Mit wie viel prozent wird die rente versteuert

Das erwartet Sie in diesem Artikel

5,6 Millionen Rentner zahlen laut Bundesfinanzministerium heute schon Steuern auf ihre Altersbezüge. Aber auch wenn man eine Steuererklärung abgeben muss, kann man dank zahlreicher Ausgabenposten und Freibeträge steuerfrei bleiben. Wie die unterschiedlichen Rentenarten besteuert werden, erläutert Ihnen dieser Ratgeber.

 

Rentenbesteuerung: Renten sind steuerpflichtiges Einkommen

Viele Rentner sind verunsichert darüber, ob sie auch im Alter weiter Steuern zahlen müssen oder endlich ihren Ruhestand ohne Finanzamt genießen können. Das bleibt für viele ein unerfüllbarer Traum, denn Renten gehören seit jeher zum steuerpflichtigen Einkommen. Allerdings müssen sie momentan oft noch nicht voll versteuert werden. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil tatsächlich ist und ob am Ende wirklich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von vielen individuellen Faktoren ab und lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.

Im Ruhestand als Rentner einfach der Aufmerksamkeit des Finanzamtes entgehen? Das funktioniert nicht. Denn mit dem Alterseinkünftegesetz hat der Gesetzgeber ein neues lückenloses Meldeverfahren eingeführt, mit dem das Finanzamt Einblick auch in die Einkünfte der Senioren erhält, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Alle öffentlichen und private Rentenkassen, Versorgungswerke, Pensionskassen und -fonds sowie die Lebensversicherer melden bereits seit 2005 auf elektronischem Weg sämtliche ausgezahlten Renten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) in Brandenburg.

  • Biallo-Lesetipp: Die Frage, wann Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen und welche Angaben dazu in das Steuerfomular Anlage R gehören, beantworten wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.

Alterseinkünftegesetz: Kommende Rentnerjahrgänge müssen mehr Steuern zahlen

Mit dem Alterseinkünftegesetz hat die Große Koalition zudem die Besteuerung der Renteneinkünfte ab 2005 neu geregelt. Wer 2005 bereits im Ruhestand war oder erstmals eine gesetzliche Rente bezog, muss seither 50 Prozent seiner Altersbezüge versteuern. Da Rentner gleichzeitig hohe Steuerfreibeträge nutzen können, ergibt sich für viele deshalb keine Steuerlast. Wenn der Rentner jedoch noch eine zweite Rente oder andere Zusatzeinkünfte erzielt, schaut das schnell ganz anders aus: Dann ist das steuerfreie Existenzminimum fix aufgebraucht.

Außerdem steigt für jeden weiteren Rentenjahrgang seit 2006 der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich an, bis im Jahr 2040 die kompletten Auszahlungen versteuert werden müssen. Kommende Rentnerjahrgänge werden also immer stärker zur Kasse gebeten. Wer 2020 in Rente gegangen ist, versteuert bereits 80 Prozent seiner Altersbezüge – 2021 steigt der steuerpflichtige Anteil für Neurentner auf 81 Prozent. Alle weiteren nachfolgenden Rentensteigerungen sind als “Rentenanpassungsbetrag“ voll steuerpflichtig.

Der steuerfreie Anteil der Rente wird im Steuerbescheid des ersten vollen Rentnerjahres in einen festen Eurobetrag umgewandelt und bis zum Lebensende festgeschrieben. Ärgerlich daran: Alle weiteren Rentenerhöhungen in den Folgejahren sind damit voll steuerpflichtig. Das kann sogar dazu führen, dass Rentner nach einer üppigen Rentenerhöhung mehr Altersrente erhalten – jedoch gleichzeitig die Grenzen zur Steuerpflicht überschreiten und Einkommensteuer zahlen müssen. Von der Rentenerhöhung bleibt dann spürbar weniger im Geldbeutel.

 

Gesetzliche Rentenversicherung: Wie viel Prozent Steuern muss ich zahlen?

Welcher Anteil ihrer Rente steuerpflichtig ist, entscheidet sich nach dem Jahr des Renteneintritts. 

Rentenbesteuerung Tabelle 1: Steuerpflichtiger Rentenanteil bei der gesetzlichen Rente

Welcher Anteil der gesetzlichen Rente steuerpflichtig ist, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Dazu eine Übersicht:

Rentenbeginn Steuerpflichtiger Anteil(in Prozent) Rentenfreibetrag(in Prozent)
 bis 2005
 50  50
 2006  52  48
 2007  54  46
 2008  56  44
 2009  58  42
 2010  60  40
 2011  62  38
 2012  64  36
 2013  66  34
 2014  68  32
 2015  70  30
 2016  72  28
 2017  74  26
 2018  76  24
 2019  78  22
 2020  80  20
 2021  81  19
 2022  82  18
 2023  83  17
 2024  84  16
 2025  85  15
 2026  86  14
 2027  87  13
 2028  88  12
 2029  89  11
 2030  90  10
 2031  91  9
 2032  92  8
 2033  93  7
 2034  94  6
 2035  95  5
 2036  96  4
 2037  97  3
 2038  98  2
 2039  99  1
 2040  100  0

Quelle: § 22 Nr. 1 Satz 3a aa Einkommensteuergesetz, Stand: Juli 2021.

  • Biallo-Tipp: Ihre Rentendaten hat das Finanzamt bereits vom Rentenversicherer automatisch erhalten. Das Steuerformular Anlage R müssen Sie nur noch ausfüllen, wenn die übermittelten Daten falsch oder unvollständig waren.

Ein Beispiel: Ein lediger Rentner geht im Januar 2017 in den Ruhestand und erhält insgesamt 18.500 Euro Rente. Der Rentenfreibetrag für dieses Jahr beträgt 26 Prozent – es bleiben demnach 4.810 Euro seiner Rente steuerfrei. Dieser Betrag erhöht sich in den Folgejahren nicht mehr – alle weiteren Rentenerhöhungen sind voll steuerpflichtig. Durch Rentensteigerungen erhält unser Rentner im Jahr 2020 insgesamt 19.900 Euro Rente. Davon bleiben 4.810 Euro steuerfrei, abgezogen werden auch noch 102 Euro Werbungskostenpauschale. Es ergibt sich eine steuerpflichtige Rente von 14.988 Euro. Diese liegt deutlich über dem steuerlichen Grundfreibetrag von 9.408 Euro – unser Rentner muss also in jedem Fall eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung ist das Eine – ob das Finanzamt am Ende überhaupt eine Steuer einfordert, steht dagegen auf einem anderen Blatt. Faustregel: Wer 2020 in den alten Bundesländern in den Ruhestand gegangen ist und nur von seiner Altersrente ohne weitere Zusatzeinkünfte lebt, bleibt bei einer Monatsrente von bis zu 1.171 Euro steuerlich unbehelligt. Bei höheren Renten müssen trotzdem nicht alle Senioren auch wirklich Steuern zahlen – Freibeträge und Steuervergünstigungen drücken das steuerpflichtige Einkommen.

  • Biallo-Tipp: Wenn Sie selbst überprüfen möchten, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen, bietet das bayerische Landesamt für Steuern einen Onlinerechner als Hilfe.

Rentenbesteuerung Tabelle 2: Steuerfreier Rentenanteil bei der gesetzlichen Rente

Wie viel gesetzliche Rente steuerfrei bleibt, sofern keine Zusatzeinkünfte erzielt werden, zeigt Ihnen die folgende Tabelle:

Rentenbeginn Rente Westtarif in Euro
(Jahr / Monat)

Rente Osttarif in Euro
(Jahr / Monat)

 2005  19.001 / 1.610
 17.735 / 1.508
 2006  18.466 / 1.565
 17.309 / 1.472
 2007  18.026 / 1.528
 16.955 / 1.442
 2008  17.704 / 1.500
 16.740 / 1.424
 2009  17.319 / 1.468
 16.466 / 1.400
 2010  16.872 / 1.430
 16.095 / 1.369
 2011  16.541 / 1.402
 15.821 / 1.346
 2012  16.178 / 1.371
 15.625 / 1.329
 2013  15.804 / 1.339
 15.426 / 1.312
 2014  15.501 / 1.314
 15.191 / 1.292
 2015  15.278 / 1.295
 15.048 / 1.280
 2016  15.033 / 1.274
 14.913 / 1.268
 2017  14.750 / 1.250
 14.688 / 1.249
 2018  14.492 / 1.228
 14.456 / 1.229
 2019  14.227 / 1.206
 14.227 / 1.210
 2020  13.815 / 1.171
 13.815 / 1.175

Quelle: Stiftung Warentest/Finanztest, Stand: Juli 2021.

  • Hinweis: Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Selbstständigen steht es dagegen meist frei, in welcher Form sie fürs Alter vorsorgen. Neben privaten Versicherungen können sie dafür jedoch ebenfalls die gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Wie Selbstständige und Freiberufler mit der gesetzlichen Rente Vorsorge treffen und so mehr Rente bekommen, erläutert Ihnen ein weiterer Ratgeber von uns.
 

Besteuerung von privaten Rentenversicherungen

Bezüge aus privat abgeschlossenen Rentenversicherungen oder aus sonstigen Verpflichtungsgründen (zum Beispiel Renten aus dem Verkauf eines Mietshauses) unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht – allerdings nur mit einem niedrigen Ertragsanteil der Steuerpflicht. Dessen Höhe richtet sich nach dem Alter des Versicherten zu Rentenbeginn und gilt lebenslang.

Diese steuerliche Behandlung gilt auch für Leibrenten mit befristeter Laufzeit (etwa Berufs- und Erwerbsminderungsrenten). Für sie gelten sogar noch günstigere Ertragsanteile. So greift der Fiskus bei einer zehnjährigen Rentendauer nur auf zwölf Prozent der Zahlung zu.

Rentenbeginn mit dem ... Lebensjahr Ertragsanteil in % Steuerpflichtig bei einer Rente von 1.500 Euro
60 / 61 22 330 Euro
62 21 315 Euro
63 20 300 Euro
64 19 285 Euro
65 / 66 18 270 Euro
68 16 240 Euro

 

Steuern auf Betriebsrenten, Riester, Rürup & Co.

Auch staatlich geförderte private Renten sind – je nach Vertragstyp – in voller Höhe oder nur zum Teil steuerpflichtig.

Riester Rente, Rürup Rente & Steuer

Altersvorsorgeprodukte wie Riester- und Rürup-Verträge bleiben in der Ansparphase komplett steuerfrei – die zum Aufbau der Rente notwendigen Beiträge lassen sich von der Steuer absetzen. Im Gegenzug hält der Fiskus später beim Rentenbezug auf die kompletten Auszahlungen die Hand auf.

Betriebsrente & Steuer

Bei Betriebsrenten von der Ex-Firma hängt die Höhe der späteren Steuerpflicht der Rente davon ab, ob man seinen Rentenanspruch durch eigene Beiträge aus voll oder pauschal versteuertem Einkommen oder ohne eigenes Zutun nur mit Leistungen der Firma aufgebaut hat. Ist ersteres der Fall, unterliegt die Betriebsrente nur mit einem niedrigen Ertragsanteil der Besteuerung (siehe Tabelle). Im zweiten Fall unterliegt die Rente in voller Höhe der Steuer (nachgelagerte Besteuerung).

Wichtig zu wissen: Seit 2004 sind Betriebsrenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung auch noch voll beitragspflichtig. Seit damals werden Kapitalauszahlungen fiktiv in eine Rente für 120 Monate umgerechnet und auf die fiktive Monatsrente werden zehn Jahre lang Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kassiert. Aufgrund eines ab 2020 eingeführten Freibetrages von zunächst 159,25 Euro bleibt ein Sockelbetrag immer abgabenfrei und erst für den darüber hinausgehenden Betrag sind volle Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag gilt allerdings nur für die Berechnung der Krankenkassenbeiträge und steigt jährlich – für 2021 beträgt er aktuell 164,50 Euro. Bekommt jemand mehrere Betriebsrenten, werden diese zusammengerechnet. Für die Pflegeversicherung muss weiter auf die komplette Betriebsrente der Pflegebeitrag bezahlt werden.

 

Steuerfreie Renten

Es gibt auch Renten, die das Finanzamt ungeschoren lässt. Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Kriegs- und Schwerbeschädigtenrenten sowie Geldrenten, die unmittelbar zur Wiedergutmachung erlittenen nationalsozialistischen oder DDR-Unrechts geleistet werden, sind komplett steuerfrei. Das gilt auch für Leistungen aus der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie brauchen in der Steuererklärung deshalb nicht angegeben zu werden. Kapitalauszahlungen aus einer privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung sind steuerfrei, wenn der Vertrag vor 2005 mit einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren abgeschlossen wurde.

 

Doppelbesteuerung: Rentenbesteuerung Urteil BFH

Zahlen Rentner heute schon doppelt Steuern? Mit dieser kniffeligen Frage musste sich der Bundesfinanzhof (BFH) Ende Mai in zwei Musterprozessen auseinandersetzen. Im Kern ging es in beiden Streitfällen um die Frage, ob der Gesetzgeber die Umstellung vom alten auf das neue Besteuerungssystem für Renteneinkünfte richtig umgesetzt hat. In den vorliegenden Fällen erkannten die obersten deutschen Steuerrichter zwar keine Doppelbesteuerung (Az. X R 20/19 und X R 33/19), sahen jedoch grundsätzlich die Gefahr.

Der Gesetzgeber muss nach der Bundestagswahl bei der Besteuerung von Renten nachbessern, um für künftige Jahrgänge die Gefahr einer Doppelbesteuerung zu vermeiden. Warum die gefällten Urteile für einige aktuelle und viele künftige Rentner als wegweisend gelten und wie Steuerzahler künftig von den BFH-Urteilen zur Rente Doppelbesteuerung profitieren können, erklären wir Ihnen in einem weiteren Ratgeber.

 

Pensionen & Betriebsrenten: Besteuerung von Werkspensionären und Beamten im Ruhestand

Für Werkspensionäre und Beamte im Ruhestand gelten andere Spielregeln als für Rentner. Hier rechnet der ehemalige Arbeitgeber die steuerpflichtigen Altersbezüge über die jährliche Lohnsteuerbescheinigung (früher Lohnsteuerkarte) ab. Sie sind in voller Höhe als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig. Anders als aktive Arbeitnehmer, können Werkspensionäre einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag beanspruchen und so einen Teil der betrieblichen Altersversorgung steuerfrei kassieren. Den Freibetrag berücksichtigt der ehemalige Chef normalerweise automatisch beim Steuereinbehalt von der Werkspension. Pensionen werden in der Steuererklärung über die Anlage N abgerechnet – wie, das erfahren Sie in unserem separaten Ratgeber zum Thema.