Wo kann ich in luxemburg feuerwerk kaufen

von Gilbert von Luck

Oft stellt sich uns Feuerwerksfreunden die Frage nach Feuerwerksvorschriften fremder Länder. Deren Vorschriften sind nicht nur für Urlaube oder Kurzaufenthalte interessant, sondern auch im Vergleich zu unserem Recht und den bei uns verkündeten Weisheiten über die Gefährlichkeit des Feuerwerks, die Notwendigkeit der Vorschriften u.s.w.

Gerade Berufspyrotechniker mahnen bei uns strenge Vorschriften an. Scheinbar wollen sie damit Ihre wirtschaftliche Situation sichern. Ihr Gedankengang erscheint mir dabei kurzsichtig. Auch in Ländern in denen der Kl. IV entsprechendes Feuerwerk frei zugänglich ist, sind es Berufsfeuerwerker, die Feuerwerke durchführen. Schließlich haben nur sie die Erfahrung und die Kenntnisse, um statt einer fröhlichen Abbrennerei ein beeindruckendes Feuerwerk aufzuführen. Dazu gehören schon die genaue Kenntnis der Effekte und choreographische Fähigkeiten. Außerdem muss der Feuerwerkskunde sein Feuerwerk ja irgendwo kaufen. Ab einer bestimmten Summe werden das professionelle Abbrennen, die nötigen Anmeldungen und Sicherheitsmaßnahmen gewiss im Kauf des Feuerwerks eingeschlossen sein.

So führen die Bemühungen deutscher Berufsfeuerwerker, strenge Vorschriften zu fordern und durchzusetzen sowie ständig die angebliche Unfähigkeit von Amateurfeuerwerkern und die Gefährlichkeit von Amateurfeuerwerken zu betonen vielleicht nur zu einer allgemein feindlichen bis verängstigten Stimmung gegenüber Feuerwerk. Diese nimmt in Deutschland immer mehr zu. Die Aufrufe zu Spenden statt Feuerwerk, die zunehmenden Verbote (18-Jahres-Begrenzung, Verkaufszeitbegrenzung, Doppelschläge, Luftböller, DDR-Feuerwerk, aufsteigende Feuerkreisel, Schwärmer, sonstige Pyro-Munition bzw. deren Verwendung und demnächst Luftheuler) sollten langsam alle Feuerwerksfreunde beunruhigen und zu Gegenmaßnahmen, insbesondere Aufklärung und Propaganda sowie zur Wahrnehmung ihrer verbliebenen Rechte herausfordern. Leider ist oftmals das Gegenteil der Fall. In anderen Foren machen sich Feuerwerksfreunde (?) für noch stärkere Einschränkungen stark.

Der Vergleich zu anderen Ländern wirkt bezüglich der in Deutschland von den Medien verbreiteten Einstellungen recht befremdlich. Polen, Tschechen und Belgier beispielsweise sind uns ethnisch so sehr verwandt, dass wir mit Sicherheit davon ausgehen können, dass sie nicht durchschnittlich über dickere Haut oder festere Knochen verfügen als wir. Wieso sind entsprechende Feuerwerkskörper dann nur für Deutsche so gefährlich? In Belgien, der Tschechischen Republik oder Polen sieht man deren Gefährlichkeit offenbar ganz anders. Und in der Tat haben diese Länder beispielsweise, wie wir auch, allgemeine Wehrpflicht und trauen ihren Bürgern somit den Umgang mit viel gefährlicheren Gegenständen als Feuerwerkskörpern zu. Man hört auch niemals, dass Polen, Tschechen, Flamen oder Wallonen sich massenweise Hände und Finger absprengen oder die Hütten in die Luft jagen würden. Wir aber dürfen mit 17 zur Bundeswehr, jedoch nicht zu Silvester einen Harzer anreiben! Wenn ich einen Polenböller auf den Boden stelle, mit gestrecktem Arm entzünde u. mich rasch entferne, unterliege ich kaum einer Verletzungsgefahr. Ich habe in Nachbarländern schon hunderte solcher Böller losgelassen. Aber natürlich ist ein Polenböller gefährlich - ein Küchenmesser auch. Wann werden uns schneidende Messer verboten? Im Straßenverkehr kommen in Deutschland jährlich ca. 6000 Menschen ums Leben. Wann wird das Autofahren verboten? 16 1/2 Tote fordert der Straßenverkehr durchschnittlich täglich. Zu welchem Silvester sind so viele Menschen durch Feuerwerk umgekommen? Die Bestrebungen, uns zunehmend zu entmündigen, vor uns selbst zu beschützen und uns in Watte zu verpacken werden sich m.E. kontraproduktiv auswirken. Wer den Umgang mit Gefährlichem nicht erlernt, wird eher Schaden nehmen. Nicht alle Gefahrenquellen lassen sich aus dem Alltag verbannen. Als nächstes wird man wohl Kindern unter 12 Jahren verbieten, Kl. I- Feuerwerk abzubrennen. Statt also von ihren Eltern behutsam ans Feuerwerk herangeführt zu werden, dürfen sie sich dann zum 12. Geburtstag an Wunderkerzen die Hände verbrennen und ihrem Kumpel den Bodenwirbel in die Kapuze stecken. Den Einzelhändler, der einem 11 1/2-Jährigen einen Goldregen verkauft hat, kann man endlich bestrafen, wie auch den Vater, der seine Kinder unter seiner Aufsicht Kl. I-Artikel abbrennen lässt. Das klingt unglaubwürdig? Für Kl. II ist das bereits die geltende Rechtslage! Und warum das alles? Weil sich hunderte kleiner Kinder an Kl I-Feuerwerk verletzen? Das wäre mir neu!

Doch nun genug der bitteren Worte. Ich will damit ja einerseits wachrütteln und andererseits Argumente zur Verfügung stellen. Kommen wir zu den Vorschriften fremder Länder. Ich habe sie größtenteils nur stichpunktartig in Erfahrung bringen können und werde sie entsprechend stichpunktartig auflisten. Was ich offen lasse, nicht nenne, weiß ich nicht. Ich habe es nicht herausfinden können.

  • Polen: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt
  • Tschechei: Verkauf und Abbrennen ganzjährig erlaubt, Altersbeschränkung 18
  • Luxemburg: Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt ab 18 Jahren
  • Belgien: Abbrennen u. Verkauf ganzjährig erlaubt, einzelne Knallkörper unterliegen einer Dezibel-Begrenzung: 153 Db (!)
  • Niederlande: Verkauf drei Tage vor Silvester, Abbrennen nur vom 31.12., 10 Uhr bis 1.1., 2 Uhr, Altersbeschränkung: 16
  • Dänemark: Abbrennen nur am 31.12., Verkauf ganzjährig, ab 18, Knallkörper sind verboten (etwas grotesk, da sehr große Raketen und Bombetten mit Riesemknall erlaubt sind)
  • Großbritannien: Das Vereinigte Königreich ist ein Land bizarrer Rechtsvorschriften, die seit dem Mittelalter gewachsen sind. So sind auch die Feuerwerksbestimmungen schlichtweg erstaunlich. Der Verkauf ist ganzjährig gestattet, das Abbrennen auch. Es soll nur "bis 23 Uhr" Feuerwerk abbrannt werden - eine Sollvorschrift, bei der mir einfällt, dass 1 Uhr nachts VOR 23 Uhr ist... Es gibt jede Menge Einzelvorschriften über die Steighöhen von Raketen und die Brenndauer von Sonnen bis hin zur Brenndauer von Wunderkerzen. Überdurchschnittlich hoch steigende Raketen kommen in eine besondere Klasse, die aber auch jeder erwerben und zünden darf. Sonnen dürfen nur 60 Sekunden brennen, manche Wunderkerzen nur 40 Sekunden. Und da sagt man von uns, der Amtsschimmel würde wiehern! IN GB wälzt er sich scheinbar vor Lachen auf dem Boden.
  • Frankreich: Abbrennen erlaubt am 14.7. und am 31.12., Verkauf ganzjährig
  • Schweiz: Bodenknallendes Feuerwerk ist verboten. Abrennen am 1.8. u. 31.12, je nach Kanton auch an zusätzlichen Tagen wie z.B. am Funkensonntag. Verkaufszeit nach Kantonsvorschriften, teilweise ganzjährig, für Feuerwerkskörper ähnlich unserer Kl. II Abgabeempfehlung: ab 12 Jahren. Bis Ende 2009 kann man in der Schweiz Feuerwerk der Klasse 3+4 bzw. bis Kaliber 100 frei erwerben (ab 18 Jahren und ohne Ausbildung) sowie auch grössere Bombenbatterien (bis 300 Knallkörper, bis Kal. 100). Ab 2009/2010 jedoch wird die Schweiz ihr Gesetz der EU angleichen, was wohl bedeutet, dass ähnliche Vorschriften wie in Deutschland gelten werden.
  • Spanien: Verkauf und Abbrennen offenbar ganzjährig erlaubt, d.h., ich fand keine einschränkenden Vorschriften
  • Österreich: Verkauf ganzjährig, Abbrennen ganzjährig außerorts erlaubt, am 31.12. überall
  • Schweden: Verkauf ganzjährig, ab 18, Abbrennen am 1.5. u. 31.12.
  • Italien: Abgabe an Personen ab 14 erlaubt, Kategorie V (dazu zählen Böller mit Blitzsatz) ab 18. Es gibt Gesetze, die jedes Abbrennen verbieten, aber man scheint eine levantinische Rechtsauffassung zu haben, nach der das verbotswidrige Abbrennen geduldet wird, wenn es niemanden stört. Eine zeitliche Abgabebeschränkung scheint es nicht zu geben.
  • Kroatien: Ich konnte nichts ermitteln, habe dort aber vor einigen Jahren im Sommer kleine Knallkörper gekauft.
  • Türkei: Nach Auskunft der Herstellerfirma Koscun gibt es keine Vorschriften über Verwendung und Verkauf; beides wäre also ganzjährig erlaubt.
  • Darüber hinaus ist mir bekannt, dass es in Russland, Weißrussland, der Ukraine, der Slowakei, in Griechenland und in Slowenien Feuerwerk gibt - mehr weiß ich nicht.
  • In den USA ist Feuerwerk zweimal jährlich üblich, zum Nationalfeiertag und zu Silvester. Die Vorschriften scheinen in den einzelnen Staaten unterschiedlich zu sein.
  • Die Republik Malta gilt als sehr feuerwerksfreundlich. Ich kenne von dort allerdings nur veranstaltete Großfeuerwerke.

Bund und Länder haben beschlossen, dass auch in diesem Jahr wegen Corona für Silvester in Deutschland kein Feuerwerk verkauft werden darf. Feuerwerk aus dem Ausland zu kaufen und zu zünden, ist in Rheinland-Pfalz erlaubt - aber es gibt gesetzliche Hürden dafür.

Die Feuerwerkshersteller in Deutschland haben geschockt reagiert, als Bund und Länder wie im Vorjahr ein erneutes Feuerwerksverkaufsverbot an Silvester und Neujahr in Deutschland beschlossen haben. Unkontrollierte Menschenansammlungen sollten dadurch vermieden werden, um das allgemeine Corona-Infektionsgeschehen nicht weiter anzuheizen, so die Bund-Länder-Runde.

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Auch Rheinland-Pfalz will dies so umsetzen. Das Zünden von Feuerwerk, das den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, soll den Plänen zufolge aber erlaubt bleiben, zum Beispiel im eigenen Garten. Das könnten Restbestände aus den Vorjahren oder aber im Ausland erworbene Artikel sein. Allerdings können Kommunen in Eigenregie Böllern an bestimmten Plätzen verbieten.

Weco: Verkaufsverbot erhöht die Gefahr für die Menschen

Nach Ansicht des Feuerwerkherstellers Weco in Eitdorf (NRW) nahe der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz erhöht sich die Gefahr für die Menschen durch ein Verkaufsverbot sogar, weil die Menschen somit eher zu illegalem und gefährlicherem Feuerwerk greifen würden. So habe sich der Bund Deutscher Kriminalbeamter jüngst klar gegen ein generelles Verkaufsverbot ausgesprochen, da bereits durch das Verkaufsverbot im letzten Jahr ein massiver Anstieg bei der Einfuhr von illegalen Feuerwerkskörpern verzeichnet worden sei.

"Die Situation jetzt bewirkt doch genau das Gegenteil, was man mit dem Verbot eigentlich erreichen will. Nämlich, dass viele Menschen illegale und lebensgefährliche Feuerwerkskörper im Ausland oder sogar auf dem Schwarzmarkt kaufen oder im schlimmsten Fall selbst Feuerwerkskörper basteln", sagte Thomas Schreiber, Sprecher der Geschäftsführung der Firma Weco.

Bei dem Unternehmen haben sich in den Zeiten vor Corona auch viele Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen mit Feuerwerk eingedeckt. Oft standen die Menschen schon am frühen Morgen in langen Schlangen an.

Pyrotechnik im Ausland kaufen?

Die Einfuhr nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes wie bisher auch verboten und strafbar. Oft kaufen deutsche Staatsbürger Knaller, Böller und Raketen in den angrenzenden Staaten wie Polen, Frankreich, Luxemburg und Belgien. Sollte es sich dabei um Feuerwerk handeln, das entweder nicht zertifiziert ist oder nur für bestimmte Personen zugelassen ist, die die dafür erforderliche Ausbildung nachweisen können, drohen bei Missbrauch harte Geldstrafen und in machen Fällen auch Haftstrafen - insbesondere dann, wenn Menschen zu Schaden kommen. Ware, die den gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland entspricht, darf aber eingeführt werden.

Rheinland-Pfalz

2G- und 3G-Regeln, Corona-Zahlen und alles rund ums Impfen: Die wichtigsten Entwicklungen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz finden Sie hier bei uns im Live-Blog.  mehr...

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd in Neustadt an der Weinstraße kann den Kauf von Feuerwerk im Ausland allerdings nicht empfehlen. Dieses müsse den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland entsprechen. So müsse etwa die Gebrauchsanweisung vom Verwender vollständig verstanden werden. Dies sei beim Kauf von Feuerwerk im Ausland nicht immer gegeben, da diese Produkte vom Hersteller in der Regel nicht für den deutschen Markt vorgesehen seien.

Bei Online-Bestellungen aus dem Ausland trage der Versender - in der Regel der Händler - die Verantwortung dafür, dass die Gefahrgut-Bestimmungen in Deutschland eingehalten werden. Unabhängig davon gelten für das Abbrennen dieser Feuerwerkkörper dieselben Bestimmungen wie sonst auch, so die SGD Süd.

Bußgeld-Katalog für Rheinland-Pfalz bei illegalem Feuerwerk

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-feuerwerk-sprengstoff/#rhpf
Wer ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember - 1. Januar) auslöst Bußgeld bis zu 10.000 €
Wer einen nicht zertifizierten Knaller (z. B. "Polen-Böller") verwendet, betreibt oder herstellt
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Bei Gefährdung von Leib und Leben oder fremder Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

BAM zertifiziert die legalen Feuerwerkskörper

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist die anerkannte Stelle des Bundes, welche im Rahmen einer EU-Richtlinie für die Erteilung der Prüfbescheinigung zuständig ist. Ihre CE-Kennzeichnung ist die vierstellige Nummer 0589. Sind diese vier Ziffern auf dem Knallkörper vorhanden, wissen Verbraucher, dass der Knallkörper oder das Feuerwerk von der Bundesanstalt gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) geprüft und zertifiziert wurde. Zudem veröffentlicht die BAM Verwendungsbestimmungen für den jeweiligen Knallkörper, bei deren Befolgung eine sichere Handhabung gewährleistet wird. Diese Richtlinien gelten auch für alle im Ausland erworbenen Feuerwerkskörper.

Städte und Landkreise für Kontrollen nicht zuständig

Die Stadt Mainz weist auf SWR-Anfrage darauf hin, dass für Kontrollen von möglicherweise illegalem Feuerwerk aus dem Ausland aber nicht die Kommunen,sondern die Bundespolizei und der Zoll zuständig seien.

In Mainz gelte aber für weite Teile der historischen Altstadt mit ihren zahlreichen, besonders brandempfindlichen Fachwerkhäusern seit Jahrzehnten bereits ein gesetzliches Abbrennverbot. Auch in diesem Jahr würden wieder Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen stattfinden, hieß es von Seiten der Stadtverwaltung.

Zoll kontrolliert mögliche Verstöße gegen Einfuhrverbot stichprobenartig

Das Hauptzollamt Koblenz, das für die Kontrollen an den Grenzen zu den europäischen Nachbarländern von Rheinland-Pfalz zuständig ist, teilte dem SWR mit, dass es für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern in Deutschland strenge Vorgaben gibt:

- Feuerwerkskörper sind bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten stets an der Zollstelle anzumelden.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig von Personen über 12 Jahren eingeführt werden.

- Zugelassene Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Silvesterfeuerwerk) dürfen grundsätzlich ganzjährig von Personen über 18 Jahren eingeführt werden. Hiervon ausgenommen sind jedoch unter anderem so genannte "Celebration Cracker", "Blitzknallsätze (Flashbanger)" oder Raketen mit mehr als 20 Gramm Netto-Explosivstoffmasse. Für die letztgenannten ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

- Für die Einfuhr von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere Erlaubnis erforderlich.

Im Bezirk des Hauptzollamtes Koblenz seien derzeit keine Sonderkontrollen geplant. Allerdings würden von den Kontrolleinheiten täglich verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt, teilte die Behörde weiter mit.

Bundespolizei mit Schleierfahndung in Grenznähe

Das Bundesinnenministerium erklärte auf Anfrage, dass die Bundespolizei im Rahmen der Schleierfahndung in Grenznähe Kontrollen auch im Hinblick auf die Einfuhr illegaler Feuerwerkskörper durchführen würde. Die illegale Einfuhr "explosionsgefährlicher Stoffe" sei strafbar. Im Einzelfall drohten bis zu drei Jahre Haft oder hohe Geldstrafen.