dar. Ihre Definitionsmerkmale sind:
Die Aktiengesellschaft (AG)Die AG ist hingegen eine reine Kapitalgesellschaft und stellt damit ebenfalls auch eine juristische Person dar.
Die eingetragene Genossenschaft (e.G.)Die e.G. ist auch eine reine Kapitalgesellschaft. Ihre Definitionsmerkmale sind gemäß dem Genossenschaftsgesetz (GenG):
Der VereinEs gibt laut dem Gesetz zwei Formen von Vereinen:
Der wirtschaftliche Verein ist eine Kapitalgesellschaft, also eine Körperschaft, und eine juristische Person. Ihre Rechtsfähigkeit wird gesetzlich geregelt. Die Definitionsmerkmale eines wirtschaftlichen Vereins sind:
Beispiele für nicht juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere:
Welche juristischen Personen gibt es im öffentlichen Recht?Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind regulär auch Körperschaften, können aber ebenso öffentliche Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Zudem werden auch sogenannte „Beliehene“ als juristische Personen des öffentlichen Rechts verstanden. Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die aus gesetzlichen Gründen einzelne hoheitliche Aufgaben (zwingend berechtigtes oder verpflichtetes Handeln) übertragen bekommen. Sie sind ebenso rechtsfähig, in Ausnahmefällen allerdings nur grundrechtsfähig. Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt ins Leben gerufen und mitgliedschaftlich verfasst. Die Rechtsträger sind allerdings vom Wechsel der Mitglieder unabhängig und kommen hoheitlichen Aufgaben nach. Auch Bund, Länder und Gemeinden zählen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Eine öffentliche Anstalt ist eine Vereinigung von personellen und sachlichen Mitteln, für die ein Träger der öffentlichen Verwaltung zuständig ist. Sie muss einen besonderen öffentlichen Zweck dauerhaft erfüllen. Stiftungen des öffentlichen Rechts sind als Institutionen zu verstehen, die organisatorisch losgelöst rechtsfähig sind. Sie haben den Zweck, einen Bestand des öffentlichen Vermögens zu verwalten. « zur Glossar-Startseite
Im Wirtschaftsunterricht ist oft die Rede von natürlichen und juristischen Personen. Der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen ganz einfach und schnell erklärt. Juristische Personen sind keine "Personen" im wörtlichen Sinne, sondern ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher bzw. juristischer Personen oder deren Vermögen. Wenn du mehr zum Thema natürliche Personen erfahren willst, klicke einfach auf den Begriff und du gelangst direkt zu dem Artikel dazu. Juristische Person – EigenschaftenDamit du das besser verstehen kannst, hier ein kleiner Exkurs zu natürlichen Personen: Natürliche Personen sind alle Menschen, unabhängig von ihren Eigenschaften. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet, wenn sie sterben. Die beiden wesentlichen Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen sind:
Juristischen Personen und natürliche Personen sind daher stets zu differenzieren. Die juristische Person kann erst Träger von Rechten und Pflichten werden, wenn ihr die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird. Ist dies geschehen, dann können sie, genau wie natürliche Personen, über Vermögen verfügen, Rechte und Pflichten haben und als Erbe eingesetzt werden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, zu klagen oder verklagt zu werden. Jede Handlung bedarf jedoch der Weisung eines Vertretungsberechtigten, wie etwa des Geschäftsführers. Ein Fußballverein ist Eigentümer eines Fußballplatzes. Der Verein wurde von mehreren natürlichen Personen gegründet. Eigentümer ist jedoch nur der Verein als juristische Person. Bei juristischen Personen kann man zwischen juristischen Personen des Privatrechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterscheiden.
Juristische Person des PrivatrechtsJuristische Personen des Privatrechts sind mitgliedschaftlich organisierte Körperschaften oder aus einem zweckgebundenen Vermögen bestehende Institutionen. Nach der Eintragung in ein bei einem Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister oder Vereinsregister) haben sie die Rechte, die auch eine natürliche Person hat und sie gelten als rechtsfähig. Es sind also rechtlich als selbstständig anerkannte Personenvereinigungen. Juristische Personen des Privatrechts sind:
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind rechtlich selbstständige Personenvereinigungen. Sie entstehen durch einen Hoheitsakt bzw. ein Gesetz und zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Somit entsteht eine klare Abgrenzung zu juristischen Personen des Privatrechts, welche durch Eintragung oder Verleihung entstehen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:
Es gibt vier wesentliche Merkmale, die juristische Personen als solche kennzeichnen:
Juristische Person – RechtsfähigkeitJuristische Personen sind nicht automatisch rechtsfähig. Diese muss ihnen erst anerkannt werden. Juristische Person des PrivatrechtsBei juristischen Personen des Privatrechts gibt es unterschiedliche Wege, die Rechtsfähigkeit anzuerkennen. VereineEin nicht wirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein wird dann zu einem eingetragenen Verein (Abkürzung: e. V.). Ein wirtschaftlicher Verein benötigt die staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit. Dies erfolgt durch das Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat. Es gibt jedoch auch nicht rechtsfähige Vereine. Dazu gehören beispielsweise Studierendenverbindungen oder Kegelclubs. StiftungenAuch hier ist die Genehmigung des Bundeslandes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, damit die Stiftung rechtsfähig wird. Rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts entstehen dabei mit der Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde. Sonstige PersonenvereinigungenDie Rechtsfähigkeit sonstiger Personenvereinigungen ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen.
Juristische Person des öffentlichen RechtsDie juristischen Personen des öffentlichen Rechts nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Ihre Rechtsfähigkeit erlangen sie entweder direkt durch das Gesetz oder durch die staatliche Anerkennung. Juristische Person - Das Wichtigste
Eine juristische Person ist ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrere natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Sie werden Träger von Rechten und Pflichten, wenn ihnen die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird.
Juristische Personen werden unterschieden in juristische Personen des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten oder Körperschaften).
Zu den juristischen Personen zählen "juristischen Konstrukte", also Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Dazu können unter anderem Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Körperschaften gehören.
Frage
Sind juristische Personen Menschen?
Antwort
Nein, es stehen nur Menschen dahinter.
Frage
Wer gibt die Willenserklärungen für juristische Personen ab?
Antwort
Frage
Vertragsverhältnisse kommen mit den natürlichen Personen hinter der juristischen Person zustande.
Antwort
Frage
Was sind die vier Merkmale juristischer Personen?
Antwort
1. Vorhandensein von Organen 2. Fremdorganschaft 3. Fähigkeit selbstständiger gemeinsamer Interessenverfolgung 4. Trennungsprinzip bei der Haftung
Frage
Ab wann kann eine juristische Person Träger von Rechten und Pflichten werden?
Antwort
Sobald ihr die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wurde.
Frage
Wird der gesetzliche Vertreter des eines Unternehmens automatisch zur juristischen Person?
Antwort
Frage
Welche Arten von juristischen Personen gibt es?
Antwort
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.
Frage
Wodurch kennzeichnen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts aus?
Antwort
Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht.
Frage
Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
Antwort
Frage
Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person des Privatrechts.
Antwort
Frage
Universitäten sind juristische Personen des Privatrechts.
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