Ab wann sind ffp2 masken pflicht baden württemberg

Von red/dpa/jor 26. Januar 2022 - 11:55 Uhr

Auf die Menschen in Baden-Württemberg kommen kleinere Lockerungen zu. Verschärft werden die Regeln jedoch in Bussen und Bahnen. Dort wird die FFP2-Maskenpflicht eingeführt. Aber wann?

In Bussen und Bahnen muss ab Freitag wieder eine FFP2-Maske getragen werden (Symbolbild).Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich in Baden-Württemberg weiter rasant aus. Die Landesregierung hat daher entschieden, seine Corona-Verordnung noch in dieser Woche anzupassen und damit auch das reguläre Stufensystem wieder in Kraft zu setzen. Am Mittwoch gab Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) in einer Landtagssitzung die neuen Corona-Maßnahmen bekannt. In einigen Bereichen wird demnach leicht gelockert – in Bussen und Bahnen werden die Regeln jedoch verschärft. So müssen Reisende ab Freitag eine FFP2-Maske tragen.

Im Stadion 6000 Menschen zugelassen

Von diesem Freitag an gilt zudem im Einzelhandel die 3G-Regel, Ungeimpfte können dann mit einem aktuellen Test wieder einkaufen. Auch in der Gastronomie komme eine leichte Öffnung, kündigte Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart an. Mit der von der Justiz angemahnten Rückkehr in die normale Alarmstufe gilt in Innenräumen in Restaurants wieder 2G. Bisher mussten Geimpfte und Genesene noch einen Test vorweisen (2G plus). Bei Großveranstaltungen in Sport und Kultur werden wieder mehr Zuschauer zugelassen. Im Stadion sind aber höchstens 6000 Besucherinnen und Besucher erlaubt.

Wegen der rasanten Verbreitung der Omikron-Variante will Kretschmann aber keine Entwarnung geben. Es sei deshalb nicht verantwortbar, Clubs und Diskotheken wieder zu öffnen. „Wir gehen an dieser Stelle auf Nummer sicher“, sagte Kretschmann. Eigentlich hätte bei einer Rückkehr in die Alarmstufe die 2G-Regel gegolten. Das heißt, Geimpfte und Genesene hätten dann in Clubs und Discos gehen können. Mit der neuen Corona-Verordnung, die Donnerstag verkündet und am Freitag in Kraft treten soll, bleiben auch Messe-Veranstaltungen untersagt. Auch hier verschärfte die Regierung die Regeln in der normalen Alarmstufe.

Kretschmann warnt weiter vor Überlastung

Hintergrund ist, dass die Regierung aus Grünen und CDU das reguläre Stufensystem wieder in Kraft setzen muss. Zuletzt hatte sie wegen Omikron die Alarmstufe II mit harten Einschränkungen eingefroren. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hält dieses Vorgehen aber für voraussichtlich rechtswidrig. Kretschmann bekräftigte, Omikron bringe zwar weniger schwere Krankheitsverläufe, sei aber deutlich ansteckender. Die Gefahr einer Überlastung der Krankenhäuser sei weiter vorhanden, auch wenn die Zahl der mit Covid-Patienten belegten Intensivbetten zuletzt deutlich gesunken sei.

Region & Land News

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FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV

In Bus und Bahn gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

FFP2-Masken bieten den besten Schutz

Im Rahmen einer breit angelegten Studie hat das Max-Planck-Institut die Schutzwirkung von Masken untersucht. Das Ergebnis: Richtig sitzende FFP2-Masken bieten selbst bei geringem Abstand einen sehr guten Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus. Insbesondere gegen die aktuelle Omikron-Variante entfalten FFP2-Masken eine sehr hohe Schutzwirkung.

Mehr zur Schutzwirkung von FFP2-Masken

Warum muss ich eine Maske im ÖPNV tragen?

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass FFP2-Maske eine höhere Schutzwirkung haben als einfache OP-Masken oder Alltagsmasken. So kann man sich selbst und andere wirksamer vor einer Infektion schützen und einen wichtigen Beitrag gegen die Verbreitung besonders ansteckender Mutationen des Coronavirus leisten.

Was gilt für Kinder und Jugendliche?

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nahverkehr erst ab 18 Jahren. Kinder zwischen einschließlich 6 und 17 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen keine Maske tragen.

Gibt es Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer Maske?

Die Maskenpflicht gilt nicht für Personen, die nachgewiesen durch ein ärztliches Attest von der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske befreit sind. Das Attest ist auf Verlangen des Personals der Verkehrsunternehmen vorzuzeigen.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind auch gehörlose Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren, sowie ihre Begleitpersonen.

Was passiert, wenn ich keine Maske trage?

Das Personal der Verkehrsunternehmen hat nach den Beförderungsbedingungen das Recht, einen Maskenverweigerer von der Beförderung auszuschließen, da er andere Fahrgäste gefährdet. Im Wiederholungsfall gilt dies nicht nur für die jeweils betroffene Fahrt, sondern auch dauerhaft. Außerdem sieht eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg ein Bußgeld von mindestens 100 Euro und bis zu 250 Euro vor.

Maskenpflicht: verstärkte Kontrollen

Reicht es aus nur den Mund zu bedecken?

Nein. Das reicht nicht aus. Die Maske entfaltet ihren vollen Schutz nur dann, wenn Mund und Nase bedeckt sind. Das falsche Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann die gleichen Folgen nach sich ziehen wie das Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (siehe Antwort auf die vorherige Frage). Dies gilt auch für Masken mit einem Ventil. Die größte Virusdichte findet sich in der Regel nicht in der Lunge, sondern in den oberen Atemwegen, vor allem in der Nase und im Nasenrachenraum, sagen Experten.

Mach´s einfach. Und bleib gesund.

Wir sorgen mit umfangreichen Hygienemaßnahmen wie zusätzlicher Reinigung und regelmäßiger Lüftung für einen sicheren Aufenthalt in Bus und Bahn. Mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske – je nach Inzidenz -, Abstandhalten und Rücksichtnehmen beim Ein- und Aussteigen tragen auch Sie auf jeder Fahrt zur mehr Sicherheit bei.

Ab wann sind ffp2 masken pflicht baden württemberg

Studien und Experten: Kein erhöhtes Infektionsrisiko im ÖPNV
Mehrere Studien zeigen, dass der öffentliche Nahverkehr sicherer ist, als viele denken. Eine im Mai 2021 veröffentlichte Corona-Studie der Berliner Charité zeigt, dass Fahrgäste im ÖPNV kein erhöhtes Infektionsrisiko haben.

Charité-Studie

Weitere Studien
 

Die gemeinsame Initiative von Bund, Ländern und öffentlichen Verkehrsunternehmen zielt genau darauf ab: Aufeinander Rücksicht nehmen, Abstand halten, Maske tragen.

Gemeinsam kommen wir #BesserWeiter

Sauberkeit in den Fahrzeugen

Alle Fahrzeuge werden regelmäßig gereinigt – besonders intensiv und häufig die Haltestangen, Türgriffe, Taster und (soweit vorhanden) Toiletten. Bitte leisten auch Sie einen Beitrag zur Sauberkeit. Entsorgen Sie persönliche Abfälle – wie Taschentücher – sofort und verzichten Sie auf Essen und Trinken.

Verhalten in Bahn und Bus

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Es besteht bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, also in Bahnen und Bussen sowie an Bahn- und Bussteigen, die Pflicht, eine medizinische Maske oder FFP2-Maske (je nach Inzidenz) zu tragen. An oberirdischen Haltestellen muss im Freien keine Maske mehr getragen werden. Nicht-medizinische Alltagsmaske reichen nicht aus. Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen.
  • Halten Sie an der Haltestelle und auf der Rolltreppe Abstand zu anderen Fahrgästen.
  • Halten Sie beim Einstieg Abstand und lassen Sie erst die Fahrgäste aus dem Fahrzeug aussteigen. Drängeln Sie nicht und lassen Sie sich nicht drängeln.
  • Bitte verteilen Sie sich im Fahrzeug, so dass ein Abstand zu den anderen Fahrgästen besteht.
  • Der Kontakt mit Halteknöpfen etc. soll weitestgehend vermieden werden. Überall, wo es technisch möglich ist, werden die Türen in den Zügen zentral vom Fahrpersonal geöffnet und geschlossen.
  • Fahren Sie bitte nicht zu den Hauptverkehrszeiten, wenn Sie nicht müssen. Außerhalb der Hauptverkehrszeiten ist in der Regel viel mehr Platz.
  • Die Maskenpflicht gilt nicht, wenn dies aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist.

Zentrale Türöffnung

Dort, wo es technisch möglich ist, werden die Fahrzeugtüren der S-Bahnen an den Stationen automatisch geöffnet und geschlossen. Auch die SSB öffnet die Türen der Stadtbahnen an den Haltestellen zentral. In vielen Bussen ist eine zentrale Öffnung der Türen aus technischen Gründen leider nicht möglich.