Wo kann man grundbuchauszug anfordern

Das Grundbuch regelt die Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken in Deutschland. Doch wofür benötigt man einen Grundbuchauszug und wo lässt sich dieser beantragen? Ein Überblick.

Wo kann man grundbuchauszug anfordern

Einen Auszug aus dem Grundbuch können Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht beantragen. Wir erklären, wie das funktioniert. 

Foto: iStock/Pattanaphong Khuankaew

Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen möchte, muss in der Regel einen Grundbuchauszug anfordern. Dieser gibt einen Einblick in die jeweiligen Eigentumsverhältnisse. Doch auch beim Immobilienkauf möchte die finanzierende Bank meist Einsicht in einen Grundbuchauszug bekommen. Wie Sie einen Antrag beim Grundbuchamt stellen und welche Kosten auf Sie zukommen, erfahren Sie hier.

Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie. Außerdem können Sie darin nachlesen, ob die Immobilie mit einer Grundschuld belastet ist und ob auf dem Grundstück etwaige Rechte Dritter lasten.

Einen Grundbuchauszug beantragen kann der Eigentümer einer Immobilie und alle eingetragenen Rechteinhaber, aber auch Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Andere Personengruppen müssen dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse für eine Einsicht begründen können.

Sie können einen Grundbuchauszug über das Grundbuchamt (Amtsgericht), einen Notar oder online anfordern.

Die Gebühr liegt bei mindestens 10 Euro.

Im Grundbuch – ein amtlich öffentliches Verzeichnis – werden Grundbuchblätter hinterlegt, die Auskunft über die jeweiligen Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks und der darauf stehenden Immobilie geben. Außerdem findet man darin Informationen über dazugehörende Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden und es werden weitere Rechte wie das Nießbrauchrecht, das Wohnrecht, das Wegerecht und das Vorkaufsrecht festgehalten.

Eine Grundbucheinsicht ist nicht jedem öffentlich zugänglich. Es muss in jedem Fall ein berechtigtes Interesse daran bestehen und beim Grundbuchamt begründet werden. Ein uneingeschränktes Recht an einer Einsicht haben grundsätzlich aber alle Grundstückseigentümer und alle im Grundbuch eingetragenen weiteren Rechteinhaber. Hinzu kommen Behörden, Gerichte, Notare und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.

Weitere Personen, die Ihr Recht auf einen Antrag erst begründen müssen, sind:

  • Banken und Darlehensgeber, die ein Darlehen absichern möchten
  • Gläubiger mit einem Vollstreckungstitel, um eine Zwangsversteigerung durchzuführen
  • Erben, die entscheiden müssen, ob sie das Erbe antreten
  • Mieter, die sich vergewissern möchten, ob der Vermieter auch Eigentümer ist
  • Personen, die vom Eigentümer eine Vollmacht besitzen
  • Potenzielle Käufer der Immobilie

Wo kann man grundbuchauszug anfordern

Ein Grundbucheinsicht ist nicht jedem öffentlich zugänglich und eine Einsicht muss begründet werden. 

Foto: iStock/simpson33

Es gibt drei verschiedene Wege, wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern können:

Um einen Auszug zu erhalten, stellen Sie einen schriftlichen Antrag an Ihr zuständiges Grundbuchamt, das Sie über das Justizportal des Bundes und der Länder ausfindig machen können. Tipp: Die meisten grundbuchführenden Amtsgerichte haben auf ihren Webseiten entsprechende Formulare zum Ausfüllen. Erforderliche Unterlagen, die Sie dem Antrag beifügen müssen, sind ein Personalausweis oder Reisepass, wenn Sie nicht Eigentümer sind, die Begründung des berechtigten Interesses und – falls Sie sich vertreten lassen – eine schriftliche Vollmacht für die Vertretung. Halten Sie im Antrag auch die Daten zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks) fest und geben Sie an, ob Sie eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift benötigen.

Besonders bequem ist es, online einen Antrag zu stellen. Dazu müssen Sie aber einen kostenpflichtigen Dienstleister auswählen, der die entsprechenden Daten abfragt und dann dem Amt übermittelt. Dies kostet in der Regel etwa 25 Euro zusätzlich zu den eigentlichen Kosten.

Wer nicht gerade im Kontakt mit einem Notar steht, sollte besser eine der beiden anderen Optionen wählen. Falls Sie aber gerade einen Notar beauftragt haben, einen Kaufvertragsentwurf zu erstellen, so liegt es auch nahe, diesen zu beauftragen, einen Grundbuchauszug anzufordern.

Die Abschrift des Grundbucheintrages sollte etwa nach 14 Tagen per Post bei Ihnen eintreffen. Der Notar kann den Eintrag jedoch bereits nach wenigen Minuten einsehen.

Wenn Sie die Angaben nur für Ihre eigenen Unterlagen festhalten möchten, dann reicht eine unbeglaubigte Kopie. Beim Kauf, Verkauf und der Finanzierung einer Immobilie ist eine beglaubigte Kopie notwendig. Meist sollte diese auch nicht älter als drei bis sechs Monate sein.

Beglaubigte Abschrift

Unbeglaubigte Abschrift

Kosten beim
Grundbuchamt

10 Euro

20 Euro

Kosten beim Notar

10 Euro

15 Euro

Hinweis: Es können Kosten wie eine Umsatzsteuer, Auslagen für den Abruf (etwa 8 Euro) und Versandkosten

hinzukommen.

Kosten Dienstleister

Ab circa 35 Euro

Ab circa 50 Euro

Ein Antrag kostet immer etwas. Doch Sie können sich zum Beispiel als Käufer informieren, ob der Verkäufer bereits einen aktuellen Grundbuchauszug beantragt hat. Dann müssen Sie keine neue Abschrift anfordern und sparen sich die Gebühren.