Wo buche ich kosten für leiharbeiter

Gefragt von: René Maurer  |  Letzte Aktualisierung: 28. Juni 2021
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Den Leiharbeitern gegenüber ist durchaus Ihr Unternehmen weisungsberechtigt, wenn Leiharbeiter für Sie arbeiten – nicht der eigentliche Arbeitgeber, bei dem sie also offiziell festangestellt sind. Tipp: Buchen Sie die Rechnung der Leiharbeitsfirma auf das Konto „Fremdleistungen“.

Auf welches Konto buche ich Gutachten?

wenn du keine neue Konten anlegen darfst, warum auch immer, so buche die Gutachterkosten auf das Konto Kfz-Kosten und die Vst. auf bezahlte Vorsteuer. Die Rechtsanwaltskosten auf das Konto Rechts- und Beratungskosten, oder ebenfalls auf Kfz-Kosten.

Wie werden Fremdleistungen verbucht?

Fremdleistungen in der Buchhaltung: Aufwendungen für bezogene Leistungen in der GuV. Die Verbuchung von Fremdleistungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) erfolgt bei SKR03 über das Konto 3100, bei SKR04 über die 5900, jeweils „Fremdleistungen”.

Was buche ich auf Konto 4909?

Sonstige Fremdleistungen oder Fremdarbeiten werden auf das Konto “Fremdleistungen, Fremdarbeiten (SKR03 #4909/SKR04 #6303)” gebucht. Fallen Fremdleistungen im Rahmen der Anschaffung oder Herstellung eines zu aktivierenden Wirtschaftsgutes an, so sind sie als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren.

Was wird auf Fremdleistungen gebucht?

Fremdleistungen und Fremdarbeiten sind Leistungen, die dem eigenen Betrieb dienen, die ein Unternehmer allerdings von einem anderen Unternehmer ausführen lässt. Fallen die Aufwendungen im Produktions-/Fertigungsbereich an, werden sie auf das Konto "Fremdleistungen" gebucht.

Wie Firmen Leiharbeiter ausbeuten und das Gesetz umgehen

Der §13b des Umsatzsteuergesetzes behandelt u.a. Fälle, in denen der Empfänger einer Leistung der Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist. Beispielsweise erbringt ein ausländischer Unternehmer (nicht EU ansässig) eine Leistung für einen deutschen Unternehmer.

Fremdarbeiten (Vertrieb) sind solche, die nicht den Aufwendungen für Material oder Personal zugerechnet werden können, sondern dem Vertrieb der Erzeugnisse dienen. ... Ist im Rechnungsbetrag abziehbare Vorsteuer enthalten, werden die Aufwendungen mit dem Bruttobetrag auf dieses Konto gebucht.

In der bestandsorientierten Methode werden die Rohstoffe erst gegen das Lager (Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe) gebucht. Der Materialaufwand wird dann entweder fortlaufend oder erst nach einer Inventur nachträglich am Jahresende erfasst. ... Am Jahresende werden dann nach einer Inventur die Lagerabgänge verbucht.

Bezogene Fremdleistungen sind Leistungen, die Du einkaufst (von außen beziehst), um Deine eigene Leistung zu erbringen.

Bei Fremdleistungsaufwendungen handelt es sich um Aufwendungen für außerhalb des eigenen Unternehmens in Anspruch genommene Vorleistungen, die in engem und direktem Zusammenhang mit der eigenen Leistungserstellung stehen und somit dem eigenen Betrieb dienen.

Bezogene Dienstleistungen sind Leistungen, die von Dritten bezogen werden, etwa wenn Schritte der Fertigung ausgelagert und fremdvergeben werden. z.B.: Otmar vergibt einen Auftrag zur Erstellung von Flugblättern an eine andere Firma.

Die Gebühren, die Ihnen die Bank für derartige Kosten belastet buchen Sie in Ihrer Buchführung auf das Konto "Nebenkosten des Geldverkehrs" 4970 (SKR 03) bzw. 6855 (SKR 04).

Es handelt es sich um Aufmerksamkeiten, die in vollem Umfang als Betriebsausgaben abgezogen werden dürfen, ohne besondere Aufzeichnungspflichten beachten zu müssen. Aufwendungen für derartige Getränke werden auf das Konto “Aufmerksamkeiten (SKR03 #4653/SKR04 #6643)” gebucht.

Die Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten werden auf das Aufwandskonto “Rechts- und Beratungskosten (SKR03 #4950/SKR04 #6825)” gebucht. Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.

Erfassen kann man den Materialaufwand entweder direkt mit Entnahmescheinen oder aber im Nachgang, in dem man schaut wie sich der Bestand verändert hat und dann entsprechende Korrekturbuchungen einfügt. Differenzen, die bei der Inventur auftauchen, werden ebenfalls als Materialaufwand gebucht.

Unter dem Materialaufwand sind nach h. M. alle Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (Position Nr. ... Die über den üblichen Rahmen hinausgehenden Abschreibungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren sind nicht unter Position Nr.

Generell gilt bei der Erfassung von Wareneinkäufen folgende Vorgehensweise: Es wird nicht direkt auf das aktive Bestandskonto "Waren", sondern zunächst auf das Aufwandskonto "Wareneingang" gebucht. Beim Jahresabschluss wird das Konto "Wareneingang" dann über das Konto "Waren" abgeschlossen.

Der Leistungsempfänger, der die Umsatzsteuer schuldet, muss selbst die Umsatzsteuer berechnen und auf das Konto "Umsatzsteuer nach § 13b UStG 19 %" 1787 (SKR 03) bzw. 3837 (SKR 04) buchen.

Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim


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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim


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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim


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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim


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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim


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Hallo zusammen,wo weisen Sie die Kosten für Leiharbeitnehmer in der GuV aus? Bei uns erscheinen diese, wie Fremdarbeiten, im Materialaufwand. Ich würde sie eher dem sonstigen Aufwand - ggf. auch dem Personalaufwand zuordnen. Was meinen Sie dazu?Über ein reges Feedback würde ich mich freuen.Vielen Dank und Grüße

Gabi

Hallo,ich würde Leiharbeiter unter Personal ausweisen.Da es für mich eindeutig Personalkosten sind. Die gebühren für die Leiharbeitsfirma würde ich natürlich wo anders ausweisen.

Gruß Reaper

Meine Meinung:
Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.

Hallo,

hier möchte ich meinem Vorredner beipflichten. Sofern es sich um den Produktionsbereich handelt, würde ich den Aufwand für Leiharbeiter im Materialaufwand in der Position "bezogene Leistungen" erfassen. Leiharbeitnehmer im Verwaltungsbereich gehören aus meiner Sicht in den sonstigen betrieblichen Aufwand. Mit dem Materialaufwand haben diese nichts am Hut und ein Ausweis im Personalaufwand wäre aus meiner Betrachtung auch falsch. Im Personalaufwand dürfen nach HGB nur die Kosten für eigene Arbeitnehmer zzgl. aller Sozialleistungen erfasst werden. Auf Leiharbeitnehmer trifft diese Definition nicht zu.

Otscho schreibt:Meine Meinung: Im selben Block, wo auch Materialaufwand zu finden ist, da es eine zugekaufte Leistung ist. Zumindest wenn es um den Produktionsbereich geht ist das für mich eigentlich eindeutig, im Verwaltungsbereich kann man sich streiten, ob man es nicht lieber irgendwo in den SBAs zeigt. Personalaufwand würde ich generell ausschließen, da man sich dadurch nur die Personalkennzahlen wie Personalaufwand pro FTE verfälscht.[/QUOTE]Hallo zusammen,werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen. Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.  Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt. Durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern werden - sofern der Ausweis im Materialbereich erfolgt - niedrigere Personalkosten suggeriert. Die Leiharbeitnehmer werden, wie das eigene Personal, nicht für geleistete Arbeit, sondern für die Anwesenheitszeit bezahlt. Insofern würde ich dies nicht als bezogene Leistung wie Fremdleistungen betrachten wollen.Ich stehe dem Ganzen skeptisch gegenüber....Vielen Dank für Ihr bisheriges Feedback.Grüße

Gabi

Zitat
werden die Aufwendungen für Leiharbeitnehmer im Materialaufwand ausgewiesen, sind sie immer komplett in den HK enthalten, obwohl lt. HBG nur angemessene Anteile der MGK berücksichtigt werden dürfen.

Materialaufwand ist nicht damit gleichbedeutend, dass diese Kosten auch einem Kostenträger zugeordnet sein müssen. Sinnvollerweise kommt Leiharbeit auf eine Kostenstelle, somit geht sie auch nicht in die HK mit ein. Die Leiharbeiter können dann wiederum eine Stundenschreibung wie das Stammpersonal vornehmen und dies geht dann in die HK mit ein.

Zitat

Außerdem.... würde, anstelle von Leiharbeitnehmern eigenes Personal eingesetzt, wäre dieses dem Personalaufwand zugeordnet.

Richtig, aber "würde" heißt nicht "ist".
Wo buche ich kosten für leiharbeiter
Leiharbeiter sind nunmal kein eigenes Personal.

Zitat

Somit wird doch der tatsächliche Personalaufwand zu niedrig dargestellt.

Nein, er wird so dargestellt, wie er nunmal ist, der Aufwand des eigenen Personals.Um deine Gedanken mit einem Beispiel etwas auf die Spitze zu treiben:

Eine Firma hat die Möglichkeit, ein Vorprodukt selbst herzustellen, oder es aber einzukaufen und nur noch die letzten Fertigungs-/Veredelungsschritte durchzuführen. Mit deiner Argumantation müsste man wenn man das Vorprodukt einkauft einen gewissen Anteil davon in den Personalaufwand packen, schließlich "hätte" man einen höheren Personalaufwand, wenn man das Vorprodukt selbst fertigen würde.

Hallo,es gibt immer die Bestrebung der Geschäftsleitungen, Personalkosten zu minimieren. Aus Kostenrechnungssicht sollten wir uns dagegenstemmen, weil derartiger Aufwand einzelnen Arbeitnehmern zugeordnet werden kann, die stundenweise Arbeitsleistungen vollbringen. Leiharbeitnehmer stehen unter Personalhoheit und Weisungsbefugnis der eigenen Firma, sind oftmals für etliche Monate Teil der Arbeitskolonnen, in denen auch eigene Mitarbeiter eingesetzt werden, benutzen Arbeitskleidung, Unfallschutz und Sozialeinrichtungen. Die Kosten hierfür als Sachaufwand auszuweisen würde in der Tat die Personalkosten und Personalnebenkosten verfälschen. Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?

Viele Grüße

Zitat
Schwarzelf schreibt:
Wie würdest du verfahren, wenn du 10 Festangestellte und 150 Leiharbeitnehmer beschäftigst und du die Kosten für Duschen, Reinigung, Spinte, Arbeits- und Unfallschutz verteilen musst?


Verteilen auf was? Kostenträger? Das geht ganz einfach dadurch, dass die entsprechenden Kosten in den Stundensätzen enthalten sind, genauso wie bei den regulären Arbeitnehmern auch, das eine hat mit dem anderen ja erstmal garnichts zutun.

Hallo,ich würde es abhängig machen welche Art von Vertrag mit der Firma geschlossen wurde.Bei einem Dienstleistungsvertrag würde ich sie bei Personalaufwand ausweisen, bei einem Werksvertrag unter Material.Gruß

Tim