Gibt es einen unterschied zwischen geringfügige beschäftigung und midijob

Hast Du mehrere Minijobs bei unterschiedlichen Arbeitgebern? Kein Problem, das ist erlaubt. Jedoch musst Du aufpassen, wenn Du mehr als 450 Euro pro Monat verdienst. Versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind alle Arbeitnehmer, die mehr als 450 Euro pro Monat verdienen!

Minijob und trotzdem mehr als 450€ verdienen?
Du kannst jährlich 2400 Euro mehr verdienen – bzw. 200€ pro Monat mehr, also sozusagen ein 650€ Minijob. Das geht aber nur, wenn Du für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Körperschaft tätig bist, zum Beispiel: Vereine, soziale Einrichtungen, Kirchen, etc.

Außerdem musst Du pädagogisch oder künstlerisch tätig sein, oder in der Pflege (Altenpflege, Krankenpflege, Behinderung) arbeiten. Das Stichwort hier heißt „Übungsleiterpauschale“.

Ein Minijob mit der Übungsleiterpauschale kann also 650 Euro im Monat Entgelt bringen, und zwar sozialversicherungsfrei. Das gilt aber nicht nur für den Minijob! Die 2400€ kann jeder Arbeitnehmer, jeder Student, jeder Hausmann/Hausfrau und jeder Arbeitslose verdienen, wenn er nicht mehr als 1/3 seiner Zeit als Übungsleiter arbeitet. Der Übungsleiter unterstützt mit seiner Arbeit gemeinnützige Arbeiten mit pädagogischer Ausrichtung (Ausbilder (auch an Tieren), Dozent (Vorträge), Pfleger, Erzieher, Künstler, Chroleiter, Förderer, Dirigent, etc.).

Definition: Was ist ein Midijob?

Als Midijob werden Beschäftigungsverhältnisse bezeichnet, in denen Arbeitnehmer regelmäßig zwischen 450,01 Euro und 1300 Euro monatlich verdienen. Der Midijob liegt damit in der Mitte zwischen klassischem Minijob und einer Vollzeit- oder auch Teilzeitbeschäftigung.

Midijobs sind nicht immer steuerfrei und es fallen auf jeden Fall Abgaben zur Sozialversicherung an. Diese sind jedoch geringer als bei Voll- und Teilzeitarbeit. Wie hoch sie für Arbeitnehmer ausfallen, ist innerhalb der Midijob-Grenzen gestaffelt und abhängig vom genauen Gehalt.

Die Spanne beim Gehalt wird als Übergangsbereich bezeichnet und wurde erst im Jahr 2019 erhöht. Vorher wurde von der Gleitzone gesprochen, die lediglich Bezahlungen zwischen 450,01 Euro und 850 Euro pro Monat umfasste.

Ziele eines Midijobs

Durch die geringeren Abgaben in einem Midijob soll es für Arbeitnehmer attraktiver werden, aus einer geringfügigen Beschäftigung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu wechseln. Wer im Minijob bis zu 450 Euro verdient, bleibt steuer- und sozialversicherungsfrei.

Mit den Regelungen des Midijobs bleibt bei Mehrverdienst auch mehr übrig. Müssten etwa bei einem Gehalt von 500 Euro volle Abgaben geleistet werden, würde am Ende weniger als beim Minijob auf dem Konto landen. Das wird durch die angepassten und reduzierten Abgaben verhindert.

Berechnung der Sozialversicherungen im Midijob

Arbeitnehmer freuen sich, dass bei mittlerem Verdienst weniger Abgaben fällig werden. Aber wie hoch sind diese genau? Welche Beiträge zu den Sozialversicherungen gezahlt werden müssen, wird individuell berechnet. Zunächst muss der Gesamtbeitrag ermittelt werden, der vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam gezahlt werden muss. Die zugehörige Formel lautet:

Gesamtbeitragssatz x Gleitzonenentgelt = Gesamtbeitrag

Während der Beitragssatz variiert, muss das Gleitzonenentgelt des Midijobbers zunächst berechnet werden. Die komplizierte Formel lautet:

F × 450 + ((1300/(1300−450)) − (450/(1300-450)) × F) × (Monatsbrutto − 450)

Der Faktor F wird vom Bundesministerium für Gesundheit sowie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht. Er basiert auf dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz. Für das Jahr 2021 beträgt der Faktor F 0,7509. Abschließend muss die Höhe des Arbeitnehmeranteils an diesem Gesamtbeitrag ermittelt werden.

Beispiel für die Berechnung

Zum besseren Verständnis haben wir noch ein einfaches Beispiel erstellt: Ein Midijobber verdient 750 Euro monatlich, der Beitragssatz für die Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent.

Für das Gleitzonenentgelt ergibt sich nach der oben genannten Formel ein Gleitzonenentgelt von 677,47 Euro. Multipliziert mit dem Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich ein Gesamtbeitrag von 98,91 Euro. Bei einem Midijob wird dieser jedoch nicht zur Hälfte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Grund: Der Arbeitgeberanteil bemisst sich nicht nach dem reduzierten Gleitzonenentgelt, sondern dem ursprünglichen Bruttogehalt: Bruttogehalt x halber Beitragssatz = Arbeitgeberanteil.

Im Beispiel ergibt sich ein Arbeitgeberanteil von 750 x 7,3 % = 54,75 Euro. Der Midijobber muss nur die Differenz zum ermittelten Gesamtbeitrag – also 44,16 Euro – für die Krankenversicherung zahlen. Hinzu kommen die durchschnittlich 1 Prozent Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung.

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Neben den Abgaben zur Sozialversicherung fragen sich Midijobber: Fällt Lohnsteuer für meine Beschäftigung an? Während ein Minijob grundsätzlich steuerfrei ist, kommt es beim Midijob auf Ihre Steuerklasse an.

In den Steuerklassen 1 bis 4 fällt keine Lohnsteuer für den Midijob an. Bei Steuerklasse 5 wird das Gesamteinkommen mit dem Partner versteuert – dabei fließt auch das Gehalt aus dem Midijob ein und wird besteuert.

Unterschiede zwischen Midijob und Minijob

Die Beschäftigungsform des Minijobs ist deutlich bekannter als der Midijob. Die beiden dürfen trotz ähnlicher Begriff aber auf keinen Fall verwechselt werden. Deshalb die wichtigsten Unterschiede kurz erklärt:

  • Bezahlung
    Während Arbeitnehmer in einem Minijob nur bis zu 450 Euro monatlich verdienen dürfen, können Midijobber bis zu 1300 Euro pro Monat beziehen.
  • Sozialversicherung
    Für einen Minijob müssen grundsätzlich keine Sozialversicherungsabgaben bezahlt werden. Das muss aber nicht nur positiv sein, denn so fällt auch der Schutz weg. Im Midijob werden hingegen Sozialversicherungsbeiträge fällig.
  • Bruttoentgelt
    Dieser Punkt hängt eng mit dem vorherigen zusammen. Da bei einem Midijob Abgaben gezahlt werden müssen, werden diese vom Bruttobetrag abgezogen. Bei einem Minijob ist das nicht so. Hier sind Brutto und Netto deckungsgleich.
  • Steuern
    Minijobs werden gerne als Nebenjob zu einem Hauptjob ausgeübt, in dem die Sozialversicherungsbeträge gezahlt werden. Soll ein Midijob als Nebenjob gelten, dann fallen in der Regel die steuerlichen Vergünstigungen weg. Das bedeutet, dass die Einnahmen aus dem Midijob ganz regulär versteuert werden. Bei der Konstellation Hauptjob und Midijob als Nebenjob ist es daher fraglich, ob sich das lohnt.

Wichtige Regelungen für Midijobber

Nicht nur im Zuge der Reform von 2019 gibt es viele Fragen zum Thema Midijob. Das hängt auch damit zusammen, dass diese Art von Beschäftigungsmodell nicht so bekannt ist. Viele setzen sich schlichtweg nicht damit auseinander.

Wir helfen weiter: Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum Midijob und Antworten auf die Fragen, die immer wieder gestellt werden.

Rentenanspruch

Seit der Reform 2019 dürfen sich Midijobber doppelt freuen: Nicht nur wurde die Grenze auf bis zu 1300 Euro angehoben. Es ist auch geregelt, dass bei weiterhin vergünstigten Sozialabgaben volle Rentenansprüche erworben werden. Sie profitieren jetzt von geringeren Abgaben, erhalten später aber trotzdem mehr.

Krankengeld

Im Midijob sind Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es fallen somit angepasste Beiträge an, Sie haben aber auch Anspruch auf die Leistungen aus den Sozialversicherungen. Heißt: Werden Sie krank, erhalten Sie in den ersten sechs Wochen der Krankheit Lohnfortzahlung.

Fallen Sie bei der Arbeit noch länger aus, erhalten Sie Krankengeld. Die Abgaben sind also nicht nur mit Kosten verbunden, sondern haben einen großen Nutzen.

Urlaub

Midijobber haben wie andere Arbeitnehmer einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Oftmals wird im Midijob nicht täglich gearbeitet – die Anzahl der Urlaubstage berechnet sich dann nach einer einfachen Formel: Regelmäßige wöchentliche Arbeitstage mal 4.

Arbeiten Sie vier Tage pro Woche im Midijob, stehen Ihnen 16 Urlaubstage zu, bei drei Tagen sind es 12 Urlaubstage. Ihrem Arbeitgeber steht es jedoch frei, den gesetzlichen Mindesturlaub auszudehnen. Zum Beispiel durch eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder durch einen Zusatz im Arbeitsvertrag.

Arbeitszeit

Für Arbeitsverhältnisse und damit auch für Midijobber gilt das Arbeitszeitgesetz. Dies regelt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag. In Ausnahmefällen und für einen kurzen Zeitraum kann diese auf zehn Stunden erhöht werden. Dann braucht es aber einen entsprechenden Ausgleich.

Ein Faktor für die Stundenzahl im Midijob ist der Mindestlohn. Seit Januar 2021 gilt der neue Mindestlohn von 9,50 pro Stunde. Um die Gehaltsgrenzen der Übergangsbereichs einzuhalten, dürfen somit im Monat höchstens 136 Stunden gearbeitet werden. Sonst ist es kein Midijob mehr und die Vergünstigungen fallen weg. Bei einem höheren Stundenlohn reduziert sich die maximale Arbeitszeit entsprechend.

Midijob für Studenten

Viele Studenten suchen sich einen Minijob, aber würde sich auch ein Midijob lohnen? Allgemein ist das schwer zu beantworten, es kommt auf den Einzelfall an. Wenn Sie studieren und Bafög erhalten, müssen Sie die Einkommensgrenze beachten.

Aktuell werden nur Minijobs nicht auf das Bafög angerechnet. Sobald diese Grenze überschritten wird, kann das zuständige Amt die Förderung kürzen oder gar komplett einstellen. Auf das Kindergeld, das einige Studenten noch während des Studiums beziehen, hat der Midijob dagegen keine Auswirkungen.

Midijob bei Harzt IV

Personen, die Hartz IV beziehen, können natürlich arbeiten, um ihre Bezüge aufzubessern. Allerdings sollten Sie dabei beachten, dass ein Teil des Einkommens, die Sie im Midijob bekommen, auf den Hartz IV Satz angerechnet wird.

Zunächst gilt ein Grundfreibetrag von 100 Euro, für den keine Anrechnung stattfindet. Bei einem Bruttoeinkommen von bis zu 1000 Euro bleiben weitere 20 Prozent der Einkünfte aus dem Job anrechnungsfrei. Im Einzelfall sollten Sie nachrechnen oder mit Ihrem Sachbearbeiter über die Auswirkungen sprechen.

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