Wo bekommt man hilfe bei wohnungssuche

  • Sollten Sie als Kriegsflüchtling aus der Ukraine kommen oder helfen wollen, finden Sie zentrale Informationen über Ankunft, Unterkunft, Möglichkeiten um zu helfen und Antworten auf häufig gestellte Fragen unter berlin.de/ukraine.
    If you are coming from Ukraine as a refugee or want to offer help, please find central information regarding arrival, accommodation, offers of assistance and answers to frequently asked questions at berlin.de/ukraine.
    Українська: Якщо Ви біженець з України або хочете допомогти прибувшим, то основну інформацію про прибуття, проживання, пропозиції допомоги та відповіді на поширені запитання Ви знайдете за адресою: berlin.de/ukraine
    Pусский: Если Вы являетесь военным беженцем из Украины или хотите помочь прибывающим, Вы можете найти основную информацию о прибытии, жилье, о предложениях помощи и ответы на часто задаваемые вопросы здесь: berlin.de/ukraine
  • Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus

Eine Wohnung in Berlin zu finden ist manchmal gar nicht so leicht, da viele Menschen nach Berlin kommen und der Wohnraum sehr begrenzt ist. Der Berliner Senat wird in den nächsten Jahren mehr sozialen Wohnungsbau fördern, damit alle Menschen bezahlbaren Wohnraum finden.

Es gibt verschiedene Wege eine Wohnung in Berlin zu suchen. Neben unterschiedlichen Internetportalen können Sie auch die Wohnungssuche der Stadt Berlin nutzen. Außerdem werden in den Immobilienteilen vieler Zeitungen, besonders in der Samstagsausgabe, freie Wohnungen inseriert. Sie können auch bei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften anfragen.

Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, kontaktieren Sie den Vermieter oder die Vermieterin oder die Hausverwaltung, um sich die Wohnung anzuschauen. Dort haben Sie auch die Chance sich dem Vermieter oder der Vermieterin vorzustellen. Bereiten Sie sich gut auf den Termin vor und bringen Sie alle notwendigen Dokumente mit.

Als Drittstaatlerin oder Drittstaatler werden Sie möglicherweise nach Ihrem Aufenthaltstitel gefragt. Falls Sie einen haben, bringen Sie diesen mit. Ein Aufenthaltstitel ist aber nicht zwingend erforderlich.

Die wichtigsten Serviceadressen wurden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zusammengestellt.

Wichtig ist, dass Sie sich, nach Ihrem Einzug, beim Bürgeramt fristgerecht anmelden. Wo und wie Sie sich anmelden, erfahren Sie unter dem Punkt Meldepflicht.

Wenn Sie als Asylbewerberin oder Asylbewerber bzw. als Geflüchtete oder Geflüchteter eine Wohnung suchen, finden Sie ausführlichere Informationen unter dem Punkt Unterkünfte für Geflüchtete während des Asylverfahrens.

Sie werden von den meisten Vermieterinnen oder Vermietern gebeten, folgende Unterlagen bei der Bewerbung um eine Wohnung vorzulegen:

  • Ausweisunterlagen wie Personalausweis oder Reisepass, bei Drittstaatlerinnen oder Drittstaatlern kann auch nach einem gültigen Aufenthaltstitel gefragt werden
  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder
    • Als Rentnerin oder Rentner: Ihren aktuellen Rentenbescheid
    • Als Auszubildende oder Auszubildender: Ihre letzten Gehaltsabrechnungen, Ihren Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Ihren Bescheid über die Berufsausbildungshilfe, gegebenenfalls Bürgschaft und Gehaltsnachweise der Eltern
    • Als Studentin oder Student: Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über Unterhaltsleistungen, Kindergeldnachweise, Ihren Bafög-Bescheid, gegebenenfalls Bürgschaft und Gehaltsnachweise der Eltern
  • Bestätigung der aktuellen Vermieterin oder des Vermieters, dass Sie ihre bisherige Miete regelmäßig gezahlt haben
  • Schufa-/Selbstauskunft

Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie in eine öffentlich geförderte Wohnung einziehen. Diese Wohnungen sind besonders günstig. Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig und wird nach Ihrem Einzug von der Vermieterin oder dem Vermieter einbehalten. Alle weiteren benötigten Unterlagen, Antragsformular und Erklärungen, die Sie einreichen müssen, finden Sie im Serviceportal der Stadt Berlin.

Für den Wohnberechtigungsschein müssen Sie nachweisen können, dass Sie langfristig in Berlin leben werden. Daher wird in der Regel verlangt, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens ein Jahr vorweisen können.

Ob Sie einen Wohnberechtigungsschein bekommen können, können Sie mit der Wohnberechtigungsschein-Abfrage überprüfen. Der Wohnberechtigungsschein-Antrag muss beim Wohnungsamt in Ihrem Bezirk schriftlich eingereicht werden. Sollten Sie noch nicht in Berlin wohnen, können Sie den Antrag bei jedem Wohnungsamt in Berlin einreichen. Alle zuständigen Ämter finden Sie im Serviceportal der Stadt Berlin.

Der Mietspiegel ist für Sie eine Orientierung, wie hoch die Miete in Ihrer Wohnumgebung in Berlin durchschnittlich ist. Der Mietspiegel berechnet vergleichbaren, nicht preisgebundenen Wohnraum in Berlin. Mit Hilfe des Abfrageservice können Mieterinnen und Mieter nachschauen, ob eine Mieterhöhung durch die Vermieterin oder den Vermieter gerechtfertigt ist.

Werden Sie aufgrund Ihrer Herkunft, Sprache oder Religion bei der Wohnungssuche benachteiligt? Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet die Benachteiligung von Bewerbern aufgrund folgender Merkmale (§ 1 AGG):

  • ethnische Herkunft
  • Geschlecht
  • Religion / Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexuelle Identität

Die Fachstelle „Fair mieten – Fair wohnen. Berliner Fachstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt“ unterstützt Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt Diskriminierung erfahren.

Sie berät, begleitet und unterstützt Menschen, die aufgrund ihrer

  • (zugeschriebenen) Herkunft
  • ihrer Sprache
  • ihrer Religion
  • ihrer Geschlechteridentität
  • ihrer sexuellen Orientierung
  • einer Behinderung
  • ihres Alters
  • ihres sozialen Status …. oder mehrfach diskriminiert werden.

Die Fachstelle wird von der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung über Mittel der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (LADS) gefördert.

Es gibt in Berlin auch viele bezirkliche, ehrenamtliche und kirchliche Initiativen, die nützliche Informationen und Links zum Thema Wohnungssuche speziell für Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten zusammengestellt haben. Hier finden Sie eine Link-Auswahl:

  • Das Projekt InteraXion Willkommensbüro für Migrant_innen und Geflüchtete in Treptow-Köpenick hat einen Leitfaden zur Wohnungssuche in 5 Sprachen (Deutsch, Arabisch, Persisch, Französisch, Russisch) erstellt.
  • Der Verein Place4Refugees e.V. hat mehrsprachiges Informationsmaterial zur Wohnungssuche, das in einem Workshop entstanden ist, zusammengestellt.
  • Das Bündnis AG Wohnungssuche Neukölln hat einen eigenen Leitfaden zur Wohnungssuche für geflüchtete Menschen in Berlin in vier Sprachen (Deutsch, Arabisch, Persisch, Englisch) erstellt und bietet eine umfassende Linksammlung zum Thema Wohnungssuche auf seiner Homepage.
  • Der Flüchtlingsrat Berlin hat auf seiner Homepage Informationen rund um die Wohnungssuche speziell für Geflüchtete zusammengestellt.
  • Unterkünfte für Geflüchtete

Sie können Hilfe bekommen,

  • wenn Ihnen der Verlust Ihrer Wohnung droht oder
  • wenn Sie keine Wohnung oder andere Wohnmöglichkeit mehr haben.

So können wir Ihnen helfen:
  • Vermittlung einer Wohnmöglichkeit,
  • Beratung und Hilfe bei der Neuanmietung von angemessenem Wohnraum (beispielsweise darlehensweise Gewährung der Mietkaution),
  • Unterstützung und Beratung bei Schulden (insbesondere Miet- und Energieschulden).

Voraussetzungen

  • Wohnungslosigkeit oder drohender Verlust der Wohnung

    Sie haben keine Wohnung oder Sie werden Ihre Wohnung demnächst verlieren, falls Sie keine Hilfe bekommen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Sozialhilfe
  • Ausweis-Dokument

    zum Beispiel Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel

  • Nachweis über den letzten Wohnsitz

    zum Beispiel Personalausweis oder Melde-Bescheinigung

  • Nachweis über vorhandenes Einkommen

    zum Beispiel

    • Lohn-Abrechnungen
    • Bescheide zum Beispiel vom Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt, Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, Krankenkasse, Rententräger

  • Nachweise über vorhandenes Vermögen

    zum Beispiel:

    • Konto-Auszüge
    • Wertgegenstände (Auto, Schmuck und Ähnliches)
    • Bausparverträge
    • Lebensversicherungen, private Rentenversicherungen

  • Nachweise über vorhandene Schulden

    zum Beispiel:

    • Konto-Auszüge
    • Mahnungen
    • Ratenzahlungs-Vereinbarungen

  • Mietvertrag und vorhandene Unterlagen zur Wohnung

    zum Beispiel:

    • Schreiben über die Änderung der Miete
    • Mietkonto-Auszug
    • Mahnungen
    • Kündigungsschreiben
    • Mitteilung über die Räumungsklage
    • Mitteilung über die Zwangsräumung
    • Mahnungen des Energie-Versorgers
    • Mitteilung des Energie-Versorgers, dass der Strom abgestellt wird

  • Manchmal können weitere Unterlagen erforderlich sein. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der zuständigen Behörde.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen