Wo bekomme ich einen neuen führerschein her

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Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 - 19. Januar 2033

1953 bis 1958 - 19. Januar 2022

1959 bis 1964 - 19. Januar 2023

1965 bis 1970 - 19. Januar 2024

1971 oder später - 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001 - 19. Januar 2026

2002 bis 2004 - 19. Januar 2027

2005 bis 2007 - 19. Januar 2028

2008 - 19. Januar 2029

2009 - 19. Januar 2030

2010 - 19. Januar 2031

2011 - 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 - 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme) Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)
  • Führerschein

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)

Von bussgeldkatalog.org, 6. Januar 2022

Führerschein weg? Was Sie jetzt tun können

Wo bekomme ich einen neuen führerschein her
Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?

Der Verlust vom Führerschein ist ärgerlich. Doch aufgrund der neuen und kleinen Scheckkartengröße ist dies natürlich möglich. Je nachdem wie Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, müssen Sie beispielsweise anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Führerschein einfach ausversehen verloren haben. Es kommt also darauf an, ob der Führerschein geklaut oder nur verloren wurde.

Die Begrifflichkeiten sind jedoch die gleichen. Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein, oder auch Übergangsführerschein genannt, ausgestellt. Dieser besitzt eine bestimmte Gültigkeit, die abläuft, wenn der neue Führerschein, oder auch Ersatzführerschein genannt, ankommt. Auf dem Übergangsführerschein sind u.a. der Name, Adresse und die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Auf dem vorläufigen Führerschein ist kein Bild vorhanden. Er ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig. Der Übergangsführerschein kann direkt nach der Beantragung eines neuen Führerscheins von der Behörde mitgenommen werden.

Was soll ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Sie können bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen. Die Fahrerlaubnis muss nicht neu erworben werden, da diese auch bei Verlust des Führerscheins bestehen bleibt.

Darf ich trotzdem fahren, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Ohne Führerschein als Nachweis über die Fahrerlaubnis dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein beantragen, um die Zeit bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins zu überbrücken.

Was benötige ich für die Beantragung, wenn mein Führerschein verloren gegangen ist?

Sie benötigen für die erneute Beantragung des Führerscheins Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild und eine eidesstattliche Erklärung. Für die erneute Ausstellung werden außerdem Kosten erhoben.

Führerschein verloren: Wo beantragen Sie einen neuen?

Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der nur so lange gültig ist, bis der Ersatzführerschein eingetroffen ist.

Um einen vorläufigen bzw. Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, müssen Sie zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Sie benötigen nämlich einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung. Außerdem ist der Personalausweis mitzubringen. Für den Ersatzführerschein ist es entscheidend, welche Klassen Sie besitzen bzw. welche Einschränkungen es gibt. Dies kann nur die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen, die im Zuständigkeitsbereich Ihres Hauptwohnsitzes liegt.

Wird der Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument ausgestellt, muss der Betroffene ein Bußgeld im Wert von 10 Euro zahlen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Ersatzführerschein?

Zusätzlich zum Nachweis über den Umfang der Fahrberechtigung benötigen Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein verloren wurde. Damit wird der Behörde versichert, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben, indem Sie mehrere Fahrausweise drucken lassen.

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Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Wurde der Führerschein gestohlen, benötigen Sie diese Versicherung zwar nicht, dafür aber eine Diebstahlanzeige der Polizei. Diese ersetzt die Versicherung, da sie der Behörde zeigt, dass der Führerschein wirklich geklaut wurde – in wenigen Städten in Deutschland kann dennoch eine eidesstattliche Versicherung benötigt werden.

Um einen Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. In der Regel kann der Ersatzführerschein sofort mitgenommen werden. Der vorläufige Fahrausweis ist begrenzt gültig. Aus diesem Grund sollten Sie direkt bei Beantragung der vorläufigen Fahrberechtigung einen neuen bestellen. Je nach Behörde kann dies zwischen 2 und 6 Wochen dauern, bis der neue Fahrausweis hergestellt wurde.

So muss die eidesstattliche Versicherung aussehen

Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben werden. Sie kann selbst verfasst werden.

So könnte Ihre eidesstattliche Versicherung aussehen. Dies ist jedoch nur ein Muster.

– Eidesstattliche Versicherung –

Hiermit versichere ich, ______________________________________________ (Name, Vorname), wohnhaft in ______________________________________________ (Straße Hausnummer, PLZ Ort), dass ich meinen Führerschein verloren habe und er sich rechtmäßig in meinem Besitz befand. Er wurde nicht verpfändet oder ist bei Dritten zur Sicherung hinterlegt worden.Mir ist bekannt, dass ich für alle Folgen, welche aus falschen Angaben resultieren, hafte.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)

Express-Führerschein: Was Sie dabei beachten müssen

Wer den neuen Führerschein nach dem Verlust jedoch schneller benötigt, kann auf eine Express-Lieferung zurückgreifen. Der neue Fahrausweis ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt. Danach kann er in der zuständigen Behörde abgeholt werden. Der neue Fahrausweis kann auch per Express zugestellt werden, was wiederum mehr Kosten verursacht.

Wenn der Führerschein wieder aufgefunden wurde

Wird der Führerschein verloren und wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, damit diese den alten Fahrausweis vernichten kann. Wer dies nicht macht, muss mit meinem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Der Hintergrund hierfür ist der Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Ein alter Führerschein ist verloren gegangen. Wie wird er umgetauscht?

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Führerschein verloren? Die Kosten variieren von Region zu Region.

Nach der Führerscheinreform im Januar 2013 werden nur noch sogenannte Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Wer noch einen “alten” Führerschein vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Sollte ein grauer oder rosafarbener Führerschein verloren gehen, bekommen Sie einen neuen EU-Führerschein ausgestellt. Dies passiert automatisch. Die Führerscheinklassen werden dann so eingewechselt, dass Sie mit den Fahrzeugen fahren können, wie Sie es gewohnt sind.

Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen, je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr. Wie diese aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

  • Gültigkeit des Führerscheins

Mofa-Führerschein verloren: Was tun?

Wird der Mofa-Führerschein verloren, muss dieser nicht bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden. Institutionen wie der TÜV können einen neuen Mofa-Führerschein nach dem Verlust des alten ausstellen, da sie über ein Verzeichnis mit allen bestandenen Mofa-Prüfungen verfügen. Die Bearbeitungsgebühr für den neuen Fahrausweis beträgt zwischen 5 und 20 Euro.

Führerschein verloren: Was sind die Kosten?

Der Ersatzführerschein kostet je nach Region etwa 35 bis 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ein Express-Fahrausweis schlägt mit 15 bis 35 Euro zu Buche.

Was ist die “Befreiung der Führerscheinmitführpflicht”?

Die Bescheinigung über die “Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht” kann oftmals bei diversen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden. Diese kostet etwa 10 bis 18 Euro. Damit benötigen Sie keinen vorläufigen Fahrausweis.

Was passiert, wenn Sie ohne Führerschein fahren?

Bei einem Führerscheinverlust muss der Betroffene sofort einen vorläufigen Fahrausweis beantragen. Kommt er in eine Polizeikontrolle und hat keinen gültigen Fahrausweis dabei, muss er ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Kann der Mofa-Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung nicht vorgezeigt werden, kostet dies auch ein Verwarngeld von 10 Euro.

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