Show Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Arbeiten man mit 14 Jahren ausüben kann? Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Jugendarbeitsschutzgesetzes fallen für Sie viele Jobs weg. Welche Regelungen Sie bei der Jobsuche beachten müssen, und was Sie trotzdem machen dürfen, erfahren Sie hier. Wenn Sie einen Nebenjob mit 14 Jahren ausüben möchten, müssen Sie die gesetzlichen Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) beachten. Dieses Gesetzt dient dazu, junge Menschen unter 18 Jahren in einem Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis zu schützen. Darunter fallen auch Nebenjobs. Mit Hinblick auf die oben genannten Voraussetzungen können Sie trotzdem einige Nebenjobs ausüben. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Zwar besteht in Deutschland die Schulpflicht, doch der Gesetzgeber verbietet es jungen Menschen nicht grundsätzlich, sich nebenher noch etwas Geld dazuzuverdienen. Da es sich bei Kindern und Jugendlichen jedoch um eine besonders schützenswerte Personengruppe handelt, gibt es klare Auflagen, die einzuhalten sind, wenn Schüler einen Nebenjob ausüben.
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Welche Jobs Schulpflichtige verrichten dürfen, ist grundsätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz beschrieben. Es hält auch fest, ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf.
Dürfen Kinder überhaupt arbeiten? Schulpflichtige Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren neben der Schule her arbeiten und Schülerjobs ausführen. Der Gesetzgeber schützt die Gesundheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, weshalb strenge Vorschriften gelten. Weitere Infos finden Sie in unserem eBook. Welche Schülerjobs gibt es? Je nachdem, wie alt das Kind ist, können andere Jobs ausgeführt werden. Ab 13 Jahren sind beispielsweise diese Jobs denkbar, ab 16 Jahren könnte über diese Schülerjobs nachgedacht werden. Wie findet mein Kind einen Schülerjob? Tipps für die Suche nach einem Schülerjob gibt es hier. Welche Jobs für Schüler gibt es?Da nicht immer die Großeltern oder eigenen Eltern mit einer Finanzspritze aushelfen können, gehen Kinder und Jugendliche immer häufiger parallel zur Schule arbeiten. Durch Nebenjobs finanzieren sie sich ihre Wünsche nach dem neuesten Handymodell, den angesagtesten Klamotten oder der begehrtesten Spielekonsole. Schließlich reicht das Taschengeld meist nicht aus. Ist die Erkenntnis da, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, muss ein Schülerjob oder Ferienjob her, der die finanzielle Notlage beendet. Doch welchen Nebenjob darf ein Schüler überhaupt ausüben? Die Grenzen des Erlaubten lotet das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) aus. Es hält fest:
Unternehmen dürfen also grundsätzlich Aushilfsjobs für Schüler anbieten, wenn die Tätigkeit so gestaltet ist, dass:
Diese Kriterien werden unter anderem von folgenden Schülerjobs erfüllt:
Schülerjobs ab 13Der Gesetzgeber sagt: Kinder dürfen frühestens ab 13 Jahren arbeiten. Das heißt, selbst wenn Sie Jobs für 12-jährige Schüler sehen: Menschen in einem so jungen Alter zu beschäftigen, ist laut Arbeitsrecht in Deutschland aus Jugendschutzgründen nicht erlaubt! Auch, wenn die Tätigkeiten scheinbar leicht sind und Sie dem Wunsch eines Kindes unter 13 Jahren Folge leisten und ihm das Taschengeld aufbessern wollen, im Austausch gegen eine Leistung ist das hierzulande verboten. Gegen das Zustecken von ein paar Euros spricht natürlich nichts. In der Regel führen so junge Schüler einen Aushilfsjob wie den Hund ausführen, einkaufen für den Nachbarn oder Nachhilfeunterricht aus. Achtung: Die Arbeitszeit pro Tag darf die 2-Stunden-Grenze nicht sprengen. Zusätzlich müssen Arbeitgeber darauf achten, dass die gesetzlich bestimmten Ruhezeiten eingehalten werden. Das bedeutet: Eine Beschäftigung von Kindern dieses Alters ist zwischen 18 Uhr abends und 8 Uhr tabu. Schülerjobs ab 14Ein Jahr älter haben viele Kinder einen riesen Sprung gemacht und sind mit den bisher ausgeführten Schülerjobs womöglich nicht mehr zufrieden. Spezielle Schülerjobs gibt es auch in diesem Alter einige. Dazu zählen zum Beispiel:
Wenn sich Ihr Kind mit dem Wunsch an Sie wendet, Schülerjobs ausüben zu wollen, sollten Sie sich gemeinsam gut überlegen, was für eine solche Entscheidung und was dagegen spricht. Viele Eltern befürchten, dass ihre Kinder durch solche Jobs den Blick fürs Wesentliche – die Schule – verlieren und womöglich in einen Kaufrausch verfallen. Tauschen Sie sich deshalb mit Ihrem Sprössling über Ihre Befürchtungen aus und legen Sie zusammen einen Plan fest, wie Sie das Ganze in Zukunft händeln wollen. Schülerjobs ab 15Mit Schülerjobs kann in wenigen Wochen das Taschengeld aufgebessert werden.Gerade in den Ferien haben Schulpflichtige häufig viel Zeit, um ein Praktikum zu absolvieren oder die finanziellen Reserven aufzufüllen. In Ferienjobs ist es Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren erlaubt, maximal acht Stunden am Tag an maximal fünf Tagen in der Woche zwischen 6 und 20 Uhr zu arbeiten. Arbeitgeber dürfen von den kleinen Arbeitnehmern nicht verlangen, schwere Dinge anzuheben, gefährliche Arbeiten auszuführen oder sich in Wiederkehr unter sehr heißen, kalten nassen oder lauten Umgebungsbedingungen zu betätigen. Schülerjobs ab 16Viele steigen erst mit 16 Jahren so richtig ein, neben der Schule Geld zu verdienen und einen Job auszuüben. Das liegt daran, dass viele Arbeitgeber Jobs für Schüler erst ab 16 anbieten, sind sie in diesem Alter bereits verantwortungsvoller und nicht so sprunghaft wie in jüngeren Jahren. Als Nebenjob für Schüler ab 16 stehen häufig Arbeiten wie das Austragen von Zeitungen oder das Auffüllen von Regalen im Einzelhandel bereit. Darüber hinaus sind auch Bekleidungsgeschäfte sehr beliebte Arbeitsplätze von Jugendlichen, erhoffen sie sich doch saftige Mitarbeiterrabatte, um immer topaktuell gestylt zu sein. Wer hierfür kein Faible hat, kann auch in Bäckereien oder auch Eisläden nach Nebenjobs für Schüler ab 16 fragen. Schülerjobs ab 17Kurz vor der Volljährigkeit begnügen sich die wenigsten noch mit Schülerjobs in Form von Rasen mähen und Einkaufen gehen. Stattdessen können zum Beispiel schon Kassierarbeiten absolviert oder Aushilfstätigkeiten in Büros übernommen werden. Achten Sie beim Ausüben von Schülerjobs darauf, dass die Einnahmen nicht zu hoch ausfallen. Bei bis zu 450 Euro im Monat laufen Sie keine Gefahr, Verluste in Form von Steuerzahlungen hinnehmen zu müssen. Wer mehr verdient als die gesetzliche Freibetragshöhe abdeckt, muss Abgaben leisten. Dabei kommt es darauf an, in welche Steuerklasse der Schulpflichtige eingeordnet wird. Wie Sie einen Schülerjob findenAuf der Suche nach Schülerjobs werden Sie in der Regel via Internet fündig. Hier bieten viele Unternehmen entsprechende Stellen an. Ihr Vorteil: Sie haben die Wahl zwischen vielen sehr unterschiedlichen Jobs aus den unterschiedlichsten Branchen. Wie kommen Schulpflichtige an einen Schülerjob? Die Bewerbung ist wichtig, um sich abzuheben. Eltern können hierbei helfen.Unternehmen, die Schülerjobs auf Jobbörsen anbieten, liefern in der Regel gleich eine Stellenbeschreibung mit, sodass Sie einen Einblick bekommen, was Sie inhaltlich erwartet. Darüber hinaus werden Informationen zur Bezahlung und den mitzubringenden Voraussetzungen gleich mitgeliefert. Eine andere Möglichkeitkeit, einen Wochenendjob für Schüler zu ergattern ist, in den Geschäften der Nachbarschaft nachzufragen, ob Hilfe benötigt wird. Einige Läden hängen Stellengesuche direkt in ihren Räumen aus, andere informieren erst auf Nachfrage. Freundlich angefragt, geben die Mitarbeiter häufig gern Auskunft, ob sie Schülerjobs vergeben oder nicht. |