Eine standesamtliche Hochzeit ist für Dich und Deinen Partner der romantische Höhepunkt eures gemeinsamen Lebens, doch für das Amt ist sie letztendlich nur ein bürokratischer Akt. Und wo es Bürokratie gibt, gibt es auch den entsprechenden Papierkrieg. Zu den Unterlagen, die ihr für die standesamtliche Eheschließung vorlegen müsst, gehört die sogenannte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, also quasi eine Kopie Deiner Geburtsurkunde. Einzige Ausnahme: Du heiratest dort, wo Du geboren wurdest. In diesem Fall kann der Standesbeamte direkt auf das Geburtsregister der Stadt zurückgreifen. Show Was enthält die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?
Führt Deine Heimatstadt bereits ein elektronisches Register, bekommst Du einen Ausdruck mit Beglaubigung (Stempel und Unterschrift). Ansonsten bekommst Du eine Kopie oder eine wortgenaue Abschrift der Urkunde aus dem Geburtenbuch der Stadt. Wie beantrage ich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?Wende Dich an die Stadtverwaltung Deines Geburtsortes. Wenn Du Glück hast, kannst Du den Antrag bereits vorab online einreichen. Ansonsten musst Du ihn vor Ort stellen. Auf dem Amt musst Du Dich mit Deinem Personalausweis oder Reisepass legitimieren und 10,00 Euro Gebühr zahlen. Weitere Exemplare kosten 5,00 Euro. Du kannst auch einen Vertreter (z. B. Deine Eltern, wenn sie noch im Heimatort leben) mit der Abholung beauftragen. Dazu müssen sie neben dem eigenen Ausweis Deinen Ausweis oder eine beglaubigte Kopie und eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Geburt im Ausland ist keine Entschuldigung, um der deutschen Bürokratie zu entgehen, im Gegenteil: Liegt Dein Geburtsort im Ausland, musst Du nicht nur eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Deiner Heimatstadt organisieren, sondern diese auch noch von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen. Achtung: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist keine Geburtsurkunde und auch keine Kopie derselben. Mit der Abschrift belegst Du, dass Deine Existenz in Deinem Heimatort bekannt und registriert ist! Sie ersetzt die zum 1. 1. 2009 abgeschaffte Abstammungsurkunde.
Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).
14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt). Eine Abstammungsurkunde (jetzt: beglaubigter Registerausdruck) gibt immer die biologische Abstammung des Kindes an, also die biologischen Eltern. Urkunden/Auskünfte kann man nur für sich selbst sowie den Ehegatten, den Lebenspartner, die Eltern und die Kinder ohne Vollmacht bekommen. Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit. Andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 62 Abs. 1 PStG). § 61 PStG Abs. 1, S. 3 - Mindestalter für Antragstellung Jetzt online erledigen...
Ermittlung der zuständigen Einrichtung
Suchbegriffe: Abstammungsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtsregister, Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Geburtsurkunde, Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, Geburtsurkunde, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Staatsangehörigkeit, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister, Staatsbürgerschaft, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister, Staatszugehörigkeit, Beglaubigter Auszug aus dem Geburtenregister Stand der Information: 10.03.2022
Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.Hinweis
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