Wo beantrage ich ein führungszeugnis berlin

Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.

Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Führungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

Häufige Fragen zum Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz

EinwohnermeldeamtBürgermeisterstraße 25

16321 Bernau bei Berlin

Führungszeugnis online beantragen:
Ein Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses kann hier gestellt werden.

Seit dem 1. September 2014 besteht zudem die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen:
www.fuehrungszeugnis.bund.de.

Wo beantrage ich ein führungszeugnis berlin
Flyer: Das neue Führungszeugnis
flyer-fuehrungszeugnis-2019.pdf (0,64 MB)


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Wo beantrage ich ein führungszeugnis berlin

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Sie brauchen Ihr Führungszeugnis (früher: Polizeiliches Führungszeugnis) oder Ihr erweitertes Führungszeugnis z.B. für Ihren Arbeitgeber? Dann sind Sie bei uns richtig! Wir freuen uns, Ihnen mittels unseres Online-Wegweisers sämtliche Informationen zur Beantragung Ihres Führungszeugnisses in der Bundesrepublik Deutschland in Berlin zur Verfügung stellen zu dürfen. Folgen Sie einfach unserer Anleitung!

Ein Führungszeugnis kann nur vom Bundesamt für Justiz (Bfj), das in Bonn ansässig ist, ausgestellt werden. Für denjenigen, der sich den weiten Weg nach Bonn ersparen möchte, gibt es zusätzlich weitere Möglichkeiten zur Beantragung eines Führungszeugnisses: Da mittlerweile fast sämtliche Bürgerämter (Einwohnermeldeämter), so auch das Bürgeramt Berlin, mit dem Bfj vernetzt sind, kann man sein Führungszeugnis auch direkt persönlich auf dem für den jeweiligen Wohnbezirk zuständigen Bürgeramt in Berlin beantragen. Dort weist sich der Antragsteller aus, füllt seinen Antrag auf ein Führungszeugnis aus und lässt den Antrag dort amtlich beglaubigen. Danach sendet der Sachbearbeiter den Antrag zum Bfj nach Bonn, wo das Führungszeugnis ausgestellt und per Post entweder zur Behörde oder nach Hause zum Antragsteller versendet wird.

Eine weitere Variante, sein Führungszeugnis zu beantragen, ist die Online-Beantragung direkt auf der Internetseite des Bfj, sofern der Antragsteller über eine enstprechende technische Ausstattung verfügt.

Mit unserem Online-Wegweiser erhalten Sie sämtliche Informationen, wie Sie schnell und kinderleicht Ihr Führungszeugnis beim Bundesamt für Justiz ohne Gang zum Bürgeramt in Berlin beantragen können und welche Voraussetzungen hierfür nötig sind, wie z.B ein Kartenlesegrät zum Auslesen des Personalausweises im EC-Format mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion. Es handelt sich nicht um ein Führungszeugnis, sondern um einen E-Book Wegweiser, wie Sie vorgehen können, um Ihr Führungszeugnis online zu beantragen. Unsere Gebühr für den Online-Wegweiser: 13,00 Euro.

Einfach und sicher...

Das Führungszeugnis, das früher auch "polizeiliches Führungszeugnis" oder "Unbescholtenheitszeugnis" genannt wurde, ist eine behördliche Bescheinigung über die bisherigen Vorstrafen einer Person. Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin? Hier erhalten Sie alle Informationen zur Antragstellung bei den Berliner Berhörden.

Wer kann ein Führungszeugnis beantragen?

Jede Person ab 14 Jahren sowie gesetzliche Vertretungspersonen können ein Führungszeugnis beantragen. Das Zeugnis wird über den betreffen­den Inhalt des Registers (Führungszeugnis) ausgestellt und kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.

Wie beantragt man ein Führungszeugnis in Berlin?

Das Führungszeugnis muss durch die betroffene Person persönlich beantragt werden: Entweder bei der ört­lichen Meldebehörde - in der Hauptstadt sind das die Berliner Bürgerämter - mit Personalausweis oder Reisepass oder online über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz.

Bei Minderjährigen oder anderen Personen, die gesetzlich vertreten werden, kann auch die Vertretungspersonen einen Antrag stellen. Allerdings ist eine Bevollmächtigung zur Antragstellung nicht möglich. Die Vertretungsperson muss bei der Antragstellung ihren Status als gesetzliche Vertretung nachweisen.

Das sind die Voraussetzungen:

  • Wohnsitz: Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet. Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich in Berlin auf.
  • Mindestalter: Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung: Grundsätzlich gilt die persönliche Vorsprache im Bürgeramt.
  • Für ein Europäisches Führungszeugnis: Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union .

Welche sind die Zuständigen Behörden in Berlin?

Die Dienstleistung kann bei allen Berliner Bürgerämtern in Anspruch genommen werden. Hier können Sie einen Termin buchen, um ein Führungszeugnis zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  1. Antrag auf das Führungszeugnis (online, persönlich oder schriftlich möglich).
  2. gegebenfalls Zahlungsbeleg für Gebühren: Wenn der Antrag schriftlich gestellt wurde, sollten die Gebühren vorab auf das Konto des Bezirks überwiesen werden und der Zahlungsbeleg dem Antrag beigefügt werden.
  3. Personalausweis oder Reisepass: Bei schriftlichem Antrag eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

Für ein behördliches Führungszeugnis wird außerdem der Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist, benötigt sowie ein deren Aktenzeichen und Verwendungszweck. Für ein erweitertes Führungszeugnis wird die schriftliche Aufforderung der berechtigten Stelle benötigt, die das erweiterte Führungszeugnis einsehen möchte.

Das Führungszeugnis wird in den Berliner Bürgerämtern beantragt (Symbolbild).
Foto: POP-EYE/Sari_Schildt / POP-EYE

Kann man ein Führungszeugnis schriftlich beantragen?

Ja, neben der persönlichen Antragstellung bei der Meldebehörde kann das Führungszeugnis auch schriftlich beantragt werden. Dazu muss ein formloses Antragsschreiben an das Einwohnermeldeamt geschrieben werden, in dem folgende Personendaten enthalten sind:

  • Geburtstag
  • Geburts­name
  • evtl. abweichender Familienname
  • Vorname/n,
  • Geburtsort,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Anschrift

Außerdem muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Es ist zu empfehlen, sich vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung zu setzen, um sich über die aktuellen Erfordernisse und die anfallenden Gebühren zu informieren.

Kann man ein Führungszeugnis im Internet beantragen?

Ja, das Führungszeugnis kann online beantragt werden. Dazu ist ein elektronischer Personalausweis erforderlich oder ein elektronischer Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein entsprechendes Kartenlesegerät. Der Antrag kann über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz gestellt werden.

Hier geht es zum Online-Portal für das Führungszeugnis.

Wer bekommt das Führungszeugnis ausgehändigt?

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt sein. Ein Privatführungszeugnis übersendet das Bundesamt für Justiz an die antragstellende Person. Ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde wird der betreffenden Be­hör­de durch das Bundesamt für Justiz unmittelbar übersandt.

Kann man das Führungszeugnis auch persönlich abholen?

Ja, die Person, die den Antrag gestellt hat, kann sich das Privatführungszeugnis beim Bundesamt für Justiz aus­hän­di­gen lassen. Dazu benötigt man den bei der Meldebehörde aufge­nommenen und ausge­hän­dig­ten Originalantrag sowie einen Lichtbildausweis.

Achtung: Ein Europäisches Führungszeugnis wird nicht ausgehändigt. Das betrifft Antragsteller, die neben oder anstatt der deutschen, die Staats­angehörigkeit eines oder meh­rerer anderer EU-Mitgliedstaaten besitzen.

Wie lauten die Kontaktdaten für Besucher?

Die Anschrift des Bundesamtes lautet:

Bundesamt für Justiz– Besucherservice –Adenauerallee 99 – 103

53113 Bonn