Wie lange darf ein Kind mit 10 Jahren alleine zu Hause bleiben?

Kinder haben nach der "UN-Konvention über die Rechte des Kindes" das Recht auf elterliche Fürsorge. Eine klare gesetzliche Regelung, ab welchem Alter Eltern ihr Kind unbeaufsichtigt zuhause lassen dürfen, gibt es aber nicht. In Para­graph 1626 des Bürgerlichen Gesetz­buchs heißt es, dass "Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähig­keit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbst­ständigem verantwortungs­bewusstem Handeln" berücksichtigen sollten. Soll heißen: Kinder und Jugendliche sollen behütet aufwachsen, sie müssen aber auch die Möglichkeit bekommen, sich selbstständig zu entwickeln. Eltern sollten es daher vom Entwicklungsstand abhängig machen, wann sie ihr Kind allein zuhause lassen. Sie können am besten beurteilen, wann ihr Kind einer solchen Situation gewachsen ist.

Die allgemeine Empfehlung von Erziehungsexperten lautet wie folgt:

  • Kinder bis zum 3. Lebensjahr sollten immer beaufsichtigt und nicht alleine gelassen werden.
  • Ab dem 4. Lebensjahr können Eltern probieren, ihren Nachwuchs für 15 bis 30 Minuten alleine zu lassen. Ganz wichtig: Die Umgebung, wie beispielsweise die eigene Wohnung oder ein Außengelände wie der Garten, müssen vollkommen sicher sein. Und Mama oder Papa sollten in der Nähe bleiben, sodass sie im Zweifelsfall schnell zur Stelle sind.
  • Ab dem Schulalter (6./7. Lebensjahr) sind ein bis zwei Stunden Alleinsein durchaus umzusetzen.
  • Jugendliche ab 14 Jahren sind in der Entwicklung für gewöhnlich so weit, dass man sie auch mehrere Stunden alleine lassen kann – natürlich immer mit vorheriger Absprache.

Die Altersangaben dienen nur als grobe Richtwerte. Eltern sollten immer die individuelle Reife und Persönlichkeit des eigenen Kindes im Blick haben.

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Damit das Alleinsein klappt, müssen ein paar Regeln gelten. Grundsätzlich sollte man sein Kind nur unbeaufsichtigt lassen, wenn es das auch wirklich will. Wenn es nicht ganz allein sein möchte und keine Geschwister da sind, sollte es sich einen Freund oder eine Freundin einladen dürfen. Gemeinsam übt sich die neue Situation nämlich viel leichter.

Vom Entwicklungsstand her sollte das Kind folgende Punkte auf jeden Fall verstehen und umsetzen können. Es weiß ...

  • ... dass Alleinsein heißt, Verantwortung zu übernehmen.
  • ... dass es sich an Regeln zu halten hat, zum Beispiel nicht die Haustür öffnen, den Herd anschalten oder auf den Balkon klettern.
  • ... dass es sich in einer geschützten Umgebung befindet (Fenster und Balkontüren geschlossen) und dass es Gefahren und Risiken erkennen und bestenfalls vermeiden kann (keine Kerzen anzünden, etc.)
  • ... wo es im Notfall Hilfe holen kann (bei vorab informierten Nachbarn oder per Telefon)

Wenn Eltern ein gutes Gefühl haben, ihr Kind unbeaufsichtigt zu lassen, sollten sie diesen Schritt ruhig wagen. Für den Nachwuchs ist es ein großer Meilenstein, der beim Heranwachsen hilft und die Selbstständigkeit fördert. Vorab sollte mit dem Kind aber besprochen werden, wie lange es alleine sein soll/darf und wann die Eltern spätestens zurückkommen. Und selbstverständlich sollten Mama und Papa telefonisch jederzeit erreichbar sein.

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Für Kinder ist die sturmfreie Bude häufig ein aufregendes Experiment, in dem sie ihre eigene Persönlichkeit entwickeln können. Ein kleiner Crashkurs in Sachen Selbstständigkeit. Kinder wollen normalerweise erst einmal testen, wie es ist, über sich selbst bestimmen zu dürfen. Und das geht nur, wenn keiner da ist. Kinder können dann Verhaltensweisen ausprobieren, ohne von Erwachsenen beobachtet oder kontrolliert zu werden. Das ist sehr wichtig, damit sie lernen, ihre Grenzen ihrem Alter entsprechend selbst zu setzen. Allein bewegen sie sich ein Stück in der Erwachsenenwelt und treffen Entscheidungen, die ihnen die Eltern sonst abnehmen. Gelingt das, so stärkt es das Selbstbewusstsein. Die großen Kleinen lernen, auf sich selbst zu vertrauen und neue Situationen allein zu meistern.

Allerdings sollten Eltern auch beachten, dass das Glück des Alleinseins gerade bei kleineren Kindern am Anfang meistens nur kurz währt. Wenn Kinder zu lange und zu viel allein gelassen werden, schlägt das tolle Gefühl der Eigenständigkeit ganz schnell in Einsamkeit, Unsicherheit oder Angst um, warnen Experten. Alleinsein sollte also, wenn möglich, eine reizvolle Ausnahme bleiben.

Autorinnen: Stephanie Albert, Jana Kalla

Die meisten Kinder wollen schon früh selb­ständig sein und ohne Eltern auf den Spiel- oder Fußball­platz gehen. Doch ab welchem Alter geht das? Wann dürfen Kinder allein zur Schule gehen oder ohne Aufsicht zu Hause bleiben, weil ihre Eltern kurz etwas Einkaufen wollen. test.de sprach mit Diplom-Sozialpädagogin Dana Urban von der Bundes­konferenz für Erziehungs­beratung (BKE), dem Fach­verband der Erziehungs- und Familien­beratung.

test.de: Ab welchem Alter dürfen Eltern ihre Kinder unbe­aufsichtigt zu Hause lassen?

Urban: Der Gesetz­geber hat dieses Thema nur vage geregelt. Einen Anhalts­punkt bietet der Para­graph 1626 im Bürgerlichen Gesetz­buch. Er besagt, dass „Eltern bei der Pflege und Erziehung die wachsende Fähig­keit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbst­ständigem verantwortungs­bewusstem Handeln“ berück­sichtigen sollen. Eltern kennen den Entwick­lungs­stand ihres Kindes am besten. Sie sollten abwägen, in welchen Situationen ihr Kind über­fordert ist.

Genaue Absprachen sind wichtig

Können Sie einen groben Rahmen geben, was in welchem Alter möglich ist?

Eltern empfehlen wir:

Bis zum 3. Lebens­jahr sollte ein Kind immer beaufsichtigt werden und niemals allein zu Hause sein.

Ab dem 4. Lebens­jahr kann das Kind schon mal 15 bis 30 Minuten alleine sein. Das gilt aber nur, wenn das Kind in der eigenen Wohnung oder auf einem anderen sicheren Gelände spielt und die Eltern in der Nähe sind.

Ab etwa dem 7. Lebens­jahr sind auch schon mal bis zu zwei Stunden alleine zu Hause möglich.

Dies ist aber nur eine grobe Orientierung. Wichtig ist es immer, die Entwick­lung des Kindes im Auge zu behalten und es zu fragen: „Traust Du dir das selbst zu?“ Wenn ja, sollten die Eltern darauf achten, ob ihr Kind

  • sich an Absprachen hält,
  • Hilfe holt, wenn es welche braucht,
  • Verantwortungs­bewusst­sein zeigt,
  • Risiken oder Gefahren erkennt: Wie würde es beispiels­weise reagieren, wenn jemand an der Haustür klingelt, oder anruft?

Wenn Eltern das Gefühl haben, dass ihr Kind alle diese Voraus­setzungen mitbringt, können sie es alleine lassen. Sie sollten aber mit dem Kind genau absprechen, wie lange es alleine ist, und wann die Eltern spätestens wieder­kommen. An diese Absprache sollten sich die Eltern unbe­dingt halten. Außerdem sollten sie immer telefo­nisch erreich­bar sein. Was gar nicht geht: Kinder während der Abwesenheit im Haus einschließen.

Kinder nicht über­fordern

Dürfen Eltern kleinere Kinder mit älteren Geschwistern alleine zu Hause lassen?

Das ist eine kniff­lige Frage, die sich nicht pauschal beant­worten lässt. Es hängt vom Alters­unterschied ab und davon, wie gut sich die Kinder vertragen. Wenn sich die Geschwister eher wie Katz und Maus verhalten und es schnell zum Streit kommt, sollte man darauf verzichten. Es kann aber auch beruhigend auf das jüngere Kind wirken, wenn es nicht ganz alleine ist. Generell ist wichtig, dass die Eltern ihre Kinder nicht über­fordern und es ganz klar ist, wie lange das ältere Kind die Aufsicht über­nehmen soll.

Schulreife heißt nicht auto­matisch verkehrs­tauglich

Wie sieht es mit dem Weg zur Schule aus. Ab wann können Kinder alleine gehen?

Für die meisten Kinder ist es ein tolles Erfolgs­erlebnis, allein zur Schule zu gehen. Die Eltern sollten aber nicht davon ausgehen, dass ihre Kinder mit der Schulreife auto­matisch verkehrs­tauglich sind. Ob ein Kind allein zur Schule gehen kann, ist eine individuelle Entscheidung. Sie hängt davon ab, wie gefähr­lich der Schulweg ist, ob das Kind öffent­liche Verkehrs­mittel nutzen muss und welchen Entwick­lungs­stand das Kind hat. Kennt es den Schulweg und die Verkehrs­regeln? Hält es sich daran? Bevor das Kind allein zur Schule geht, sollten sich die Eltern in jedem Fall Zeit nehmen und mit ihm gemein­sam schritt­weise den Weg üben.

Viele Kinder möchten allein auf den Spiel- oder Fußball­platz gehen. Wie sieht die recht­liche Situation aus?

Kinder im Vorschul- oder Kinder­garten­alter sollten nicht allein unterwegs sein, sondern sich in Sicht­weite der Eltern bewegen. Es kann sonst eine Verletzung der Aufsichts­pflicht vorliegen. Schul­kinder können sich schon mal allein auf den Weg machen. Hier sollten die Eltern aber wieder individuell den Entwick­lungs­stand des Kindes berück­sichtigen und klare Regeln besprechen.

Tipp: Die Bundes­konferenz für Erziehung bietet Online-Beratungen zu diesen und anderen Erziehungs­fragen an. Eltern, die sich persönlich an ihrem Wohn­ort beraten lassen möchten, können auf der Homepage der BKE nach Beratungs­stellen suchen.

Quelle

Stiftung Warentest

eingestellt am 25. April 2016