Marmelade, Gelee, Konfitüre – alles süße Aufstriche, die wir uns gern aufs Brot schmieren. Aber wissen Sie, was die drei eigentlich voneinander unterscheidet? Das ist der Unterschied zwischen Marmelade, Gelee und Konfitüre. Show Haben Sie schon mal was zu hören bekommen, weil Sie anstatt Konfitüre Marmelade gesagt haben? Sie denken sich jetzt: So kleinkariert kann doch niemand sein? Und ob! Für die korrekte Bezeichnung des süßen Brotaufstrichs gibt es tatsächlich eine Verordnung – die Herstellung macht nämlich den Unterschied. Marmelade, Konfitüre, Gelee und Co. Wir erklären dir, wo der Unterschied liegt.
Auf dem noch warmen Brötchen mit Quark oder Butter ist sie ein wahrer Genuss: ... Ja, wie nennt man eigentlich das mit Gelierzucker eingekochte Obst korrekt? Marmelade, Konfitüre oder doch einfach nur Brotaufstrich? Und dann gibt es ja auch noch das von vielen favorisierte Gelee ... Übrigens: Damit in der Lebensmittelbranche einheitliche Standards bezüglich der Begriffe herrschen, gibt es seit 2003 eine Konfitürenverordnung, nach der sich Hersteller und der Handel richten müssen. KonfitüreAbgeleitet von dem lateinischen Wort "conficerem", was im deutschen als Konfekt übersetzt werden kann, besteht die Konfitüre aus Fruchtmark, Pulpe oder Fruchtsaft. Wobei Pulpe und Fruchtsaft nichts anderes als eine Bezeichnung für gestückeltes beziehungsweise gehacktes Obst sind. Fruchtmark hingegen beschreibt eine pürierte Konsistenz von Erdbeeren, Pfirsichen & Co ohne jegliche Fasern, Samen oder Stückchen. Eine Konfitüre besteht außerdem aus mindestens 55 Prozent Zucker sowie dem Gelier- und Verdickungsmittel Pektin. Der Fruchtanteil in der Konfitüre hängt vom verwendeten Obst ab. Allgemein sind es aber 350 Gramm Fruchtanteil auf 1 Kilo des Aufstrichs, also 35 Prozent Mindestfruchtgehalt. Eine Ausnahme bilden die Früchte Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mit 25 Prozent. Konfitüre extraDiesen Zusatz erhalten Konfitüren, wenn sie mehr als 45 Prozent Fruchtanteil enthalten. Auch hier bilden die Fruchtsorten Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten wieder eine Ausnahme: wenn diese einen Anteil von über 35 Prozent im Fruchtaufstrich ausmachen, darf man bereits von einer Konfitüre extra sprechen. Konfitüre kalorienreduziertDiesen Titel dürfen Fruchtaufstriche tragen, wenn ihr Brennwert gegenüber einer herkömmlichen Konfitüre um mindestens 30 Prozent reduziert ist. Der herkömmliche Zuckeranteil wird dabei vollständig oder teilweise durch Süßstoffe ersetzt. MarmeladeDieser Begriff wird im Alltag und im Sprachgebrauch häufig falsch verwendet. Denn wer an Kirsch- oder Erdbeermarmeladen denkt, der ist leider auf dem falschen Dampfer. Die Bezeichnung Marmelade dürfen lediglich die Brotaufstriche tragen, die aus Zitrusfrüchten, wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt werden. Der Mindestfruchtgehalt hierbei muss bei mindestens 20 Prozent liegen. GeleeEinziger, aber markanter Unterschied: Bei der Verarbeitung zu Gelees (abgeleitet vom lateinischen gelare "zum Erstarren bringen") werden Erdbeeren, Kirschen, Brombeeren & Co. zu Fruchtsäften püriert und im Gegensatz zu Konfitüren keinerlei Fruchtstücke hinzugegeben. Ob ein Gelee mit dem Zusatz "extra" versehen werden darf, hängt wie bei der Konfitüre auch, von dem Fruchtanteil ab. Ein Gelee extra hat einen Mindestfruchtanteil von 45 Prozent, ein "normales" Gelee einen von 35 Prozent. FruchtaufstricheDiese Aufstriche fallen nicht wie seine Artgenossen unter die Konfitürenverordnung. Der eingesetzte Frucht- und Zuckergehalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist es handelsüblich, dass Fruchtaufstriche mit einem vergleichsweise höheren Fruchtgehalt und niedrigeren Zuckergehalt angeboten werden. Zusammengefasst
Wie du Marmelade und Konfitüre selbst einmachst erfährst du hier
Süßer Aufstrich: Nicht immer ist Marmelade auf dem Brot – in vielen Fällen ist es Konfitüre. (Quelle: eclipse_images/Getty Images)
Marmelade und Konfitüre sind nicht das Gleiche – und viele verwenden die Bezeichnung für die süßen Aufstriche falsch. Denn oft ist gar nicht Marmelade auf dem Brot. Wo Konfitüre draufsteht, muss auch Konfitüre drin sein – dafür gibt es extra eine Konfitürenverordnung der Europäischen Union. Sie regelt detailliert, wie viele und welche Früchte in Marmelade, Gelee oder Konfitüre enthalten sein dürfen. MarmeladeDie Bezeichnung Marmelade leitet sich von dem portugiesischen Wort "marmelo" für Quitte ab. Laut Konfitürenverordnung dürfen nur Produkte, die aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten hergestellt werden, als Marmelade bezeichnet werden. Der Fruchtanteil der Marmelade muss mindestens 20 Prozent betragen. Der Zuckeranteil ist meist höher als bei Konfitüre, da die Zitrusmarmelade sonst bitter schmecken würde. Obst konservieren – Marmelade, Kompott, Likör & Co.
Orangenmarmelade darf also zum Beispiel zu Recht so heißen. Aufstriche aus Erdbeeren oder Aprikosen sind dagegen Konfitüren. Marmelade: Sie wird aus Zitrusfrüchten hergestellt. (Quelle: al62/Getty Images) KonfitüreDer Begriff Konfitüre leitet sich von dem französischen Wort "la confiture" für Eingemachtes ab. Konfitüre wird aus dem Mark oder den Stücken einer Frucht oder mehrerer Fruchtarten, Wasser und Zucker hergestellt. Bei Zitrusfrüchten darf auch die gesamte Frucht verwendet werden. Der Fruchtanteil muss im Allgemeinen bei mindestens 35 Prozent liegen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein. Konfitüre extraKonfitüre: Auch Konfitüre und Konfitüre extra unterscheiden sich. (Quelle: serezniy/Getty Images) Steht Konfitüre extra auf dem Etikett, muss der Fruchtanteil im Allgemeinen mindestens 45 Prozent betragen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein. Er muss aber höher sein als bei normaler Konfitüre. Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung keine Konfitüre extra hergestellt werden:
GeleeDie Bezeichnung Gelee leitet sich vom lateinischen Wort "gelare" für zum Erstarren bringen ab. Gelee wird nicht aus Früchten, sondern aus Zucker, Saft und/oder Fruchtsaftkonzentrat einer Frucht oder mehrerer Fruchtsorten hergestellt. Der Aufstrich muss mindestens 35 Prozent Saft enthalten. Gelee extraBei Gelee extra muss der Fruchstsaftanteil mindestens 45 Prozent betragen. Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung kein Gelee extra hergestellt werden:
Ausnahmen von der RegelungDie Konfitürenverordnung hat nur für den Verkauf im Handel und für die Werbung ihre Gültigkeit. Auf örtlichen Wochen- und Bauernmärkten gilt hingegen eine Ausnahme: Dort dürfen auch Produkte, die nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt sind, als Marmelade verkauft werden.
Und auch im allgemeinen Sprachgebrauch gehen die Bezeichnungen durcheinander. Der Begriff Marmelade wird gern übergreifend für alle Fruchtaufstriche verwendet. Rezept: Erdbeerkonfitüre mit weißer SchokoladeKonfitüre: Frische Früchte wie Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen eignen sich bestens zum Einkochen. (Quelle: Franziska Koark/dpa) Für dieses Rezept benötigen Sie:
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