Was darf man im internet nicht anschauen

Was darf man im internet nicht anschauen
Fast jeder hat schon mal ein GIF geteilt - aber nur die wenigsten wissen, dass sie sich damit strafbar machen Foto: iStock

Natürlich kennen wir uns aus im Internet. Wir alle wissen, mit welchen Filtern unsere Instagram-Bilder um Klassen hübscher wirken und wissen, was wir tun müssen, damit unser Facebookprofil um Längen interessanter wirkt als wir wirklich sind. Was wir dagegen nicht wissen, ist, dass wir uns mit dem, was wir da täglich im Internet treiben, mitunter strafbar machen. Die 11 Dinge in unserer Liste sind alle verboten - und wir sind uns ziemlich sicher, dass ihr mindestens eines dieser Dinge schon einmal getan habt. Ihr glaubt uns nicht? Dann schaut selbst!

11 Dinge, die im Internet strafbar sind

Kinder bei Facebook anmelden!

Facebook ist erst ab dem 13. Jahr erlaubt. Viele Kinder und Jugendliche wollen aber schon vorher einen eigenen Account und überreden ältere Personen, ihnen ein Profil einzurichten. Wer dies tut, verstößt gegen die Geschäftsbedingungen des Netzwerkes - und macht sich so strafbar. Auch auf dem eigenen Profil solltet ihr euch mit dem Posten von Bildern eurer Kinder zurückhalten.

Musik und Videos runterladen

Downlaods von Musik und Videos sind, sofern der Künstler nicht ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt hat, verboten! Dennoch finden viele Dateien ihren Weg zu uns.

Selbstgefilmte Videos eines Konzerts auf Youtube hochladen

Das Mitfilmen auf einem Konzert ist - falls auf der Konzertkarte nichts Gegenteiliges steht - erlaubt. Die Videos anschließend auf Youtube zu stellen, dagegen nicht. Grundsätzlich hat der Künstler die Exclusivrechte an dem Konzert. 

Bezahldienste wie zum Beispiel Sky verbieten ihren Kunden in den AGBs, ihre Login-Daten an andere Personen weiterzureichen. Dienste wie Netflix oder Amazon Prime erlauben mitunter mehrere Zugänge pro Haushalt. 

GIFs teilen

Lesezeit: 5 Minuten

Die Nutzung kostenloser Streaming-Dienste war für Nutzer lange Zeit eine Grauzone. Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist das Streamen von Serien, Filmen oder Live-Übertragungen von Sportevents auf illegalen Streaming-Portalen strafbar.

Schadensersatzansprüche und Anwaltskosten können schnell mehrere hundert Euro kosten.

Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte legale Streamingdienste wie Netflix, Amazon Prime, Disney+ & Co. nutzen.

Jetzt kostenlos abonnieren und keine Folgen mehr verpassen!

  • Wer bewusst illegale Online-Streaming-Dienste nutzt, macht sich strafbar (Urheberrechtsverletzung).
  • Informieren Sie sich im Voraus über den Streaming-Anbieter (Suchmaschinen, Kundenbewertungen).
  • Die Nutzung von illegalen Streams kann sehr teuer werden (Abmahngebühren, Schadensersatzforderungen & Anwaltskosten).
  • Schadensersatzansprüche verjähren erst nach zehn Jahren.
  • Vorsicht vor Betrügern: Unseriöse Streaming-Plattformen locken Nutzer in Abofallen
  • Zahlungspflichtige Online-Streaming-Dienste können auch im EU-Ausland genutzt werden.

Beim Streamen handelt es sich um die Wiedergabe von digitalen Inhalten wie Filme, Serien oder Musik.

Der Vorteil besteht darin, dass die Daten nicht erst vollständig heruntergeladen und dauerhaft auf dem Endgerät gespeichert werden müssen.

Stattdessen werden im Hintergrund fortlaufend Datenpakete übertragen, sodass die Inhalte sofort zur Verfügung stehen. 

Aber Streaming ist nicht gleich Streaming. Man kann zwischen zwei Arten unterscheiden: dem Video on Demand (VoD) und dem Live-Streaming.

Das Video-on-Demand-Format (auf Abruf) erfreut sich großer Beliebtheit im Bereich Filme und Serien.

Zu den bekanntesten Anbietern zählen Netflix oder Amazon Prime Video. Durch VoD können Sie selbst entscheiden, wann, wo, wie und was Sie anschauen möchten. 

Wer zwischendurch etwas erledigen muss, kann jederzeit pausieren, zurück- und vorspulen oder den Stream beenden und zu einem späteren Zeitpunkt an der abgebrochenen Stelle weiterschauen.

Das Live-Streaming ist mehr oder weniger selbsterklärend und vergleichbar mit einer klassischen Live-Übertragung im TV.

Die Inhalte werden in Echtzeit gestreamt. Der Zuschauer hat also nicht die Möglichkeit, den Anfangs- oder Endpunkt selbst auszuwählen.

Je nach Streaming-Plattform besteht aber auch hier die Möglichkeit, die Übertragung zu pausieren und zurückzuspulen. 

Das Format ist vor allem bei Sportveranstaltungen, Events oder Gaming-Content im Einsatz.

Tipp

Voraussetzung für einen problemlosen Stream ist eine stabile Internetverbindung mit ausreichend Bandbreite und Datenvolumen.

Neben den legalen Streaming-Anbietern wie Netflix und Co. bieten zahlreiche Plattformen die aktuellsten Filme und Serien kostenlos an.

Die Nutzung solcher Angebote war lange Zeit eine Grauzone. Dem hat der Europäische Gerichtshof jedoch ein Riegel vorgeschoben. 

Wer bewusst die neuesten Filme und Serien sowie Live-Übertragungen von Sportveranstaltungen streamt, obwohl er weiß, dass diese nur über kostenpflichtige Streaming-Dienste angeschaut werden dürfen, macht sich demnach strafbar.

Der reine Besuch einer solchen Seite, ohne den Stream zu nutzen, ist hingegen erlaubt.

Was darf man im internet nicht anschauen
Vorsicht: Wer bewusst illegale Online-Streaming-Dienste nutzt, macht sich strafbar.

Einen illegalen Stream können Sie an folgenden Kriterien erkennen:

  • Fehlendes Impressum auf der Seite
  • Dubioser Firmensitz, zum Beispiel auf einer Karibikinsel
  • Aktuelle Kinofilme und Serien kostenlos abrufbar
  • Filme, die von der Kinoleinwand abgefilmt wurden

Der EuGH sah es im Filmspeler-Urteil als erwiesen an, dass die Nutzer von illegalen Streaming-Seiten eine Verletzung des Urheberrechts begangen haben.

Das bedeutet, dass jeder, der solche Dienste bewusst nutzt, eine Straftat begeht. 

Über die IP-Adresse, die von den illegalen Streaming-Plattformen in der Regel für kurze Zeit gespeichert werden, können Rechteinhaber die Nutzer zurückverfolgen.

Daher besteht immer die Gefahr einer Abmahnung oder Schadensersatzforderung.

Die Nutzung von illegalen Streaming-Seiten ist nicht nur gefährlich, sondern kann sehr schnell mehrere hundert Euro teuer werden. Schadensersatzansprüche verjähren erst nach zehn Jahren:

  • Abmahngebühren bis 150 Euro pro Verfahren
  • Schadensersatzforderungen zwischen 5 und 10 Euro pro Stream
  • Anwaltskosten der Gegenseite

Was darf man im internet nicht anschauen
Die Nutzung von illegalen Streaming-Diensten kann richtig teuer werden.

Falls Sie eine Streaming-Abmahnung erhalten, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren. Wichtig: Ignorieren Sie keinesfalls das Mahnschreiben. Stattdessen können Sie wie folgt vorgehen.

Prüfen Sie das Schreiben auf Seriosität. Vergleichen Sie, ob die angegebene IP-Adresse mit Ihrer übereinstimmt.

Es kann durchaus vorkommen, dass Sie es mit Betrügern zu tun haben, die an Ihre persönlichen Daten oder die Bankverbindung kommen wollen.

Daher sollten Sie vor allem bei Mahnschreiben, die per Mail verschickt wurden, misstrauisch werden.

Öffnen Sie bei solchen Nachrichten niemals den Anhang. Häufig verstecken sich Malware, Spyware, Viren & Co. dahinter.

Handelt es sich um ein seriöses Schreiben, sollten Sie sich im zweiten Schritt rechtlichen Rat einholen.

Überweisen Sie nicht vorschnell die geforderten Gebühren oder Schadensersatzleistungen.

Lassen Sie zudem die beigelegte Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt prüfen.

Jegliche Reaktion auf das Schreiben kann Ihnen von der abmahnenden Kanzlei als Schuldeingeständnis ausgelegt werden.

Was darf man im internet nicht anschauen

Bedrohungen durch illegale Video-on-Demand-Dienste: Schützen Sie sich vor Malware, Datenmissbrauch, Abofallen & Co.

Dateigröße: 515 KB

  • Schauen Sie vor der Anmeldung genau hin!
    Vergleichen Sie die Angebote mit etablierten Streaming-Anbietern und lassen Sie sich nicht vorschnell durch Gratis-Versprechen verleiten.
  • Macht der Streaming-Dienst einen seriösen Eindruck?
    Häufig gibt es auf Betrugsseiten zahlreiche Grammatik- und Rechtschreibfehler. Zudem werden immer wieder Werbe-Banner für Glücksspiel oder pornografische Inhalte angezeigt.
  • Gibt es Anzeichen für ein unseriöses Angebot?
    Wenn Sie den Anbieter nicht kennen, jedoch bereits die neuesten Serientitel und Filme beworben werden, sollte Sie das stutzig machen.

Haben Sie eine Frage zu Ihren Verbraucherrechten oder möchten Sie eine Beschwerde gegen einen Anbieter aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich einreichen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf.

Im Internet gibt es zahlreiche legale Streaming-Angebote. Der Streaming-Markt ist hart umkämpft.

Daher ist es gar nicht so leicht, den passenden Anbieter zu finden. Vergleichen Sie am besten die Angebote.

Die meisten Streaming-Dienste bieten ihren Neukunden einen kostenlosen Probemonat an. Dadurch können Sie die Plattform und das Angebot auf Herz und Nieren testen.

Wir geben einen Überblick über die bekanntesten Streaming-Plattformen.

Wichtig

Ein Verbraucher, der in Deutschland lebt, hat weiterhin nicht das Recht ein Pay-TV-Abonnement im europäischen Ausland abzuschließen und zu nutzen.

Wer die aktuellsten Filme und Serien nicht verpassen möchte, hat die Qual der Wahl. Je nach Anbieter erwarten Sie exklusive Titel.

Der Preis für ein Abo liegt zwischen 6 und 16 Euro pro Monat. Die bekanntesten Anbieter sind:

Die CD wird langsam aber sicher von Streaming-Diensten verdrängt.

Laut den Analysten von Counterpoint-Research verzeichneten die Musik-Streaming-Dienste weltweit 358 Millionen Abonnenten für das Jahr 2019.

Die Preise für ein Abo beginnen bei knapp 10 Euro pro Monat. Anbieter sind unter anderem:

Sie möchten kein Fußballspiel Ihrer Lieblingsmannschaft verpassen? Dann werden Sie vielleicht bei folgenden Anbietern fündig.

Preislich liegen die Abos zwischen 6 und 20 Euro pro Monat. Die größten Anbieter auf dem Markt sind:

Seit April 2018 können Sie Ihre zahlungspflichtigen Online-Streaming-Dienste auch im EU-Ausland nutzen.

Die Vorschriften sollen die grenzüberschreitende Online-Portabilität von digitalen Inhalten innerhalb der EU verbessern.

Das ungeliebte Geoblocking ist somit Geschichte.

Das gilt allerdings nur für vorübergehende Aufenthalte, wie Urlaube, Geschäftsreisen oder Praktika. 

Laut der EU-Kommission müssen Nutzer von Streaming-Abos keine Einschränkungen beim Streamen im Ausland befürchten, solange sie ihren festen Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben.

Was darf man im internet nicht anschauen
Nutzer von Streaming-Abos müssen im Urlaub oder auf Geschäftsreisen keine Einschränkungen beim Streamen im EU-Ausland befürchten.

Sie können im Urlaub oder während der Geschäftsreise unbekümmert:

  • Serien, Filme oder Musik über Streaming-Anbieter nutzen.
  • Live-Streams von Sportveranstaltungen anschauen.
  • Video-on-Demand-Angebote abrufen.

Das grenzüberschreitende Online-Streaming muss nur für kostenpflichtige Dienste, zum Beispiel Netflix, Amazon Prime, DAZN, sichergestellt werden.

Anbieter von kostenfreien Inhalten dürfen hingegen selbst entscheiden, ob sie ihr Angebot nur im Inland oder auch im Ausland bereitstellen.

Das gilt unter anderem für die öffentlich-rechtlichen Sender und deren Mediatheken.