Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich

Gemäß unserer Satzung sind wir zuständig für Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus aller Art, einschließlich der hierfür erforderlichen Vorbereitungsarbeiten, Nebentätigkeiten, Werkstattarbeiten und Transporttätigkeiten. Dazu gehören insbesondere folgende Unternehmensarten:

Hochbau:

  • Hochbau aller Art
  • Dacharbeiten aller Art
  • Zimmererarbeiten aller Art
  • Gerüstbau
  • Zeltbau
  • Malerarbeiten aller Art
  • Isolierung und Abdichtung im Hochbau
  • Installation
  • Ofenbau, Luftheizungsbau
  • Verfugarbeiten
  • Verputzarbeiten
  • Stuckarbeiten
  • Wand- oder Bodenbelagsarbeiten aller Art
  • Glaserarbeiten
  • Montagearbeiten
  • Dekorationsarbeiten
  • Steinmetzarbeiten
  • Herstellung von Fertigteilen für Hochbaubauwerke
  • Herstellung von Betonwaren für Hochbaubauwerke
  • Schornsteinreinigung
  • Pflastererarbeiten
  • Brunnenbau
  • Reinigungen aller Art an oder in Gebäuden
  • Abbruch, Entsorgung und Sprengungen im Hochbau
  • Bootsbau, Schiffsbau

Tiefbau:

  • Errichten von Bauwerken des Tiefbaus in offener Baugrube oder Deckelbauweise
  • Brückenbau
  • Isolierung und Abdichtung im Tiefbau
  • Herstellung von Fertigteilen für Tiefbaubauwerke
  • Herstellung von Betonwaren für Tiefbaubauwerke
  • Erdbau
  • Straßenbau
  • Errichten von Einrichtungen zur Verkehrslenkung
  • Altlastensanierung im Tiefbau
  • Bearbeitung von Siedlungs- und Sonderabfällen
  • Sport- und Spielplatzbau (z.B. Sportstätten tiefbaulicher Art)
  • Kabelbau
  • Kanal- und Leitungsbau
  • Reinigung und Sanierung von Rohrleitungen und Kanälen
  • Tunnel- und Stollenbau
  • Wasserbauarbeiten
  • Nassbagger-, Saug- und Aufspülarbeiten
  • Taucherarbeiten
  • Spezialtiefbau aller Art
  • Gleisbau
  • Sicherung von Arbeiten im Gleisbereich
  • Straßenreinigung
  • Abbruch, Entsorgung und Sprengungen im Tiefbau

Sie haben ein Anliegen? Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der kostenfreien Servicehotline helfen Ihnen gerne!

Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr,

Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr

(Feiertage ausgenommen)

Deutschland ist ein Sozialstaat. Er ist dafür bekannt, dass Menschen, die sich in einer Notlage befinden, staatlich unterstützt werden. Eine schwangere Frau kann beispielsweise bereits sechs Wochen vor der Geburt in den Mutterschutz gehen und erhält während dieser Zeit trotzdem ihr volles Gehalt.

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
BG steht für „Berufsgenossenschaft“. Welche Aufgaben diese hat, welche Leistungen sie Versicherten gewährt und wie Sie sich anmelden, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Hatten Sie einen Arbeitsunfall, sorgt die gesetzliche Unfallversicherung dafür, dass Sie wieder auf den Damm kommen und Schritt für Schritt in das Arbeitsleben zurückgeführt werden. Dazu werden sowohl medizinische als auch berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation als auch Lohnersatz- bzw. Entschädigungsleistungen wie Verletztengeld gezahlt.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Die Berufsgenossenschaft ist Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und sorgt für Leistungen bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten.

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft?

Informationen zu den Aufgaben einer Berufsgenossenschaft finden Sie hier.

Welche Berufsgenossenschaft ist für mich zuständig?

Je nachdem, in welcher Branche Sie arbeiten, kann eine andere Berufsgenossenschaft zuständig sein. Eine Übersicht diverser Berufsgenossenschaften gibt es hier.

Welche Aufgaben hat die Berufsgenossenschaft? Wie hoch sind die Beiträge, die entrichtet werden müssen? Wie geht bei der Berufsgenossenschaft die Anmeldung vonstatten? Ist diese freiwillig oder verpflichtend? Mehr dazu erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Was ist eine Berufsgenossenschaft?

Bei den gewerblichen Berufsgenossenschaften handelt es sich um die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Eine Berufsgenossenschaft ist ein Sozialversicherungsträger, welcher mit Aufgaben betraut ist, welche der Genossenschaft gesetzlich zugewiesen sind. Im Wesentlichen finanziert sich die Berufsgenossenschaft aus Beiträgen durch Pflichtmitgliedschaften.

Grundsätzlich muss jedes Unternehmen bei einer Berufsgenossenschaft gemeldet sein, welches mindestens einen Mitarbeiter hat. In Deutschland sind mehrere Berufsgenossenschaften tätig, in denen die Arbeitnehmer u. a. gegen Arbeitsunfälle versichert sind.

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Welche Beiträge Sie zur Berufsgenossenschaft entrichten müssen, hängt unter anderem vom Arbeitsentgelt ab.

Die Höhe der Beiträge ist davon abhängig, ob ein freiwilliger oder verpflichtender Versicherungsschutz besteht. Arbeitnehmer müssen sich selbst allerdings nicht bei einer Berufsgenossenschaft anmelden, denn dies ist die Aufgabe der Arbeitgeber.

Bei der gesetzlichen Unfallversicherung der Berufsgenossenschaft handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sollen der Verletzte und seine Hinterbliebenen entschädigt werden.

Diese Entschädigung soll der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie der Arbeits- und Berufsförderung und der Erleichterung von Verletzungsfolgen dienen. Die Berufsgenossenschaft entschädigt die Versicherten sowohl in Sach- als auch in Geldleistungen.

Der Versicherungsschutz greift bei den Folgen eines Arbeitsunfalls, bei einer Berufskrankheit wie Rückenschmerzen in bestimmten Berufsbereichen und für Unfälle, die auf direktem Weg zur Arbeit oder vom Arbeitsplatz nach Hause passieren. Rechtsgrundlage der gesetzlichen Unfallversicherung ist das 7. Sozialgesetzbuch (SGB VII).

In Deutschland sind derzeit neun Berufsgenossenschaften im gewerblichen Bereich registriert. Diese sind je nach Gewerbezweig aufgeteilt, sodass für jede Branche eine andere Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung zuständig ist. Zudem existiert eine landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, die nach Region der Versicherten untergliedert ist.

Historischer Exkurs der Berufsgenossenschaft

Bereits 1881 hat Kaiser Wilhelm I. die Einführung einer Sozialversicherung angemahnt. Besonders eine Versicherung der Arbeiter gegen Arbeitsunfälle sollte geschaffen werden. So sollte der innere Frieden im Land gesichert werden. Der Kaiser forderte in diesem Zuge kooperative Berufsgenossenschaften, die unter staatlichem Schutz und staatlicher Förderung stehen.

Neben dem Wohl der Arbeiter sollte auch eine Grundlage für die künftige Volksvertretung geschaffen werden. Erst drei Jahre später konnte Reichskanzler Otto von Bismarck die Vorstellungen des Kaisers umsetzen und schuf am 6. Juli 1884 das Unfallversicherungsgesetz.

Die Genossenschaft stellte selbstverwaltete Zusammenschlüsse von Unternehmen dar und wurde im Gesetz als Berufsgenossenschaft bezeichnet. Diese stellten und stellen noch heute die Träger der Unfallversicherung dar. Das Unfallversicherungsgesetz trat nach einer Übergangsfrist von 1,5 Jahren am 1. Oktober 1885 in Kraft.

Noch am gleichen Tag nahmen insgesamt 57 Berufsgenossenschaften ihre Arbeit auf. Kurz darauf wurde die Unfallversicherung auch auf die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe ausgedehnt. Bereits im Jahr 1887 existierten bereits 62 Berufsgenossenschaften sowie 366 regionale Verwaltungsstellen.

In den 1930er Jahren schlossen sich die kleineren Berufsgenossenschaften zu einzelnen größeren und deutschlandweit tätigen Trägern zusammen. Nach der Teilung Deutschlands mit dem Zweiten Weltkrieg lösten die Sowjets im Osten Deutschlands die Berufsgenossenschaften gänzlich auf. Somit wirkte die eine oder andere Berufsgenossenschaft bis zur Wiedervereinigung nur noch im Westen des Landes.

In den 1950er Jahren wurden die Berufsgenossenschaften in Westdeutschland neu organisiert. Bis dahin bestand eine Berufsgenossenschaft ausschließlich aus den Unternehmern, sodass die Hälfte nun durch eine Vertreterversammlung von Arbeitgebern und -nehmern ersetzt wurde.

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Berufsgenossenschaft: Die Verwaltung der Arbeitsunfälle und entsprechenden Leistungen erfolgt vertraulich.

Im Laufe der Jahrzehnte erweiterte sich der Aufgabenbereich der Berufsgenossenschaften und wurde immer weiter perfektioniert. Nach der Wiedervereinigung wurde das Einsatzgebiet der Genossenschaften auch wieder in den Osten Deutschlands ausgedehnt. Dadurch kam es zu erheblichen Kosten, die sich auf die Beiträge der Berufsgenossenschaft niederschlugen.

Deswegen stehen die Genossenschaften seit den 1990er Jahren stark in der Kritik. Es wird ihnen vorgeworfen, dass sie ein bürokratisches und teilweise auch ineffizientes sowie nicht mehr finanzierbares Unfallversicherungssystem erschaffen haben. Ein Teil der Kritiker fordert daher eine ersatzlose Abschaffung der Berufsgenossenschaft. Andere fordern wiederum eine Senkung der Personal- und Verwaltungskosten.

Berufsgenossenschaft (BG): Ist die Versicherung freiwillig oder verpflichtend?

Grundsätzlich müssen Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter ihre Arbeitnehmer bei einer Berufsgenossenschaft pflichtversichern. Dies soll dafür sorgen, dass die Mitarbeiter im Falle einer Berufskrankheit oder eines Arbeitsunfalls finanziell abgesichert sind. Folgende Personengruppen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 2 SGB VII pflichtversichert:

  • Beschäftigte (auch in einer Behindertenwerkstatt oder Gefangene im Strafvollzug)
  • Auszubildende, Fort- und Weiterbildende
  • Landwirte sowie Ehegatten, mitarbeitende Familienmitglieder und ehrenamtlich in der Landwirtschaft Tätige
  • Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister sowie Ehegatten
  • Kinder, die eine Kita oder eine Tagesmutter besuchen
  • Schüler und Studenten an allgemein- und berufsbildenden Schulen
  • Selbstständige oder Ehrenamtliche im Gesundheitswesen oder der Wohlfahrtspflege, welche nicht versicherungsfrei sind
  • Ehrenamtliche in staatlichen oder kirchlichen Organisationen
  • Personen in staatsbürgerlicher Pflicht (z. B. Wahlhelfer)
  • Zeugen bei einer Vorladung durch ein deutsches Gericht
  • Organ- und Blutspender
  • Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) I und II
  • Pflegepersonen

Unternehmer sowie unternehmerähnliche Personen sind bei der Berufsgenossenschaft nicht pflichtversichert, können sich allerdings freiwillig versichern lassen. So sind auch diese Personengruppen bei Berufskrankheiten oder Arbeitsunfällen versichert:

  • Selbstständige sowie mitarbeitende Ehegatten
  • Ehrenamtliche gemeinnütziger Organisationen, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Parteien

Gewisse Gruppen sind bei der Berufsgenossenschaft von der Versicherungspflicht befreit. Dabei handelt es sich u. a. um folgende:

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Bei den Berufsgenossenschaften erfolgt die Anmeldung über den Arbeitgeber.

  • Beamte
  • Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
  • Mitglieder geistlicher Genossenschaften und Diakonissen
  • Jagd- und Fischereigäste
  • nicht gewerbsmäßige Binnenfischer, Imker und Mastbetriebe
  • Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker

Der Rahmen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung erstreckt sich nur auf die Tätigkeiten der betreffenden Personen. In einem anderweitigen Kontext sind sie daher nicht versichert und erhalten keine Leistungen. Auch bei Unfällen im privaten Umfeld greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Berufsgenossenschaften: Übersicht der Zuständigkeit

Nach einem Arbeitsunfall fragen sich viele Arbeitnehmer: „Welche Berufsgenossenschaft (BG) ist für mich zuständig?“ Zunächst muss der Verletzte sich bei einem Durchgangsarzt vorstellen. Im Anschluss daran sollten Beschäftigte die zuständige Berufsgenossenschaft kontaktieren. Aber welche BG muss beim Arbeitsunfall informiert werden?

Je nachdem in welcher Branche Sie arbeiten, kümmert sich bei einem Arbeitsunfall eine Berufsgenossenschaft um die Leistungen, die Ihnen zustehen. Folgende Berufsgenossenschaften gibt es:

  • Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
  • Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft (MM BG)
  • Berufsgenossenschaft Metall Nord Süd (BG Metall)
  • Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
  • Holz-Berufsgenossenschaft (Holz BG)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
  • Fleischerei-Berufsgenossenschaft (Fleischerei BG)
  • Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
  • Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution (BGHW)
  • Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
  • Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (BG Verkehr)
  • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Sollten Sie nicht genau wissen, bei welcher Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallversicherung Sie angemeldet sind, können Sie entweder Ihren Arbeitgeber fragen oder Sie rufen das Infotelefon der gesetzlichen Unfallversicherung (0800 60 50 404) an.

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Bei der Berufsgenossenschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben die Aufklärung der Unternehmen zum Thema Sicherheit.

Nach § 14 SGB VII hat die Berufsgenossenschaft vorrangig die Aufgabe, Beschäftigte über Arbeits- und Wegeunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Notfall zu entschädigen. Im Rahmen ihres Präventionsauftrags nach § 17 SGB VII beraten sie Unternehmen in Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Eine Berufsgenossenschaft erlässt Unfallverhütungsvorschriften und überwacht die entsprechende Einhaltung und Umsetzungen in den Unternehmen. Die Überwachung dessen erfolgt durch Aufsichtspersonen, die mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet sind. Die angeordneten Maßnahmen können im Notfall mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden.

Gemäß § 23 SGB VII schult eine Berufsgenossenschaft Personen, die im Unternehmen die Arbeitssicherheit aufrechterhalten müssen. Dazu zählen insbesondere Führungskräfte sowie Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Dazu werden von den Berufsgenossenschaften eigene Schulungseinrichtungen betrieben.

Sind Sie als Beschäftigter von einem Arbeitsunfall betroffen oder haben Sie eine Berufskrankheit erlitten, muss Ihre Berufsgenossenschaft dafür sorgen, dass der Gesundheitsschaden nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII beseitigt wird. Auch eine Verbesserung der Gesundheit ist dabei denkbar.

Dazu kann die Berufsgenossenschaft eine medizinische Rehabilitation anordnen und dementsprechend mit Ärzten und Krankenhäusern zusammenarbeiten. Zudem wird neben der medizinischen auch eine berufliche und soziale Rehabilitation durchgeführt. Dem Beschäftigten soll dementsprechend ein Arbeitsplatz gesichert werden, welcher seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht.

Je nach Schwere des Arbeitsunfalls oder der Berufskrankheit werden dem Versicherten von der Berufsgenossenschaft auch Hilfen bereitgestellt, die das alltägliche Leben erleichtern sollen. Dazu zählen beispielsweise Rollstühle und Gehstöcke. Besteht eine Pflegebedürftigkeit aufgrund des Unfalls, kommt die Berufsgenossenschaft für die gleichen Leistungen wie die Pflegeversicherung auf.

Während der Beschäftigte durch den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit arbeitsunfähig ist, leistet die Berufsgenossenschaft ein Verletztengeld. Dieses beträgt rund 80 % des Regelentgelts. Sollte sich aus der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit eine dauerhafte ergeben und die Gesundheit ist erheblich geschädigt, zahlt die Berufsgenossenschaft eine einkommensabhängige Rente.

Kommt es aufgrund des Arbeitsunfalls gar zu einem Todesfall des Versicherten, zahlt die Berufsgenossenschaft Rente, Sterbegeld und ggf. sogar Überführungskosten an die Hinterbliebenen des Opfers.

Wie hoch sind die Beiträge zur Berufsgenossenschaft?

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Ihre zuständige Berufsgenossenschaft ergibt sich aus der Branche, in welcher Sie arbeiten.

Je nach Höhe des Arbeitsentgelts zahlt der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft entsprechende Beiträge. Bei der VBG-Berufsgenossenschaft liegt der Beitragsfuß bei 3,90 Euro. Je nachdem welcher Gefahrenklasse das Unternehmen angehört, können die Beiträge nach folgender Rechnung ermittelt werden:

(Arbeitsentgelt x Gefahrklasse x Beitragsfuß) : 100

Beispiel: Arbeiten Sie im Ingenieurwesen gehören Sie der Gefahrklasse 0,80 an. Verdienen Sie 3500 Euro brutto, berechnet sich der Beitrag für die Berufsgenossenschaft folgendermaßen: (3500 x 0,80 x 3,90) x 100 = 109,20 Euro. Der Arbeitgeber muss dementsprechend 109,20 Euro an die Berufsgenossenschaft zahlen.

Für Lernende und ehrenamtlich Tätige sowie für Rehabilitanden berechnet sich der Beitrag nicht anhand der Entgeltsummen sondern als Pro-Kopf-Beitrag. Dieser beträgt für Ehrenamtliche 6,69 Euro pro Person. Für Lernende zahlen Arbeitgeber 4,99 Euro pro Monat. Gleiches gilt für Ein-Euro-Jobber. Rehabilitanden entrichten 0,3622 Euro pro Belegungstag bei der VBG-Berufsgenossenschaft.

Wie erfolgt die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft?

Unternehmer fast aller Art, dementsprechend auch Existenzgründer und Freiberufler, müssen sich binnen einer Woche nach Gründung des Unternehmens bei einer Berufsgenossenschaft anmelden. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich bei der Firma um ein Einzelunternehmen, eine Personen- oder eine Kapitalgesellschaft handelt.

Wenn Sie Existenzgründer sind und eine Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft anstreben, können Sie dies in der jeweiligen Branche tun. Dazu melden Sie sich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft an, die Ihrer Branche entspricht. Sind Sie in verschiedenen Bereichen tätig, ist immer nur eine Berufsgenossenschaft für Sie zuständig.

Sollte Ihnen unklar sein, bei welcher Berufsgenossenschaft die Zuständigkeit liegt, können Sie dies über das Infotelefon der gesetzlichen Unfallversicherung in Erfahrung bringen.

Übrigens: Unternehmer oder Freiberufler sind nicht automatisch über eine Berufsgenossenschaft versichert. Damit diese Personen gesetzlich unfallversichert sind, können sie sich freiwillig bei der Berufsgenossenschaft für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten versichern lassen.

Wie geht die Berufsgenossenschaft bei einem Arbeitsunfall vor?

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Ein Arbeitsunfall muss bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.

Haben Sie einen Arbeitsunfall erlitten und sind bereits länger als drei Tage arbeitsunfähig, müssen Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft melden. Auch der Todesfall eines Versicherten sollte umgehend bei der Genossenschaft angezeigt werden. Im Falle eines Arbeitsunfalls kann dieser online gemeldet werden. Dazu gehen Sie einfach auf die Webseite Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft und rufen das Dokument zum Arbeitsunfall auf. Dazu melden Sie sich auf der Seite mit Ihren Zugangsdaten an oder registrieren sich neu.

Der Vorteil des Systems ist, dass Sie Unfalldaten aus vorherigen Unfallmeldungen übernehmen können und Sie beim Ausfüllen unterstützt werden, da das System die Eingaben überprüft. Eine ausgefüllte Unfallmeldung kann gespeichert und erneut bearbeitet werden. Zudem können Sie diese jederzeit einsehen.

Liegt eine Berufskrankheit vor, sollten Sie dringend einen Durchgangsarzt aufsuchen. Durch diesen kann eine schnelle medizinische Behandlung gewährleistet werden. Die Krankheit kann entweder weitgehend aufgehalten oder zu einer Genesung geführt werden.

Welche Leistungen stehen Ihnen bei einem Arbeitsunfall von der BG zu?

Die Berufsgenossenschaft muss Versicherte entsprechend entschädigen, wenn es zu einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit kam. In diesem Zusammenhang wird für eine ganzheitliche Rehabilitation des Beschäftigten gesorgt. Inbegriffen sind dabei medizinische sowie soziale und berufliche Maßnahmen als auch die finanzielle Absicherung der Familie.

Des Weiteren werden Unternehmen entsprechend der Sicherheit und Gefahren geschult. So sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten wie Rückenschmerzen bestmöglich präventiv vermieden werden.

Kommt es dennoch zu einem Arbeitsunfall, sorgt die Berufsgenossenschaft dafür, dass der Versicherte wieder ins Unternehmen eingegliedert wird und nach seinem Heilungsprozess einen sozialen Anschluss bekommt. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Die Berufsgenossenschaft möchte mit Leistungen wie Reha und Verletzengeld die Arbeitsfähigkeit schnellstmöglich wiederherstellen.

Sofern eine versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, genießt der Beschäftigte diesen Versicherungsschutz. Neben bereits genannten Sachleistungen wie der medizinischen und beruflichen Betreuung nach einem Krankheitsfall, hat der Versicherte einen Anspruch auf folgende finanzielle Leistungen der Berufsgenossenschaft:

  • Verletztengeld
  • Übergangsgeld
  • Pflegegeld
  • Sterbegeld
  • Rente (Hinterbliebenen- und Waisenrente)
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
(95 Bewertungen, Durchschnitt: 4,35 von 5)

Berufsgenossenschaft: Aufgaben & Leistungen des Trägers

4.35 5 95
Welche berufsgenossenschaft ist zuständig für mich
Loading...