Arbeitnehmeranteil zur zusatzversorgung steuererklärung 2022 wo eintragen

  • Hallo Community,

    aus meiner Lohnsteuerbescheinigung geht folgendes hervor:

    Zeile 36: Arbeitnehmeranteile z. Zusatzversorgung

    Zeile 39: Für An steuerpfl. AG-Anteile z. Zusatzversorgung

    Das Steuersprachbuch addiert diese beiden Beiträge und übernimmt den Wert in Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 50

    (Renenversicherugen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 (auch steuerpflichtige Beiträge zu Vorsorgungs- und Penisonskassen))

    Ich arbeite erst seit 2013 bei meinem Arbeitgeber, daher frage ich mich ob ich das Programm diesen Wert richtig eingetragen hat oder ob ich diesen rauslöschen muss. Wenn ja wie?

    Viele Grüße

    Agathe

  • Wenn der Arbeitgeber diese Anteile als Altersversorung in der Lohnsteuerbescheinigung ausweist, gehören sie doch in die Vorsorgeaufwendungen. Wo willst du diese sonst aufnehmen?

    Die besten Grüße aus dem tiefen Süden (wo es fast immer schön ist, auch bei Regen)
    nesciens

    WISO Steuersparbuch seit 1994, Windows 10 Professionel

  • Ich war mir unsicher ob es überhaupt in die Steuererklärung gehört.

    Meine ehemalige Steuerberaterin hat diese in den vergangenen Steuererklärungen nie berücksichtigt.

  • Ich war mir unsicher ob es überhaupt in die Steuererklärung gehört.

    Wir können doch nicht beurteilen, welche Verträge den von Deinem AG bescheinigten Daten zu Grunde liegen. Im Zweifel musst Du Deinen AG frage, ob das bei Dir so zutrifft oder aber ein Irrtum ist. Einen Fehler müsste dieser ggf. berichtigen.

    Meine ehemalige Steuerberaterin hat diese in den vergangenen Steuererklärungen nie berücksichtigt.

    Was vielleicht auch seine Gründe hatte, aber von uns, wie schon oben ausgeführt, nicht beurteilt werden kann.

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Spätestens beim Erstellen der Steuer­erklär­ung fragen sich viele Ver­braucher, welche Versicher­ungen sich absetzen lassen. Schließ­lich können je nach Um­fang und Anzahl der Versicher­ungs­policen jedes Jahr mehrere hundert Euro steuer­lich gelt­end ge­macht werden. Hier finden Sie alle Ver­sicher­ungen, die in Deutsch­land auch von Privat­personen abge­setzt werden können.

Zu den Versicherungen, die Privat­personen bei der Steuer angeben können, ge­hören alle Vorsorge­auf­wendungen. Hierzu zählen Bei­träge zur Kranken­versicherung, Pflege­versicherung, Haft­pflicht­versicher­ung, Risiko­lebens­versicherung, Unfall­versicherung sowie Leistungen zur Zusatz­versorgung wie die Riester-Rente. Außerdem können Sie die Bei­träge für eine private Lebens­versicherung bei der Steuer angeben, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde.

Diese Versicherungen lassen sich absetzen:

Risikolebensversicherungen sind für das Veranlagungsjahr 2021 in Zeile 48 einzutragen.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge für Risiko­lebens­versicher­ungen, zu selbst­ständigen Berufs- und Erwerbs­unfähigkeits­versicherungen sowie zu Zusatz­versicher­ungen gegen Tod, Berufs- oder Erwerbs­unfähigkeit – sofern letztere separat aus­gewiesen sind – stellen Sonder­ausgaben dar und sind als solche steuer­lich absetzbar.

Der absetz­bare Maximal­betrag liegt bei Selbst­ständigen bei 2.800 Euro, bei Ange­stellten, mit­versicherten Familien­ange­hörigen und Beamten bei 1.900 Euro.

Wichtig: Auf diesen Höchst­betrag werden aber auch die Beiträge weiterer Versicherungen angerechnet.

Hier kann nur eine Basis­absicher­ung der Gesetzlichen Kranken­versicherung ohne Wahl­leistungen auf­ge­führt werden. Beiträge für die Private Kranken­versicherung können nur an­teilig bis zur Höhe der Basis­absicherung abge­setzt werden.

Die Beiträge werden in der An­lage Vor­sorge­auf­wand unter „Bei­träge zur in­länd­ischen privaten Kranken- und Pflege­ver­sicher­ung“ (Zeile 23) eingetragen.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Anlage Vor­sorge­auf­wand unter „Weitere sonst­ige Vor­sorge­­auf­wend­ungen“ (Zeile 49 und 50, je nach Produkt­­gestal­tung)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge zu Lebens­versicher­ungen, die vor dem 1.1.2005 abge­schlossen wurden (sog. Alt­verträge), sind steuer­lich als Sonder­aus­gaben absetz­bar.

Es gilt der Höchst­betrag von 2.800 Euro für Selbst­ständige sowie 1.900 Euro für Ange­stellte, mit­versicherte Familien­ange­hörige oder Beamte. Auf diesen Höchst­betrag werden auch die Zahlungen für weitere Versicher­ungen angerechnet.

Hierbei handelt es sich um Sonder­ausgaben und als solche sind diese seit der Ein­führung des Bürger­entlastungs­gesetzes grund­sätzlich steuer­lich absetz­bar. Zu diesen Versicher­ungen gehören Kranken­zusatz­versicherungen, Pflege­zusatz­versicherungen oder Kranken­tagegeld­versicherungen.

An­lage Vor­sorge­­auf­wand (gesetz­liche Kranken­­ver­sicher­ung: Zeile 22; private Kranken-/­Pflege­­ver­sicher­ung: Zeile 27)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Anlage N Werbungskosten (Zeile 48)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Beiträge für eine beruflich bedingte Rechts­schutz­versicherung lassen sich als Werbungs­kosten in der Steuer­erklärung geltend machen. Deckt eine allge­meine Rechts­schutz­versicherung auch einen beruflichen Teil ab, können Sie den Tarif an­teilig von der Steuer absetzen.

Anlage Vor­sorge­­auf­wand unter „Weitere sonst­ige Vor­sorge­­auf­wend­ungen“ (Zeile 48)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Die Kosten für KFZ-Haft­pflicht und Private Haft­pflicht­versicherung können im Rahmen der Sonder­ausgaben steuer­lich geltend gemacht werden. Die Höchst­grenzen gelten auch hierfür.

Wichtig: Wenn Sie Ihre KFZ-Haft­pflicht für Ihr Unter­nehmen benötigen, werden die Kosten üblicher­weise als Werbungs­kosten geltend gemacht.

Diese Formen der Altersvorsorge können sie absetzen:

Die Beiträge können als Alters­vorsorge­auf­wendungen steuer­lich geltend gemacht werden. Die Regel­ung greift schritt­weise. Volle Abzugs­fähig­keit besteht ab dem Jahr 2025. 2022 sind beispiels­weise 94 Prozent der Maximal­beträge anrechen­bar. Der Höchst­betrag liegt für die Steuer­erklärung 2022 bei 25.639 Euro für Allein­stehende, für zusammen­veranlagte Paare sind es 51.278 Euro.

Wichtig: Der steuerfreie Arbeitgeber­anteil muss von den anrechen­baren Bei­trägen abgezogen werden.

Anlage Vorsorge­aufwand (Beiträge zur Basis-Rente: Zeile 8; Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung: Arbeitnehmer-Beiträge laut Lohnsteuererklärung: Zeile 4; Arbeitnehmer-Beiträge über Lohnsteuererklärung hinaus: Zeile 6; Arbeitgeberanteil laut Lohnsteuererklärung: Zeile 9; Arbeitgeber-Beiträge bei geringfügig Beschäftigten: Zeile 10)


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Im Rahmen einer Direkt­versicherung sind Beiträge bis zu 8 Prozent der Beitrags­bemessungs­grenze der Renten­versicherung steuer- und sozial­versicherungsfrei.

Beiträge, die nach § 3 Nr. 63 EStG einkommen­steuer­frei sind, werden auto­matisch vom Arbeit­geber in der Lohn­steuer­erklärung berück­sichtigt (vermindertes Arbeits­entgelt) und müssen nicht mehr in der Steuer­erklärung einge­tragen werden.


Wo wird das in der Steuererklärung eingetragen?

Welche Versicherungen sind in der Steuererklärung für 2022 absetzbar?