Wo erhält man einen grundbuchauszug

Mit einem Grundbuchauszug können Sie Ihre vorhandenen Rechte an einer Immobilie nachweisen. Er ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch. Dort werden für jedes Grundstück die Eigentümer und bestehenden Rechte wie Wegerechte oder mögliche Belastungen festgehalten. Dazu gehört auch die Grundschuld. Sie dient der Absicherung Ihrer Baufinanzierung gegenüber der Bank. Deshalb wollen Banken vor der Vergabe des Baudarlehens einen Grundbuchauszug von Ihnen haben. Auch wenn Sie eine Immobilie verkaufen, benötigen Sie einen Grundbuchauszug. Damit können Sie belegen, dass Sie auch wirklich der Eigentümer sind. Ohne Grundbuchauszug geht bei Immobilienkauf und -verkauf also gar nichts. 

Frage 2: Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Für die Grundbücher zuständig sind die Grundbuchämter der Gemeinden. Sie stellen sicher, dass alle Angaben in den Grundbüchern sachlich und rechtlich richtig sind und bewahren diese auf. Die Grundbuchämter werden von den jeweiligen Amtsgerichten geführt. Sie erfahren die Anschrift des für Sie zuständigen Amtsgerichts über das Justizportal des Bundes und der Länder.

Frage 3: Wie kann ich einen Grundbuchauszug beantragen?

Sie können einen Grundbuchauszug schriftlich bei Ihrem zuständigen Amtsgericht anfordern. Dazu genügt ein formloses Schreiben, das Sie als Brief oder als Fax absenden. Zur Beantragung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Daten zum Antragsteller (Name, Anschrift, Telefon)
  • Daten zur Immobilie (Adresse, Grundbuchblatt-Nummer, Nummer der Gemarkung und des Flurstücks). Auskünfte dazu erteilt Ihnen das zuständige Vermessungsamt
  • Angabe, ob eine beglaubigte oder nicht beglaubigte Abschrift notwendig ist
  • Begründung für die Antragstellung (Käufer, Eigentümer, Notar, Gläubiger)

Frage 4: Was kostet ein Grundbuchauszug?

Der Grundbuchauszug ist nicht teuer. Sie zahlen 10 € für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug und 20 € für einen beglaubigten (Stand 2021). Es handelt sich dabei um gesetzlich vorgegebene Gebühren, die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgelegt sind. Die Entscheidung, ob Sie einen beglaubigten oder einfachen Grundbuchauszug benötigen, liegt bei demjenigen, der ihn einsehen will. Falls Sie also nur für Ihre eigenen Unterlagen einen Grundbuchauszug benötigen, genügt ein einfacher. Banken wollen dagegen in den meisten Fällen einen beglaubigten Grundbuchauszug haben.

Frage 5: Kann ich einen Grundbuchauszug auch online beantragen?

Ja, Sie können Ihren Grundbuchauszug auch online anfordern. Dazu können Sie das Angebot verschiedener Dienstleister nutzen. Sie müssen dafür auf der Website des Dienstleisters in einem Onlineformular persönliche Angaben inkl. Bankverbindung machen. Außerdem müssen Sie erklären, warum Sie ein Interesse an einem Grundbuchauszug haben. Zusätzlich sind genaue Angaben zum betreffenden Grundstück notwendig. Wenn Sie dem Dienstleister per Klick den Auftrag erteilen, bekommen Sie nach circa ein bis zwei Wochen den beantragten Grundbuchauszug per Post zugeschickt. Das geht also schneller als wenn Sie den Grundbuchauszug über den Postweg beantragen. Das Verfahren hat allerdings einen Nachteil: Dieser Service ist drei bis viermal so teuer wie das selbstständige Anfordern eines Grundbuchauszuges. Sie müssen mit Kosten von 35 € bis 50 € rechnen. Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.

Folgende Tabelle zeigt eine Beispielrechnung für einen Grundbuchauszug im Vergleich der Onlinebestellung zum selbstständigen Anfordern.

VerfahrenKosten für einen unbeglau­bigten GrundbuchauszugKosten für einen beglaubigten Grundbuchauszug
eigenes Anfordern per Brief oder Fax10 €20 €
Grundbuch online anfordernüber einen Dienstleister34,80 €49,80 €

Frage 6: Kann ich einen Grundbuchauszug auch kostenlos bekommen?

Nein, das geht nicht. Die Gebühren für die Leistungen der zuständigen Amtsgerichte sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Es ist also egal, woher Sie den Grundbuchauszug bekommen, Sie müssen überall denselben Betrag zahlen.

Frage 7: Was ist ein elektronischer Grundbuchauszug?

Seit einigen Jahren sind die Grundbücher, die bei den Gerichten lagern, auch als elektronische Grundbücher vorhanden. Diese Datenbank uneingeschränkt nutzen, dürfen aber nur berechtigte Personengruppen wie Notare, Behörden und Gerichte. Einen eingeschränkten Zugang zum elektronischen Grundbuch erhalten außerdem Banken und Rechtsanwälte. Das bedeutet, sie müssen in jedem Einzelfall den Grund ihres Interesses nachweisen. Zum Beispiel eine Bank, die eine Zwangsversteigerung durchführen will.

Die Dateien sind in einer zentralen Stelle gespeichert. Sie enthalten genau die gleichen Angaben wie Grundbücher in Papierform. Die Grundbücher können dann online eingesehen und ausgedruckt werden. Dadurch können notwendige Beurkundungen bei einem Immobilienkauf schneller durchgeführt werden, weil das aufwändige Heraussuchen der Unterlagen und der Postversand wegfallen. Allerdings ist in diesem Fall eine einmalige Einrichtungsgebühr von 50 € fällig. Hinzu kommen Gebühren von 8 € je Grundbuchblatt.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen die für die Bundesländer zuständigen Behörden mit den entsprechenden Landesportalen:

Frage 8: Wie sieht ein Grundbuchauszug aus?

Für jedes Grundstück wird vom Grundbuchamt ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Die Grundbuchblätter eines Bezirkes werden in einem Band gesammelt. Sie sind einheitlich aufgebaut und enthalten 5 Abschnitte: die Aufschrift, das Bestandverzeichnis und die Abteilungen I bis III.

  1. Die Aufschrift ist ein Deckblatt zu den Unterlagen. Dort sind der Name des Amtsgerichtes, der Grundbuchbezirk und die laufende Nummer des Blattes vermerkt.
  2. Das Bestandsverzeichnis enthält Angaben zum Grundstück wie die Adresse, eine weitere Nummer zur eindeutigen Identifizierung und Angaben zu möglichen Teilungen des Grundstückes oder zu eventuell vorhandenen Kanalleitungsrechten.
  3. Abteilung I enthält die Eigentumsverhältnisse und den Namen des Eigentümers.
  4. Abteilung II beschreibt Beschränkungen wie Wegerechte des Nachbarn, Vorkaufsrechte oder Vermerke über Insolvenzen.
  5. Abteilung III stellt mögliche Grundpfandrechte dar, also die Rechte Dritter an dem Grundstück. Dazu gehören die Hypothek, die Rentenschuld und die Grundschuld. 

Der Grundbuchauszug sollte in der Regel nicht älter als 3 Monate sein. Achten Sie deshalb darauf, dass zwischen Beantragung des Grundbuchauszugs und der Beleihungsprüfung durch die Bank ein nicht zu großer Zeitraum liegt.

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Das Grundbuch regelt die Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken in Deutschland. Doch wofür benötigt man einen Grundbuchauszug und wo lässt sich dieser beantragen? Ein Überblick.

Auszug aus dem Grundbuch

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, benötigt einen Grundbuchauszug. Wie und wo man das Dokument anfragen kann im Überblick.
Quelle: obs

Wer eine Immobilie oder ein Grundstück verkaufen möchte, muss in Deutschland nachweisen können, dass ihm das betreffende Objekt auch gehört. Dazu dient der Grundbucheintrag. Doch woher bekomme ich einen Auszug aus dem Grundbuch, wie teuer ist der Grundbuchauszug und in welchen Situationen benötigt man das Dokument?

Grundbuchauszug beantragen: Antrag, Kosten und Dauer im Überblick

Was ist das Grundbuch und was steht drin?

Das Grundbuch ist ein öffentlich geführtes Register, in dem die Rechts- und Eigentumsverhältnisse von Immobilien und Grundstücken festgehalten sind. Im Grundbuch steht also, wem was in Deutschland gehört. Das Grundbuch wird im Normalfall beim Grundbuchamt des Amtsgerichts des jeweiligen Bezirks aufbewahrt.

Um die Besitzansprüche sicherzustellen, hat jede Immobilie und jedes Grundstück in Deutschland eine eigene Seite im Grundbuch – das sogenannte Grundbuchblatt. Dort sind alle Rechte und Belastungen des jeweiligen Besitzes festgehalten. Insgesamt enthält das Grundbuch also ein vollständiges Verzeichnis aller Immobilien und Grundstücke, sowie deren Eigentümer in Deutschland. Somit lassen sich Eigentumsverhältnisse über einen langen Zeitraum festhalten, sodass im Zweifel nachgewiesen werden kann, wem das Grundstück oder die Immobilie rechtlich gehört. Dies ist gerade dann von Bedeutung, wenn man sein Eigentum verkaufen will, denn durch das Grundbuchblatt kann der Verkäufer beweisen, dass ihm die Objekte zum Zeitpunkt des Verkaufs gehören.

Wo kann ich den Grundbuchauszug beantragen?

Das Grundbuch wird beim Grundbuchamt des Amtsgerichts des jeweiligen Bezirks aufbewahrt. Daher muss der Grundbuchauszug beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden. Der Antrag kann im Normalfall entweder mündlich vor Ort oder schriftlich gestellt werden.


Bei einem schriftlichen Antrag muss die genaue Bezeichnung des Grundstücks genannt werden. Dazu gehören neben dem Grundbuchbezirk und der Nummer des Grundbuchblatts auch die Straße und die Hausnummer der Immobilie beziehungsweise des Grundstücks. Beantragt man den Grundbuchauszug persönlich vor Ort, sollten Personalausweis und Meldebescheinigung mitgeführt werden.

Personen, die nicht der Eigentümer der Immobilie oder des Grundstücks sind, aber Einblick in das Grundbuch benötigen, müssen ein berechtigtes Interesse belegen können. Das kann beispielsweise ein Mietvertrag oder ein Kaufvertrag sein.

Kann ich den Grundbuchauszug auch online beantragen?

Ja. Der Antrag auf den Grundbuchauszug kann mittlerweile auch online gestellt werden. Dies geschieht über die zuständigen Portale der Bundesländer.

Muss man mir einen Grundbuchauszug ausstellen?

Ja. Sofern Sie der rechtliche Inhaber der Immobilie oder des Grundstücks sind, muss das Amtsgericht den Grundbuchauszug ausstellen. Personen, die ein berechtigtes Interesse am Grundbuchauszug nachweisen, haben ein Anrecht auf einen unbeglaubigten Grundbuchauszug.

Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug erhalte?

Wie lange es dauert, bis man den Grundbuchauszug erhält, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn für die Dauer ist die Art der Antragstellung entscheidend. Beantragt man den Grundbuchauszug auf postalischem Weg beim Amtsgericht, wird dieser meist binnen 14 Tagen zugestellt. Fordert der Notar den Auszug über seinen elektronischen Zugang an, ist der Grundbuchauszug hingegen innerhalb weniger Minuten verfügbar.

Wann brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

In bestimmten Situationen ist ein beglaubigter Grundbuchauszug zwingend notwendig. Dies ist beispielsweise der Fall, sollten Personen ihre Immobilie oder ihr Grundstück verkaufen wollen. Bei einem beglaubigten Grundbuchauszug prüft das Amt den Eintrag zusätzlich, um so zu bestätigten, dass es sich um keine Fälschung handelt. So sollen die Besitzansprüche rechtmäßig auf den Käufer übergehen.

Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug kann in einigen Situationen aber auch ausreichend sein. Dies wäre beispielsweise der Fall wenn Mieter herausfinden wollen, ob der Vermieter auch der tatsächliche Eigentümer der Immobilie ist.

Was kostet ein Grundbuchauszug 2021?

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