Wie viel wird man bei einem Unfall hochgestuft?

Wenn Sie für Ihren Pkw einen oder mehrere Schäden bei uns melden, wird Ihr Vertrag nach der jeweiligen Rückstufungstabelle im Folgejahr neu eingestuft. Dies gilt für die Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. In der Teilkasko findet keine Rückstufung statt.

Haben Sie mit uns für Ihren Pkw zum Zeitpunkt des Schadenfalls Rabattschutz vereinbart, ist in der Kfz-Haftpflichtversicherung und in der Vollkasko je ein belastender Schaden pro Kalenderjahr frei. Der rabattgeschützte Schaden führt nicht zu einer Neueinstufung des Vertrags im Folgejahr. Sie bleiben somit in Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse. Mehr zum Rabattschutz finden Sie bei der Autoversicherung.

Alle für Sie relevanten Rückstufungstabellen finden Sie am Ende der Versicherungsbedingungen Ihres Vertrags. Diese können Sie online unter Meine HUK einsehen und herunterladen. Anhand Ihrer aktuellen Schadenfreiheitsklasse können Sie schnell ermitteln in welcher neuen SF-Klasse Sie sich bei einem oder mehreren Schäden im Folgejahr wiederfinden.

Es ist schnell passiert. Beim Einparken zu viel Schwung, beim Abbiegen zu wenig Sicht – und schon kracht es. Wenn keine Personen zu Schaden kommen, geht es bei einem Unfall immerhin nur um Geld. Nicht selten jedoch um recht viel. Selbst kleine Kratzer können schnell Hunderte Euro kosten. Gut, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden beim Unfallgegner übernimmt und eine Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto.

Du verlierst aber jedes Mal, wenn Deine Autoversicherung einen Schaden für Dich reguliert, einen Teil Deines Schadenfreiheitsrabatts. Deine Versicherung stuft Dich nämlich in eine schlechtere Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse), wenn Du sie einschaltest. Und dieser Verlust wirkt sich ab sofort und in Zukunft auf Deinen Versicherungsbeitrag aus.

Eine Ausnahme ist die Teil­kas­ko­ver­si­che­rung. Denn ihr System kennt keine SF-Klassen.

Also doch lieber den Schaden selbst bezahlen? Wir haben für Dich ausgerechnet, wann es sich für Dich rechnet, Schäden selbst zu bezahlen und wann eher nicht.

Wie viel Schadenfreiheitsrabatt Du genau verlierst, kannst Du in Deinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nachlesen. Die Versicherer veröffentlichen dort entsprechende Tabellen.

Ein Beispiel zum Online-Versicherer Huk24: Die Tochter der Huk-Coburg stuft nach nur einem Schaden in der Haft­pflicht­ver­si­che­rung im Tarif Classic einen Fahrer aus ihrer höchsten SF-Klasse 50 auf 25 herab. Wer ehemals in der SF-Klasse 35 war, landet nach einem Haftpflichtschaden in der SF-Klasse 18.

Durch eine solche Herabstufung kann Dein Beitrag im folgenden Jahr deutlich steigen. Bis Du Dein bisheriges Rabatt-Niveau wieder erreicht hast, musst Du erstmal wieder jahrelang unfallfrei unterwegs sein. Zeit, in der Du aber bereits schon wieder eine höhere SF-Klasse hättest erreichen können.

Finanztip-Daumenregeln zum Selbstbezahlen eines Schadens

Ob es sich in Deinem individuellen Fall lohnt, einen Schaden selbst zu bezahlen, muss Dein Versicherer auf Nachfrage ausrechnen. Diese Nachfrage solltest Du stets stellen – doch mit etwas Vorsicht genießen. Es ist nur eine Einschätzung der Versicherung, die auf Daten basiert, die mit Deiner Realität nicht immer übereinstimmen müssen. Etwa wie lange Du überhaupt noch Autofahren wirst. Oder ob sich Dein Fahrverhalten bald ändern wird. Zudem schlagen einige Versicherungen die Selbstbezahlung nur bis zu einer pauschalen Höhe vor, etwa von 1.000 Euro oder 1.500 Euro.

Statt Dich auf pauschale Beträge zu verlassen, stütz Deine Entscheidung, ob Du einen Schaden selbst bezahlst, besser auf die Höhe Deines Jahresbeitrags und Deine SF-Klasse. Wir haben in einer Untersuchung dazu Rückstufungskosten ermittelt und daraus Daumenregeln für Dich entwickelt. Sie lauten:

In der Haftpflicht - In einer relativ niedrigen SF-Klasse solltest Du Schäden in der Regel von der Versicherung regulieren lassen. Wir haben anhand von Stufungstabellen dafür die Klassen bis SF-Klasse 6 ausgemacht. Grund: Durch eine Rückstufung gehen nicht so viele Klassen und damit Rabatt verloren.

Hast Du bereits eine hohe SF-Klasse eingefahren, rechnet es sich wahrscheinlich ebenfalls für Dich, Schäden von der Versicherung zahlen zu lassen. Vor allem, wenn Du bereits fortgeschrittenen Alters bist oder sich Dein Fahrverhalten geändert hat beziehungsweise absehbar ändern wird. Das kann der Fall sein, wenn Kinder aus dem Haus sind oder wenn die täglichen Fahrten zum Job nicht mehr anfallen.

Bei mittleren SF-Klassen hingegen zahlte es sich für die Testfahrer in unserer Untersuchung aus, einen Schaden selbst zu bezahlen, wenn die Schadenhöhe maximal das Drei- bis Vierfache des jährlichen Beitrags betrug. Den mittleren Bereich machten wir von SF-Klasse 7 bis etwa SF-Klasse 40 aus.

In der Vollkasko - In einer relativ niedrigen SF-Klasse kannst Du auch in der Vollkasko einen Schaden von der Versicherung regulieren lassen. Bis einschließlich SF-Klasse 6 sind Deine Rückstufungskosten im Fall einer Schadenregulierung durch die Versicherung relativ niedrig.

Fährst Du ein älteres Auto, solltest Du ohnehin über einen Wechsel in die Teilkasko nachdenken. Dadurch verringert sich Dein Zeithorizont in der Vollkasko – und es lohnt ebenfalls eher, die Versicherung regulieren zu lassen. Wir bei Finanztip empfehlen in der Regel einen Wechsel in die Teilkasko ab spätestens fünf Jahren.

Bei mittleren SF-Klassen hingegen zahlt es sich aus, einen Schaden selbst zu bezahlen, wenn die Schadenhöhe maximal den jährlichen Beitrag beträgt (SF-Klasse 7 bis etwa SF-Klasse 40). Hintergrund für diese niedrige Grenze ist der von uns empfohlene Wechsel in die Teilkasko. Zu den reinen Rückstufungskosten musst Du noch Deine Selbstbeteiligung hinzurechnen.

Ein Rückkauf ist in der Vollkasko nicht immer möglich.

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Um zu vermeiden, dass die Versicherung Deine Scha­den­frei­heits­klas­se herabstuft und damit Dein Versicherungsbeitrag teurer wird, kannst Du folgendes unternehmen:

Zahle den Schaden gleich selbst

Halte einen Betrag von etwa 3.000 Euro auf einem Tagesgeldkonto vor. Dieses Geld dürfte reichen, um nach einem Unfall Schäden bezahlen zu können. Für den Schaden beim Unfallgegner solltest Du gedanklich 1.500 Euro einplanen, für Schäden an Deinem Auto 1.300 Euro. Hast Du ein teureres Auto, plane für Deinen Kaskoschaden etwas mehr ein, bei einem günstigen Auto ein bisschen weniger. Dieses Geldpolster solltest Du zusätzlich zu Deinen normalen Rücklagen anlegen.

Kaufe Deinen Schadenfreiheitsrabatt zurück

In der Kfz-Haftpflichtversicherung solltest Du zunächst den Versicherer in Vorleistung gehen und ihn regulieren lassen. Zum einen, weil eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung immer auch dafür da ist, Dich vor ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Zum anderen, weil Du erst nach der Reparatur genau weißt, wie hoch der Schaden wirklich ausfällt.

Du hast je nach Ver­si­che­rungs­be­din­gungen sechs bis zwölf Monate nach der Regulierung durch den Versicherer Zeit, den Schaden von Deiner Versicherung „zurückzukaufen“, also selbst zu bezahlen. Das bedeutet: Du zahlst den erhaltenen Schadensausgleich an den Anbieter zurück, und er stuft Dich wieder in Deine vorherige Scha­den­frei­heits­klas­se ein.

Damit musst Du nicht nach jedem Schaden sofort entscheiden, ob Du ihn selbst zahlen willst. Es wäre sehr ärgerlich, wenn Du das Geld an die Versicherung gezahlt hast und in der folgenden Zeit noch zwei Unfälle baust. Dann waren Deine Bemühungen um Deine SF-Klasse nämlich umsonst.

Die Option Rabattschutz im Vertrag

Viele Versicherer bieten zusätzlich zur normalen Kfz-Versicherung die Option Rabattschutz an. Damit hast Du – je nach Versicherer – mindestens einen Schaden im Jahr „frei“. Was sich erstmal gut anhört, rechnet sich aber häufig nicht. Vielmehr bindest Du Dich als Versicherter damit an Deinen Anbieter, weil nicht alle Versicherungen Deine „gerettete“ Scha­den­frei­heits­klas­se bei einem Wechsel übernehmen. Hattest Du mal einen Schaden, wirst Du bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung so eingestuft, als hättest Du keinen Rabattschutz gehabt. Mehr dazu kannst Du in unserem Ratgeber zu Rabattschutz lesen.

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.
  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber 

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