Wenn Sie sich als „autónomo“ in Spanien selbständig machen wollen, müssen Sie, bevor Sie Ihre wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, zuerst einige Formalitäten erledigen. Show
Zwei wesentliche Schritte sind dabei die Anmeldung bei der Sozialversicherung und die beim Finanzamt. Wie melde ich mich als Selbständiger (Freiberufler, Einzelunternehmer oder Freelancer) bei diesen Behörden an? Und welche weiteren Schritte für die Inbetriebnahme meiner selbständigen Tätigkeit in Spanien können noch erforderlich sein? Diese Fragen werde ich hier nun ausführlich behandeln. Doch beginnen möchte ich mit der Erklärung, welche Personen in Spanien als „autónomo“ gelten. Sollten Sie noch nach einer Sprachschule suchen, kann ich Ihnen Mosalingua sehr empfehlen. Wann bin ich ein „autónomo“ in Spanien?Wenn Sie als eine natürlichen Person, regelmäßig, persönlich, unmittelbar, selbständig und außerhalb des Bereiches der Geschäftsführung und der Organisation einer anderen Person eine wirtschaftliche und berufliche Tätigkeit erwerbsmäßig ausüben (unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht). Art. 1 Ley 20/2007 Oder wenn Sie als Familienangehöriger der oben genannten Person, die Arbeiten regelmäßig ausüben und nicht die Stellung als Arbeitnehmer haben. Zu den „autónomos“ zählen unter anderem auch (sofern sie die vorher erwähnten Anforderungen erfüllen):
Was sind die Merkmale eines „autónomo“?Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um sich in Spanien selbstständig machen zu können Es ist eine geeignete Rechtsform für Unternehmen, die kleine Projekte ausführen. Die Tätigkeit als Selbständiger weist bestimmte Merkmale auf, die sie von anderen Rechtsformen unterscheidet:
Wie mache ich mich in Spanien selbständig? Welche Schritte sind erforderlich?Bevor Sie Ihr Unternehmen in Spanien starten, müssen Sie grundsätzlich folgende Schritte durchführen: Verpflichtende Grundschritte sind in jedem Fall:
Ergänzend sind je nach Fall noch folgende Schritte erforderlich:
Weitere Schritte können sein:
Wichtiger Hinweis: Es kann erforderlich sein, dass Sie vor der Ausübung Ihrer Tätigkeit Ihre ausländische berufliche Qualifikation in Spanien anerkennen lassen müssen. Was brauche ich für die Anmeldung als Selbständiger in Spanien?Sie benötigen auf alle Fälle
Wie melde ich mich als „autónomo“ an?Es gibt im Grunde zwei Möglichkeiten:
Wie kann ich das DUE ausfüllen?Die Gründung und Inbetriebnahme eines Unternehmens kann in Spanien elektronisch durch das Informationssystem „Centro de Información y Red de Creación de Empresas (CIRCE)“ durchgeführt werden. Sie als „autónomo“ müssen dafür das einheitliche elektronische Dokument „Documento Único Electrónico (DUE)“ ausfüllen, das eine Vielzahl von Formularen umfasst. Das elektronische Verarbeitungssystem „Sistema de Tramitación Telemática (STT)“ führt automatisch alle erforderlichen Verfahren aus, um das Unternehmen zu gründen, indem es mit allen beteiligten Stellen (Steuerbehörde, Sozialversicherung, spanische Datenschutzbehörde, Spanisches Patent- und Markenamt usw.) kommuniziert. Um das DUE auszufüllen, haben Sie zwei Alternativen :
Wie melde ich mich bei der Sozialversicherung an („Alta en Seguridad Social“)?Die Anmeldung bei der Sozialversicherung erfolgt elektronisch auf der „Sede electrónica de Seguridad Social“ durch das Sondersystem der selbständigen Arbeiter („Régimen Especial de Trabajadores Autónomos“- kurz RETA). Beim Ausfüllen des elektronischen Formulars legen Sie unter anderem Ihre Beitragsgrundlage fest. Sie sollten sich daher vorher überlegen, welche Abdeckung für Sie in Frage kommt. Antragsfrist:Der Antrag zur Anmeldung kann max. 60 Kalendertage vor Tätigkeitsbeginn gestellt werden. Der offizielle Beginn ist das Datum der Anmeldung beim Finanzamt.
Antragsvoraussetzungen
Mit der Anmeldung als „autónomo“ und mit Beginn der Beitragszahlung sind Sie bei der Sozialversicherung versichert und haben somit Zugang zum spanischen öffentlichen Gesundheitssystem. Wie teile ich dem Finanzamt den Beginn meiner Selbständigkeit mit („Alta en Hacienda“)?Nach der Anmeldung im System RETA der Sozialversicherung und vor dem Ablauf der 60 Kalendertage ab der erwähnten Anmeldung, müssen Sie sich vor Beginn Ihrer Tätigkeit bei der Steuerbehörde („Agencia Tributaria“) registrieren. Dafür müssen Sie mittels der Formulare Modelo 036 (régimen ordinario) oder 037 (régimen simplificado) eine Art Register-Erklärung („declaración censal“) vorlegen, in der Ihre persönliche Daten, Ihre ausübende Tätigkeit, der Standort Ihres Geschäftes und die Steuer, die Sie zahlen müssen, vermerkt werden. Bei einer Veränderung dieser Daten müssen Sie eine neue „declaración censal“ einreichen. Art der Vorlage der Formulare:Die Formulare Modelo 036 und Modelo 037 können Sie auf folgende Art einreichen:
Welches Formular soll ich verwenden?Das einfache Modell 037 kann von fast allen Selbständigen verwendet werden, sofern sie folgende Merkmale aufweisen:
Beim Ausfüllen des Formulars müssen Sie erklären, welche Tätigkeit Sie genau ausüben, und eine der Rubriken der Steuer für wirtschaftliche Tätigkeiten („Impuesto de Actividades Económicas“-IAE) auswählen. Das erfolgt anhand von umfangreichen Listen, in denen die Geschäfts- und Berufstätigkeiten enthalten sind. Sie erhalten dabei einen sog. Aktivitätscode „Tipo Actividad“, der jeder unternehmerischen Tätigkeit zugeordnet ist. In der Regel sind Sie von der Zahlung der IAE befreit, da diese Steuer nur bei einer Fakturierung von mehr als einer Million Euro pro Jahr bezahlt werden muss. Wenn Sie nicht steuerbefreit sind, müssen Sie das Modell 840/848 vorlegen. Ferner müssen Sie unter anderem angeben:
Hinweis: Überlegen Sie vor der Anmeldung, wann Sie Ihre Tätigkeit beginnen und welche Art von Tätigkeit Sie konkret wie ausüben. Z.B. haben Sie ein eigenes Büro bzw. Geschäftslokal, Arbeitnehmer, unternehmerische Struktur, etc. Was kostet die Anmeldung eines Unternehmens?Das Gründungsverfahren als Selbständiger („autónomo“) kostet , im Prinzip, nichts. Die einzigen Kosten, die Sie berücksichtigen müssen, sind die Beitragszahlungen zur Sozialversicherung. Und Sie wollen Ihr Unternehmen richtig und erfolgreich in Spanien anmelden. Dann können Sie gerne meine kompetente Hilfe und mein Fachwissen in Anspruch nehmen. Schnell und sparsam von Zuhause aus erhalten Sie zuverlässig eine professionelle Einschätzung Ihrer konkreten Situation. |