Welche Gebühren kann ich von der Bank zurückfordern?

Zahlreichen Bankkunden stehen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs Hunderte von Euro an Gebühren von ihren Banken zu. Allerdings müssen sie selbst auf die Institute zugehen.

28.09.2021 | von Frank Matthias Drost

Berlin Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, Bankkunden bei der Rückforderung von Gebühren zu helfen. Etwaige Ansprüche gegen Banken müssen die Kundinnen und Kunden allein durchsetzen. Das ist ein Ergebnis einer parlamentarischen Anfrage der Grünen an die Bundesregierung.

Diese sogenannte Zustimmungsfiktion hat der BGH als eine unangemessene Benachteiligung angesehen und für unwirksam erklärt. Verbraucherschützer sind sich einig, dass Kunden zu viel gezahlte Gebühren mindestens für drei Jahre zurückfordern können. In einer Musterfeststellungsklage wollen sie nun klären, ob die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren Anwendung finden kann oder ob Kontoentgelte, denen man nicht aktiv zugestimmt hat, nicht sogar über einen längeren Zeitraum zurückgefordert werden können.

Doch wie kommen die Kunden nun zu ihrem Geld? Eine allgemeine verbraucherfreundliche Lösung kann es nach Auffassung der Bundesregierung nicht geben. „Etwaige Rückzahlungsansprüche von Kundinnen und Kunden sind nur auf Basis der jeweils individuell abgeschlossenen Verträge beziehungsweise durch einen Vergleich der jeweiligen Vertragsfassungen mit und ohne Berücksichtigung der unwirksamen Vertragsklausel ermittelbar“, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort an die Grünen.

Verbraucherzentralen bieten Hilfe an

Dennoch stehen die Bankkunden nicht allein da. Über die Internetseiten von Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest oder das Ratgeberportal Finanztip können sie Musterbriefe herunterladen, die sie an die Banken schicken können. Idealerweise haben sie trotzdem schon aufgelistet, welche Gebühren zurückgezahlt werden müssen. Das kann beispielsweise aus der Entgeltaufstellung hervorgehen, die die Banken ihren Kunden einmal jährlich aushändigen müssen. Auch ein Blick auf die Kontoauszüge dürfte sich lohnen.

Alle Banken sind derzeit dabei, das Einverständnis ihrer Kunden zu den neuen AGB einzuholen. Der Bundesregierung sind Berichte bekannt, nach denen Kreditinstitute gedroht haben, die Vertragsbeziehungen zu kündigen, sofern die Zustimmung der Kunden nicht vorliegt. Kündigungen seien aus „aufsichtsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden“, sofern Kreditinstitute ein Kündigungsrecht haben, urteilt die Bundesregierung. Und üblicherweise sei in den Vertragsbedingungen ein Kündigungsrecht für beide Vertragsseiten vorgesehen.

Die finanziellen Konsequenzen des BGH-Urteils für die Banken werden indes überschaubar bleiben. Der Finanzaufsicht Bafin liegen zwar keine flächendeckenden Informationen über gebildete Rückstellungen bei den Kreditinstituten wegen des Urteils vor. Doch nach Gesprächen mit der Kreditwirtschaft zeichne sich für die Bafin ab, „dass die Auswirkungen für die Institute insgesamt nicht schwerwiegend“ sein werden.

Zur Startseite

© 2020 Handelsblatt GmbH
AGB | Datenschutz | Impressum

Mobile Webseite

v3.0.1

Die Deutsche Bank hat zu hohe Gebühren für ihr Basiskonto kassiert. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Betroffene die Gebühren zurückverlangen. Dabei hilft unser Musterbrief – auch für Kunden anderer Banken.

8,99 Euro im Monat plus weitere Entgelte – diese Kosten erhob die Deutsche Bank für ihr Basiskonto. Bis am 30. Juni 2020 der Bundesgerichtshof (BGH) die Gebühren für zu hoch erklärt hat (Az. XI ZR 119/19). Denn das vergleichbare Standardkonto "db Aktiv" kostete zu dem Zeitpunkt 4,99 Euro im Monat. Wenn Sie ein Basiskonto bei der Deutschen Bank haben, können Sie nun die bis Juni gezahlten Kontogebühren komplett zurückfordern. Dazu können Sie den Text unseres kostenlosen Musterbriefs verwenden.

Wir raten dringend dazu, dass Sie zeitnah selbst aktiv werden. Denn die Deutsche Bank erklärte in der Presse, sie werde "im Fall von berechtigten Ansprüchen Erstattungen an die betroffenen Kunden leisten". Eine automatische Erstattung gibt es demnach wohl nicht, weshalb auch eine mögliche teilweise Verjährung von Ansprüchen, für die vor 2018 gezahlten Entgelte droht. Gerichtlich geklärt ist diese Frage aber nicht. Das Gerichtsverfahren lief seit 2017 – wir gehen davon aus, dass die Deutsche Bank alle unberechtigt erhobenen Entgelte erstattet.

Wenn Sie ein Basiskonto bei einer anderen Bank haben und ebenfalls zu hohe Gebühren zahlen, können Sie sie mit diesem Musterbrief zurückfordern. Wenn Sie dabei Unterstützung von unseren Fachleuten wünschen, können Sie gerne in einer unserer Beratungsstellen einen Termin dafür vereinbaren.

Jedes Kreditinstitut, das Girokonten anbietet, muss seit 2016 auch ein Basiskonto anbieten. Dieses "Girokonto für alle" soll allen Verbrauchern ermöglichen, am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilzunehmen. Zuvor hatten immer wieder Banken vermeintlich problematischen Kundengruppen ein Konto verweigert – etwa Geflüchteten, Wohnungslosen oder Menschen mit Kontopfändung. Allerdings hat der Gesetzgeber nicht klar geregelt, wie viel ein Basiskonto kosten darf. Im Gesetz ist nur von "angemessen" die Rede. Dies führt häufig zu überteuerten Basiskonten, die sich die oftmals einkommensschwachen Kunden kaum leisten können.

Ein Basiskonto muss nicht kostenlos sein, darf aber eben auch nicht mehr kosten als normale Privat- oder Gehaltskonten. Weitere Informationen zum Basiskonto finden Sie in diesem Artikel.

Dieser Inhalt wird bereitgestellt* von wbs-law.de. Er wurde von FOCUS Online nicht geprüft oder bearbeitet.*

Seit April 2021 steht allen Bankkunden eine Rückerstattung der Bankgebühren zu. Die Banken seien dem aber bislang nicht besonders ambitioniert nachgekommen, so Rechtsanwalt Christian Solmecke. Im Video sehen Sie, welche Folgen das für die Banken hat und wie Sie Ihr Geld zurückfordern können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April 2021 in einem höchstrichterlichen Urteil die Rechte von Bankkunden deutlich gestärkt (Az.: XI ZR 26/20). Kontoinhaber können demnach Bankgebühren zurückfordern, die Geldhäuser ohne ausdrückliche Kundeneinwilligung kassiert haben. Vor dem Urteil gingen Banken davon aus, dass Kunden neue Konditionen akzeptieren, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Es galt also eine stillschweigende Zustimmung.

Seither steht allen Verbrauchern eine Rückerstattung der Beträge zu. In einer Pressemitteilung der BaFin vom 26.10.2021 erwartet die Aufsicht folgende Aspekte:

  • Klare und verständliche Unterrichtung der Kundinnen und Kunden über die Konsequenzen des BGH-Urteils
  • Benennung eines Kontakts für Fragen von Kundinnen und Kunden
  • Implementierung neuer Vertragsgrundlagen und keine weitere Erhebung von rechtsgrundlosen Entgelten
  • Vollständige Information über Änderungen, um die Bezifferung eines Erstattungsanspruchs zu ermöglichen
  • Erstattung von zu Unrecht erhobenen Entgelten
  • Bildung von Rückstellungen

Surftipp: Musterbrief macht's einfach - Illegale Gebühren von der Bank: So kriegen Sie Ihr Geld zurück

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Das Coronavirus spielt auch 2022 im öffentlichen Leben eine wichtige Rolle. Das neue Jahr bringt auch deshalb viele neue Gesetze, Neuregelungen und neue EU-Verordnungen mit sich. Bundesbürger erwarten unter anderem Änderungen beim digitalen Impfzertifikat und beim gelben Impfbuch. FOCUS Online sagt, was sich ändert. Neue Corona-Regeln - Das ändert sich 2022 beim gelben Impfpass und beim digitalen Impfzertifikat
     
  • Chefarzt Matthias Held appelliert an alle, sich jetzt impfen zu lassen und erklärt, wieso die Impfung Leben rettet. Er berichtet von einem dramatischen Beispiel auf seiner Intensivstation und berichtet von dramatischen Unterschieden zwischen geimpften und ungeimpften Patienten.

glomex Erschöpfter Chefarzt richtet verzweifelte Worte an alle und sagt, was Impfung bewirken kann

*Der Beitrag "" wird veröffentlicht von wbs-law.de. Kontakt zum Verantwortlichen hier.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kontoführungsgebühren, die Sie bei der Bank zu viel bezahlt haben, zurückzufordern. Das ist dann der Fall, wenn Sie ebenfalls davon betroffen sind, dass Ihre Bank in den vergangenen Jahren ihre AGBs geändert und dadurch unzulässige Gebühren erhoben hat. Wir verraten Ihnen, wie Sie am besten dabei vorgehen.

Im April 2021 hat der Bundesgerichtshof ein Urteil bezüglich unzulässiger AGB-Änderungen bei Banken zugunsten des Verbraucherzentrale Bundesverbands gesprochen.

  • Das Urteil besagt unter anderem, dass Vertragsänderungen in den AGBs nicht so unklar und offen formuliert sein dürfen, dass der gesamte Vertrag auch prinzipiell ohne die ausdrückliche Zustimmung des Bankkunden geändert werden kann.
  • Bisher haben Banken vermehrt solche offenen Klauseln verwendet, um Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Dabei ging es zum Beispiel um erweiterte Datenerhebungen, Preiserhöhungen bei Bank-Diensten oder aktualisierte Kontenmodelle.
  • Sind Sie ebenfalls von diesen Klauseln in den AGBs Ihrer Bank betroffen und haben deswegen zu viel Geld bezahlt, haben Sie nun grundsätzlich einen Anspruch darauf, Ihr Geld zurückzubekommen.
  • Das Verfahren, zu dem der Gerichtshof das Urteil gesprochen hat, bezieht sich zwar konkret auf die Postbank, kann jedoch prinzipiell auch bei anderen Banken Anwendung finden. Deshalb sollten Sie Ihre eigenen Rückerstattungsansprüche prüfen.

Überprüfen Sie Ihre AGBs genau, bevor Sie Kontoführungsgebühren zurückfordern.imago images / Birgit Koch

Welche Gebühren kann ich von der Bank zurückfordern?

Bevor Sie nun versuchen, Ihre Kontoführungsgebühren zurückzubekommen, müssen Sie erst einmal überprüfen, ob Ihre Bank tatsächlich auch unzulässige Vertragsänderungen vorgenommen hat. Das tun Sie auf folgende Weise:

  • Überprüfen Sie, ob in den AGBs Ihrer Bank Klauseln stehen, die ähnlich denen der Postbank-Klauseln sind.
  • Steht zum Beispiel in Ihren AGBs, dass Ihre Bank Ihnen Änderungen der AGB spätestens zwei Monate vor der Änderung in Textform anbieten muss, ist das eine dieser besagten Klauseln.
  • Auch die Formulierung, dass Sie Ihre Zustimmung automatisch erteilen, wenn Sie innerhalb dieser zwei Monate keinen Widerspruch einlegen und Ihre Bank Sie noch einmal gesondert darauf hingewiesen hat, ist problematisch und spricht dafür, dass Sie eine Rückerstattung beantragen können.
  • Eine weitere Klausel dieser Art wäre auch, dass Sie die Möglichkeit zur Sonderkündigung in einem Fall der AGB-Änderungen haben.
  • Manche Banken haben nach dem Urteil diese Klauseln bereits aus ihren AGBs gelöscht. Haben Sie jedoch zu viel bezahlt, haben Sie natürlich trotzdem auch die Möglichkeit, Ihr Geld zurückzuverlangen.

Wenn Sie diese Klauseln in Ihren AGBs gefunden haben, geht es im nächsten Schritt darum, herauszufinden, welche Vertragsveränderungen wann durchgeführt wurden und wie viel Geld Sie tatsächlich zu viel bezahlt haben.

  • Diese Vertragsveränderungen werden in der Regel von der Bank per Post oder digitalem Postfach mitgeteilt. Überprüfen Sie Ihre Korrespondenz mit der Bank.
  • Sollten Sie für diesen Zeitraum keine Unterlagen mehr haben, können Sie bei Ihrer Bank auch eine Entgeltaufstellung für den besagten Zeitraum anfragen.
  • Sollte die Bank sich weigern, eine Entgeltaufstellung zu machen, berufen Sie sich auf §10 Zahlungskontengesetz. Darin ist festgelegt, dass die Bank dazu verpflichtet ist, Ihnen mindestens einmal im Jahr sowie bei Vertragsbeendigung eine Entgeltaufstellung zur Verfügung zu stellen.
  • Danach sollten Sie vor allem auch ganz genau wissen, wie viel Sie zu viel gezahlt haben und mit welcher Forderung Sie sich an Ihre Bank wenden möchten. Beträge, die Sie zu Unrecht zu viel gezahlt haben könnten, würden auf Ihren Kontoauszügen unter anderem als "Kontoführungsgebühren", "Entgelte für Ein- und Auszahlungen", "Entgelte für Kontoauszüge" und "Entgelte für SMS-TAN-Verfahren" erscheinen.

Überprüfen Sie anhand Ihrer Kontoauszüge, was Sie zu viel gezahlt haben.imago images / blickwinkel

Welche Gebühren kann ich von der Bank zurückfordern?

Wenn Sie ganz genau wissen, wie viel Geld Sie bei Ihrer Bank zu viel gezahlt haben und welche Rückerstattungsansprüche Sie haben, können Sie Ihre Bank mit Ihren Forderungen kontaktieren.

  • Nutzen Sie einen vorgefertigten Musterbrief, um Ihre Rückerstattungsansprüche geltend zu machen.
  • Laut Verbraucherzentrale ist es in Folge mancher Rückerstattungsansprüche dazu gekommen, dass Banken die Konten der betroffenen Personen gekündigt haben.
  • Die Bank darf bestehende Verträge allerdings nur im Rahmen von vertraglichen Kündigungsfristen kündigen. Sprich: Wenn Sie bei dieser Bank zum Beispiel einen Baukredit haben, darf die Bank ihn nicht vor Ablauf der Zinsbindungsfrist kündigen.
  • Sparkassen dürfen Ihnen zudem nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre bei einer Rückerstattungsforderung Ihrerseits nicht der Fall.