Wo hat die europäische zentralbank ihren sitz

Da noch nicht alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Währungsunion beigetreten sind, wird zwischen dem Europäischen System der Zentralbanken (ESZB) und dem Eurosystem unterschieden.

Das ESZB setzt sich zusammen aus der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und den nationalen Zentralbanken (NZBen) aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Dem ESZB gehören somit auch die Zentralbanken der EU-Länder an, die nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion (EWU) sind, d. h. die den Euro als Währung noch nicht eingeführt haben.

Das Eurosystem umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken der Mitgliedstaaten, die den Euro als gemeinsame Währung bereits eingeführt haben. Seit dem Jahr 2015 sind dies 19 Staaten.

Organe des ESZB

Der EZB-Rat

Wo hat die europäische zentralbank ihren sitz
EZB-Rat

Oberstes Entscheidungsorgan des Eurosystems ist der EZB-Rat. Ihm gehören der EZB-Präsident, der EZB-Vizepräsident, die vier weiteren Mitglieder des EZB-Direktoriums sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der nationalen Zentralbanken des Eurosystems an. Dementsprechend ist der Präsident der Deutschen Bundesbank Mitglied im EZB-Rat.

Dem EZB-Rat sind nicht nur die geldpolitischen, sondern auch nahezu alle anderen zentralen Entscheidungskompetenzen zugewiesen, insbesondere das Recht, Leitlinien und Entscheidungen zur Ausführung der dem Eurosystem übertragenen Aufgaben zu erlassen. Der EZB-Rat legt ferner die Geschäftsordnung und die Organisation der Europäischen Zentralbank und ihrer Beschlussorgane sowie die Beschäftigungsbedingungen für das Personal der EZB fest.

EZB-Direktorium

Das Direktorium der EZB führt die laufenden Geschäfte der Europäischen Zentralbank und bereitet die Sitzungen des EZB-Rats vor. Es ist für die einheitliche Durchführung der Geldpolitik im Eurosystem gemäß den Leitlinien des EZB-Rats verantwortlich.

Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern. Sie werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ausgewählt und ernannt. Die Direktoriumsmitglieder sollen in Währungs- und Bankfragen anerkannte und erfahrene Persönlichkeiten sein.

Erweiterter Rat

Wo hat die europäische zentralbank ihren sitz
Erweiterter Rat

Solange nicht alle Staaten der Europäischen Union der Währungsunion angehören, gibt es neben dem EZB-Rat noch ein weiteres Beschlussorgan, den "Erweiterten Rat". Ihm gehören der EZB-Präsident, der EZB-Vizepräsident sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der nationalen Zentralbanken aller 28 EU-Staaten an. Der Erweiterte Rat ist das Bindeglied zu den Zentralbanken der EU-Staaten, die nicht an der Währungsunion teilnehmen. Geldpolitische Befugnisse hat er nicht. Doch leistet der Erweiterte Rat in Fragen der Erweiterung der Währungsunion sowie der Harmonisierung der Statistiken wichtige Vorarbeiten. Der Erweiterte Rat kann als "Übergangsgremium" gesehen werden. Er wird aufgelöst, sobald alle EU-Länder den Euro als gemeinsame Währung eingeführt haben.

Die EZB verwaltet die einheitliche Währung der EU, den Euro, und achtet auf die Preisstabilität im Euro-Gebiet. Die Gestaltung und Durchführung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU liegt in der Verantwortung der Europäischen Zentralbank.

Was tut die Europäische Zentralbank im einzelnen?

  • Sie legt die Leitzinsen fest, zu denen sie an Geschäftsbanken im Euroraum Geld ausgibt, und kontrolliert dergestalt die Geldmenge und die Inflation.
  • Sie verwaltet die Währungsreserven des Euroraums und kauft oder verkauft Währungen, um die Wechselkurse im Gleichgewicht zu halten.
  • Sie sorgt dafür, dass die nationalen Behörden die Finanzmärkte und -institute angemessen beaufsichtigen und dass Zahlungssysteme reibungslos funktionieren.
  • Sie gewährleistet Sicherheit und Stabilität im europäischen Bankensystem.
  • Sie genehmigt die Ausgabe von Banknoten in den Ländern des Euroraums.
  • Sie beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, arbeitet die EZB mit dem Europäischen System der Zentralbanken zusammen. Dem Europäischen System der Zentralbanken gehören alle 28 EU-Staaten an, obwohl bisher nur 18 Mitgliedsländer den Euro eingeführt haben. Dabei handelt es sich um die Länder Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowenien und Finnland. Weiterhin wurden die Slowakei ab 2009, Estland 2011 und Lettland ab 2014 Euroländer - gemeinsam bilden sie das „Euro-Gebiet“. Ihre Zentralbanken sowie die Europäische Zentralbank werden zum so genannten „Eurosystem“ zusammengefasst.

In ihrer Arbeit und ihren Aufgaben ist die EZB unabhängig von politischer Einflussnahme und damit völlig autark. So dürfen weder die EZB und die nationalen Zentralbanken des Eurosystems noch die Mitglieder ihrer Entscheidungsgremien Weisungen von anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.  Um die wesentliche Aufgaben der Sicherstellung der Preisstabilität und der Wahrung der Kaufkraft des Euros zu gewährleisten, wendet die Europäische Zentralbank zwei Methoden an:

  • Sie kontrolliert die Geldmenge. Wenn diese im Vergleich zum Angebot an Waren und Dienstleistungen zu hoch ist, steigt die Inflation.
  • Sie beobachtet die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität im Euro-Gebiet.

Zur Kontrolle der Geldmenge gehört unter anderem die Festlegung von Zinssätzen für das gesamte Euro-Gebiet und ist damit sehr wahrscheinlich die bekannteste Aufgabe der EZB. 

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main und die Zentralbanken der EU-Länder, die den Euro eingeführt haben, bilden das Europäische System der Europäischen Zentralbanken (ESZB). Ihre Hauptaufgabe ist die Erhaltung der Stabilität der europäischen Währung des Euro. Die Europäische Zentralbank hat ihre Arbeit am 1. Juni 1998 aufgenommen. Sie ist eines von sieben Organen der Europäischen Union (EU).

Die Europäische Zentralbank ist von Weisungen der Regierungen oder anderer europäischer Instanzen vollkommen unabhängig. Die Zentralbanken der Mitgliedstaaten müssen gemäß den Richtlinien und Weisungen der Europäischen Zentralbank handeln.

Das Kapital der EZBhalten die nationalen Zentralbanken entsprechend der Bevölkerungszahl und wirtschaftlichen Bedeutung des jeweiligen Landes.

Die Entscheidungsgremien der Europäischen Zentralbank sind der EZB-Rat und das EZB-Direktorium. Die Geldpolitik formuliert der EZB-Rat, in dem die nationalen Zentralbankpräsidenten sowie das EZB-Direktorium Sitz und Stimme haben. Das Direktorium, das sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern zusammensetzt, sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des EZB-Rats und gibt die nötigen Anweisungen an die nationalen Zentralbanken. Die Amtszeit beträgt für die Mitglieder des Direktoriums acht Jahre und für die EZB-Ratsmitglieder mindestens fünf Jahre.

Das Europäische System der Zentralbanken handelt zur Verfolgung seiner geldpolitischen Ziele am Markt. Die Bereitstellung von Zentralbankgeld und die Steuerung der Geldmarktzinsen erfolgt in erster Linie durch sogenannte Offenmarktgeschäfte. Die EZB hat außerdem verzinsliche Mindestreserven beschlossen: Die Geldhäuser im Euro-Währungsraum müssen zwei Prozent ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten bei den nationalen Zentralbanken des ESZB hinterlegen. Im Rahmen der Geldpolitik dienen sie der Kontrolle des Geldflusses und der Kreditgewährung.

Die Möglichkeiten des Europäischen Systems der Zentralbanken im Rahmen der Bankenaufsicht sind dagegen begrenzt. Es kann Hilfen bei der Durchführung der einschlägigen Gesetzgebung anbieten. Eine direkte Einbeziehung der Europäischen Zentralbank in die Bankenaufsicht kann mit einstimmiger Entscheidung im Rat beschlossen werden.

Mit großer Sorgfalt hat man das institutionelle Gleichgewicht bei der Verantwortung für die Geldpolitik zu wahren versucht. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist, unterstützt die Europäische Zentralbank die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU. Der Vorsitzende des zuständigen Ministerrates und ein Mitglied der Europäischen Kommission haben die Möglichkeit, ohne Stimmrecht an den Sitzungen des EZB-Rates teilzunehmen.

Der EU-Ratspräsident kann im EZB-Rat eigene Anträge einbringen. Umgekehrt nimmt auch der EZB-Präsident an Sitzungen des EU-Ministerrates teil, soweit Punkte angesprochen werden, die im Aufgabenbereich seiner Institution liegen. Die Europäische Zentralbank legt einen Jahresbericht vor, die Direktoriumsmitglieder können bei Ausschusssitzungen des Europäischen Parlaments gehört werden.

Weitere Informationen auf der Internetseite der EZB

Stand: Juni 2013

Europäische Zentralbank Adressat (Name und/oder Geschäftsbereich) 60640 Frankfurt am Main DeutschlandEuropäische Zentralbank Adressat (Name und/oder Geschäftsbereich) Sonnemannstraße 22 60314 Frankfurt am Main Deutschland

Informationen zur Rechnungsstellung finden Sie in dem Dokument „Information on invoicing requirements for suppliers“.

EZB-Gebäude

Frankfurt am Main

Die EZB hat drei Standorte in Frankfurt:

  • Sonnemannstraße 20 (Hauptgebäude) 60314 Frankfurt am Main, Deutschland
  • Kaiserstraße 29 (Eurotower) 60311 Frankfurt am Main, Deutschland
  • Taunustor 2 (Japan Center) 60311 Frankfurt am Main, Deutschland

Die Gebäude verfügen über ein Videoüberwachungssystem. ECB's video surveillance policy