Im Bundesland Sachsen findet der gesetzliche Feiertag "Buß- und Bettag" am Mittwoch, den 16.11.2022 (in KW 46) statt - und ist somit ein freier Arbeitstag im Bundesland Sachsen. Der Feiertag "Buß- und Bettag" wird außerdem noch in den folgenden Bundesländern gefeiert:
Tipp: 2 Brückentage möglich- Als Sachse ermöglicht Dir der Feiertag Buß- und Bettag im Jahr 2022 zwei Brückentage! Das bedeutet, du kannst bei einer 5-Tage-Woche mit nur zwei Urlaubstagen, 5 aufeinander folgende freie Tage erhalten.» Zeige alle Brückentage für Sachsen in 2022
Der Feiertag Buß- und Bettag ist in Sachsen ein gesetzlich geregelter Feiertag, welcher arbeitsfrei ist. Es gilt in der Regel an diesem Tag ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot (§ 9 ArbZG), wo von es allerdings auch Ausnahmen gibt. Die Bestimmung welche Tage als gesetzliche Feiertage zählen, liegt nach dem Grundgesetz (Artikel 70 Absatz 1) im Bestimmnungsbereich der einzelnen Länder - in dem Fall Sachsen. Was die gesetzliche Bestimmung von bundesweiten Feiertagen angeht, hat der Bund keinerlei Kompetenz. Der einzige seitens des Bundes festgelegte bundesweite Feiertag ist der "Tag der Deutschen Einheit". Er wurde im Rahmen der Wiedererlangung der deutschen Einheit zum nationalen Feiertag ernannt und ist ein Teil der Staatssymbolik der BRD.
365 Tagen einen Kalender zur Hand! Mittwoch 1. Juni 2022
Nächster Termin: Buß- und Bettag ist am Mittwoch, den 16. November 2022 und ist ein gesetzlicher Feiertag in Sachsen. Nachfolgend erfahren Sie mehr über die Herkunft und Bedeutung von Buß- und Bettag. Was ist Buß- und Bettag?Der Buß- und Bettag in Deutschland ist ein Feiertag der evangelischen Kirche, der auf Notzeiten zurückgeht. Im Lauf der Geschichte wurden Buß- und Bettage immer wieder aus aktuellem Anlass angesetzt. Angesichts von Notständen und Gefahren wurde die ganze Bevölkerung zu Umkehr und Gebet aufgerufen. Seit Ende des 19. Jahrhunderts wird ein allgemeiner Buß- und Bettag am Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres, begangen, also elf Tage vor dem ersten Adventssonntag bzw. am Mittwoch vor dem 23. November. Im Jahr 2019 fällt er auf den 20. November, im Jahr 2020 auf den 18. November. Kirchlicher Feiertag: Buß- und BettagDa der Buß- und Bettag weiterhin kirchlicher Feiertag ist, sind in manchen Bundesländern an diesem Tag Tanzveranstaltungen verboten, teilweise auch der Betrieb von Geldspielautomaten und Spielhallen. WikipediaAlle Feiertag-Infos Feiertage aktuell Wo ist der 16. Juni Feiertag? Feiertage aktuell Wann ist Pfingstmontag? Feiertage weltweit Wann ist Vatertag? Page 2Alle Feiertag-Infos Feiertage aktuell Wo ist der 16. Juni Feiertag? Feiertage aktuell Wann ist Pfingstmontag? Feiertage weltweit Wann ist Vatertag?
Buß- und Bettage sind historisch gesehen in allen Religionen vorhanden, erinnert sei an die Buß- und Bettage in der Antike im Judentum (jährlicher Versöhnungstag, Fasten sowie Bußtage in Notzeiten u. v. a.). Religionsgeschichtlich stellt die Buße das gestörte Verhältnis von Menschen untereinander oder gegenüber einer höheren Ordnung (Gott) wieder her. Da das Verhältnis zu den göttlichen Mächten nur punktuell gestört werden kann, besteht die Möglichkeit der Buße, d.h. ein Bekenntnis des Vergehens (Sünde) sowie dessen Beschwichtigung bei dem entsprechenden göttlichen Wesen. Hinzu treten im Heidentum dann Akte der Reinigung und Sühne, die das positive Verhältnis zu den Göttern wieder herstellen. In der christlichen Theologie wird eine tiefe Kluft zwischen dem unvollkommenem Geschöpf und der göttlich-vollkommenen Allmacht vorausgesetzt. Diese impliziert den Willen des Menschen, sich immer wieder von der vollkommenen Schöpfungsordnung abzusetzen und damit die Sünde in die Welt zu bringen. Das Bewusstsein von der Sünde verbindet sich hier mit einer starken Bußgesinnung, welche das ganze Mittelalter hindurch eminent die Gesellschaft prägte und in den monastisch-asketisch orientierten Bettelorden (Zisterzienser, Franziskaner, Dominikaner) des Hochmittelalters ihren zentralen Ausdruck fanden. Auch Häretikerbewegungen des 12. und 13. Jahrhunderts stellten die Buße in den Mittelpunkt ihres Wirkens (Flagellanten, Dolcinianer: ‚Penitentiam agite!' - ‚Tut Buße!' etc.) Der sündige Christ versucht durch die Buße, ein unverletztes, reines und ungestörtes Verhältnis zu Gott wiederherzustellen. Eine göttliche Strafe wird verhindert und die Renovatio der kosmischen Ordnung eingeleitet. Für die christliche Theologie waren die Einflüsse der antik-heidnischen (vor allem römischen) Tradition wichtig und Vorbild. Hier finden sich besondere Sühnetage, die ‚feriae piaculares', welche in entsprechenden Notzeiten vom Staatsoberhaupt angeordnet wurden. Die mittelalterliche Kirche kannte deshalb auch zwei Arten von Buß- und Bettagen, die in ihrem Kern einerseits von der weltlichen Obrigkeit angeordnet worden sowie andererseits der Kirchenordnung entstammten und ebenfalls aus dem römischen Heidentum entlehnt waren. Die Buß- und Bettage der Evangelischen Kirche führen diese Tradition ab dem 16. Jahrhundert fort. Während des Prozesses der Zurückdrängung des kirchlichen Einflusses durch Römisches Recht und der Zunahme der Fürstengewalt in der Frühen Neuzeit ergab sich eine vermehrte Anzahl solcher staatlicherseits angeordneter Buß- und Bettage. Während der Zeit des Dreißigjährigen Krieges treten kennzeichnend für die Notzeit so genannte Landesbußtage hervor, die für ein ganzes Territorium galten. Die große Mannigfaltigkeit der verschiedenen Termine ergab sich zwangsläufig aus der großen Menge der mittelalterlichen und frühneuzeitlichen kleinstaatlichen Territorien. Noch im Jahre 1878, also noch nach der Reichsgründung von 1871, gab es 47 verschiedene Buß- und Bettage an 24 unterschiedlichen Terminen in 28 deutschen Ländern. Die Bestrebungen der Evangelischen Kirche, einen festen Termin zentral einzuführen, mündeten in dem Versuch, auf der Eisenacher Konferenz im Jahre 1852 eine gemeinschaftliche Lösung zu finden. Dabei wurde der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres empfohlen. Erst im 20. Jahrhundert wurde dieser Termin von allen deutschen Ländern anerkannt (‚Reichsgesetz über die Feiertage' vom 27.02.1934), nachdem sich schon 1893 die nord- und mitteldeutschen Landeskirchen angeschlossen hatten. 1994 hat der Buß- und Bettag seinen Charakter, vom Freistaat Sachsen abgesehen,als gesetzlicher Feiertag verloren. Seit 1996 ist er nur noch ein ‚gesetzlich geschützter' Feiertag, der die Möglichkeit der Freistellung für den Gottesdienst beinhaltet.
Lexikon für Theologie und Kirche (Freiburg im Breisgau 1994), Walter Kasper u. a. (Hrsg.), 3. Auflage, Band 2, S. 824 ff. Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaften (Tübingen 1998), H. D. Betz u. a. (Hrsg.), 4. Auflage, Band 1, S. 1900 ff. Page 2
1. Advent ist im Jahr 2022 kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Abkürzungen
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