Wo trägt man die betriebskosten in der steuererklärung ein

Mieter können viele Kosten, die für Arbeiten in Haus oder Wohnung anfallen, von der Steuer absetzen. Ein Überblick über die Posten, die beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Wo trägt man die betriebskosten in der steuererklärung ein
Viele Posten aus der Nebenkostenabrechnung können Mieter von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / Tijana Simic

Gute Nachricht für Mieter: Viele Ausgaben für Arbeiten in der Wohnung oder im Haus können von der Steuer abgesetzt werden. Auch Teile der Nebenkostenabrechnung können so geltend gemacht werden.

Es lohnt sich, die Betriebskostenabrechnung genau zu durchforsten: Einen Teil der Nebenkosten können sich Mieter vom Finanzamt zurückholen. Geld zurück gibt es in der Regel für Posten, die Aufwendungen für Arbeiten rund um Haus und Garten enthalten.

Voraussetzung ist aber, dass die Posten dem Wert- und Substanzerhalt der Immobilie dienen – das Finanzamt erkennt zum Beispiel regelmäßig Ausgaben für Reinigungsfirmen oder den Schornsteinfeger an. Für verbrauchsabhängige Kosten wie Müllgebühren, Wasser- oder Stromrechnungen gibt es keinen Steuernachlass. Steuerbegünstigt sind zudem nur die Arbeits- und Fahrtkosten, nicht aber Materialkosten.

Bei den abzugsfähigen Nebenkosten unterscheidet das Finanzamt:

  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter können 20 Prozent der Kosten und bis zu 4.000 Euro im Jahr von der Steuer absetzen.
  • Handwerkerleistungen: Mieter können 20 Prozent und maximal 1.200 Euro pro Jahr absetzen.

Arbeiten, die im Prinzip jeder selbst erledigen kann, werden vom Finanzamt unter dem Begriff „haushaltsnahe Dienstleistungen“ zusammengefasst. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gartenarbeiten (Rasen mähen, Hecke schneiden)
  • Schnee räumen
  • Reinigung von Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
  • Straßenreinigungen auf privatem Grundstück
  • Wachdienst
  • Bestimmte Dienste des Hausmeisterservices – etwa das Vorsortieren von Abfall

Lässt man diese Arbeiten von einer Firma oder einem Selbstständigen erledigen, kann man die Kosten dafür von der Steuer absetzen. Für Mieter spielt es keine Rolle, ob sie die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben haben oder ihr Hausverwalter oder Vermieter.

Arbeitskosten können zu einem Fünftel von maximal 20.000 Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Daraus kann sich ein direkter Abzug von der Steuerschuld von bis zu 4.000 Euro im Jahr ergeben.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen direkt in der eigenen Wohnung, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt worden sein.

Die Heizungsanlage wurde gewartet und die Rohre mussten gereinigt werden: Manche Handwerkerkosten, die sich in der Nebenkostenabrechnung verstecken, können Mieter beim Finanzamt geltend machen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Dach- oder Fassadenarbeiten (zum Beispiel Dachrinnenreinigung)
  • Wartung und Reparatur von Heizungsanlage, Gas-, Wasser und Elektroinstallationen, Abwasser-Rückstau-Sicherungen, Öltankanlagen, Feuerlöscher, Fahrstuhl oder in der Garage
  • Austausch von Heizungszählern
  • Legen von Hausanschlüssen für Fernsehen, Strom oder Internet über Kabelfernsehen
  • Rohrreinigung
  • Aufstellen eines Baugerüsts
  • Asbestsanierung
  • Austausch oder Renovierung von Türen und Fenstern
  • Malerarbeiten in der Wohnung oder am Haus
  • Gebühren für den Schornsteinfeger
  • Verlegung von Fliesen, Teppich oder Parkett
  • Renovierung des Badezimmers
  • Graffiti-Beseitigung
  • Wärmedämmung
  • Wartung und Reparatur von Waschmaschine oder Trockner in Gemeinschaftswaschräumen
  • Arbeiten innerhalb des Grundstücks (Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten)

Das Finanzamt kann mit 20 Prozent an den Kosten beteiligt werden, der Höchstbetrag für Rechnungen liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Wer so viel geltend macht, kann also 1.200 Euro vom Finanzamt zurückbekommen.

Haben Mieter die Arbeiten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, zum Beispiel, weil sie einen Maler engagiert haben, der ihr Wohnzimmer streicht, können sie die Kosten natürlich auch als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen.

Voraussetzung: Die Arbeiten müssen in der eigenen Wohnung, am Miethaus, in den Gemeinschaftsräumen oder auf dem dazugehörenden Grundstück durchgeführt worden sein. Außerdem können nur Arbeiten abgesetzt werden, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen.

Wo trägt man die betriebskosten in der steuererklärung ein
Damit Mieter Posten aus der Nebenkostenabrechnung von der Steuer absetzen können, müssen die Nebenkosten detailliert aufgeschlüsselt sein. Foto: iStock.com / mediaphotos

Damit Mieter die Vergünstigungen nutzen können, müssen die Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen detailliert in der Nebenkostenabrechnung aufgeschlüsselt sein. Eine korrekte Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung muss drei Informationen erhalten:

  1. die Art der Dienstleistung,
  2. die Höhe des eigenen Kostenanteils,
  3. eine Bestätigung, dass die Zahlung nicht in bar geleistet wurde.

Vermieter sind verpflichtet, die Lohnkostenanteile in der Nebenkostenabrechnung getrennt auszuweisen. Macht er das nicht, können Mieter ihren Vermieter oder Verwalter anmahnen, eine separate Bescheinigung über diese Kosten zu erstellen (LG Berlin – 18 S 339/16).

Hat ein Mieter bestimmte Arbeiten selbst in Auftrag gegeben oder bezahlt, muss er die Rechnung beim Finanzamt einreichen.

Von der Steuer abgesetzt werden können nur die reinen Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Die Kosten müssen außerdem in der nächstmöglichen Steuererklärung abgesetzt werden und können nicht gesammelt werden.

Oft ist die Nebenkostenabrechnung noch nicht da, die Steuererklärung muss aber schon beim Finanzamt sein. Mieter haben in diesem Fall 3 Möglichkeiten:

  1. Wenn die Steuererklärung schon abgegeben ist, der Steuerbescheid aber noch nicht da ist, können Mieter die Nebenkostenabrechnung einfach nachreichen
  2. Wenn der Steuerbescheid schon da ist, können Mieter innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Die Nebenkostenabrechnung kann dann noch nachgereicht werden.
  3. Mieter können die Nebenkosten in regelmäßige und einmalige Kosten aufteilen. Regelmäßig wiederkehrende Kosten sind alle Nebenkosten, die auch im Mietvertag unter den monatlich zu zahlenden Nebenkosten aufgeführt sind, zum Beispiel der Winterdienst. Diese Posten können Mieter dann auch ohne Nebenkostenabrechnung beim Finanzamt geltend machen. Als Nachweis gilt der Mietvertrag. Einmalige Kosten, wie etwa die Reparatur der Heizungsanlage, werden dann erst in dem Jahr abgesetzt, in dem die Abrechnung kommt.

Wollen Mieter Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung geltend machen, finden sie die richtige Stelle dafür in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

Steuervergünstigungen gewährt der Staat auch für Haushaltshilfen, die beim Putzen, Kochen oder Bügeln zur Hand gehen oder bei der Pflege von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen helfen. Für  Haushalts- oder Pflegehilfen auf Minijob-Basis gibt es einen Steuerrabatt von 20 Prozent der Kosten – steuerbegünstigt sind Ausgaben bis zu 2.500 Euro im Jahr. Maximal können sich Mieter so 510 Euro vom Fiskus zurückholen.

Wollen Mieter die Dienstleistungen eines Minijobbers von der Steuer absetzen, finden sie die richtigen Stellen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“.

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Wer von zu Hause aus arbeitet, kann sein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com/Dean Mitchell

Mieter, die von zu Hause aus arbeiten, können auch ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Es gibt dabei zwei Möglichkeiten:

Liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit in dem eigenen Arbeitszimmer – das ist beispielsweise bei Selbstständigen oder Heimarbeitern der Fall – können alle anteiligen Ausgaben wie Miete, Heizung oder Strom als Werbungskosten abgesetzt werden.

Arbeitnehmer, die zwar nicht nur daheim arbeiten, für deren Tätigkeiten aber kein anderer Platz zur Verfügung steht, können bis 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Das betrifft beispielsweise Lehrer.

Hier tragen Mieter die Aufwendungen für das Arbeitszimmer in der Steuererklärung ein:

  • Selbstständige machen ihre Angaben zum Arbeitszimmer auf Seite 2 in Zeile 55 der „Anlage EÜR“.
  • Arbeitnehmer tragen ihre Arbeitszimmerkosten auf Seite 2 in Zeile 43 der „Anlage N“ ein.
  • Falls die Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend gemacht werden, gehören die Angaben auf Seite 2 in Zeile 43 des Mantelbogens. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Arbeitszimmer zu Fortbildungszwecken genutzt wird oder für die Berufsausbildung.

Seit Beginn der Corona-Pandemie befinden sich viele Arbeitnehmer im Homeoffice. Um Arbeitnehmer steuerlich zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 eine Homeoffice-Pauschale beschlossen. Normalerweise erkennt das Finanzamt die Kosten für das private Arbeitszimmer nur an, wenn ein Zimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird. Die Homeoffice-Pauschale regelt nun, dass jeder, der von zu Hause aus arbeitet, pro Homeoffice-Tag 5 Euro, höchstens aber 600 Euro, von der Steuer absetzen kann.

Wo trägt man die betriebskosten in der steuererklärung ein
Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann bestimmte Kosten von der Steuer absetzen. Foto: iStock.com / AleksandarNakic

Wer aus beruflichen Gründen umzieht, kann ebenfalls anfallende Kosten in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und einiges an Steuern sparen. Abgesetzt werden können unter anderem folgenden Kosten:

  • Doppelte Mietzahlung von bis zu einem halben Jahr
  • Transportkosten
  • Reparaturen von Transportschäden
  • Reisekosten für Wohnungssuche
  • Fahrtkosten am Umzugstag

Anstelle von Einzelnachweisen können Pauschalen angesetzt werden. Der Pauschalbetrag für Singles liegt seit 1. Juni 2020 bei 860 Euro. Der Zuschlag für mitziehende Familienangehörige beträgt 573 Euro.

Auch wer aus rein privaten Gründen umzieht, kann sich Geld vom Staat zurückholen. Zwar lassen sich nicht alle Kosten absetzen, aber einige Arbeiten können als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Wer aus gesundheitlichen Gründen umzieht, kann die Kosten als außergewöhnliche Belastung absetzen.

Hier tragen Mieter die Umzugskosten in der Steuererklärung ein:

  • Werbungskosten, als zum Beispiel Transportkosten oder doppelte Mietzahlung, werden in der Anlage N, Zeile 45 bis 48, eingetragen.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen, etwa die Kosten für die Umzugshelfer, werden in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eingetragen.

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Welche Nebenkosten kann ich von der Steuer absetzen?

Mieter können in der Regel Ausgaben, die bei Arbeiten rund um Haus und Garten entstanden sind und die der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegt, von der Steuer absetzen. Dazu gehören Handwerkerleistungen wie die Heizungswartung und haushaltsnahe Dienstleistungen wie Schnee räumen oder Rasen mähen.

Welche Nebenkosten können Mieter nicht von der Steuer absetzen?

Folgende Nebenkosten können Mieter nicht in der Steuererklärung geltend machen:

  • Heizkosten
  • Strom
  • Wasserversorgung
  • Kabelanschluss
  • Grundsteuer
  • Müllabfuhr

Können Mieter die Grundsteuer von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter können die Grundsteuer zwar in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen, Mieter wiederum können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen.

Können Mieter die Müllabfuhr von der Steuer absetzen?

Nein. Vermieter sind zwar berechtigt, die Kosten für die Müllabfuhr in der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umzulegen, Mieter können die Kosten aber nicht von der Steuer absetzen. Abgesetzt werden können nur Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen in Haus und Garten.

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