Kameralistik und doppik im vergleich


Leseprobe

1. Einleitung

2. Öffentliche Finanzwirtschaft 2.1 Haushaltsplan

2.2 Rechnungslegungsziele im privaten und öffentlichen Sektor

3. Historische Entwicklung der Rechnungslegung

4. Die Kameralistik und die Doppik 4.1 Die Kameralistik 4.2. Doppelte Buchführung 4.3 Was kann Doppik leisten? 4.4 Ziel der Doppik

4.5 Vorteile der Doppik gegenüber der Kameralistik

5. Transparenz der Finanzen und Generationengerechtigkeit

6. Einführung der Doppik in Hamburg 6.1. Haushaltswesen von Hamburg 6.2. Finanzpolitik 6.3. Verschuldungslage der Stadt Hamburg 6.4. Bilanzierung der Pensionsrückstellungen 6.5. Erhaltungsmanagement – Abnutzung des Straßenvermögens 6.6. Konzernbilanz

6.7. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

7. Haushaltsreformen in Berlin 7.1. Finanzlage der Stadt Berlin 7.2. Verschuldungslage der Stadt Berlin 7.3. Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse 7.4. Primärsaldo und Zinsausgaben 7.5. Vermögensrechnung und Vermögensübersicht

7.6. Entwicklung des Vermögens und der Schulden

Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Gegenstand dieser Bachelorarbeit ist die Rechnungslegung im öffentlichen Sektor am Beispiel von Hamburg und Berlin. Insbesondere wird darauf eingegangen, welche Arten von Rechnungslegungen im öffentlichen Sektor verwendet werden und über welche Vorteile und Nachteile diese verfügen. Außerdem wird hier über die Verschuldung der beiden Städte Hamburg und Berlin gesprochen. Im Rahmen dieser Bachelorarbeit werden im zweiten Kapitel zuerst die Begriffe „öffentliche Finanzwirtschaft“ und „Haushaltsplan“ definiert. Dann werden die Aufgaben und Ziele des Rechnungswesens näher betrachtet und anschließend im dritten Kapitel die historische Entwicklung der Rechnungslegung vorgestellt. Die Aufgabe des Rechnungswesens liegt darin, Informationen über die Vermögens- und Ertragslage zu geben. Damit lässt sich herausfinden, wie gut oder schlecht es um ein Unternehmen beziehungsweise eine öffentliche Institution steht. Dabei werden Ein- und Auszahlungen, Werte von Geldanlagen, Kredite und Einnahmen sachlich und chronologisch erfasst. Das ermöglicht, ertragsreiche oder kostenintensive Bereiche zu finden.

Daraufhin werden im vierten Kapitel zwei Arten der öffentlichen Rechnungslegung besprochen, die Kameralistik beziehungsweise erweiterte Kameralistik und die Doppik. Die Kameralistik nutzt man im öffentlichen Sektor, die Doppik ist das einzige Rechnungslegungssystem in der Privatwirtschaft. Alle privaten Unternehmen wenden die doppelte Buchführung an. Zurzeit wird kontrovers diskutiert, dass die Kameralistik für das Führen öffentlicher Haushalte nicht ausreichend sei. Wenn der Staat von privaten Unternehmen mehr Transparenz fordert, wäre es richtig, dass die öffentlichen Kommunen und Länder nachziehen. Dann wüsste man, wie sich Vermögens- und Eigentumswerte entwickelt haben. Die Länder oder Kommunen verkaufen jedes Jahr Grundstücke und erwerben Gebiete, die sie in Gewerbegebiete umwandeln usw. Mit Hilfe der doppelten Buchführung lassen sich diese Entwicklungen nachzeichnen. Die Informationen, die man durch doppelte Buchführung bekommt, können für öffentliche Haushalte sehr wichtig und nützlich sein. Das öffentliche Eigentum besteht nicht nur aus Geldern, die sich auf Konten befinden, sondern auch aus öffentlichen Gebäuden, Straßen und Dienstleistungsunternehmen. Vor diesem Hintergrund ist es richtig, dass öffentliche Haushalte auch die doppelte Buchführung nutzen. Dann werden die Vorteile und Ziele der Doppik besprochen. Es werden ferner Unterschiede zwischen Kameralistik und Doppik geklärt. Anschließend wird im fünften Kapitel besprochen, wie durch die Doppik die Transparenz der Finanzen und Generationengerechtigkeit verbessert wird. Danach wird in Kapitel 6 die Einführung der Doppik in Hamburg sowie die erweiterte Kameralistik in Berlin beleuchtet. Es wird über das Haushaltswesen und die Finanzpolitik und anschließend über die Verschuldungslage der Stadt Hamburg gesprochen. Es wird dann auf den Jahresbericht 2017 von Hamburg eingegangen und gezeigt, wie eine Konzernbilanz erstellt wird. Anschließend wird über die Hauptunterschiede zwischen der Doppik und der erweitere Kameralistik gesprochen. Es wird gezeigt, wie man in der doppelten Buchführung Pensionsrückstellungen bildet oder wie man diese Abschreibungen berücksichtigt. Außerdem wird das Erhaltungsmanagement beziehungsweise die Abnutzung der Straßenvermögen erläutert. Durch die Darstellung der Konzernbilanz der Stadt Hamburg wird die Vermögenslage der Stadt Hamburg beleuchtet und wie hoch die Verschuldung ist. Folglich wird die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode in Aktiva sowie in Passiva thematisiert.

Da sich die Bundesrepublik Deutschland für die Abschaffung der bisherigen Kameralistik (einfache Kameralistik) entschieden hat, müssen die öffentlichen Kommunen zwischen der Doppik und erweiterten Kameralistik wählen (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013). In beiden Fällen sollen die Kommunen eine vollständige Erfassung und Bewertung des öffentlichen Vermögens durchführen. Einige Bundesländer, wie zum Beispiel Berlin, haben sich für die erweiterte Kameralistik entschieden (vgl. Lorson 2018, S. 27). Diese Arbeit zeigt, welche Unterschiede es zwischen den Jahresabschlüssen beider Städte gibt. Es wird zudem über die Haushaltsreformen der Stadt Berlin gesprochen. Anschließend werden im siebten Kapitel die Finanzlage und Verschuldungslage der Stadt Berlin dargestellt. Dies ermöglicht einen Vergleich zwischen den beiden Städten. Das alles ermöglicht auch, die Vor- und Nachteile der Doppik und erweiterte Kameralistik auf die Jahresberichte von beiden Städten zu sehen und abzuwiegen. Danach wird über die Einführung der grundgesetzlichen Schuldenbremse gesprochen. Da beide Städte einen hohen Schuldenstand haben, ist es besonders wichtig, die Generationengerechtigkeit durch eine periodengerechte Aufnahme von Schulden und durch Transparenz der gesamten Verbindlichkeiten zu schaffen. Dann werden der Primärsaldo und die Zinsausgaben sowie die Vermögensrechnung und Vermögensübersicht der Stadt Berlin beleuchtet. Schließlich wird die Entwicklung des Vermögens und der Schulden der Stadt Berlin dargestellt.

2. Öffentliche Finanzwirtschaft

In der öffentlichen Finanzwirtschaft wird thematisiert, wie der Staat seine Wirtschaftsführung betreibt. Das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen, dazu gehören Bund, Länder und Gemeinwesen, hat eine Vielzahl von Aufgaben zu erfüllen. Diese Aufgabenerfüllung ist sehr häufig mit einem erheblichen Mitteleinsatz verbunden. Dieser Mitteleinsatz bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass entsprechende Mittel bereitgestellt werden (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013). Der Staat muss sich diese Mittel beschaffen, sie verwalten und entsprechend verwenden. Auf dieser Grundlage existieren gleiche Regelungen wie in der Privatwirtschaft, aber es gibt natürlich Abweichungen gegenüber dem privatwirtschaftlichen Verhalten (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013).

Die öffentliche Finanzwirtschaft strebt keine Gewinnerzielung an, während in der Privatwirtschaft die Gewinnerzielung als eine ganz wesentliche Maxime betrachtet wird. Im Vergleich zur Privatwirtschaft finanziert sich der Staat durch Steuern. Der Staat achtet weniger auf das Wohl des Einzelnen, sondern berücksichtigt insbesondere das Gemeinwohl. Das heißt, es soll möglichst vielen Menschen im Gemeinwesen gut gehen. Allerdings wird es nicht möglich sein, sämtliche Prozesse, die dazu führen, so zu steuern, dass es keine abweichende Regelung dazu gibt. Dabei spielt der Haushaltsplan eine wesentliche Rolle. Dieser Haushaltsplan kommt durch das jährliche Haushaltsgesetz auf der Ebene des Bundes und der Länder beziehungsweise durch die Haushaltssatzung zustande (vgl. Schwarting 2010, S. 254 f.).

In diesem Zusammenhang hat der Haushaltsplan eine wichtige Rolle bei der Aufgabenerfüllung (vgl. Schwarting 2010, S. 254 f.). Der Haushaltsplan ist für den Haushalt und die Wirtschaftsführung der Länder absolut verbindlich, auf dieser Grundlage werden die Aufgaben erfüllt. Der Haushaltsplan wird darüber hinaus nach bestimmten Kriterien aufgestellt, das heißt, man muss hier eine bestimmte Form des Rechnungswesens berücksichtigen, die sich von der Privatwirtschaft unterscheidet (vgl. Schwarting 2010, S. 255 f.). In der Privatwirtschaft wird das Rechnungswesen unter doppischen Gesichtspunkten bzw. der Einnahmen-, Ausgaben- und Überschussrechnung praktiziert.

In der öffentlichen Verwaltung steht das sogenannte kamerale System zur Verfügung. Dieses kamerale System zeichnet Einnahmen und Ausgaben auf, ohne dass bestimmte kalkulatorische Größen oder Aufwendungen, die für den Werteverzehr stehen, zu berücksichtigen sind (vgl. Schwarting 2010, S. 255 f.). Dieses System wird sehr häufig als nachteilig angesehen, sodass mittlerweile einige Bereiche im öffentlichen Sektor, insbesondere die Kommunen, aber auch entsprechende Einrichtungen der Länder, dazu übergegangen sind, ihr Rechnungswesen nach doppischen Grundsätzen auszurichten. Dort wird ein sogenanntes Drei-Komponenten-System eingeführt und neben der Finanzwirtschaft und der Finanzbuchhaltung eine Vermögensrechnung und eine Ergebnisrechnung analog zum doppischen Rechnungswesen gefahren.

2.1 Haushaltsplan

Der Haushaltsplan hat vier maßgebliche Inhalte. Man geht davon aus, dass nicht nur die Einnahmen, also der beabsichtigte Geldmittelzufluss, und die Ausgaben, das heißt der beabsichtigte Geldmittelabfluss, sondern auch sogenannte Verpflichtungsermächtigungen und Stellen ausgewiesen sind (vgl. Schwarting 2010, S. 60 ff.). Dabei ist wichtig, dass sich der Haushaltsplan vom Grundsatz her immer auf ein Haushaltsjahr bezieht. Allerdings sind verschiedene Gemeinden, aber auch die Bundesländer, zu einem zweijährigen Haushalt übergegangen. Dieser Zweijahreshaushalt ist aber nicht mit dem Doppelthaushalt zu vergleichen, in dem sich gegebenenfalls der Zeitraum für die Ausführung des Haushaltsplanes auf zwei Jahre erstreckt. Der Haushaltsplan wird sowohl im Planansatz, als auch in der Ausführung nach Jahren, getrennt dargestellt (vgl. Schwarting 2010, S. 62 ff.). Das bedeutet, dass hier eine langfristige Perspektive vorliegt, eine Kontinuität in der Entwicklung von Einnahmen und Ausgaben, die sich dann im Haushaltsplan abbildet. Allerdings ist es von Nachteil, dass kurzfristig eintretende Veränderungen durch einen Nachtragshaushaltsplan in den bestehenden Haushaltsplan eingebunden werden müssen (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013).

Dieser Haushaltsplan wird anschließend in einem sehr aufwendigen Verfahren, welches zwölf bis vierzehn Monate dauert, von der Regierung und der Verwaltung vorbereitet. Dann wird der Plan im Parlament zur Beratung und zur Beschlussfassung vorgelegt. Am Ende steht die Verabschiedung dieses Haushaltsplanes durch das Haushaltsgesetz beziehungsweise durch die Haushaltssatzung (vgl. Schwarting 2010, S. 64 ff.). Der Haushaltsplan bildet hierauf die absolute Grundlage für die Verwaltung. Das heißt aber nicht, dass wenn dort Ausgaben vorgesehen sind, diese auch geleistet werden müssen. Im Gegenteil ist die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Ausgaben zu leisten beziehungsweise Verpflichtungen einzugehen, die dann über das Haushaltsjahr hinaus die Verwaltung binden (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013). Diese Verpflichtungsermächtigungen stellen ein ganz wesentliches Merkmal dar, um langfristige Aufgaben zu erreichen. Diese werden neben dem Ausgabenansatz im Haushaltsplan abgebildet und ermächtigen die Verwaltung, langfristige Bindungen mit Ausgaben in zukünftigen Haushaltsjahren einzugehen.

Im Unterschied zur Privatwirtschaft, wo gegebenenfalls die Einnahmen die Ausgaben bestimmen, existiert in der öffentlichen Finanzwirtschaft das Problem, dass die öffentliche Verwaltung in der Aufgabenerfüllung den Bürgern gegenüber verpflichtet ist. Diese Aufgabenerfüllung wird im Haushaltsplan abgebildet und durch entsprechende Finanzvorgaben unterstützt (vgl. Schwarting 2010, S. 75.). Im Vordergrund steht nicht die Leistung von Ausgaben, sondern immer die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Diese öffentlichen Aufgaben verbrauchen Ausgabenmittel, die dann über den Haushaltsplan bereitgestellt werden. Der Haushaltsplan wird nicht im freien Fall erstellt, sondern auf der Grundlage einer Vielzahl von Normen. Hier ist insbesondere das Grundgesetz zu nennen, weil aus diesem Grundsatz entsprechend hervorgeht, dass der Bund und jedes Bundesland unabhängig voneinander einen Haushaltsplan aufstellen dürfen (vgl. Schwarting 2010, S. 74 ff.).

2.2 Rechnungslegungsziele im privaten und öffentlichen Sektor

Die Rechnungslegung dient der regelmäßigen Abrechnung des Geschäfts- oder Haushaltjahres. Der Hauptunterschied zwischen Unternehmen und Gebietsinstitutionen liegt in der Gewinn/Kostendeckung (im Unternehmen) und im Budgetausgleich in der öffentlichen Haushaltsplanung. Der Zweck der Buchhaltung von Firmen besteht darin, den Gewinn oder den Verlust nachträglich zu messen, damit Gewinne an die Aktionäre ausgeschüttet werden und eventuelle Verluste gedeckt werden können (vgl. Lorson 2018, S. 28).

Um eine Strukturbilanz zu erstellen, muss man die Bilanz dafür vorbereiten. Zuerst werden die Vermögens- und Kapitalposten in separaten Gruppen erfasst. In den Aktiva müssen Anlage- und Umlaufvermögen aufgelistet sein. In den Passiva soll Eigen- und Fremdkapital dargestellt werden (vgl. Präg, Müller, Lingenfelder, Wöltje 2011, S. 241).

Wenn das Nettovermögen der Bilanz zwischen den beiden Bilanzstichtagen (nominale Kapitalerhaltung) erheblich gestiegen ist oder die Einkommen in der GuV im Abrechnungszeitraum übersteigen, werden Gewinne in den Außenabschlüssen erzielt (vgl. Lorson 2018, S. 28ff.). In der öffentlichen Verwaltung ist hingegen das Rechnungslegungsziel der Gebietsinstitutionen bei der Beurteilung darauf angewiesen, dass die Erbringung staatlicher Leistungen im nächsten Haushaltsjahr gesichert ist. Daher steht zum Beispiel dem geplanten Haushaltsjahr (z. B. Steuern, Gebühren, die Einnahmen von staatlichen Unternehmen) das aktuelle Haushaltsjahr entgegen (vgl. Lorson 2018, S. 29.).

Daher konzentriert sich die äußere Buchhaltung von Firmen auf die retrospektive Gewinnermittlung, die Gebietsinstitutionen hingegen konzentrieren sich auf die prospektive Haushaltsrechnung. Hier schätzen die Firmen die Zahlungsströme in den Perioden und die Gebietsinstitutionen die tatsächlichen Zahlungsströme. Im ersten Fall geht es um die Doppik in Verbindung mit dem Ressourcennutzungskonzept, im zweiten Fall geht es um die Kameralistik in Verbindung mit dem Konzept des Geldverbrauchs (vgl. Lorson 2018, S. 29.).

3. Historische Entwicklung der Rechnungslegung

Das kameralistische Rechnungswesen stammt aus dem 18. Jahrhundert. Es wurde von der einfachen Administrationsbuchführung (ca. 1500-1750) über die gehobene Verwaltungsführung (ab 1750) bis zur Betriebskameralistik (seit 1910) und erweiterten Kameralistik (ab ca. 1950) weiterentwickelt (vgl. Wirtschaftslexikon 2019).

Die doppelte Buchführung wurde im privatwirtschaftlichen Bereich in den italienischen Handelszentren entwickelt und ist bis heute das einzige Rechnungslegungssystem der Privatwirtschaft (vgl. Heuermann, Thomenendal 2011, S. 251 ff.). Diese Aufnahmetechnik wurde in Italien im Mittelalter in dem Zeitraum gegründet, in dem das Rechnen mit Zahlen noch fast eine Wissenschaft war. Die Kaufleute haben sich ständig verrechnet. Das alles wurde besonders bei Rechtsstreitigkeiten ein großes Problem. Die Entwicklung der doppelten Buchführung hat dieses Problem gelöst. Durch die doppelte Buchung eines Geschäftsvorfalls gibt es die Möglichkeit, durch Saldenvergleiche Rechenfehler zu entdecken (vgl. Weber; Weißenberger 2015, S. 33).

Seit 1993 probieren Universitäten und Hochschulen, mit der Hilfe von KGSt eine wissenschaftliche Grundlage für die Einführung der doppischen Rechnungslegung herauszuarbeiten. Der Höhepunkt dieser Expansion war das Aufkommen der Doppik, die die Erfordernisse öffentlicher Institutionen in die doppelte Buchführung integriert (vgl. Blanke, von Bandemer, Nullmeier, Wewer 2005, S. 356 f.).

In Deutschland gibt es die politische Verpflichtung, die Kameralistik durch die Doppik zu ersetzen. Einige Bundesländer verpflichteten die Kommunen, die Kameralistik per Gesetz in die Doppik zu überführen, während andere Bundesländer ihren Kommune das Recht gaben, zwischen der Kameralistik und der Doppik zu wählen (vgl. Internetquelle: Haushaltssteuerung 2013).

4. Die Kameralistik und die Doppik

4.1 Die Kameralistik

Die Kameralistik ist ein Rechnungsstil innerhalb der öffentlichen Verwaltung (Keller, Brigitte 2014, S. 10). Sie ist ein sehr inputorientiertes, einfaches Buchhaltungssystem und erfordert keine Erfassung von Vermögenswerten und auch keine Registrierung des Ressourcenverbrauchs von Vermögen. Die Kameralistik erfasst nur Einzahlungen und Auszahlungen von Städten oder Gemeinden. So kann die Kameralistik Auskunft über die Ordnungsmäßigkeit, die Liquidität und den Kassenbestand der Gemeinde und über die noch zu zahlenden Einzahlungen und Auszahlungen geben (vgl. Bandemer, Blanke, Nullmeier, Wewer 2005, S. 352). Darüber hinaus kann die Einhaltung des zugewiesenen Budgets durch den Vergleich von Soll-Beständen und Ist-Beständen überwacht werden.

Daher kann eine gute Verwaltungstätigkeit ohne den wirtschaftlichen Aufwand für die Kameralistik durchaus nützlich sein. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn die Gemeinde über den Verkauf ihrer Vermögenswerte entscheiden muss. In Bezug auf die Kameralistik muss jeder Verkauf von Vermögenswerten einmalig als Beitragsstellung und somit als positiver Erlös erfasst werden (vgl. Bandemer, Blanke, Nullmeier, Wewer 2005, S. 355). Die Gemeinden haben vor Kurzem versucht, dieses Defizit mit moderner Kameralistik auszugleichen. Hierbei wurden einige grundlegende Elemente der Buchhaltung von kameralen Berechnungen sowie von Kosten- und Leistungsberechnungen angewandt (vgl. Internetquelle: Burth, Gnädinger, 2019).

Die kameralistische Haushaltsverwaltung hat keine Inventur und kein Inventar mit Wertauskünften, es gibt nur Inventarlisten ohne Deklarationen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11). Neu beschaffte Vermögensobjekte werden in diese Verzeichnisse aufgenommen und Vermögensobjekte, deren Nutzung beendet ist, herausgenommen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11). Die Nutzungsdauer wird nicht festgestellt und Abschreibungen finden keine Berücksichtigung. Dadurch wird der Ressourcenverbrauch nicht sichtbar (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 11).

4.2. Doppelte Buchführung

Hier wird jede Buchung doppelt durchgeführt, deshalb die Bezeichnung doppelte Buchführung oder Doppik. Die doppelte Buchführung besteht aus vier Kontenarten: Aktivkonten, Passivkonten, Aufwandskonten und Ertragskonten. Aktivkonten und Passivkonten sind Bestandskonten bzw. Bilanzkonten. Die Bestandskonten erfassen das Vermögen und das Kapital. Vermögen meint hier, wie das Geld investiert wurde, das heißt in Anlage- oder in Umlaufvermögen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 12). Kapital bedeutet, woher das Geld kommt. Das bedeutet, dass es sich bei Eigenkapital um Geld handelt, das dem Unternehmen gehört. Fremdkapital ist zum Beispiel ein Bankkredit (oder andere Verbindlichkeiten). Die Aufwands- und Ertragskonten sind die sogenannten Erfolgskonten. Die Erfolgskonten erfassen die Aufwendungen und Erträge. Erfolgskonten sind Unterkonten des Eigenkapitalkontos und bilden die Erfolgsrechnung. Zwischen Eigenkapital- und Erfolgskonten besteht die GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Das bedeutet, die Erfolgskonten werden über die GuV abgeschlossen, dann wird der Gewinn im Eigenkapitalkonto zugezählt und der Verlust wird abgezogen (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 12 f.). Die Erfolgskonten beinhalten die Aufwandskonten. Sie beinhalten alle Ausgaben eines Unternehmens, dazu gehört zum Beispiel die Büromiete. Die Ertragskonten sind alle Einnahmen, wie zum Beispiel Warenverkäufe (vgl. Keller, Brigitte 2014, S. 12 f.).

Der Begriff "Doppik" wird jedoch normalerweise für das Haushaltwesen und das Rechnungswesen öffentlicher Stellen verwendet. Da das Geld immer für unbewegliche Vermögensgegenstände verwendet wird, müssen diese unbeweglichen Sachanlagen für die Bilanzaufstellung erfasst und bewertet werden (vgl. Heuermann, Tomenendal 2011, S. 250 f.).

Die doppische öffentliche Buchführung besteht aus einer Vermögensrechnung (Bilanz in der kaufmännischen Rechnungslegung), einer Ergebnisrechnung (einer Gewinn- und Verlustrechnung) und einer Finanzrechnung (Liquiditätsrechnung) (vgl. Heuermann, Tomenendal 2011, S. 251 ff.). Diese dreiteilige Struktur wird als "Drei-Komponenten-Modell" dargestellt.

Der Verkauf von Vermögenswerten ist für die Gemeinde nur dann positiv, wenn die Einnahmen unter Berücksichtigung der Abschreibungen über dem aktuellen Wert des Gegenstandes höher liegen (vgl. Bandemer, Blanke, Nullmeier, Wewer 2005, S. 355). Abschreibungen dienen für eine perioden- und leistungsgerechte Kostenzuordnung der Güter. Viele gekaufte Güter werden über mehrere Jahre verbraucht. Es wäre falsch, wenn dafür entstandene Anschaffungskosten oder Herstellungskosten gleich beim Erwerb als Aufwand gebucht werden. Diese Wirtschaftsgüter sind nicht voll gebraucht, sondern haben am Ende des Jahres immer noch einen gewissen Wert (vgl. Fröhlich 2012, S. 137).

4.3 Was kann Doppik leisten?

Regierungsmaßnahmen sind an die Befriedigung der Bedürfnisse der Gesellschaft ausgerichtet, daher müssen Gebietsinstitutionen ständig die optimale Nutzung knapper Ressourcen in Betracht ziehen (vgl. Eulner 2019, S. 8).

Eine ungewöhnliche Verwendung von Ressourcen im öffentlichen Sektor ist, im Gegensatz zu Firmen, kein direkt autorisierter Markt (Insolvenz, Liquidation). Die Verwendung kann aber zu unerwünschten Schuldenerhöhungen führen (vgl. Eulner 2019, S. 9). Daher erfordert die Verwaltung öffentlicher Gelder genaue und gründlich geprüfte politische Entscheidungen, unabhängig von der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation.

Doppik gilt in Wissenschaft und Praxis als nachhaltiges Buchhaltungskonzept der öffentlichen Verwaltung (vgl. Eulner 2019, S. 9). Der Wert der periodengerechten Buchführung (internationale periodengerechte Buchführung) ist aussagekräftiger als die reine Bilanzierung von Zahlungen („internationale Cash-Accounting“), da dies eine angemessene Darstellung der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sein kann und ein Kausalzusammenhang der Ressourcenverwendung ausreicht. Der moderne Stand des internationalen Wettbewerbs verfügt über eine moderne Rechnungslegung (vgl. Eulner 2019, S. 9). Es ist allgemein bekannt, dass die kaufmännische Buchführung nach den doppelten Buchführungsgrundsätzen geregelt ist. Das bedeutet, dass der Wert der Buchführung in den Perioden (auf Englisch „accrual accounting“) bedeutungsvoller ist als die Buchhaltung in den reinen Zahlungen (auf Englisch „cash accounting“) (vgl. Eulner 2019, S. 9). Der moderne Staat muss im internationalen Wettbewerb über eine moderne Buchhaltung verfügen.

4.4 Ziel der Doppik

Der Absatz an Vermögensgegenständen, die seit Jahrhunderten dem öffentlichen Sektor gehören, zum Beispiel Grundvermögen oder das während der Jahre aus Steuereinkommen erworbene Vermögen, ermöglichte es, die strukturellen Defizite für eine bestimmte Zeit zu verdecken. Das Ziel der doppelten Buchführung ist es, solche Geschäfte zu verhindern, weil diese nicht wirtschaftlich sind. Durch den Absatz von Vermögensgegenständen wird das Budget angehoben, aber dadurch wird der Staat nicht reicher, weil weniger Vermögensgegenstände erhältlich sind. Wenn dieser Absatzertrag nur zur Verdeckung der Defizite angewendet wird, ist man am Jahresende tatsächlich noch ärmer als vorher (vgl. Häfner 2009, S. 44).

In der öffentlichen Verwaltung beinhaltet das Ziel der Doppik, die Transparenz der Auswirkungen von politischen Aktionen in Sinne einer Generationengerechtigkeit zu verbessern. Zu den Vorteilen der Doppik gehören die vollständige Erfassung von Vermögen und Schulden, eine integrierte Kosten- und Leistungsrechnung und eine vollständige Transparenz hinsichtlich der Veränderungen der Vermögenssubstanz (Ergebnis) und der Liquiditätsänderungen (vgl. Keller 2014, S. 12).

Zweck des kommunalen Handelns ist es, "konkrete" politische Ziele umzusetzen, die die Politik aus ihren abstrakten Wähleranforderungen formt. Das bedeutet, dass eine strategische Aufgabenplanung, ein spezifisches politisches Handlungsprogramm existiert, das aus verschiedenen Aufgaben besteht (vgl. Kuban 2015, S. 5). Das Verwaltungshandeln wird von zwei Kategorien von Zielen bestimmt. Die erste Kategorie besteht aus finanziellen Zielen, die im engen Rahmen des Rechnungswesens liegen und die finanzielle Handlungsfähigkeit sowohl jetzt als auch in Zukunft sichern sollen (vgl. Kuban 2015, S. 5). Die andere Kategorie besteht aus Sachzielen oder Leistungszielen, die auf Quantität und Qualität beruhen.

Beide Zielvorgaben stehen im Zusammenhang. Um die Leistungsziele zu erreichen, muss hierfür Geld ausgegeben werden. Wenn man die Finanzziele einhalten will, kann man den Leistungsumfang einschränken. Auf der anderen Seite kann die unwirtschaftliche und kostenintensive Erbringung von Leistungen den Leistungsumfang und die Qualität einschränken.

Die Doppik registriert Ressourceneinkommen (Erträge) und den Ressourcenverbrauch (Aufwand). Deswegen gibt es nicht nur die Möglichkeit, eine Veränderung des Vermögens einer Kommune abzubilden, sondern auch die Möglichkeit einer Abbildung, wenn keine Zahlungen erfolgen (vgl. Verwaltungslexikon 2019). Ein Beispiel hierzu ist der Wertverlust, der durch die Zeit und Nutzung geschieht (unter Berücksichtigung von Abschreibungen) oder die zukünftige Belastung durch Pensionsverpflichtungen (unter Berücksichtigung von Rückstellungen) (vgl. Verwaltungslexikon 2019). Die Rückstellungen sind eine Schuldenform, die nicht sicher ist. Bei ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus dem zweifelhaften Handeln ist unsicher, ob dieses Geschäft später Schulden verursacht und in welcher Höhe überhaupt diese Rückstellungen benutzt werden (vgl. Heide 2017, S. 121 f.).

Die Fehlsteuerung des kameralen Rechnungswesens, das nur die Orientierung in Zahlung hat, wird von der Doppik vermieden. Die Doppik erfasst diesen Vermögensverzehr nicht, daher ist sie in Bezug auf die Steuerregelung nicht wirksam (vgl. Verwaltungslexikon 2019).

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Ende der Leseprobe aus 47 Seiten

Arbeit zitieren Torgom Aghumyan (Autor:in), 2020, Kameralistik im Vergleich zur Doppik am Beispiel Hamburg und Berlin., München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/1014796

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Kameralistik und doppik im vergleich