von Gilbert von Luck Show
Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w. Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein. So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark. Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu! Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.
Bund und Länder haben beschlossen, dass auch in diesem Jahr wegen Corona für Silvester in Deutschland kein Feuerwerk verkauft werden darf. Feuerwerk aus dem Ausland zu kaufen und zu zünden, ist in Rheinland-Pfalz erlaubt - aber es gibt gesetzliche Hürden dafür.
Die Feuerwerkshersteller in Deutschland haben geschockt reagiert, als Bund und Länder wie im Vorjahr ein erneutes Feuerwerksverkaufsverbot an Silvester und Neujahr in Deutschland beschlossen haben. Unkontrollierte Menschenansammlungen sollten dadurch vermieden werden, um das allgemeine Corona-Infektionsgeschehen nicht weiter anzuheizen, so die Bund-Länder-Runde. Video herunterladen (8,4 MB | MP4) Auch Rheinland-Pfalz will dies so umsetzen. Das Zünden von Feuerwerk, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, soll den Plänen zufolge aber erlaubt bleiben, zum Beispiel im eigenen Garten. Das könnten Restbestände aus den Vorjahren oder aber im Ausland erworbene Artikel sein. Allerdings können Kommunen in Eigenregie Böllern an bestimmten Plätzen verbieten. Weco: Verkaufsverbot erhöht die Gefahr für die MenschenNach Ansicht des Feuerwerkherstellers Weco in Eitdorf (NRW) nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erhöht sich die Gefahr für die Menschen durch ein Verkaufsverbot sogar, weil die Menschen somit eher zu illegalem und gefährlicherem Feuerwerk greifen würden. So habe sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter jüngst klar gegen ein generelles Verkaufsverbot ausgesprochen, da bereits durch das Verkaufsverbot im letzten Jahr ein massiver Anstieg bei der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern verzeichnet worden sei. "Die Situation jetzt bewirkt doch genau das Gegenteil, was man mit dem Verbot eigentlich erreichen will. Nämlich, dass viele Menschen illegale und lebensgefährliche Feuerwerkskörper im Ausland oder sogar auf dem Schwarzmarkt kaufen oder im schlimmsten Fall selbst Feuerwerkskörper basteln", sagte Thomas Schreiber, Sprecher der Geschäftsführung der Firma Weco. Bei dem Unternehmen haben sich in den Zeiten vor Corona auch viele Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen mit Feuerwerk eingedeckt. Oft standen die Menschen schon am frühen Morgen in langen Schlangen an. Pyrotechnik im Ausland kaufen?Die Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes wie bisher auch verboten und strafbar. Oft kaufen deutsche Staatsbürger Knaller, Böller und Raketen in den angrenzenden Staaten wie Polen, Frankreich, Luxemburg und Belgien. Sollte es sich dabei um Feuerwerk handeln, das entweder nicht zertifiziert ist oder nur für bestimmte Personen zugelassen ist, die die dafür erforderliche Ausbildung nachweisen können, drohen bei Missbrauch harte Geldstrafen und in machen Fällen auch Haftstrafen - insbesondere dann, wenn Menschen zu Schaden kommen. Ware, die den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland entspricht, darf aber eingeführt werden.
2G- und 3G-Regeln, Corona-Zahlen und alles rund ums Impfen: Die wichtigsten Entwicklungen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz finden Sie hier bei uns im Live-Blog. mehr... Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße kann den Kauf von Feuerwerk im Ausland allerdings nicht empfehlen. Dieses müsse den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entsprechen. So müsse etwa die Gebrauchsanweisung vom Verwender vollständig verstanden werden. Dies sei beim Kauf von Feuerwerk im Ausland nicht immer gegeben, da diese Produkte vom Hersteller in der Regel nicht für den deutschen Markt vorgesehen seien. Bei Online-Bestellungen aus dem Ausland trage der Versender - in der Regel der Händler - die Verantwortung dafür, dass die Gefahrgut-Bestimmungen in Deutschland eingehalten werden. Unabhängig davon gelten für das Abbrennen dieser Feuerwerkkörper dieselben Bestimmungen wie sonst auch, so die SGD Süd. Bußgeld-Katalog für Rheinland-Pfalz bei illegalem Feuerwerk
BAM zertifiziert die legalen FeuerwerkskörperDie Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die anerkannte Stelle des Bundes, welche im Rahmen einer EU-Richtlinie für die Erteilung der Prüfbescheinigung zuständig ist. Ihre CE-Kennzeichnung ist die vierstellige Nummer 0589. Sind diese vier Ziffern auf dem Knallkörper vorhanden, wissen Verbraucher, dass der Knallkörper oder das Feuerwerk von der Bundesanstalt gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) geprüft und zertifiziert wurde. Zudem veröffentlicht die BAM Verwendungsbestimmungen für den jeweiligen Knallkörper, bei deren Befolgung eine sichere Handhabung gewährleistet wird. Diese Richtlinien gelten auch für alle im Ausland erworbenen Feuerwerkskörper. Städte und Landkreise für Kontrollen nicht zuständigDie Stadt Mainz weist auf SWR-Anfrage darauf hin, dass für Kontrollen von möglicherweise illegalem Feuerwerk aus dem Ausland aber nicht die Kommunen,sondern die Bundespolizei und der Zoll zuständig seien. In Mainz gelte aber für weite Teile der historischen Altstadt mit ihren zahlreichen, besonders brandempfindlichen Fachwerkhäusern seit Jahrzehnten bereits ein gesetzliches Abbrennverbot. Auch in diesem Jahr würden wieder Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen stattfinden, hieß es von Seiten der Stadtverwaltung. Zoll kontrolliert mögliche Verstöße gegen Einfuhrverbot stichprobenartigDas Hauptzollamt Koblenz, das für die Kontrollen an den Grenzen zu den europäischen Nachbarländern von Rheinland-Pfalz zuständig ist, teilte dem SWR mit, dass es für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern in Deutschland strenge Vorgaben gibt: - Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden. - Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "Celebration Cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich. - Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich. Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz seien derzeit keine Sonderkontrollen geplant. Allerdings würden von den Kontrolleinheiten täglich verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt, teilte die Behörde weiter mit. Bundespolizei mit Schleierfahndung in GrenznäheDas Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, dass die Bundespolizei im Rahmen der Schleierfahndung in Grenznähe Kontrollen auch im Hinblick auf die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper durchführen würde. Die illegale Einfuhr "explosionsgefährlicher Stoffe" sei strafbar. Im Einzelfall drohten bis zu drei Jahre Haft oder hohe Geldstrafen. |