Wo bekomme ich eine beglaubigte abschrift der geburtsurkunde

Eine standesamtliche Hochzeit ist für Dich und Deinen Partner der romantische Höhepunkt eures gemeinsamen Lebens, doch für das Amt ist sie letztendlich nur ein bürokratischer Akt. Und wo es Bürokratie gibt, gibt es auch den entsprechenden Papierkrieg. Zu den Unterlagen, die ihr für die standesamtliche Eheschließung vorlegen müsst, gehört die sogenannte beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister, also quasi eine Kopie Deiner Geburtsurkunde. Einzige Ausnahme: Du heiratest dort, wo Du geboren wurdest. In diesem Fall kann der Standesbeamte direkt auf das Geburtsregister der Stadt zurückgreifen.

Was enthält die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?

  • die Namen Deiner Eltern
  • den Ort der Geburt
  • das Datum und die genaue Zeit der Geburt
  • spätere Änderungen durch Adoption oder Namensänderung

Führt Deine Heimatstadt bereits ein elektronisches Register, bekommst Du einen Ausdruck mit Beglaubigung (Stempel und Unterschrift). Ansonsten bekommst Du eine Kopie oder eine wortgenaue Abschrift der Urkunde aus dem Geburtenbuch der Stadt.

Wie beantrage ich die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister?

Wende Dich an die Stadtverwaltung Deines Geburtsortes. Wenn Du Glück hast, kannst Du den Antrag bereits vorab online einreichen. Ansonsten musst Du ihn vor Ort stellen. Auf dem Amt musst Du Dich mit Deinem Personalausweis oder Reisepass legitimieren und 10,00 Euro Gebühr zahlen. Weitere Exemplare kosten 5,00 Euro. Du kannst auch einen Vertreter (z. B. Deine Eltern, wenn sie noch im Heimatort leben) mit der Abholung beauftragen. Dazu müssen sie neben dem eigenen Ausweis Deinen Ausweis oder eine beglaubigte Kopie und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Eine Geburt im Ausland ist keine Entschuldigung, um der deutschen Bürokratie zu entgehen, im Gegenteil: Liegt Dein Geburtsort im Ausland, musst Du nicht nur eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister Deiner Heimatstadt organisieren, sondern diese auch noch von einem staatlich anerkannten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen.

Achtung: Eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister ist keine Geburtsurkunde und auch keine Kopie derselben. Mit der Abschrift belegst Du, dass Deine Existenz in Deinem Heimatort bekannt und registriert ist! Sie ersetzt die zum 1. 1. 2009 abgeschaffte Abstammungsurkunde.

  • Antragsteller muss über 16 Jahre alt sein.

    • Bei persönlicher Vorsprache: Personalausweise oder Reisepässe, wenn vorhanden alte Geburtsurkunde, ggf. Nachweis des rechtlichen Interesses - Datenschutz.
    • Personenstandsurkunde, die das Verwandtschaftsverhältnis klärt/nachweist; sofern der Antragsteller nicht mit dem Urkundeninhaber übereinstimmt.
    Beantragung und Abholung auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Vater/Mutter oder Tochter/Sohn oder Ehegatten/Lebenspartner) erhalten die Urkunde auch ohne Vollmacht.

    Keine telefonischen Bestellungen! Geburtsurkunden können schriftlich (Briefpost, E-Mail, Fax) oder persönlich beantragt werden.

    Sollte Ihnen der Ort des standesamtlich eingetragenen Ereignisses nicht mehr bekannt sein, so wenden Sie sich bitte schriftlich an das Generalregister der hamburgischen Standesämter. Dort kann festgestellt werden, welches Standesamt den Personenstandsfall beurkundet hat.

    Für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Sterbefall), die ab 2009 in einem Hamburger Standesamt beurkundet wurden, können weitere Urkunden in allen Hamburger Standesämtern ausgestellt werden. Diese Urkunden, die von einem anderen als dem beurkundenden Standesamt ausgestellt werden, sind mit dem Zusatz versehen - Urkunde gemäß § 67 Absatz 3 des Personenstandsgesetzes -.

    Wichtiger Hinweis!: Mit diesem Zusatz werden Urkunden im Ausland nicht anerkannt, z.B. Geburtsurkunden für die Einreise in die USA. Sie müssen vom originär zuständigen Standesamt ausgestellt werden.

Für Geburtsurkunden von Geburten, die länger als 110 Jahre her sind, wenden Sie sich bitte an das Staatsarchiv Hamburg (s. Link).

  • 14,50 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 6 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

  • Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Geburtsstandesamt).

    Eine Abstammungsurkunde (jetzt: beglaubigter Registerausdruck) gibt immer die biologische Abstammung des Kindes an, also die biologischen Eltern.

    Urkunden/Auskünfte kann man nur für sich selbst sowie den Ehegatten, den Lebenspartner, die Eltern und die Kinder ohne Vollmacht bekommen. Behörden bekommen Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit.

    Andere Personen bekommen Urkunden/Auskünfte nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt  (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird (§ 62 Abs. 1 PStG).

    § 61 PStG Abs. 1, S. 3 - Mindestalter für Antragstellung

  • Jetzt online erledigen...

    • Onlinedienst: Urkundenanforderung

    Ermittlung der zuständigen Einrichtung

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    Stand der Information: 10.03.2022

    Mit einer Geburtsurkunde können Sie die Geburt eines Menschen nachweisen. Sie können sich auf der Grundlage des im zuständigen Standesamt geführten Geburtenregisters eine Geburtsurkunde ausstellen lassen. Die Geburtsurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich geboren wurde und das die Geburt einst beurkundet hat. Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:

    • Geburtsname, Vorname(n) und (optional) das Geschlecht der geborenen Person
    • Tag und Ort der Geburt
    • Vor- und Familiennamen der Eltern (optional)
    • Religionszugehörigkeit (optional)

    Mehrsprachige / Internationale Geburtsurkunde Eine Internationale Geburtsurkunde ist eine mehrsprachige Geburtsurkunde, die Sie ebenfalls beantragen können. Sie können diese in vielen Ländern ohne Übersetzung verwenden.

    Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister

    Neben der Geburtsurkunde gibt es die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese brauchen Sie beispielsweise für eine Eheschließung. Sie enthält außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und Angaben zu den Eltern) auch spätere Änderungen, die etwa durch Adoption oder Namensänderung entstehen. Die beglaubigte Registerabschrift ersetzt damit die frühere Abstammungsurkunde.

    Hinweis


    • Neugeborene benötigen eine Erstbeurkundung; dies geschieht, nachdem die Geburt des Kindes gemeldet wurde (mehr unter "Weiterführende Informationen").
    • Für Geburten, die länger als 110 Jahre zurückliegen, wenden Sie sich an das Landesarchiv Berlin (unter "Weiterführende Informationen").

    Online-Verfahren der Dienstleistung

    Voraussetzungen

    • Die Geburt wurde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk die Person geboren wurde, bereits beurkundet.
    • Sie sind berechtigt, die Urkunde zu beantragen

      Die Urkunde kann beantragt werden von:

      • der beurkundeten Person selbst
      • einer Person, die in gerader Linie mit der beurkundeten Person verwandt ist (Eltern, Kinder, Großeltern, Enkelkinder)
      • der/dem Ehefrau/Ehemann oder Lebenspartnerin/Lebenspartner
      • Geschwistern, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen
      • Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
      • Personen, die über eine Vollmacht verfügen

    Erforderliche Unterlagen

    • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister beantragen

      Online möglich oder persönlich vor Ort

      • Online-Abwicklung: nur möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können

    • ggf. Suche nach dem zuständigen Standesamt (Beauftragung eines Berlinumlaufs)

      (unter "Formulare")
      Sollte Ihnen lediglich der Geburtsort "Berlin" bekannt sein, so können Sie einen zentralen Berlinumlauf in allen Bezirken in Auftrag geben. Für einen Berlinumlauf sind keine Unterlagen erforderlich.

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Verwandtschaftsnachweis

      wie zum Beispiel: Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    • ggf. Nachweis des berechtigten Interesses

      wie zum Beispiel: Erbschein oder Grundbuchauszug

    • ggf. Vollmacht

      wenn die Urkunden für eine andere Person beantragt wird

    Formulare

    • 12,00 Euro: Geburtsurkunde deutsch
    • 12,00 Euro: Geburtsurkunde mehrsprachig / international
    • 12,00 Euro: beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
    • 6,00 Euro: jede weitere Urkunde derselben Art, bei gleichzeitiger Ausstellung
    • 20,00 bis 80,00 Euro: Berlinumlauf, abhängig vom Suchaufwand

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Informationen