Gesetzliche krankenversicherung studenten ab 25 vergleich

Beste gesetzliche Krankenkasse für Studenten

Themen auf dieser Seite

Möglichkeiten zur Versicherung

Liste Krankenkassenbeiträge

Zusatzversicherungen fürs StudiumKrankenversicherung und KindergeldHäufige Fragen

Die Wahl, ob sich ein Studierender privat oder gesetzlich versichern sollte, hängt von seiner persönlichen Lebenssituation und seiner Zukunftsplanung ab. Mehr dazu: Die Deutsche Krankenversicherung im Überblick (Vorteile/Nachteile). Für Studenten ab 25 Jahre gelten viele Besonderheiten.

  • Die Krankenversicherungspflicht gilt in der Regel bis zu dem Zeitpunkt bis das 30. Lebensjahr vollendet ist
  • Voraussetzungen für Fristverlängerungen / Infos zur Pflegepflichtversicherung: siehe auch Merkblatt zur Krankenversicherung für Studenten – im Downloadbereich).
FamilienversicherungKVdS
Kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern oder dem Ehepartner möglichKosten: 76,85 € +  Zusatzbeitrag je nach Kasse zuzüglich Pflegeversicherung
Altersgrenze: 25 Jahre (Verlängerung durch Wehr- und Zivildienst/Bundesfreiwilligendienst bzw. Schwangerschaft)Altersgrenze: bis 30 Jahre
Grenze: 450 € monatlich* (435€ bei selbständiger Tätigkeit) – darf für Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes nicht überschritten werdenbis zu 20 Stunden/ Woche, keine Einkommensgrenze
Voraussetzung: Einkommen der Eltern unterhalb der

Versicherungspflichtgrenze (Betreff: Ein Elternteil gesetzlich, das andere privat versichert) / Zumindest ein Elternteil oder der Ehepartner muss GKV-Mitglied sein.

Ist das Alter schon überschritten, bieten die Kassen eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung an.

* durch Nebenjob, Renten-, Miet-, Zinseinkünfte, Waisenrente etc., das Bafög wird nicht dazugerechnetKrankenkassen-Beiträge für Studenten

Der Grundbetrag zur Krankenversicherung ist für Studenten bei allen Krankenkassen gleich hoch und beträgt seit Oktober 2020 monatlich 76,85 Euro. Jedoch kommt noch ein individueller Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse hinzu. In unserer Übersicht sind alle Krankenkassen mit dem jeweiligen monatlichen Beitrag inklusive Zusatzbeitrag aufgelistet. In der letzten Spalte sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Versicherte ab 23 Jahre ohne Kinder zu finden, unter 23 Jahre zahlt man noch keinen Kinderlosen-Zuschlag.

Legende: KV=Krankenversicherung und PV=Pflegeversicherung.

Im Test: Krankenkassen für Studenten 2020

Focus Money testete in seiner Ausgabe 17/2020, welche gesetzliche Kran­ken­kasse für Studenten am besten geeignet ist. Mit einem Gesamtergebnis von 86,1 von maximal 100 möglichen Punkten ging die Techniker Krankenkasse als Testsieger hervor. In den Kategorien Wahltarif und Leistungen bei Auslands­auf­enthalte räumte diese Kasse sogar die volle Punktzahl ab. Im Bereich Alternativmedizin liegen die HEK und die AOK Baden-Württemberg deutlich vorne und erhielten von Focus Money die vollen 100 Punkte. Die AOK Plus sicherte sich für ihre individuelle Gesundheitsförderung ebenfalls die Höchstpunktzahl.

Top 5 Krankenkassen für Studenten

1. Die Techniker 94,7 Punkte

2. AOK Plus 83,2 Punkte

3. HEK 81,3 Punkte

4. BARMER 78,8 Punkte

5. AOK Baden-Württemberg 78,2 Punkte

Liste aller Ansprechpartner für Studenten

Viele gesetzliche Krankenkassen haben spezielle Ansprechpartner für Studenten. Wir haben bei allen Krankenkassen nachgefragt und eine vollständige Liste der Kontaktdaten erstellt.

Krankenversicherung für Studenten

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Private Krankenversicherung

Beste Leistungen schon im Studium

Gesetzliche Krankenversicherung

Günstige Tarife für das WichtigsteInfos zum Auslandsaufenthalt

Planen Studenten ein oder mehrere Semester im Ausland, sollten sie richtig krankenversichert sein. Hinsichtlich des Abschlusses einer Auslandskrankenversicherung stellt sich die Frage nach der Dauer des Aufenthalts und der damit zusammenhängenden Vertragslaufzeit der Versicherung.

Beide Kriterien sollten nach Möglichkeit im Vorfeld der Reise feststehen, um bösen Überraschungen (Beitragskosten, ggf. eingeschränkte Verlängerungsoptionen bei der Laufzeit) vorzubeugen.

Je nach Dauer des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland wird die Krankenversicherung für ausländische Studenten zu einem wichtigen Thema. In der Rubrik „International“ stehen umfassende Informationen über die deutsche Krankenversicherung in 40 Sprachen zur Verfügung.

BAföG & Krankenversicherung

Wer als Bezieher von Bafög für seine Krankenversicherung selbst bezahlt, hat einen höheren finanziellen Bedarf & erhält einen Zuschuss vom Bafög-Amt. Dabei ist es unerheblich, ob man gesetzlich oder privat versichert ist. Studierende, die über die Familienversicherung der Eltern versichert sind, haben keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Der Zuschlag zur Sozialversicherung beträgt für Studenten derzeit nach § 13a BAföG 109,00 Euro pro Monat: 84 € für die Kranken- und 25 € für die Pflegeversicherung. Um ihn zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei dem zuständigen Amt eingereicht werden. Eine Liste der Ämter in der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht das Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Zusatzversicherungen fürs Studium Eine Krankenzusatzversicherung für Studenten ist immer dann notwendig, wenn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse keinen ausreichenden Schutz bieten. Studierende können unter anderem folgende Zusatzversicherungen abschließen:ZahnersatzversicherungAuslandskrankenversicherungBrillenversicherung

Krankenversicherung & Kindergeld

Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern. Leisten sie allerdings zu wenig Unterhalt, kann das Kind das Kindergeld für sich beantragen. Seit dem 01.07.2019 gilt:

  • für das erste und zweite Kind je 204 € (ab 01.01.2021: 219 €)
  • für das dritte Kind 210 € (ab 01.01.2021: 225 €)
  • für das vierte und jedes weitere Kind je 235 € (ab 01.01.2021: 250 €)

Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, erhalten bis zum 25. Geburtstag Kindergeld. Dies gilt nach Angaben des Bundesministeriums der Finanzen unabhängig von den eigenen Einkünften und Bezügen. Grundlage ist eine Neufassung durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011, die seit 2012 gilt. Nach der vorherigen Regelung durfte eine Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr nicht überschritten werden.

Bei Absolvierung des Wehr- bzw. Zivildienstes oder Bundesfreiwilligendienstes verschiebt sich das Ende des Kindergeldanspruchs nach hinten. Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, wie z.B. Schulabschluss und Studienbeginn besteht Anspruch auf Kindergeld. Diese Übergangszeit darf nicht länger als vier Monate dauern. Beantragt wird Kindergeld bei der Familienkasse der zuständigen Bundesagentur für Arbeit.

Regelung zum Zusatzbeitrag

Sofern eine Krankenkasse nicht mit den für sie bereitgestellten Mitteln aus dem Gesundheitsfonds auskommt, kann diese einen Zusatzbeitrag erheben. Auch Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen den Zusatzbeitrag zahlen. Ausnahme: Sie sind in einer Familienversicherung. Mitglieder in der studentischen Krankenversicherung müssen den Zusatzbeitrag jedoch vollkommen selbstständig tragen.

Interessenvertretungen

Studentenwerk:

Studentische Vertretungen:

  • Freier Zusammenschluss von StudentInnenschaften
  • European Students‘ Union

Aktionsbündnis:

  • Tarifvertragsinitiative studentischer Beschäftigter an Hochschulen (PDF)

Weitere studentische Vereinigungen:

  • AEGEE (Europäisches Studierenden Forum)
  • Erasmus Student Network

Weitere Studentenportale

  • Studieren in Deutschland (DAAD)
  • Studienmöglichkeiten an Unis

Häufige Fragen zur Krankenversicherung für StudentenFür Studenten, die in einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind, besteht automatisch die Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung. Auch Studenten, die ihren eigentlichen Wohnsitz im Ausland haben, sind davon nicht ausgeschlossen. Die Pflichtversicherung besteht in der Regel bis zum 25. Lebensjahr. In einigen Ausnahmefällen kann sich diese jedoch verlängern. Gibt es eine Übergangsphase zwischen Studienabschluss und Berufseinstieg, ist der Absolvent trotzdem versichert: Er erhält den Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit.Ja, allerdings gibt es Beschränkungen in Einkommen und Arbeitszeit: Die Grenzen liegen bei 20 Stunden pro Woche und 450 Euro pro Monat. Andernfalls werden Beiträge zur Krankenversicherung und auch zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung fällig. Praktika sind allerdings nicht eingeschlossen, es sei denn, die monatliche Vergütung übersteigt die Einkommensgrenze.Ja. Studenten, die diese nicht wahrnehmen und eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen möchten, können innerhalb der ersten drei Monate ab Immatrikulation an der jeweiligen Hochschule ein Befreiungsformular bei der gesetzlichen Krankenkasse erhalten und ausfüllen. Vorsicht: Während des gesamten Studiums ist ein Wechsel zur gesetzlichen Krankenkasse dann nicht mehr möglich.

Ja. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung belaufen sich auf 109,00 Euro pro Monat. Um seinen Anspruch auf diese Leistung durchzusetzen, muss der erhöhte Bedarf beim Bafög-Amt beantragt werden. Eine Bezuschussung ergibt sich nur für diejenigen, die selber beitragspflichtig versichert sind, also nicht in einem Versicherungsverhältnis über die Familienversicherung stehen.

Nein. Wenn man sich im Studium einmal für die private Krankenversicherung entschieden hat, ist es nicht möglich während dieser Zeit in eine gesetzliche Kasse zu wechseln. Auch ein Wechsel von der gesetzlichen in eine private Krankenkasse ist nicht möglich.“Jein“. Normalerweise zählen Praktika nicht als geringfügige Beschäftigung. Es gibt keine Beschränkungen der Arbeitszeit in der Woche. Allerdings darf man auch hier nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen.

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