Wo liegt die einkommensgrenze der eltern für bafög

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz Bafög – soll Schüler und Studenten bei der beruflichen Ausbildung finanziell unterstützen. So wird die Förderung beantragt.

Düsseldorf Um Bafög zu beantragen und so vom Bundesausbildungsförderungsgesetz zu profitieren, müssen im Voraus einige Kriterien erfüllt sein. Denn nicht jeder Student oder Schüler hat ein Anrecht auf die staatliche Hilfe.
Doch wie beantrage ich 2022 Bafög, wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein und ist beim Bafög eine Rückzahlung zu berücksichtigen? Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen rund um Antrag, Höchstsatz und Einkommen der Eltern.

Die Abkürzung Bafög steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Die staatliche Leistung soll Schüler und Studenten in ihrer Ausbildung finanziell unterstützen, um so insbesondere Personen aus finanziell schwächer gestellten Familien einen gleichberechtigten Zugang zur Bildung zu ermöglichen. Mit dem Kürzel Bafög ist umgangssprachlich auch die aus dem Bundesausbildungsförderungsgesetz hervorgehende Summe gemeint.

Wer kann einen Antrag auf Bafög stellen?

Grundsätzlich sollte zuerst geprüft werden, ob man überhaupt Bafög-berechtigt ist. Denn die staatliche Unterstützung erhalten grundsätzlich nur Studenten, Azubis und Schüler, bei denen die Kosten des Studiums oder der Ausbildung nicht selbst oder von der Familie getragen werden können.

Für Studenten gilt darüber hinaus, dass sie lediglich Bafög beantragen können, wenn sie in Vollzeit studieren. Zudem dürften Antragsteller zu Beginn des Bachelorstudiums nicht älter als 29 Jahre und zu Anfang des Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre alt sein.

Die Ampelkoalition hatte angekündigt, die Altersgrenzen anheben zu wollen. Da der Großteil der Studierenden den Abschluss nicht in der Regelstudienzeit schafft, soll auch die daran gekoppelte Laufzeit verlängert werden.  

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz ist in Deutschland am 1. September 1971 in Kraft getreten.

Wie hoch ist der Bafög-Höchstsatz 2022?

Der Höchstsatz beim Bafög richtet sich nach der jeweiligen Situation des Antragstellers. Schüler erhalten einen anderen Höchstsatz als Studenten, bei den Eltern lebende Studenten erhalten wiederum einen anderen Höchstsatz als Studenten, die eine eigene Wohnung unterhalten müssen. Die Höchstsätze je Situation im Überblick:

  • Der Bafög-Höchstsatz für Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, beläuft sich im Wintersemester 2021/2022 auf 861 Euro pro Monat, sofern die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung von der jeweiligen Person selbst getragen werden.
  • Viele Studenten fallen unter die Familienversicherung und müssen die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung daher nicht selbst tragen. Hier liegt der Höchstsatz bei Studenten, die nicht bei den Eltern wohnen, bei 752 Euro pro Monat.
  • Der Bafög-Höchstsatz für Studenten, die noch bei den Eltern wohnen, liegt im Wintersemester 2021/2022 bei 592 Euro pro Monat, wenn die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung von der jeweiligen Person selbst getragen werden.
  • Fällt der Student noch unter die Familienversicherung und wohnt er noch bei den Eltern, liegt der Höchstsatz im Wintersemester 2021/2022 bei 483 Euro pro Monat.
  • Müssen Kinder betreut werden, kommt der sogenannte Kinderbetreuungszuschlag von 150 Euro pro Monat pro Kind unter 14 Jahren hinzu.

Wie beantrage ich Bafög und geht es auch online?

Ja. Interessierte können das Bafög in Deutschland auch online beantragen. Das geht über die digitale Plattform der Behörde auf der die notwenigen Formulare online ausgefüllt und übermittelt werden können. Ansonsten ist das Studentenwerk der jeweiligen Hochschule zuständig.
Bei Auszubildenden ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Für Schüler ist das Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zuständig.

Wie hoch darf das Einkommen der Eltern sein?

Die Summe, die ein Schüler oder ein Student über das Bafög monatlich erhält, ist vom Einkommen der Eltern abhängig. So soll sichergestellt werden, dass Personen aus finanziell schwächeren Familien vom Bafög mehr profitieren als Personen aus wohlhabenderen Familien. Wie hoch das Einkommen der Eltern oder des Partners genau sein darf, um Bafög-berechtigt zu sein, lässt sich schwer sagen. Es gibt bestimmte Freibeträge, welche vom Bafög-Amt berücksichtigt werden. Diese hängen beispielsweise davon ab, ob die Eltern verheiratet oder alleinstehend sind.

Seit August 2021 sind die monatlichen Freibeträge wie folgt gestaffelt:

  • Verheiratete Eltern: 2000 Euro
  • Alleinstehender Elternteil: 1330 Euro
  • Stiefeltern: 665 Euro
  • Pro unterhaltsberechtigtes Kind: 605 Euro
  • Ehepartner: 1330 Euro

Bafög beantragen: Wo finde ich Formblatt 3?

Unter dem Begriff Formblatt 3 verbirgt sich die Einkommenserklärung zur Berechnung des zu erwartenden Bafögs. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt das Dokument auf der eigenen Homepage zum kostenlosen Download als PDF-Datei zur Verfügung.

Wie berechne ich das Bafög-Geld?

Wie hoch das Bafög schlussendlich ausfällt, ist von einigen Faktoren abhängig. Der Bafög-Rechner des Handelsblatts gibt schnell Einblick in den zu erwartenden Zuschuss.

Wie hoch ist die Rückzahlung, wenn ich Bafög erhalte?

Die Höhe der Rückzahlung richtet sich nach der jeweiligen Situation und den Personengruppen. So gilt grundsätzlich, dass die Bafög-Rückzahlung nur Studenten an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien betrifft, da sie die Unterstützung zur Hälfte als Staatsdarlehen erhalten. Demnach müssen Studenten 50 Prozent des erhaltenen Bafög-Geldes zurückzahlen. Hier gilt allerdings eine Höchstgrenze: Personen, die erstmals im März 2001 – oder später – ein Studium aufgenommen haben, können sich maximal mit 10.000 Euro verschulden. Eine höhere Bafög-Rückzahlung gibt es folglich nicht.

Schülern wird Bafög hingegen als Vollzuschuss gewährt. In diesem Falle gilt keine Rückzahlungsverpflichtung.

Am häufigsten wird gefragt, ab welchem Elterneinkommen man BAföG erhält. Eine Antwort darauf ist jedoch schwierig, weil keine Einkommensgrenze existiert.

Vom Einkommen der Eltern können je nach Familienkonstellation (Eltern verheiratet, getrennt, geschieden), nach Kinderzahl, Ausbildung der Kinder und sonstigen Unterhaltspflichten unterschiedlich hohe Freibeträge abgezogen werden. Auch das Einkommen und Vermögen der Studierenden werden berücksichtigt.

Über den Daumen gepeilt, können Studierende mit einer BAföG-Teilförderung rechnen, wenn ihre Eltern vor Steuerabzug und Sozialversicherungskosten etwa 40.000 Euro/Jahr zur Verfügung haben. Beträgt das jährliche Nettoinkommen etwa 20.500 Euro oder weniger, kann eine BAföG-Vollförderung in Betracht kommen.

Sofern Studierende nicht die maximale BAföG-Förderung, sondern nur eine Teilförderung erhalten, erwartet der Gesetzgeber, dass die Eltern den Differenzbetrag zahlen.

BAföG-Rechner können nur unverbindlich (ohne Gewähr) und ungefähr auf die Höhe einer möglichen BAföG-Förderung hinweisen.

Berechnungsbeispiele, ab wann man eine BAföG-Förderung in Höhe des Regelsatzes erhält und ab wann eine Förderung der Höhe nach entfällt, bietet die Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Außerdem berechnen die Ämter für Ausbildungsförderung der Studierenden-/Studentenwerke vorab und unverbindlich den voraussichtlichen BAföG-Förderungsbetrag. Sie legen dafür den Einkommensteuerbescheid der Eltern oder des Ehegatten/Lebenspartners aus dem vorletzten Kalenderjahr zugrunde.