Zahlreichen Bankkunden stehen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Hunderte von Euro an Gebühren von ihren Banken zu. Allerdings müssen sie selbst auf die Institute zugehen. 28.09.2021 | von Frank Matthias Drost Berlin Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Bankkunden bei der Rückforderung von Gebühren zu helfen. Etwaige Ansprüche gegen Banken müssen die Kundinnen und Kunden allein durchsetzen. Das ist ein Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung. Diese sogenannte Zustimmungsfiktion hat der BGH als eine unangemessene Benachteiligung angesehen und für unwirksam erklärt. Verbraucherschützer sind sich einig, dass Kunden zu viel gezahlte Gebühren mindestens für drei Jahre zurückfordern können. In einer Musterfeststellungsklage wollen sie nun klären, ob die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren Anwendung finden kann oder ob Kontoentgelte, denen man nicht aktiv zugestimmt hat, nicht sogar über einen längeren Zeitraum zurückgefordert werden können. Doch wie kommen die Kunden nun zu ihrem Geld? Eine allgemeine verbraucherfreundliche Lösung kann es nach Auffassung der Bundesregierung nicht geben. „Etwaige Rückzahlungsansprüche von Kundinnen und Kunden sind nur auf Basis der jeweils individuell abgeschlossenen Verträge beziehungsweise durch einen Vergleich der jeweiligen Vertragsfassungen mit und ohne Berücksichtigung der unwirksamen Vertragsklausel ermittelbar“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort an die Grünen.
Verbraucherzentralen bieten Hilfe an
Dennoch stehen die Bankkunden nicht allein da. Über die Internetseiten von Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest oder das Ratgeberportal Finanztip können sie Musterbriefe herunterladen, die sie an die Banken schicken können. Idealerweise haben sie trotzdem schon aufgelistet, welche Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Das kann beispielsweise aus der Entgeltaufstellung hervorgehen, die die Banken ihren Kunden einmal jährlich aushändigen müssen. Auch ein Blick auf die Kontoauszüge dürfte sich lohnen.
Alle Banken sind derzeit dabei, das Einverständnis ihrer Kunden zu den neuen AGB einzuholen. Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, nach denen Kreditinstitute gedroht haben, die Vertragsbeziehungen zu kündigen, sofern die Zustimmung der Kunden nicht vorliegt. Kündigungen seien aus „aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“, sofern Kreditinstitute ein Kündigungsrecht haben, urteilt die Bundesregierung. Und üblicherweise sei in den Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht für beide Vertragsseiten vorgesehen.
Die finanziellen Konsequenzen des BGH-Urteils für die Banken werden indes überschaubar bleiben. Der Finanzaufsicht Bafin liegen zwar keine flächendeckenden Informationen über gebildete Rückstellungen bei den Kreditinstituten wegen des Urteils vor. Doch nach Gesprächen mit der Kreditwirtschaft zeichne sich für die Bafin ab, „dass die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend“ sein werden. Zur Startseite © 2020 Handelsblatt GmbH Mobile Webseite Datenschutz-Einstellungen v3.0.1
Die Deutsche Bank hat zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto kassiert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Betroffene die Gebühren zurückverlangen. Dabei hilft unser Musterbrief – auch für Kunden anderer Banken. 8,99 Euro im Monat plus weitere Entgelte – diese Kosten erhob die Deutsche Bank für ihr Basiskonto. Bis am 30. Juni 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) die Gebühren für zu hoch erklärt hat (Az. XI ZR 119/19). Denn das vergleichbare Standardkonto "db Aktiv" kostete zu dem Zeitpunkt 4,99 Euro im Monat. Wenn Sie ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können Sie nun die bis Juni gezahlten Kontogebühren komplett zurückfordern. Dazu können Sie den Text unseres kostenlosen Musterbriefs verwenden. Wir raten dringend dazu, dass Sie zeitnah selbst aktiv werden. Denn die Deutsche Bank erklärte in der Presse, sie werde "im Fall von berechtigten Ansprüchen Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten". Eine automatische Erstattung gibt es demnach wohl nicht, weshalb auch eine mögliche teilweise Verjährung von Ansprüchen, für die vor 2018 gezahlten Entgelte droht. Gerichtlich geklärt ist diese Frage aber nicht. Das Gerichtsverfahren lief seit 2017 – wir gehen davon aus, dass die Deutsche Bank alle unberechtigt erhobenen Entgelte erstattet. Wenn Sie ein Basiskonto bei einer anderen Bank haben und ebenfalls zu hohe Gebühren zahlen, können Sie sie mit diesem Musterbrief zurückfordern. Wenn Sie dabei Unterstützung von unseren Fachleuten wünschen, können Sie gerne in einer unserer Beratungsstellen einen Termin dafür vereinbaren. Jedes Kreditinstitut, das Girokonten anbietet, muss seit 2016 auch ein Basiskonto anbieten. Dieses "Girokonto für alle" soll allen Verbrauchern ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Zuvor hatten immer wieder Banken vermeintlich problematischen Kundengruppen ein Konto verweigert – etwa Geflüchteten, Wohnungslosen oder Menschen mit Kontopfändung. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Im Gesetz ist nur von "angemessen" die Rede. Dies führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können. Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein, darf aber eben auch nicht mehr kosten als normale Privat- oder Gehaltskonten. Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie in diesem Artikel. Dieser Inhalt wird bereitgestellt* von wbs-law.de. Er wurde von FOCUS Online nicht geprüft oder bearbeitet.*
Seit April 2021 steht allen Bankkunden eine Rückerstattung der Bankgebühren zu. Die Banken seien dem aber bislang nicht besonders ambitioniert nachgekommen, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Im Video sehen Sie, welche Folgen das für die Banken hat und wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April 2021 in einem höchstrichterlichen Urteil die Rechte von Bankkunden deutlich gestärkt (Az.: XI ZR 26/20). Kontoinhaber können demnach Bankgebühren zurückfordern, die Geldhäuser ohne ausdrückliche Kundeneinwilligung kassiert haben. Vor dem Urteil gingen Banken davon aus, dass Kunden neue Konditionen akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Es galt also eine stillschweigende Zustimmung. Seither steht allen Verbrauchern eine Rückerstattung der Beträge zu. In einer Pressemitteilung der BaFin vom 26.10.2021 erwartet die Aufsicht folgende Aspekte:
Surftipp: Musterbrief macht's einfach - Illegale Gebühren von der Bank: So kriegen Sie Ihr Geld zurück Das könnte Sie auch interessieren:
*Der Beitrag "" wird veröffentlicht von wbs-law.de. Kontakt zum Verantwortlichen hier. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kontoführungsgebühren, die Sie bei der Bank zu viel bezahlt haben, zurückzufordern. Das ist dann der Fall, wenn Sie ebenfalls davon betroffen sind, dass Ihre Bank in den vergangenen Jahren ihre AGBs geändert und dadurch unzulässige Gebühren erhoben hat. Wir verraten Ihnen, wie Sie am besten dabei vorgehen. Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil bezüglich unzulässiger AGB-Änderungen bei Banken zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands gesprochen.
Überprüfen Sie Ihre AGBs genau, bevor Sie Kontoführungsgebühren zurückfordern.imago images / Birgit Koch Bevor Sie nun versuchen, Ihre Kontoführungsgebühren zurückzubekommen, müssen Sie erst einmal überprüfen, ob Ihre Bank tatsächlich auch unzulässige Vertragsänderungen vorgenommen hat. Das tun Sie auf folgende Weise:
Wenn Sie diese Klauseln in Ihren AGBs gefunden haben, geht es im nächsten Schritt darum, herauszufinden, welche Vertragsveränderungen wann durchgeführt wurden und wie viel Geld Sie tatsächlich zu viel bezahlt haben.
Überprüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, was Sie zu viel gezahlt haben.imago images / blickwinkel Wenn Sie ganz genau wissen, wie viel Geld Sie bei Ihrer Bank zu viel gezahlt haben und welche Rückerstattungsansprüche Sie haben, können Sie Ihre Bank mit Ihren Forderungen kontaktieren.
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