Welche agentur für arbeit ist zuständig

Die Bundesagentur für Arbeit bietet auch persönliche Beratungsgespräche an, um dir auf dem Weg ins Arbeitsleben oder ins Studium zu helfen. Wenn du noch zur Schule gehst, kann es gut sein, dass es Sprechstunden einer Berufsberaterin oder eines Berufsberaters gibt. Ansonsten kannst du auf der Webseite der Agentur für Arbeit auch einen Beratungstermin vereinbaren. Zudem werden auch Veranstaltungen für kleinere Gruppen oder ganze Klassen angeboten.

In einem solchen Gespräch hilft die Bundesagentur beispielsweise...

  • ...bei der Orientierung für die zeit nach dem Ende deiner Schul- oder Studienzeit.
  • ...indem Fragen zu einzelnen Berufen oder Studiengängen beanwortet werden.
  • ...durch Informationen über den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt.
  • ...bei der Bewerbung auf ein Studium oder einen Ausbildungsplatz.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist die Behörde der staatlichen Arbeitsmarktpolitik in D. Sie wurde 1952 nach dem Vorbild der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung des Deutschen Reiches errichtet, hieß zunächst Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, später Bundesanstalt für Arbeit und trägt seit 1.1.2004 ihren heutigen Namen. Die BA ist eine Bundesoberbehörde in der Rechtsform einer bundesunmittelbaren Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung, die der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales untersteht. Der BA obliegen vor allem die Arbeitslosenversicherung und die Arbeitsvermittlung (bis 1994 mit Alleinvermittlungsrecht), Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Berufsberatung, Förderung der beruflichen Bildung, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Zahlung von Konkursausfallgeld sowie Arbeitsmarkt- und Berufsforschung einschließlich der Arbeitsmarktstatistik. Ferner zahlt sie – als Familienkasse – das Kindergeld. Organisatorisch gliedert sich die BA in die Zentrale in Nürnberg, 10 Regionaldirektionen (bis 2003 "Landesarbeitsämter") und 178 Agenturen für Arbeit (bis 2003 "Arbeitsämter") und rund 610 Geschäftsstellen (Datenstand 25.11.2010). Mit 119.497 Mitarbeitern (2010) ist die BA Ds größte Behörde.

Der Vorstand der BA ist seit der Umstrukturierung ab 2004 ein dreiköpfiges Exekutivorgan, dessen Mitglieder auf Vorschlag des Verwaltungsrates der BA von der Bundesregierung benannt und vom Bundespräsidenten ernannt werden. Die Amtszeit soll fünf Jahre betragen, Wiederwahl ist möglich. Die übrigen Organe der BA – der 21-köpfige Verwaltungsrat, das Aufsichts- und Legislativorgan der BA, die Verwaltungsausschüsse der Regionaldirektionen und die Verwaltungsausschüsse der Agenturen für Arbeit – setzen sich drittelparitätisch aus Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der öffentlichen Körperschaften (Bund, Länder und Kommunen) zusammen. Vorschlagsberechtigt für die Arbeitgebervertreter sind die Arbeitgeberverbände, für die der Arbeitnehmer die Gewerkschaften und für die Repräsentanten der öffentlichen Körperschaften – je nach Organ – die → Bundesregierung, der → Bundesrat, die Spitzenvereinigungen der kommunalen Selbstverwaltungskörperschaften oder die obersten Landesbehörden.

Größtenteils wird der Haushalt der BA aus Beiträgen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Arbeitslosenversicherung finanziert, zum kleineren Teil aus dem Bundeshaushalt (seit 2007 durch einen Betrag aus dem Mehrwertsteueraufkommen, 2010 7,9 Mrd. €) und sonstigen Einnahmen. Auf den Ausgleich für Einkommensausfälle insbesondere infolge von → Arbeitslosigkeit ("passive Arbeitsmarktpolitik") entfallen in Jahren mit mittlerer oder hoher Arbeitslosigkeit bis zu rund zwei Drittel, auf vorbeugende oder sonstige beschäftigungsfördernde Maßnahmen gegen Arbeitslosigkeit ("aktive Arbeitsmarktpolitik") bis zu rund ein Drittel der Ausgaben der BA.

Die BA gehört auch nach ihrer Reform von 2003 und 2004 zum institutionellen Kern des deutschen Korporatismus. Mit dieser Reform, dem zum 1.1.2004 in Kraft getretenen "Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" der rot-grünen Regierung Schröder ("Hartz III"), sollte die BA von einer Behörde mit dem Charakter eines überladenen "Gemischtwarenladens" ("Bundesanstalt für Alles") zu einem kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen gemacht werden, das seine Klientel sowohl fördert als auch fordert – eine Konkretisierung der Leitidee des "aktivierenden Staates", dem sich insbesondere die rot-grüne Bundesregierung verschrieben hatte.

Die Wirkungsmöglichkeiten der BA sind gesetzlich vor allem durch das Sozialgesetzbuch III – Arbeitsförderung bestimmt. In finanzieller Hinsicht dominiert das Verhältnis zwischen arbeitslosigkeitsbedingtem Bedarf, Beitragsaufkommen und Finanzierungsbeiträgen des Bundes. In politischer Hinsicht wird das Tun und Lassen der BA insbesondere durch Aushandlung in den Selbstverwaltungsorganen und das Beziehungsgeflecht zwischen BA und Bundesregierung bestimmt. Für Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans sowie die sonstige Haushaltswirtschaft der BA gelten die Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung sinngemäß; die Prüfung der Jahresrechnung der BA obliegt dem → Bundesrechnungshof.

Zu den Leistungen der BA zählt aus Sicht der meisten Sozialpolitiker vor allem ihr Beitrag zur Kompensation des Einkommensverlustes infolge von Arbeitslosigkeit, zur Verminderung der potentiellen Arbeitslosenquote sowie zur Institutionalisierung des Konfliktes zwischen Arbeit und Kapital. Als herausragende organisatorische Leistung gilt die Mitwirkung ihres Vorgängers, der Bundesanstalt für Arbeit, am raschen Transfer der westdeutschen Arbeitsmarktverwaltung auf die neuen Bundesländer. Kritikern zufolge trägt die BA allerdings zur Verkrustung des Arbeitsmarktes bei, insbesondere durch Vergrößerung des Schutzwalls um die Lohnpolitik der Tarifparteien. Zudem wird bemängelt, die arbeitsmarktpolitische Funktion der BA bestehe nicht primär in Arbeitsförderung, wie es ihr Name und ihre Selbstdarstellung nahelegen, sondern hauptsächlich in der Verwaltung der Arbeitslosigkeit und einer Sozialstation für Arbeitslose, die auf dem Weg zum Altersruhestand oder aus anderen Gründen nicht oder schwer vermittelbar sind. Zu den nur teilweise bewältigten Herausforderungen der BA zählen Effektivitätsmängel der Arbeitsmarktpolitik, die nicht zuletzt in den 2002 allgemein bekannt gewordenen drastisch geschönten Erfolgsbilanzen der Arbeitsvermittlung durch die ehemalige Bundesanstalt für Arbeit zutage traten. Ungelöste Aufgaben der BA sind auch die prozyklische Entwicklung der Ausgaben für aktive Arbeitsmarktpolitik und der Beitrag der BA-Leistungen zur sozialstaatsinduzierten Komponente der Arbeitslosigkeit. Wie die gesamte Sozialpolitik laboriert auch die BA daran, dass ihr Tun und Lassen bislang nicht regelmäßig einer unabhängigen systematischen Begutachtung (nach Art beispielsweise der Evaluation der Wirtschafts- und Finanzpolitik durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung) unterzogen wird.

Literatur

Bundesagentur für Arbeit 2011: Geschäftsbericht 2010. Nürnberg.

Bruche, Gert/Reissert, Bernd 1985: Die Finanzierung der Arbeitsmarktpolitik. Frankfurt a. M./New York.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.) 82011: Übersicht über das Sozialrecht. Nürnberg.

Hartz, Peter u. a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. Berlin, 16.8.2002.

Quelle: Andersen, Uwe/Wichard Woyke (Hg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 7., aktual. Aufl. Heidelberg: Springer VS 2013. Autor des Artikels: Manfred G. Schmidt

The Bundesagentur für Arbeit (Federal Employment Agency, BA) is a German federal agency in the area of responsibility of the Federal Ministry for Labour and Social Affairs and has its headquarters in Nuremberg. Its current director is Detlef Scheele.[1]

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The BA manages job centres across Germany and administers unemployment benefits.

  1. ^ Öchsner, Thomas (2016). "Neuer Chef der Bundesagentur für Arbeit wird Detlef Scheele". sueddeutsche.de (in German). ISSN 0174-4917. Retrieved 2018-06-16.

  • Bundesagentur für Arbeit (English)
 

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