Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre

Marmelade, Gelee, Konfitüre – alles süße Aufstriche, die wir uns gern aufs Brot schmieren. Aber wissen Sie, was die drei eigentlich voneinander unterscheidet? Das ist der Unterschied zwischen Marmelade, Gelee und Konfitüre.

Haben Sie schon mal was zu hören bekommen, weil Sie anstatt Konfitüre Marmelade gesagt haben? Sie denken sich jetzt: So kleinkariert kann doch niemand sein? Und ob! Für die korrekte Bezeichnung des süßen Brotaufstrichs gibt es tatsächlich eine Verordnung – die Herstellung macht nämlich den Unterschied.
Eine Marmelade darf dann als Marmelade bezeichnet werden, wenn sie neben Wasser und Zucker aus Zitrusfrüchten hergestellt wurde. Dies wurde in der Konfitürenverordnung (KonfV) – ja, die gibt es wirklich – von 1982 gesetzlich geregelt. Dabei müssen mindestens 200 Gramm Fruchtstücke, Fruchtmark, Saft und Schale in einem Kilogramm Marmelade enthalten sein. Eine Abwandlung ist die Gelee-Marmelade. Bei dieser Variante dürfen nur kleine Anteile fein geschnittener Schale der Zitrusfrüchte enthalten sein. Immerhin besteht seit dem Jahr 2003 eine Ausnahmeregelung für regional vertriebene Produkte: In Hinsicht auf den regionalen Sprachgebrauch, erlaubt die EU in manchen Mitgliedsstaaten seither wieder den Begriff Marmelade zu verwenden, auch wenn diese nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt wurde. Hauptbestandteile von Gelee sind Fruchtsaft und Zucker. Gelee hat im Unterschied zu Marmelade und Konfitüre eine festere Konsistenz und enthält keine Obststücke oder Kerne. Außerdem kann es Auszüge mehrerer Fruchtarten enthalten. (Hier geht es zu unserem leckeren Glühwein-Gelee)
Der Unterschied zu Marmelade und Gelee liegt bei der Konfitüre darin, dass sie nicht aus Zitrusfrüchten besteht. Beeren, Pflaumen, Aprikosen und Äpfel werden beispielsweise häufig für die Herstellung von Konfitüre verwendet. Der Fruchtanteil liegt bei 350 Gramm je Kilogramm. Bei Sorten wie Schwarze Johannisbeeren, Sanddorn, Quitten und Passionsfrüchte gelten niedrigere Grenzwerte.
Von Marmelade, Gelee und Konfitüre ist übrigens noch der Fruchtaufstrich zu unterscheiden. Hierbei handelt es sich um eine Zubereitung aus Zucker und eingekochten Früchten.

Marmelade, Konfitüre, Gelee und Co. Wir erklären dir, wo der Unterschied liegt.

Auf dem noch warmen Brötchen mit Quark oder Butter ist sie ein wahrer Genuss: ... Ja, wie nennt man eigentlich das mit Gelierzucker eingekochte Obst korrekt? Marmelade, Konfitüre oder doch einfach nur Brotaufstrich? Und dann gibt es ja auch noch das von vielen favorisierte Gelee ...

Übrigens: Damit in der Lebensmittelbranche einheitliche Standards bezüglich der Begriffe herrschen, gibt es seit 2003 eine Konfitürenverordnung, nach der sich Hersteller und der Handel richten müssen.

Konfitüre

Abgeleitet von dem lateinischen Wort "conficerem", was im deutschen als Konfekt übersetzt werden kann, besteht die Konfitüre aus Fruchtmark, Pulpe oder Fruchtsaft. Wobei Pulpe und Fruchtsaft nichts anderes als eine Bezeichnung für gestückeltes beziehungsweise gehacktes Obst sind. Fruchtmark hingegen beschreibt eine pürierte Konsistenz von Erdbeeren, Pfirsichen & Co ohne jegliche Fasern, Samen oder Stückchen. Eine Konfitüre besteht außerdem aus mindestens 55 Prozent Zucker sowie dem Gelier- und Verdickungsmittel Pektin. Der Fruchtanteil in der Konfitüre hängt vom verwendeten Obst ab. Allgemein sind es aber 350 Gramm Fruchtanteil auf 1 Kilo des Aufstrichs, also 35 Prozent Mindestfruchtgehalt. Eine Ausnahme bilden die Früchte Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mit 25 Prozent. 

Konfitüre extra

Diesen Zusatz erhalten Konfitüren, wenn sie mehr als 45 Prozent Fruchtanteil enthalten. Auch hier bilden die Fruchtsorten Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten wieder eine Ausnahme: wenn diese einen Anteil von über 35 Prozent im Fruchtaufstrich ausmachen, darf man bereits von einer Konfitüre extra sprechen.

Konfitüre kalorienreduziert

Diesen Titel dürfen Fruchtaufstriche tragen, wenn ihr Brennwert gegenüber einer herkömmlichen Konfitüre um mindestens 30 Prozent reduziert ist. Der herkömmliche Zuckeranteil wird dabei vollständig oder teilweise durch Süßstoffe ersetzt. 

Marmelade

Dieser Begriff wird im Alltag und im Sprachgebrauch häufig falsch verwendet. Denn wer an Kirsch- oder Erdbeermarmeladen denkt, der ist leider auf dem falschen Dampfer. Die Bezeichnung Marmelade dürfen lediglich die Brotaufstriche tragen, die aus Zitrusfrüchten, wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt werden. Der Mindestfruchtgehalt hierbei muss bei mindestens 20 Prozent liegen. 

Gelee 

Einziger, aber markanter Unterschied: Bei der Verarbeitung zu Gelees (abgeleitet vom lateinischen gelare "zum Erstarren bringen") werden Erdbeeren, Kirschen, Brombeeren & Co. zu Fruchtsäften püriert und im Gegensatz zu Konfitüren keinerlei Fruchtstücke hinzugegeben. Ob ein Gelee mit dem Zusatz "extra" versehen werden darf, hängt wie bei der Konfitüre auch, von dem Fruchtanteil ab. Ein Gelee extra hat einen Mindestfruchtanteil von 45 Prozent, ein "normales" Gelee einen von 35 Prozent. 

Fruchtaufstriche

Diese Aufstriche fallen nicht wie seine Artgenossen unter die Konfitürenverordnung. Der eingesetzte Frucht- und Zuckergehalt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist es handelsüblich, dass Fruchtaufstriche mit einem vergleichsweise höheren Fruchtgehalt und niedrigeren Zuckergehalt angeboten werden. 

Zusammengefasst 

  • Konfitüre hat mindestens einen Fruchtgehalt von 35 Prozent und mindestens 55 Prozent Zucker sowie Pektin
  • Konfitüre extra hat mindestens einen Fruchtgehalt von 45 Prozent
  • Konfitüre kalorienreduziert hat seinen Brennwert um mindestens 30 Prozent im Vergleich zur herkömmlichen Konfitüre reduziert
  • Marmelade wird aus Zitrusfrüchte wie beispielsweise Orangen, Zitronen oder Limetten hergestellt
  • Gelee trägt die Bezeichnung eines Fruchtaufstrichs, der aus Fruchtsäften ohne jegliche Fruchtstücke hergestellt wurde
  • Fruchtaufstriche unterliegen nicht der Konfitürenverordnung und haben keinen festgesetzten Frucht- und Zuckergehalt 

Wie du Marmelade und Konfitüre selbst einmachst erfährst du hier

Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre

Süßer Aufstrich: Nicht immer ist Marmelade auf dem Brot – in vielen Fällen ist es Konfitüre. (Quelle: eclipse_images/Getty Images)

Marmelade und Konfitüre sind nicht das Gleiche – und viele verwenden die Bezeichnung für die süßen Aufstriche falsch. Denn oft ist gar nicht Marmelade auf dem Brot.

Wo Konfitüre draufsteht, muss auch Konfitüre drin sein – dafür gibt es extra eine Konfitürenverordnung der Europäischen Union. Sie regelt detailliert, wie viele und welche Früchte in Marmelade, Gelee oder Konfitüre enthalten sein dürfen.

Marmelade

Die Bezeichnung Marmelade leitet sich von dem portugiesischen Wort "marmelo" für Quitte ab. Laut Konfitürenverordnung dürfen nur Produkte, die aus Wasser, Zucker und Zitrusfrüchten hergestellt werden, als Marmelade bezeichnet werden. Der Fruchtanteil der Marmelade muss mindestens 20 Prozent betragen. Der Zuckeranteil ist meist höher als bei Konfitüre, da die Zitrusmarmelade sonst bitter schmecken würde.

Obst konservieren – Marmelade, Kompott, Likör & Co.

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Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre

Orangenmarmelade darf also zum Beispiel zu Recht so heißen. Aufstriche aus Erdbeeren oder Aprikosen sind dagegen Konfitüren.

Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre
Marmelade: Sie wird aus Zitrusfrüchten hergestellt. (Quelle: al62/Getty Images)

Konfitüre

Der Begriff Konfitüre leitet sich von dem französischen Wort "la confiture" für Eingemachtes ab. Konfitüre wird aus dem Mark oder den Stücken einer Frucht oder mehrerer Fruchtarten, Wasser und Zucker hergestellt. Bei Zitrusfrüchten darf auch die gesamte Frucht verwendet werden. Der Fruchtanteil muss im Allgemeinen bei mindestens 35 Prozent liegen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein.

Konfitüre extra

Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre
Konfitüre: Auch Konfitüre und Konfitüre extra unterscheiden sich. (Quelle: serezniy/Getty Images)

Steht Konfitüre extra auf dem Etikett, muss der Fruchtanteil im Allgemeinen mindestens 45 Prozent betragen. Bei Konfitüren aus Johannisbeeren, Quitten, Hagebutten, Sanddorn, Ingwer oder Passionsfrüchten darf der Fruchtanteil geringer sein. Er muss aber höher sein als bei normaler Konfitüre.

Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung keine Konfitüre extra hergestellt werden:

  • Äpfeln
  • Birnen
  • nicht steinlösenden Pflaumen
  • Melonen
  • Wassermelonen
  • Trauben

Gelee

Die Bezeichnung Gelee leitet sich vom lateinischen Wort "gelare" für zum Erstarren bringen ab. Gelee wird nicht aus Früchten, sondern aus Zucker, Saft und/oder Fruchtsaftkonzentrat einer Frucht oder mehrerer Fruchtsorten hergestellt. Der Aufstrich muss mindestens 35 Prozent Saft enthalten.

Gelee extra

Bei Gelee extra muss der Fruchstsaftanteil mindestens 45 Prozent betragen. Aus Mischungen folgender Früchte mit anderen Früchten kann laut Verordnung kein Gelee extra hergestellt werden:

  • Äpfeln
  • Birnen
  • nicht steinlösenden Pflaumen
  • Melonen
  • Wassermelonen
  • Trauben

Ausnahmen von der Regelung

Die Konfitürenverordnung hat nur für den Verkauf im Handel und für die Werbung ihre Gültigkeit. Auf örtlichen Wochen- und Bauernmärkten gilt hingegen eine Ausnahme: Dort dürfen auch Produkte, die nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt sind, als Marmelade verkauft werden.

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Und auch im allgemeinen Sprachgebrauch gehen die Bezeichnungen durcheinander. Der Begriff Marmelade wird gern übergreifend für alle Fruchtaufstriche verwendet.

Rezept: Erdbeerkonfitüre mit weißer Schokolade

Gibt es einen unterschied zwischen marmelade und konfitüre
Konfitüre: Frische Früchte wie Erdbeeren, Himbeeren oder Aprikosen eignen sich bestens zum Einkochen. (Quelle: Franziska Koark/dpa)

Für dieses Rezept benötigen Sie:

  • 1 kg Erdbeeren
  • 1 kg Gelierzucker
  • Zitronensaft
  • 100 g weiße Schokolade

Zubereitung:

  1. Putzen Sie die Erdbeeren und schneiden Sie sie in kleine Stücke. Mischen Sie sie mit dem Gelierzucker 1:1 und fügen Sie etwas Zitronensaft hinzu.
  2. Schneiden Sie die Schokolade in kleine Würfel.
  3. Bringen Sie die Erdbeeren unter Rühren zum Kochen. Lassen Sie sie vier Minuten sprudelnd kochen und machen Sie eine Gelierprobe. Geben Sie dafür einige Tropfen der noch siedend heißen Konfitüre auf eine Untertasse, um zu sehen, ob sie nach dem Erkalten tatsächlich fest wird.
  4. Ziehen Sie nun die weiße Schokolade unter. Wichtig: Rühren Sie sie nicht komplett unter.
  5. Füllen Sie die Konfitüre zum Schluss in kleine Gläser und verschließen Sie sie gut.

Verwendete Quellen: