Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können. Viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / Tijana SimicGute Nachricht für Mieter: Viele Ausgaben für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Teile der Nebenkostenabrechnung können so geltend gemacht werden. Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu durchforsten: Einen Teil der Nebenkosten können sich Mieter vom Finanzamt zurückholen. Geld zurück gibt es in der Regel für Posten, die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten enthalten. Voraussetzung ist aber, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass. Steuerbegünstigt sind zudem nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten. Bei den abzugsfähigen Nebenkosten unterscheidet das Finanzamt:
Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise:
Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter. Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben. Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein. Die Heizungsanlage wurde gewartet und die Rohre mussten gereinigt werden: Manche Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, können Mieter beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:
Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Kosten natürlich auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen. Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem können nur Arbeiten abgesetzt werden, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen. Damit Mieter Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen können, müssen die Nebenkosten detailliert aufgeschlüsselt sein. Foto: iStock.com / mediaphotosDamit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss drei Informationen erhalten:
Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Macht er das nicht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16). Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnung beim Finanzamt einreichen. Von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten müssen außerdem in der nächstmöglichen Steuererklärung abgesetzt werden und können nicht gesammelt werden. Oft ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht da, die Steuererklärung muss aber schon beim Finanzamt sein. Mieter haben in diesem Fall 3 Möglichkeiten:
Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle dafür in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Steuervergünstigungen gewährt der Staat auch für Haushaltshilfen, die beim Putzen, Kochen oder Bügeln zur Hand gehen oder bei der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen helfen. Für Haushalts- oder Pflegehilfen auf Minijob-Basis gibt es einen Steuerrabatt von 20 Prozent der Kosten – steuerbegünstigt sind Ausgaben bis zu 2.500 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen. Wollen Mieter die Dienstleistungen eines Minijobbers von der Steuer absetzen, finden sie die richtigen Stellen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Wer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com/Dean MitchellMieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten: Liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer – das ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Heimarbeitern der Fall – können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten abgesetzt werden. Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer. Hier tragen Mieter die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein:
Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für das private Arbeitszimmer nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Homeoffice-Pauschale regelt nun, dass jeder, der von zu Hause aus arbeitet, pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro, von der Steuer absetzen kann. Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bestimmte Kosten von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / AleksandarNakicWer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls anfallende Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können unter anderem folgenden Kosten:
Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden. Der Pauschalbetrag für Singles liegt seit 1. Juni 2020 bei 860 Euro. Der Zuschlag für mitziehende Familienangehörige beträgt 573 Euro. Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich nicht alle Kosten absetzen, aber einige Arbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen. Hier tragen Mieter die Umzugskosten in der Steuererklärung ein:
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Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?Mieter können in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt, von der Steuer absetzen. Dazu gehören Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schnee räumen oder Rasen mähen. Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?Folgende Nebenkosten können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen:
Können Mieter die Grundsteuer von der Steuer absetzen?Nein. Vermieter können die Grundsteuer zwar in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, Mieter wiederum können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten. Ihre Meinung zählt von 5 Sternen |