Show Die Gültigkeitsdauer des deutschen biometrischen Reisepasses beträgt bei Antragstellern unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Bitte beachten Sie: Ein deutscher biometrischer Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss stets neu beantragt werden. Einmal eingereichte Unterlagen werden aus Datenschutzgründen in der Auslandsvertretung nicht aufbewahrt und müssen daher mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden. Anträge für Reisepässe können nur persönlich nach Terminvereinbarung und während der Besucherzeiten in der Botschaft, einem Generalkonsulat oder bei einigen Honorarkonsuln gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass für eine Beantragung bei einem Honorarkonsul/einer Honorarkonsulin u. a. andere Zahlungsweisen und Gebühren greifen als bei Botschaft oder Generalkonsulaten. Eine Antragstellung per Post ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich. Bei Antragstellung werden Ihre Fingerabdrücke erfasst. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fingerabdrücke aus Gründen des Datenschutzes nur kurzfristig bei der Auslandsvertretung zwischengespeichert werden und anschließend gleich wieder gelöscht werden. Der Druck der Reisepässe erfolgt bei der Bundesdruckerei in Berlin. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungsdauer von etwa 4 bis 6 Wochen. Sollte die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung erforderlich sein (siehe untenstehende Informationen), können sich die Bearbeitungszeiten erheblich verlängern. Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen in Original und Kopie benötigt:
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann, sofern die oben genannten Unterlagen unvollständig sind. Sie müssen daher davon ausgehen, dass bei unvollständigen Unterlangen eine erneute Vorsprache mit Termin nötig ist. Auch wenn Sie Ihren letzten Reisepass bei einer Auslandsvertretung in den USA erhalten haben bitten wir Sie, die oben erwähnten Unterlagen nochmals mitzubringen (außer der Abmeldebescheinigung). Bitte bringen Sie also auch vor allem Geburtsurkunden, Namensbescheinigungen und Heiratsurkunden mit. Ihr Antrag kann ohne diese Unterlagen nicht bearbeitet werden! Diese Information bezieht sich auf den Großteil der hier vorkommenden Einzelfälle. Aufgrund der Komplexität des deutschen Pass- und Personalausweisrechts und der Vielfalt an möglichen Sachverhalten sind jedoch in jedem Einzelfall Abweichungen möglich und weitere beizubringende Unterlagen können bei Bedarf verlangt werden. Eine aktuelle Gebührenliste finden Sie hier: Gebühren Falls sich Ihr Name seit der letzten Passbeantragung geändert hat, kann die Abgabe einer namensrechtlichen Erklärung notwendig sein, bevor Ihnen ein Reisepass ausgestellt werden kann. Für diese Namenserklärung benötigen Sie gegebenenfalls einen Termin. Selbst wenn Ihr aktueller Reisepass den geführten Namen enthält, können zusätzliche Nachweise zur Namensführung verlangt werden. Nähere Informationen zum Namensrecht finden Sie hier: Namensrecht. Passanträge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung gestellt werden. Sie wissen nicht, welche unserer neun Vertretungen für Sie zuständig ist? Bitte konsultieren Sie vorab unseren Konsulatsfinder
Kurz vor dem Urlaub kann es nochmal richtig stressig werden; so ist es schnell passiert, dass man in der Hektik bemerkt, dass der Reisepass kurz vor dem Ablauf steht. Wie Du dennoch durch Pass- und Ausweis-Komplikationen Deinen bevorstehenden Urlaub retten kannst, zeigen wir Dir hier. Zunächst einmal solltest Du Dich immer selbstständig nach den Einreisebestimmung der jeweiligen Destination (z.B. bei dem Auswärtigen Amt) informieren. Bei der Buchung in einem Reisebüro oder bei einer Online-Buchung ist der Haken rasch gesetzt, wenn man Dich abschließend fragt, ob Du Dich bereits über die Einreisebestimmungen erkundigt hast. Diese solltest Du Dir wirklich zu Herzen nehmen, da Dir am Abreisetag im schlimmsten Fall die Einreise verwehrt wird und Du auf den Kosten sitzen bleibst. Übrigens: Laut dem aktuellsten Welt-Ranking der Pässe (Dezember 2018) sind die Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Besitz des mächtigsten Reisepasses weltweit. 167 Länder können die Bürger visumfrei bereisen. Deutschland teilt sich mit Singapur den zweiten Platz. Einreise mit dem PersonalausweisWenn Du als EU-Bürger innerhalb des Schengen-Raums verreist, reicht hierfür allein Dein Personalausweis aus. Dies gilt auch für die Einreise in die Türkei: sie ist zwar kein EU-Mitgliedstaat, jedoch gilt hier eine Ausnahmeregelung. Wenn Du also planst, nicht länger als 90 Tage zu bleiben, ist der Personalausweis völlig ausreichend. Wann Du Deinen Reisepass benötigstGrundsätzlich ist bei der Einreise in alle anderen Länder, welche nicht im Schengen-Raum liegen, das Mitführen des Reisepasses verpflichtend. Der Reisepass sollte darüber hinaus noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Dies ist die Vorschrift der meisten Destinationen. Vorläufiger ReisepassWenn Du kurz vor Abreise feststellst, dass Dein Reisepass diese Bedingung nicht erfüllt, empfehlen wir Dir, schnellstens zur Ausweisbehörde zu gehen. Dort bekommst Du nach Zahlung einer Gebühr einen vorläufigen Reisepass sofort ausgehändigt, mit welchem Du dann den Urlaub kannst. Achtung: Dieser Pass ist nur für ein Jahr geltend und kann nur beantragt werden, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses zu langsam wäre und verbindliche Reisedaten vorliegen. Express-ReisepassSolltest Du noch ein paar Tage mehr Zeit haben, kannst Du auch alternativ den Express-Reisepass beantragen. Dieser unterscheidet sich weder von der Gültigkeit noch von den Eigenschaften vom herkömmlichen Reisepass. Der Express-Reisepass liegt nach drei Tagen für Dich zur Abholung bereit und liegt preislich zwischen 69,50 EUR und 114,00 EUR- abhängig von Alter, Seitenanzahl und Gültigkeit. (Stand 02/2019) Übrigens: Der unscheinbare Einreisestempel von Israel könnte zur Zurückverweisung führen, solltest Du damit in einige arabische Staaten (z.B. Libanon oder Kuwait) einreisen wollen. Es empfiehlt sich hier, die israelischen Grenzbeamten darum zu bitte, den Einreisestempel nicht direkt in den Reisepass, sondern auf ein separates Blatt zu setzen. Personalausweis abgelaufen, Reisepass noch gültigIn dieser Reihenfolge besteht kein Grund zur Sorge, denn: überall, wo Du mit einem Personalausweis einreisen kannst, kannst Du auch mit einem Reisepass einreisen. Andersherum wird es problematisch. Bitte beachte auch, dass im Normalfall die Behörden vier bis sechs Wochen benötigen, um Dir Deine notwendigen Nachweise auszustellen. Je nach Behörde kostet dies um die 30,00 EUR. Willst Du Dir unnötig Mehrkosten sparen, denke rechtzeitig daran, Deine Unterlagen zu verlängern oder zu beantragen. Es gibt jedoch einige Länder, die Dich – als deutschen Reisenden – trotz abgelaufenem Reisepass/Personalausweis durchwinken, sofern das Dokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Diese sind momentan:
Extremfall: Reisepass vergessenHorrorvorstellung: Du stehst bereits am Check-In und musst feststellen, dass Du Deinen Reisepass zu Hause vergessen hast. Keine Zeit verlieren! Dieser Reiseausweis kostet Dich zwar nicht viel Geld (8,00 EUR), jedoch sehr viele Nerven. Er ist außerdem nur für die Dauer der jeweiligen Reise gültig (max. einen Monat). Willst Du also länger verreisen, gehe lieber von Anfang an auf Nummer sicher. Auch für die Kleinsten herrscht AusweispflichtJa, auch die Kleinsten stehen in der Ausweispflicht, unabhängig davon, wohin sie reisen. Selbst ein fünf Wochen altes Baby muss bei einer Reise außerhalb Deutschlands einen sogenannten Kinderreisepass vorzeigen können. Ein Kinderreisepass wird für deutsche Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt, ist sechs Jahre geltend und kann maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. In Deutschland kostet die Ausstellung 13,00 EUR. Wichtig: Ein Kinderreisepass wird nicht von allen Ländern akzeptiert. Für die USA zum Beispiel benötigen auch die Kleinsten einen vollwertigen Reisepass. Ein Personalausweis für Kinder gilt ebenso wie der der Erwachsenen im Schengen-Raum und kostet 22,80 EUR. Im Regelfall erhält das Kind einen solchen Personalausweis erst nach dem 16. Lebensjahr. Auf Wunsch der Eltern kann dieses Dokument bereits vorher ausgestellt werden. Übrigens: Diese grau-grünen, labbrigen Ausweise gehören jedoch der Vergangenheit an; äußerlich ist der Kinderreisepass von dem Pass eines Erwachsenen kaum noch zu differenzieren. Mehr spannende Magazin-Beiträge:Jetzt Auszahlung berechnen (30 Sek.) |