Was ist eine juristische person des privaten rechts

Eine juristische Person ist eine Gemeinschaft von Personen oder Sachen, der aufgrund der Rechtsordnung eine Rechtsfähigkeit zusteht. So ist sie ein Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten.

Wer oder was ist eine juristische Person?

Eine juristische Person ist eine Vereinigung von Personen oder Sachen, welche zu einer rechtlich geregelten Einheit wird. Ihr steht seitens der Rechtsordnung eine Rechtsfähigkeit zu. Dadurch kann sie Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten sein und zudem vor Gericht selbst klagen und auch verklagt werden.

Zwischen juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts ist zu unterscheiden.

Welche juristischen Personen gibt es im Privatrecht?

Juristische Personen des Privatrechts sind im Sinne der oben genannten Definition Personenvereinigungen und Träger ihrer eigenen Rechte und Pflichten. Im Zivilrecht werden damit regulär Körperschaften (Personenzusammenschlüsse) angesprochen, die gesetzlich regelmäßig von Gesamthandsgemeinschaften (Gemeinschaften, denen ein bestimmtes Vermögen gemeinschaftlich zusteht), meist Personengesellschaften, unterschieden werden. Es kann allerdings auch Mischformen geben.

Merkmale von Personenvereinigungen / Körperschaften sind:

  • Ihr Bestand ist unabhängig von den Mitgliedern
  • Sie sind eine Drittorganschaft (also eine Fremdorganschaft / ein Prinzip, bei der die organschaftliche Vertretung der Gesellschaft von ihren Gesellschaftern losgelöst sein und an außenstehende Organwalter übertragen werden kann)
  • Sie unterliegen dem Mehrheitsprinzip
  • Sie haften durch das Gesellschaftsvermögen

Merkmale von Personengesellschaften / Gesamthandsgemeinschaften sind:

  • Sie sind von den Gründern abhängig
  • Sie sind eine Selbstorganschaft (gegenteilig zur Drittorganschaft)
  • Sie unterliegen dem Einstimmigkeitsprinzip
  • Ihre Gesellschafter haften persönlich mit ihrem Privatvermögen

Beispiele für juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere:

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist einer der bedeutsamsten juristischen Personen Deutschlands. Sie ist allerdings weder eine reine Personen- noch eine reine Kapitalgesellschaft (Körperschaft), sondern stellt eine Mischform dar.

Ihre Definitionsmerkmale sind:

  • Sie ist eine Handelsgesellschaft
    • Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist damit selbst Träger von Rechten und Pflichten
    • Ihre Gesellschafter sind mit Stammeinlagen an dem, in Geschäftsanteile zerlegten, Stammkapital beteiligt – ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften

Die Aktiengesellschaft (AG)

Die AG ist hingegen eine reine Kapitalgesellschaft und stellt damit ebenfalls auch eine juristische Person dar.


Ihre Definitionsmerkmale sind:

  • Sie ist eine Handelsgesellschaft und hat eine eigene Rechtspersönlichkeit – damit entspricht sie, gemäß dem Gesetz, genauso wie die GmbH und e.G. einem Formkaufmann
    • Ihre Gesellschafter, die sogenannten „Aktionäre“, sind mit Einlagen an dem, in Aktien zerlegten, Grundkapital beteiligt – ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften

Die eingetragene Genossenschaft (e.G.)

Die e.G. ist auch eine reine Kapitalgesellschaft.

Ihre Definitionsmerkmale sind gemäß dem Genossenschaftsgesetz (GenG):

  • Sie ist eine Gesellschaft mit einer nicht geschlossenen (begrenzten) Mitgliederzahl
    • Sie fördert den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb


Die eingetragene Genossenschaft hat dementsprechend keinen beliebigen Zweck zum Ziel und stellt dadurch auch keine Handelsgesellschaft dar. Gesetzlich ist sie allerdings eine juristische Person und hat somit eine eigene Rechtspersönlichkeit. Zudem entspricht sie gesetzlich auch einem Kaufmann.

Der Verein

Es gibt laut dem Gesetz zwei Formen von Vereinen:

  • Nichtwirtschaftlicher Verein

Der wirtschaftliche Verein ist eine Kapitalgesellschaft, also eine Körperschaft, und eine juristische Person. Ihre Rechtsfähigkeit wird gesetzlich geregelt.

Die Definitionsmerkmale eines wirtschaftlichen Vereins sind:

  • Er hat eine auf Dauer angelegte Verbindung einer größeren Anzahl von Personen
    • Er verfolgt damit einen bestimmten Zweck

Beispiele für nicht juristische Personen des Privatrechts sind insbesondere:

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) nach dem BGB, welche die Grundform aller Personengesellschaften darstellt
     
  • Die offene Handelsgesellschaft (oHG)
     
  • Die Kommanditgesellschaft (KG)
     
  • Die stille Gesellschaft

Welche juristischen Personen gibt es im öffentlichen Recht?

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind regulär auch Körperschaften, können aber ebenso öffentliche Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sein. Zudem werden auch sogenannte „Beliehene“ als juristische Personen des öffentlichen Rechts verstanden. Beliehene sind natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die aus gesetzlichen Gründen einzelne hoheitliche Aufgaben (zwingend berechtigtes oder verpflichtetes Handeln) übertragen bekommen. Sie sind ebenso rechtsfähig, in Ausnahmefällen allerdings nur grundrechtsfähig.

Körperschaften des öffentlichen Rechts werden durch einen staatlichen Hoheitsakt ins Leben gerufen und mitgliedschaftlich verfasst. Die Rechtsträger sind allerdings vom Wechsel der Mitglieder unabhängig und kommen hoheitlichen Aufgaben nach. Auch Bund, Länder und Gemeinden zählen zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

Eine öffentliche Anstalt ist eine Vereinigung von personellen und sachlichen Mitteln, für die ein Träger der öffentlichen Verwaltung zuständig ist. Sie muss einen besonderen öffentlichen Zweck dauerhaft erfüllen.

Stiftungen des öffentlichen Rechts sind als Institutionen zu verstehen, die organisatorisch losgelöst rechtsfähig sind. Sie haben den Zweck, einen Bestand des öffentlichen Vermögens zu verwalten.

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Im Wirtschaftsunterricht ist oft die Rede von natürlichen und juristischen Personen. Der Unterschied zwischen natürlichen und juristischen Personen ganz einfach und schnell erklärt.

Juristische Personen sind keine "Personen" im wörtlichen Sinne, sondern ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher bzw. juristischer Personen oder deren Vermögen.

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Juristische Person – Eigenschaften

Damit du das besser verstehen kannst, hier ein kleiner Exkurs zu natürlichen Personen:

Natürliche Personen sind alle Menschen, unabhängig von ihren Eigenschaften. Ihre Rechtsfähigkeit beginnt mit der Geburt und endet, wenn sie sterben.

Die beiden wesentlichen Unterschiede zwischen natürlichen und juristischen Personen sind:

  • Natürliche Personen sind deliktsfähig, können also strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Das ist bei juristischen Personen anders: Betrügt beispielsweise ein Unternehmen seine Kunden, dann wird nicht das Unternehmen als juristische Person zur Verantwortung gezogen, sondern die natürlichen Personen, die hinter dem Unternehmen stehen (z. B. Vorstände oder Geschäftsführer).
  • Die Rechtsfähigkeit beginnt bei natürlichen Personen mit der Geburt und endet, wenn sie sterben. Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit der Gründung des Unternehmens. Sie endet jedoch nicht zwangsweise mit der Schließung oder der Löschung aus dem Handelsregister.

Juristischen Personen und natürliche Personen sind daher stets zu differenzieren.

Die juristische Person kann erst Träger von Rechten und Pflichten werden, wenn ihr die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird. Ist dies geschehen, dann können sie, genau wie natürliche Personen, über Vermögen verfügen, Rechte und Pflichten haben und als Erbe eingesetzt werden. Außerdem haben sie die Möglichkeit, zu klagen oder verklagt zu werden. Jede Handlung bedarf jedoch der Weisung eines Vertretungsberechtigten, wie etwa des Geschäftsführers.

Ein Fußballverein ist Eigentümer eines Fußballplatzes. Der Verein wurde von mehreren natürlichen Personen gegründet. Eigentümer ist jedoch nur der Verein als juristische Person.

Bei juristischen Personen kann man zwischen juristischen Personen des Privatrechts und juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterscheiden.

Was ist eine juristische person des privaten rechts
Abbildung 1: Arten juristischer PersonenQuelle: BWL-Lexikon.de

Juristische Person des Privatrechts

Juristische Personen des Privatrechts sind mitgliedschaftlich organisierte Körperschaften oder aus einem zweckgebundenen Vermögen bestehende Institutionen. Nach der Eintragung in ein bei einem Gericht geführten Register (z. B. Handelsregister oder Vereinsregister) haben sie die Rechte, die auch eine natürliche Person hat und sie gelten als rechtsfähig. Es sind also rechtlich als selbstständig anerkannte Personenvereinigungen.

Juristische Personen des Privatrechts sind:

  • Vereine und Körperschaften
    • Aktiengesellschaft
    • GmbH
    • Genossenschaft
    • eingetragener Verein
  • Stiftungen und Anstalten

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind rechtlich selbstständige Personenvereinigungen. Sie entstehen durch einen Hoheitsakt bzw. ein Gesetz und zeichnen sich dadurch aus, dass sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der staatlichen Aufsicht unterliegen. Somit entsteht eine klare Abgrenzung zu juristischen Personen des Privatrechts, welche durch Eintragung oder Verleihung entstehen.

Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind:

  • Körperschaften
    • des Bundes, der Länder und Gemeinden (Gebietskörperschaften)
    • Gemeindeverbände (Verbandskörperschaften)
    • Universitäten, IHK (Personal- und Realkörperschaften)

Es gibt vier wesentliche Merkmale, die juristische Personen als solche kennzeichnen:

  • Vorhandensein von Organen: Die juristischen Personen erlangen ihre Handlungsfähigkeit durch die Organe (z. B. Geschäftsführer oder Vorstand), bestehend aus einer oder mehreren natürlichen Personen. Diese können dann für die juristische Person handeln.
  • Fremdorganschaft: Im Außenverhältnis wird die juristische Person durch ihre Organe vertreten. Bei einer Fremdorganschaft wird die Geschäftsführung und Vertretung nicht von den Gesellschaftern direkt, sondern von fremden Dritten übernommen.
  • Fähigkeit, selbstständig gemeinsame Interessen zu verfolgen: Verfolgung eines politischen (z. B. Parteien) oder wirtschaftlichen Ziels (z. B. Gewinnmaximierung), für welches das Gesetz die Rechtsfähigkeit vorsieht.
  • Trennungsprinzip bei der Haftung: Für die Verbindlichkeiten einer juristischen Person haftet den Gläubigern gegenüber in der Regel nur das Gesellschaftsvermögen, nicht aber das Privatvermögen der einzelnen natürlichen Personen.

Juristische Person – Rechtsfähigkeit

Juristische Personen sind nicht automatisch rechtsfähig. Diese muss ihnen erst anerkannt werden.

Juristische Person des Privatrechts

Bei juristischen Personen des Privatrechts gibt es unterschiedliche Wege, die Rechtsfähigkeit anzuerkennen.

Vereine

Ein nicht wirtschaftlicher Verein erlangt seine Rechtsfähigkeit durch die Eintragung in das Vereinsregister. Der Verein wird dann zu einem eingetragenen Verein (Abkürzung: e. V.).

Ein wirtschaftlicher Verein benötigt die staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit. Dies erfolgt durch das Bundesland, in dem der Verein seinen Sitz hat.

Es gibt jedoch auch nicht rechtsfähige Vereine. Dazu gehören beispielsweise Studierendenverbindungen oder Kegelclubs.

Stiftungen

Auch hier ist die Genehmigung des Bundeslandes erforderlich, in dem die Stiftung ihren Sitz haben soll, damit die Stiftung rechtsfähig wird. Rechtsfähige Stiftungen des Privatrechts entstehen dabei mit der Anerkennung durch die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde.

Sonstige Personenvereinigungen

Die Rechtsfähigkeit sonstiger Personenvereinigungen ergibt sich aus den jeweiligen Gesetzen.

  • Eingetragene Genossenschaft: § 17 Abs. 1 GenG
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung: § 13 Abs. 1 GmbHG
  • Aktiengesellschaft: § 1 Abs. 1 S. 1 AktG

Juristische Person des öffentlichen Rechts

Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht. Ihre Rechtsfähigkeit erlangen sie entweder direkt durch das Gesetz oder durch die staatliche Anerkennung.

Juristische Person - Das Wichtigste

  • Juristische Personen sind ein Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen.
  • Es ist zwischen juristischen Personen und den natürlichen Personen, die dahinterstehen, zu differenzieren.
  • Juristische Personen werden Träger von Rechten und Pflichten, sobald ihnen die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird.
  • Jede Handlung einer juristischen Person bedarf der Weisung eines Vertretungsberechtigten.
  • Juristische Personen werden unterschieden in:
    • Juristische Personen des Privatrechts
      • rechtlich selbstständig anerkannte Personenvereinigungen
    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
      • rechtlich selbstständig anerkannte Personenvereinigungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und der staatlichen Aufsicht unterliegen
  • Juristische Personen haben vier wesentliche Merkmale:
    • Vorhandensein von Organen
    • Fremdorganschaft
    • Fähigkeit selbstständiger gemeinsamer Interessenverfolgung
    • Trennungsprinzip bei der Haftung

Eine juristische Person ist ein "juristisches Konstrukt", also ein Zusammenschluss mehrere natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Sie werden Träger von Rechten und Pflichten, wenn ihnen die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wird. 

Juristische Personen werden unterschieden in juristische Personen des Privatrechts (z.B. Aktiengesellschaft oder GmbH) und juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Universitäten oder Körperschaften). 

Zu den juristischen Personen zählen "juristischen Konstrukte", also Zusammenschlüsse mehrerer natürlicher oder juristischer Personen oder deren Vermögen. Dazu können unter anderem Aktiengesellschaften, Genossenschaften oder Körperschaften gehören. 

Frage

Sind juristische Personen Menschen?

Antwort

Nein, es stehen nur Menschen dahinter.

Frage

Wer gibt die Willenserklärungen für juristische Personen ab?

Antwort

Frage

Vertragsverhältnisse kommen mit den natürlichen Personen hinter der juristischen Person zustande. 

Antwort

Frage

Was sind die vier Merkmale juristischer Personen?

Antwort

1. Vorhandensein von Organen

2. Fremdorganschaft

3. Fähigkeit selbstständiger gemeinsamer Interessenverfolgung

4. Trennungsprinzip bei der Haftung

Frage

Ab wann kann eine juristische Person Träger von Rechten und Pflichten werden?

Antwort

Sobald ihr die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz anerkannt wurde.

Frage

Wird der gesetzliche Vertreter des eines Unternehmens automatisch zur juristischen Person?

Antwort

Frage

Welche Arten von juristischen Personen gibt es?

Antwort

Juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen des Privatrechts.

Frage

Wodurch kennzeichnen sich juristische Personen des öffentlichen Rechts aus?

Antwort

Sie nehmen öffentliche Aufgaben wahr und unterliegen der staatlichen Aufsicht. 

Frage

Eine Aktiengesellschaft ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts

Antwort

Frage

Ein eingetragener Verein ist eine juristische Person des Privatrechts.

Antwort

Frage

Universitäten sind juristische Personen des Privatrechts.

Antwort