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Ja. Der Ausnahmekatalog ist sogar ziemlich lang und in der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans 2018 ab Seite 60 zu finden. Beispielsweise betrifft das Fahrverbot weder die Polizei noch Feuerwehr. Außerdem soll auch der geschäftsmäßige Lieferverkehr weiterhin gewährleistet werden. Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart Welche Strafen drohen?Für den Fall, dass man bei Missachtung des Fahrverbots erwischt wird, drohen vergleichsweise hohe Strafen: Autofahrer, die mit einem Fahrzeug der Euronorm 4 oder schlechter in den Stadtbereich fahren, müssen 80 Euro plus Gebühren und Auslagen bezahlen. Das ist viermal so viel wie in Hamburg. Umgekehrt kostet die Umsetzung des Luftreinhaltepaketes das Land insgesamt 450 Millionen Euro. Stadt und Polizei planen jedoch keine gezielten Kontrollen. Im Rahmen von allgemeinen Kontrollen wird aber zusätzlich geprüft, ob das Fahrzeug in der Umweltzone fahren darf oder ebenfalls vom Fahrverbot betroffen ist. Diesel Fahrverbot Stuttgart: So umgehen Sie das FahrverbotDie Anzahl der Autofahrer, die vom Fahrverbot in Stuttgart betroffen sind, ist enorm hoch. Doch es drohen nicht nur Einschränkungen der Mobilität – mit den deutschlandweiten Fahrverboten geht auch ein großer Wertverlust der betroffenen Fahrzeuge einher. Dennoch gibt es Möglichkeiten, seinen Diesel ohne Verluste loszuwerden oder eine Entschädigung zu fordern. Welche das sind, erfahren Sie im Folgenden: Möglichkeit 1: Kredit- oder Leasingvertrag widerrufenAutofahrer, die ihr Fahrzeug nicht sofort vollständig bezahlt, sondern einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen haben, können diesen in einer Vielzahl von Fällen erfolgreich widerrufen. Dabei ist es egal, ob Sie Ihr Fahrzeug mit einem Leasing oder Kredit finanzieren, ob Sie einen Diesel oder Benziner fahren, ob Ihr Auto alt oder neu ist, bzw. gebraucht. Wer den sogenannten Auto-Widerrufsjoker zieht, hat gute Chancen, den Vertrag auch Jahre später noch rückgängig zu machen. Sofern Sie einen Kreditvertrag haben, ist es auch unerheblich, ob dieser bereits abbezahlt ist, oder noch läuft. Der Grund, der einen erfolgreichen Widerruf ermöglicht, sind fehlerhaft Formulierungen in den Verträgen. Häufig werden Verbraucher nicht ausreichend über ihre Rechte informiert. Hierauf können Sie sich auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch berufen und den gesamten Vertrag rückabwickeln. Im Resultat geben Sie Ihr von kommenden Fahrverboten betroffenes Fahrzeug zurück und erhalten im Gegenzug Ihre gezahlten Raten sowie eine etwaige Anzahlung zurück. Ein Kreditwiderruf hat unserer Erfahrung nach große Chancen auf Erfolg. Jedoch sind Fehler in den Finanzierungsverträgen für Verbraucher nicht leicht zu finden. Lassen Sie Ihren Vertrag daher unbedingt von einem spezialisierten Anwalt prüfen. Wir kennen die Fehler der Banken und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Dies ist für Sie mit keinerlei Kostenrisiko verbunden, denn wir prüfen Ihren Vertrag kostenfrei. Mehr zum Auto-Widerrufsjoker & kostenfreie Erstberatung Möglichkeit 2: Ihr Auto ist vom Abgasskandal betroffenDie Autohersteller VW, BMW und Daimler haben über Jahre hinweg Fahrzeuge so manipuliert, dass Abgasgrenzwerte zwar bei einer Prüfung eingehalten wurden, der Ausstoß schädlicher Stoffe jedoch bei normaler Fahrt deutlich höher war. Millionen Autofahrer haben ihr Fahrzeug in der Überzeugung gekauft, in ein verhältnismäßig umweltfreundliches Auto zu investieren. Wegen des Betrugs der deutschen Autohersteller stehen den Verbrauchern nun Ansprüche zu. Diese können einen Weg aus dem Fahrverbotsdilemma bieten: So kann ein Wertverlust des Autos im Rahmen der Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches kompensiert werden. Wer nicht mehr mit dem umweltschädlichen Auto auf die Straße möchte, kann alternativ die Lieferung eines Neufahrzeugs ohne manipulierte Software verlangen. Im Klartext heißt das: Wir fordern für Sie entweder die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs, mit dem Sie auch keine Fahrverbote in Stuttgart oder anderswo fürchten müssten, den Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz von bis zu 10.000 Euro. Besonders attraktiv ist hinsichtlich der kommenden Fahrverbote in Stuttgart die mögliche Rückgabe des Schummel-Autos. Entscheiden Sie sich für diese Option, können Sie Ihr Fahrzeug abgeben und im Gegenzug den Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Anschließend können Sie dann ganz in Ruhe entscheiden, ob Sie Ihr Geld in ein neues, umweltfreundliches Auto investieren oder langfristig doch lieber auf den öffentlichen Nahverkehr umsteigen möchten. Egal, für welchen Ihrer bestehenden Ansprüche Sie sich gegen die Autohersteller entscheiden – wir stehen Ihnen zur Seite. Unsere erfahrenen Fachanwälte haben bereits vielen Mandanten zu ihrem Recht im Abgasskandal verholfen. Ein finanzielles Risiko müssen Sie dabei nicht in Kauf nehmen. Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, regeln wir die vollständige Kostenübernahme durch die Versicherung. Haben Sie keinen Rechtsschutz, sichern wir für Sie die Kostenübernahme durch einen Prozesskostenfinanzierer. Zögern Sie also nicht und prüfen Sie jetzt Ihre Ansprüche im Abgasskandal - kostenfrei über unseren Online-Check. Im Anschluss an den Online-Check haben Sie außerdem die Möglichkeit von uns eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falles einzuholen. Zum kostenfreien Online-Check Möglichkeit 3: Fahrzeug behalten & Nachrüstung Wenn Sie Ihr Auto behalten wollen, sollten Sie zumindest einen angemessenen Schadensersatz in Höhe von 20 % des Kaufpreises fordern. Darüber hinaus haben Sie möglicherweise die Option, ihr Fahrzeug durch eine Hardware-Nachrüstung nachrüsten zu lassen. Nach einer Hardware-Nachrüstung bleiben die Autos von europaweiten Fahrverboten verschont. Wir arbeiten diesbezüglich eng mit dem Nachrüster zusammen, um Ihnen so schnell und günstig wie möglich einen sauberen Diesel zu besorgen. Wir helfen Ihnen dabei, die Kosten der Nachrüstung von Ihrem Hersteller zurückzuholen und kümmern uns zuzüglich noch um einen angemessenen Schadensersatz. Zum kostenfreien Online-Check Mit dem Jahreswechsel sind auch Euro-5-Diesel in Stuttgart vom Fahrverbot betroffen. Weitere Sperrungen sind möglich. Wir tragen die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Stuttgart - Das gerichtlich verfügte Dieselfahrverbot in der Landeshauptstadt war umstritten, doch es wirkt. Nun greifen weitere Maßnahmen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten. Hat sich die Luft verbessert?An den drei Messstationen für Stickstoffdioxid am Neckartor, der Hohenheimer Straße und am Klett-Platz ist die Belastung 2019 teils sehr deutlich zurückgegangen. Am Neckartor lag der Jahresmittelwert Ende 2018 bei 71 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. 2019 waren es nach vorläufiger Auswertung nur noch 54 Mikrogramm. In der Hohenheimer Straße lag der Wert bei 51 statt 65, am Klett-Platz bei 43 statt 46 Mikrogramm – das bisherige Fahrverbot hat Wirkung gezeigt. Warum noch ein Verbot?Die Stickstoffdioxidwerte sinken zwar in einem bisher nicht gekannten Umfang, aber der gesetzlich in der EU vorgegebene Grenzwert von maximal 40 Mikrogramm im Jahresmittel ist auch 2019 nicht erreicht worden. „Um der Aufforderung der Gerichte nachzukommen, sind wir angehalten, weitere Maßnahmen einzuführen“, sagt Professor Uwe Lahl, der Amtschef des Verkehrsministeriums. Dabei greift die Landesregierung aber nicht gleich zum stärksten Mittel, der Ausweitung des flächendeckenden Fahrverbots auf die nächste Euronorm-Stufe. Was gilt seit dem 1. Januar?Seit dem 1. Januar gibt es erstmals in der Umweltzone auch noch streckenbezogene Fahrverbote auf Hauptverkehrsachsen. Auch diese hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in seinem Grundsatzurteil von Februar 2018 vorgesehen. Für Diesel mit der Euronorm 5 sind folgende Strecken gesperrt: die B 14 am Neckartor zwischen der ADAC-Kreuzung und der Kreuzung Cannstatter/Heilmannstraße, die B 14 (Hauptstätter Straße) zwischen Österreichischem Platz und Marienplatz, die B 27 zwischen dem Charlottenplatz und der Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstaße, und die B 27 (Heilbronner Straße) zwischen der Kreuzung Kriegsbergstraße und der Kreuzung Wolframstraße. Wie erkenne ich gesperrte Strecken?Die Stadt hat dazu 663 Schilder aufgestellt. Am 1. Januar wurden sie aufgedeckt. Zu sehen ist das Schild „Verbot für Kraftwagen“ (schwarzes Auto in rotem Kreisring), darunter, für wen dieses Verbot gilt: „nur Diesel-Pkw bis einschließlich Euro 5“, darunter die Ausnahme „Anlieger frei“ und darunter noch die Streckenlänge, auf der die Anordnung gilt. Bei vier Schildern ist rasche Auffassungsgabe gefragt. Gibt es noch weitere Maßnahmen?Das Regierungspräsidium Stuttgart (RP), das für den Luftreinhalteplan zuständig ist, hat weitere Luftfiltersäulen aufstellen lassen, die Parkgebühren sollen steigen und auf vielen Straßen im Stadtgebiet das Höchsttempo auf 40 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Was ist der Effekt?Der Luftreinhalteplan (4. Fortschreibung) enthält eine Prognose. Danach soll der Jahresmittelwert auch mithilfe des neuen Streckenfahrverbots 2020 am Neckartor noch bei 48, an der Hohenheimer Straße zwischen 44 und 47 Mikrogramm, an der Hauptstätter Straße zwischen 32 und 45 und an der Heilbronner Straße zwischen 37 und 45 Mikrogramm liegen. Was geschieht in den Straßen, die als Umfahrung genutzt werden?Durch Verkehrsverlagerung werde es eine Erhöhung bereits vorhandener Überschreitungen geben, prognostiziert sind 0,5 bis 2 Mikrogramm zusätzlich. Betroffen ist etwa die Talstraße im Osten. Gesetzlich ist das nicht erlaubt. Um die Erhöhung zu vermeiden, seien Kompensationsmaßnahmen nötig, also eben Tempo 40, Filtersäulen, Parkraummanagement und dauerhaft maximal Tempo 80 auf der B 27 zwischen Echterdinger Ei und Degerloch. Wie können Euro-5-Fahrer dem streckenbezogenen Verbot begegnen?Wer ein vom Kraftfahrt-Bundesamt anerkanntes Softwareupdate zur Emissionsminderung schriftlich nachweisen kann, wird für zwei Jahre vom streckenbezogenen Fahrverbot ausgenommen. Dazu braucht es eine Werkstattbescheinigung oder den Eintrag in die Zulassungsbescheinigung Teil I. Wer die Hardware seines Autos nachrüsten lässt, wird dauerhaft vom Fahrverbot ausgenommen. Nachrüstsätze sind für einige Marken zugelassen, zum Beispiel für Volvo und BMW. Lange Listen mit den jeweiligen Motortypen dazu finden sich auf der Seite www.kba.de unter NOx-Minderungssysteme zur Nachrüstung. Mercedes und Volkswagen haben bis zu 3000 Euro Zuschuss zugesagt. Gibt es Ausnahmeanträge?Nein, für das streckenbezogene Euro-5-Dieselfahrverbot erteilt die Stadt keine Ausnahmegenehmigungen, denn die Strecken können umfahren werden. Was kostet ein Verstoß?Wer mit seinem Euro-5-Diesel auf einer gesperrten Strecke fährt und erwischt wird, zahlt 20 Euro. Das ist der Satz aus dem Bußgeldkatalog für die Missachtung des Durchfahrtsverbots. Es kommen noch 28,50 Euro Bearbeitungsgebühr dazu, in der Summe also 48,50 Euro. Die Missachtung des Umweltzonenschildes kostet dagegen mit der Gebühr 108,50 Euro. Wird überhaupt kontrolliert werden?Die Polizeigewerkschaft hat erklärt, dass die Kontrolle überaus kompliziert werde. Aber das schließt sie nicht aus. Verstöße könnten durch Anhaltekontrollen im fließenden Verkehr festgestellt werden. Die Polizei überprüfe „mit Stichprobenkontrollen im Rahmen des täglichen Dienstes“, teilt das Verkehrsministerium mit. Wer auf gesperrter Strecke geblitzt wird, weil er zu schnell war, bei dem wird automatisch auch das Dieselfahrverbot mit überprüft. „Wir haben drei neue mobile Blitzer, die wir auch zur Luftreinhaltung einsetzen“, so eine Sprecherin der Stadt. Das Ministerium räumt aber eine Frist ein. Bis Ende Februar werden die Sünder ermahnt, ab März muss gezahlt werden. Sind noch weitere Verbote geplant?Ja, der Entwurf für die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans sieht ein zonales Dieselfahrverbot unterhalb von Euro 6 vor: in einer Umweltzone in der bestehenden Umweltzone. Die neue soll den Talkessel (alle Innenstadtteile) sowie Bad Cannstatt, Feuerbach und Zuffenhausen umfassen. Die Rede ist von der „kleinen Umweltzone Stuttgart“. Wann soll die „kleine Umweltzone“ gelten?Ab dem 1. Juli 2020. Die Entscheidung soll im April fallen – auf der Grundlage der Werte aus den ersten drei Monaten. Sollte die Prognose ergeben, dass der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten wird, käme die „kleine Umweltzone“ nicht. Danach sieht es aber nicht aus, denn die Prognose sagt ja Werte deutlich über 40 Mikrogramm voraus. Im April ist daher eine heiße Debatte zu erwarten. Grüne und CDU in der Landesregierung wollen ein weiteres Fahrverbot vermeiden, denn Ende 2020 ist OB- und Anfang 2021 Landtagswahl. Das Verwaltungsgericht hat der Regierung Ende 2018 die Meinung gesagt: „Es gibt keinen politischen Entscheidungsspielraum darüber, ob man geltendes Recht einhält oder nicht.“ |