Wo ist der sitz des europäischen gerichtshof

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union (EU) und fällt fünf Arten von Urteilen:

  • Auslegung des Rechts (Vorabentscheidungen),
  • Durchsetzung des Rechts (Vertragsverletzung),
  • Annullierung von EU-Rechtsakten (Nichtigkeitsklagen),
  • Gewährleistet ein Eingreifen der EU (Untätigkeitsklagen),
  • Strafmaßnahmen gegen EU-Institutionen (Maßnahmen bei Schäden)

Der Gerichtshof sichert somit die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der Verträge. Die Urteile des Gerichtshofes gelten in allen Ländern der EU und können von keinem nationalen Gericht angetastet werden.

Im Europäischen Gerichtshof entscheiden 27 Richter über die Auslegung und Anwendung der EU-Verträge, über Klagen der Bürger gegen Entscheidungen der EU-Behörden, über Schadenersatzansprüche gegenüber der EU und bei Streitigkeiten zwischen der EU und/oder den Mitgliedstaaten.
Die Anzahl der Richter entspricht der Anzahl der EU-Mitgliedstaaten, jedes Land hat das Recht, einen Richter zu ernennen. Neben den Richtern gibt es die Generalanwälte, sie stellen Schlussanträge in den Gerichtsverhandlungen und müssen unabhängig und überparteilich sein.

Wo ist der sitz des europäischen gerichtshof
Foto: Gerichtshof der Europäischen Union

Neben dem Europäischen Gerichtshof gibt es das Gericht erster Instanz und das Gericht für den öffentlichen Dienst der EU. Diese beiden sind für unterschiedliche Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig. Das Letztere wird zum Beispiel dann aktiv, wenn es Streit zwischen der EU und ihren Bediensteten gibt.

Aufgaben vom Europäischen Gerichtshof:

Der Gerichtshof der Europäischen Union legt das EU-Recht aus und gewährleistet, dass es in allen EU-Ländern auf die gleiche Weise angewendet wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreiten zwischen nationalen Regierungen und EU-Institutionen.

In bestimmten Fällen können Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen ihn in einer Streitsache mit einer EU-Institution einschalten, wenn diese ihrer Auffassung nach ihre Rechte verletzt.

Wie setzt sich das EuGH zusammen:

Der Gerichtshof besteht aus drei Gerichten

  • Gerichtshof – befasst sich mit Anträgen auf Vorabentscheidungen von nationalen Gerichten, bestimmten Nichtigkeitsklagen und Berufungen.
  • Gericht – fällt Urteile über Nichtigkeitsklagen von Einzelpersonen, Unternehmen und in manchen Fällen auch EU-Regierungen. Es befasst sich also in der Praxis vor allem mit Wettbewerbsrecht, staatlichen Beihilfen, Handel, Landwirtschaft und Handelsmarken.
  • Gericht für den öffentlichen Dienst – schlichtet Streitsachen zwischen der EU und ihren Bediensteten.

Die Richter des EuGH werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten für einen Zeitraum vom sechs Jahren ernannt. Nach dieser Legislaturperiode können sie erneut ernannt werden. Die Richterinnen und Richter der Gerichte wählen aus ihrer Mitte einen Präsidenten. Dieser übt sein Amt für drei Jahre aus und kann wiedergewählt werden.

Bei den Richter/-innen muss es sich um Juristen handeln, die neben der nötigen Kompetenz auch eine Unabhängigkeit für ihr Richteramt mitbringen müssen.

Luxemburg ist Sitz des Europäischen Gerichtshofs. Der Gerichtshof sorgt dafür, dass das EU-Recht in allen Mitgliedsstaaten einheitlich ausgelegt und angewendet wird. Zu diesem Zweck können sich die nationalen Gerichte mit Fragen an den Gerichtshof wenden. Der Gerichtshof entscheidet auch auf Antrag darüber, ob die Mitgliedsstaaten und Organe der EU ihren Verpflichtungen nachkommen. Zur europäischen Gerichtsbarkeit gehören außerdem ein Gericht erster Instanz sowie das Gericht für den öffentlichen Dienst.

Das Kerngebäude der Europäischen Gerichtshof, mit seiner Struktur aus Corten-Stahl, hatte in den Jahren seiner Entstehung ( 1973, Jean-Paul Conzemius, Francis Jamagne und Michel van der Elste) eine prägende Ausstrahlung.

Erst zur Gänze ab- und dann nach einer Reinigungsprozedur wieder aufgebaut, fungiert es heute als Herzstück.

Die 1., 2. und 3. Erweiterung ( 1978 - 1988, 1989-1992, 1991-1993, Paul Frisch, Jean Herr, Gilbert Huyberecht, Bohdan Paczowski, mit Isabelle van Driessche für Erweiterung 3) bilden das Untergeschoss der 4.Erweiterung des Gerichtshof (Dominique Perrault architectes mit Paczowski & Fritsch, sowie m3 architectes) die ringförmig um das originale Palais gebaut wurde.

Zum Gerichtshof gehören außerdem zwei 24-stöckige goldbraune Türme mit Stahlmaschen-Fassaden. Die Türme sind durch eine Verbindungsgalerie, welche entlang des großen Ehrenhofs verläuft, mit dem Gesamtkomplex verbunden.

Die "große Erweiterung" wurde 2006 vollendet; geplant ist eine fünfte Erweiterung, die einen dritten Turm vorsieht. Diese Phase beinhaltet auch ein weiteres Gebäude, das zum Boulevard Konrad Adenauer hinweisen wird. Der Vorhof wird erweitert werden und als öffentlicher Platz frei zugänglich sein.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wurde 1959 in Straßburg von den Mitgliedstaaten des Europarats errichtet, um die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention sicherzustellen. Diese wurde 1950 unterzeichnet. Der EGMR urteilt über Beschwerden einzelner Personen sowie Personengruppen und Staaten, die sich auf Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen. Seit 1998 ist der EGMR ein ständig tagender Gerichtshof. Bürger können sich, nachdem die innerstaatlichen Rechtsbehelfe erschöpft sind, mit Beschwerden direkt an ihn wenden.

Die vom Gerichtshof gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend und haben Regierungen dazu veranlasst ihre Gesetze und ihre Verwaltungspraxis in vielen Bereichen zu ändern. Die Rechtsprechung des Gerichtshofs macht die Konvention so zu einem lebendigen Instrument, um neuen Herausforderungen zu begegnen sowie Rechtstaatlichkeit und Demokratie in Europa zu festigen.

Das heutige Gebäude des Gerichtshofs in Straßburg wurde 1994 von dem britischen Architekten Lord Richard Rogers entworfen. Von hier aus überwacht der EGMR die Achtung der Menschenrechte von 800 Millionen Menschen, die in den 47 Mitgliedstaaten des Europarats leben.

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Auf französisch werden die Besucher beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg begrüßt.

Der Europäische Gerichtshof ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof wurde im Jahr 1952 gegründet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg.

Der Europäische Gerichtshof muss darauf achten, dass die Verträge, die zwischen den Mitgliedsstaaten der EU vereinbart wurden, eingehalten werden. Außerdem muss er darüber wachen, dass sich alle EU-Staaten an die rechtlichen Bestimmungen halten, die für die gesamte EU gelten. Auch muss dieses Gericht prüfen, ob neue Entscheidungen und Beschlüsse, die von den EU-Staaten gefasst werden, mit den Gesetzen der EU zu vereinbaren sind.

Der Europäische Gerichtshof ist nicht dasselbe wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Europäische Gerichtshof, den wir in diesem Artikel vorstellen, ist eine Einrichtung der EU. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Einrichtung des Europarats.

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