Wo kann ich wohngeld beantragen

Benachbarte Mehrfamilienhäuser (Symbolbild): Unter bestimmten Voraussetzungen können Mieter Wohngeld beantragen. Während der Corona-Krise gilt ein vereinfachtes Verfahren. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa/tmn)

Das Geld für die Miete ist knapp? Wer wenig Einkommen zur Verfügung hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld beziehen. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie den Zuschuss beantragen.

Um ärmere Haushalte bei den Wohnkosten zu entlasten, gibt es vom Staat einen Zuschuss. Wohngeld nennt sich die Leistung, von der sowohl Mieter als auch Eigentümer profitieren können. Wir erklären Ihnen, wer Anspruch darauf hat, wie sich die Höhe des Wohngelds berechnet und was Sie tun müssen, um es zu beantragen. 

Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

Anspruch auf Wohngeld vom Staat haben Mieter und Untermieter, deren monatliches Gesamteinkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt. Auch einkommensschwache Eigentümer können einen Zuschuss erhalten, wenn sie die Immobilie selbst nutzen. Lastenzuschuss nennt sich das dann. Ende 2020 profitierten bundesweit rund 618.200 Haushalte vom Wohngeld.

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben hingegen Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG. Denn bei diesen Transferleistungen sind die Wohnkosten schon berücksichtigt.

Wie wird Wohngeld berechnet?

Die genaue Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab. Basis für die Berechnung ist das Haushaltsgesamteinkommen, die Miete und die Anzahl der Haushaltsmitglieder.

Bei der Einkommensberechnung wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Davon werden Freibeträge und Pauschalen abgezogen. Als Miete werden die Kaltmiete und Nebenkosten berücksichtigt – also etwa Wasser, Abwasser und Grundsteuer, nicht aber Heiz- und Warmwasserkosten.

Gut zu wissen: Wegen der hohen Energiepreise sollen Bezieher von Wohngeld im Sommer 2022 einen erhöhten Zuschuss zu den Heizkosten bekommen – rechtzeitig zur Nebenkostenabrechnung mit den Heizkosten für den Winter. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im Wohngeldgesetz (WoGG) sind allerdings Obergrenzen für die Miete verankert. So zählt nicht unbedingt die tatsächliche Miete; stattdessen gibt es sieben Mietenstufen (§12 WoGG). Je höher die Stufe, in die Sie eingeteilt werden, desto höher ist auch die Miete, die für die Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.

  • Vier Beispiele: In München (Mietenstufe VII) wird für die Miete eines Zwei-Personen-Haushalts eine Miete von maximal 767 Euro berücksichtigt, in Stuttgart, Frankfurt, Hamburg und Köln (alle Mietenstufe VI) eine Miete von bis zu 697 Euro. Liegt die tatsächlich gezahlte Miete höher, gibt es trotzdem nicht mehr Wohngeld.

Wohngeldrechner nutzen

Seit Januar 2020 ist das Wohngeld durchschnittlich um 30 Prozent gestiegen. Laut dem Deutschen Mieterbund kletterte der durchschnittliche Zuschuss für Mieter im Zwei-Personen-Haushalt von 145 Euro auf 190 Euro.

Wie viel Sie möglicherweise bekommen, können Sie mit dem Wohngeldrechner des Berliner Senats herausfinden. Die Abfrage ist auch bundesweit für alle Städte, Landkreise und Gemeinden möglich.

Wie viel Einkommen darf ich haben, um Wohngeld zu bekommen? 

Auch das hängt von der jeweiligen Mietstufe ab, in die Sie einsortiert werden, sowie der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Die nachfolgende Tabelle zeigt die aktuellen Einkommensobergrenzen (nach Abzug der Freigrenzen und Pauschalen etwa für Steuer und Sozialversicherung).

Anzahl der HaushaltsmitgliederHöchsteinkommen für das Wohngeld nach Mietstufen






IIIIIIIVVVIVII
1961 Euro999 Euro1.035 Euro1.071 Euro1.100 Euro1.128 Euro1.158 Euro
21.314 Euro1.367 Euro1.417 Euro1.468 Euro1.510 Euro1.550 Euro1.592 Euro
31.605 Euro1.665 Euro1.721 Euro1.779 Euro1.826 Euro1.871 Euro1.917 Euro
42.133 Euro2.197 Euro2.255 Euro2.314 Euro2.362 Euro2.406 Euro2.451 Euro
52.438 Euro2.508 Euro2.572 Euro2.636 Euro2.689 Euro2.738 Euro2.788 Euro
62.768 Euro2.839 Euro2.902 Euro2.965 Euro3.016 Euro3.066 Euro3.114 Euro
73.013 Euro3.086 Euro3.153 Euro3.219 Euro3.271 Euro3.326 Euro3.376 Euro
83.361 Euro3.411 Euro3.515 Euro3.589 Euro3.648 Euro3.712 Euro3.770 Euro

Wo kann ich Wohngeld beantragen?

Wohngeld gibt es nach §22 WoGG nur auf Antrag. Das Geld wird in der Regel ab dem Monat gewährt, in dem Sie den Antrag stellen. Rückwirkend können Sie den Mietzuschuss nicht bekommen. Ausnahme: Sie haben zunächst Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung beantragt, diese Leistung aber nicht bekommen.

In diesem Fall fließt das Wohngeld mit dem Monat der Antragstellung auf diese Leistungen, wenn Sie es innerhalb von vier Wochen nach der Absage beantragen. Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.

Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin beim Wohngeldamt, um den Antrag persönlich abzugeben. Das kann die Bearbeitung beschleunigen, da der Sachbearbeiter Sie direkt auf fehlende Angaben oder Unterlagen hinweisen kann. In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer zwischen drei und sechs Wochen.

  • Nebenkosten: Was Sie als Mieter zahlen müssen und was nicht

In der Regel fließt der staatliche Zuschuss zwölf Monate lang (während der Corona-Pandemie zum Teil auch 18 Monate). Anschließend müssen Sie das Wohngeld neu beantragen. Tun Sie das am besten etwa zwei Monate vor dem Ende des Bewilligungszeitraums, damit Ihr Antrag rechtzeitig geprüft werden kann und Sie das Geld ohne Unterbrechung erhalten.

Tipp: Benötigt das Wohngeldamt länger als acht Wochen, um einen Bewilligungsbescheid auszustellen, können Sie einen Vorschuss auf das Ihnen zustehende Wohngeld bekommen.

Sollten Sie umziehen – egal, ob in eine andere Stadt oder nur in eine andere Wohnung –, müssen Sie einen neuen Erstantrag auf Wohngeld stellen.

Sinkt die Anzahl der Haushaltsmitglieder, verringert sich die Miete um mehr als 15 Prozent oder steigt Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent, sind Sie verpflichtet, das der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Andersherum sollten Sie einen Erhöhungsantrag stellen, wenn mehr Menschen in Ihrem Haushalt leben, die Miete um mehr als 15 Prozent steigt oder Ihr Einkommen um mehr als 15 Prozent sinkt.

Kann ich Wohngeld online beantragen?

In der Corona-Pandemie hat das Bundesinnenministerium die Wohngeldstellen angewiesen, das Verfahren zu vereinfachen. Seitdem können Berechtigte in einigen Ämtern den Antrag auch formlos per E-Mail oder am Telefon stellen. Flächendeckend ist ein digitaler Wohngeldantrag aber noch nicht möglich. Bund und Länder haben sich zum Ziel gesetzt, den Service spätestens bis Ende 2022 bundesweit anzubieten.

Antragsformulare zum Download

Aber selbst wenn Sie den Antrag auf Wohngeld noch nicht online stellen können, ist es immerhin möglich, das Antragsformular online herunterzuladen, auszufüllen und auszudrucken. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht nach Bundesländern.

Welche Unterlagen muss ich beim Wohngeldantrag einreichen?

Damit Ihr Wohngeldantrag vollständig ist, benötigen Sie neben dem amtlichen Antragsvordruck für den Miet- oder Lastenzuschuss weitere Unterlagen und Nachweise. Zusätzlich verlangt das Wohngeldamt:

  • Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter (mit Angabe zu Größe und Baujahr des Wohnraums)
  • Mietvertrag und Mietquittung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung
  • Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
  • Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)

Je nach Ihrer familiären und finanziellen Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Dazu zählen etwa:

  • Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
  • Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
  • Kontoauszüge
  • Unterhaltsnachweise
  • Pflegegeldnachweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Bafög-Bescheid
  • Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
  • Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld
  • Rentenbescheide
  • Schul- oder Studienbescheinigung
  • Darlehensverträge mit ersichtlichen monatlichen Belastungen
  • Lebensversicherungen
  • Bausparverträge

Verwendete Quellen: