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Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen
Quelle: Getty Images/ jarun001 Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen. Übertragungswege SARS-CoV-2Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Größere Ausbrüche wurden in Zusammenhang mit Konferenzen (Singapur), Reisegruppen, Gottesdiensten (Südkorea) oder auch Karnevalsveranstaltungen (Deutschland) beschrieben. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweils Verantwortlichen in einem vorstrukturierten Risikomanagementprozess eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Hierbei können die folgenden Kriterien mit einbezogen werden: Faktoren, die Übertragungen SARS-CoV-2 begünstigenDas Risiko von großen und oder schwer verlaufenden COVID-19 Ausbrüchen nach einer Übertragung von SARS-CoV-2 bei einer Veranstaltung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches zusammen. Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei: 1. Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer
2. Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung
3. Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung
Hinweise zur operativen UmsetzungEine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Planungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen. Mögliche MaßnahmenDie Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung sind möglich. Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.
Menschenmengen, Getümmel, Gedränge: All das ist wegen des Coronavirus verboten. Doch was genau sind Großveranstaltungen und welche Veranstaltungen fallen unter diese Definition? Im Kampf gegen das Coronavirus will die Bundesregierung Großveranstaltungen noch mindestens bis Ende Dezember 2020 verbieten. Regionale Ausnahmen seien denkbar. Und so hat Sachsen-Anhalt angekündigt, zeitnah wieder Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zu erlauben. Entscheidend sei, dass es ein von Gesundheitsämtern genehmigtes Hygienekonzept gebe. Betroffen sind vor allem Konzerte und Volksfeste. Das Münchner Oktoberfest ist bereits abgesagt. Doch wo wird die Grenze gezogen: Welche Veranstaltungen gelten schon als Großveranstaltungen, welche könnten dennoch stattfinden? Coronavirus: An diesen Orten lauert das größte Risiko
Was sind Großveranstaltungen und was gilt für diese?Die Bundesregierung hat beschlossen, alle Großveranstaltungen bis mindestens zum 31. Dezember 2020 weiterhin zu verbieten. Auch Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sollen zunächst weiterhin untersagt bleiben. Bisher gibt es keine gültige deutschlandweite Definition darüber, ab wie vielen Teilnehmern eine Veranstaltung als Großveranstaltung zählt. Die einzelnen Bestimmungen werden innerhalb der Bundesländer festgelegt. Bereits vor der Corona-Pandemie haben einige Bundesländer klar festgelegt, wie eine Großveranstaltung definiert wird. Diese Kriterien könnten allerdings im Zuge der Krise angepasst werden. Beispielsweise definierte vor der Krise ein "Orientierungsrahmen" des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen: "Großveranstaltungen sind Veranstaltungen, zu denen täglich mehr als 100.000 Besucher erwartet werden, oder bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwohner der Kommune übersteigt und sich erwartungsgemäß mindestens 5.000 Besucher zeitgleich auf dem Veranstaltungsgelände befinden, oder die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen." Ein Leitfaden des hessischen Innenministeriums hingegen legte sich bereits vor der Pandemie nicht auf genaue Zahlen fest: "Eine eindeutige Abgrenzung zwischen Großveranstaltung und kleineren Veranstaltungen ist nicht möglich. So kann beispielsweise eine Veranstaltung mit sehr vielen Besuchern auf einem Festplatz eine geringere Gefährdung besitzen als mit nur wenigen Besuchern in einem geschlossenen Gebäude." Hochzeitsfeier: Feierlichkeiten zählen zu den größten Gefahrenquellen von Corona-Ausbrüchen in Deutschland. (Quelle: FG Trade/Getty Images) Diese Maßstäbe setzt das Robert Koch-InstitutAuch das Robert Koch-Institut hat Kriterien erarbeitet, die Aufschluss geben sollen, wann Veranstaltungen besonders gefährlich für die Ausbreitung von Covid-19 sein könnten. "Das Risiko von großen und oder schwer verlaufenden COVID-19 Ausbrüchen nach einer Übertragung von SARS-CoV-2 bei einer Veranstaltung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches zusammen", heißt es dazu auf der Internetseite des Bundesinnenministeriums. Demnach sind Veranstaltungen gefährlicher, die eine hohe Dichte an Menschen haben und an denen auch Personen aus Risikogebieten teilnehmen. Ein wichtiger Aspekt sei zudem, ob auch ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen an der Veranstaltung teilnehmen. Eine Rolle spielt zudem die Art der Veranstaltung: Gibt es viele Kontaktmöglichkeiten und Interaktion zwischen den Teilnehmenden wie beispielsweise gemeinsames Tanzen? Dauert die Veranstaltung zudem länger und die Teilnehmer werden nicht zentral registriert, schätzt das RKI das Risiko ebenfalls als höher ein. Der Ort der Veranstaltung spielt auf zwei Ebenen eine Rolle: Zum einen sollte die Veranstaltung nicht in einer Risikoregion stattfinden, zum anderen sind auch die Räumlichkeiten ein Faktor. Indoor-Veranstaltungen sind riskanter als Outdoor-Veranstaltungen, die Belüftung der Räume ist ebenso wichtig wie Möglichkeiten zur Desinfektion. Was gilt für kleinere Veranstaltungen im privaten Kreis?Die strengen Kontaktbeschränkungen aus dem Frühjahr sind aufgehoben. Das gilt in den Bundesländern:
Verwendete Quellen:
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