Wie viel tage urlaub bei 450 euro job

Wie viel tage urlaub bei 450 euro job

Viele Arbeitnehmer sind mittlerweile auf einen Zweitjob angewiesen. Dabei gehen sie beispielsweise bei einem zweiten Arbeitgeber einem Minijob nach. Fraglich ist, ob sie sodann auch in diesem zweiten Arbeitsverhältnis Urlaub beanspruchen können. Alles was Ihr als Arbeitgeber zum Thema Urlaubsanspruch Minijob wissen müsst, fassen wir im folgenden Artikel zusammen.

Gesetzliche Regelung Urlaubsanspruch Minijob

Von einem Minijob spricht man umgangssprachlich, wenn ein geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Dabei handelt es sich gem. §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV um ein Arbeitsverhältnis, in dem das Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers EUR 450,00/monatlich (die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze) nicht überschreitet.

Wichtig ist: Minijobber sind grundsätzlich „normale“ Arbeitnehmer. Sie unterscheiden sich von anderen Beschäftigten nur im Hinblick auf steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Gesichtspunkte. Ansonsten haben sie jedoch dieselben Rechte wie andere Arbeitnehmer auch. Dies gilt insbesondere für den gesetzlichen Kündigungsschutz oder aber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Auch das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) macht keinen Unterschied zwischen Arbeitnehmern mit einem höheren Verdienst und Minijobbern. Deshalb haben Minijobber, wie alle anderen Arbeitnehmer auch, Anspruch auf bezahlten Urlaub nach dem BUrlG.

Berechnung Urlaubsanspruch Minijob

Die konkrete Höhe des Urlaubsanspruchs von Minijobbern ist im Arbeitsvertrag festgelegt. Ist dort nichts geregelt, kann sich die Urlaubshöhe aus Tarifvertrag oder betrieblicher Übung ergeben.

In jedem Fall steht auch Minijobbern der gesetzliche Mindesturlaub nach §3 Abs. 1 BUrlG zu. Dieser beträgt bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage pro Jahr. Wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch muss daher bei Minijobbern gefragt werden, wieviel Tage sie regelmäßig in der Woche arbeiten. Erfüllen sie beispielsweise ihren Nebenjob nur an einem oder zwei Arbeitstagen je Woche, haben sie entsprechend vier bzw. acht Urlaubstage mindestens pro Jahr.

Das Wichtigste im Überblick

Beim Urlaub von Minijobbern ist zu berücksichtigen:

  • Minijobber sind keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“. Das Arbeitsgesetz behandelt sie, auch was den Urlaubsanspruch betrifft, genauso wie alle anderen Arbeitnehmer
  • Ist im Arbeitsvertrag keine Urlaubsregelung festgelegt und ergibt sich die Urlaubshöhe auch nicht aus einem Tarifvertrag oder betrieblicher Übung, steht dem Minijobber mindestens der gesetzliche Urlaub nach dem BUrlG zu
  • Bei der konkreten Urlaubsberechnung ist die Anzahl der Arbeitstage des Minijobbers pro Woche die Berechnungsgrundlage (ein Rechenbeispiel dazu findet Ihr in unserem Artikel Urlaubsanspruch bei Teilzeit)

Brett Jordan

Antworten (10)

elfigy

Selbstverständlich besteht da Lohnfortzahlung. Ein 450 Eurojobber hat Anspruch auf bezahlten Urlaub wie jeder andere auch.

thh

Daß es immer noch Arbeit"geber" gibt, die diese miese Masche versuchen...
Ein 450.- Job hat sowohl mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch, als auch Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Gegen einen geringen Eigenanteil kann man die abgeführten pauschalen Sozialabgaben in rentenwirksame Beiträge umwandeln. (kostet ca. 25.-p.m afaik)

Wie viel tage urlaub bei 450 euro job
Cajo

Minijobber haben auch Anspruch aus Lohnfortzahlung im Urlaub und bei Krankheit. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt 24 Urlaubstage bei einer 6-Tage Woche, also praktisch 4 Wochen. Wer z. B. an zwei Tagen wöchentlich arbeitet, hat also 8 Urlaubstage und damit auch 4 Wochen Urlaub. Wenn Vollzeitkräfte im Betrieb mehr als den gesetzlichen Urlaub bekommen (wegen Tarifvertrag oder "freiwillig" vom Chef), hat der Minijobber ebenfalls Anspruch auf entsprechend mehr Urlaub.
Am besten Gespräch mit Chef suchen, Infomaterial gibt es über die Minijobseite der Knappschaft. Wer eh nur knapp ca. Mindestlohn bekommt, kann sich an den Zoll wenden, da bei Verweigerung des bezahlten Urlaubs der Mindestlohn unterschritten wird. Man kann auch einfach ohne Rechtsanwalt und praktisch ohne Gerichtskosten die Entgeltfortzahlung beim Arbeitsgericht einklagen. Die Klage kann man kostenfrei bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes schreiben lassen. Eventuell kann man auch noch nach Jahren nachträglich den Lohn einklagen - wenn man eh das Arbeitsverhältnis beendet hat - da gibt es aber evtl. verschiedene Verjährungsfristen zu beachten.

Wie viel tage urlaub bei 450 euro job
Lukas1208

Soweit ich weiß, stehen einem bei einem 450 Euro Job fünf bezahlte Urlaubstage im Jahr zu und man hat ein Recht diese zu bekommen.

Lukas1208

Ja, es steht einem auf jeden Fall bezahlter Urlaub zu. Allerdings nicht allzu viel. Ich habe zum Beispiel fünf Urlaubbstage im Jahr. Ihr Arbeitgeber verhält sich damit nicht rechtens.

thh

Urlaubsanspruch des Minijobbers. Der Anspruch auf bezahlten Urlaub bemisst sich beim Minijobber, wie bei allen anderen Arbeitnehmern, nach dem Bundesurlaubsgesetz. Damit steht 450-Euro-Arbeitskräften also der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen nach § 3 Abs. 1 BUrlG zu.

Damit ist die Frage von Cajo und mir korrekt beantwortet worden. Wer sich mit 5 Urlaubstagen abspeisen läßt, hat einen AG, der gegen das Gesetz verstößt.

Wie viel tage urlaub bei 450 euro job
StechusKaktus

Das waren nun zwar theoretisch richtige Antworten. Für die Praxis leider unbrauchbar. Denn: Sie gilt nur für die Minijobber, die an sechs Tagen/Woche ihre Arbeit ausüben. Beispiel:Einmal angenommen, der Stundenlohn beträgt 10 Euro, dann müssten die 45 Stunden auf 24 Tage aufgeteilt werden, was weniger als 2 Stunden/Tag sind.Realistischer ist doch, dass man zwei Tage/Woche jeweils ca, 5,5 Stunden arbeitet, Und dann wird der Urlaub wie folgt ermittelt: 2(Tage/Woche)*24 (Maximalurlaubstage)/6 (Wochentage)= 8Im Beispiel hätte der Minijobber also Anspruch auf 8 Tage Urlaub.

thh

Falsch, er hat Anspruch auf 8 Arbeitstage Urlaub, wenn er pro Woche nur 2 Tage arbeitet, sind das 4X2 Arbeitstage = 4 Wochen. Bezahlt bekommt er natürlich nur das, was er durchschnittlich in dieser Zeit verdient, sprich, er bekommt nur 8 Arbeitstage bezahlt.
Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf die zusammenhängend zu erzielende Zeit, es ist nicht etwa so, daß der AG nach 8 bezahlten Urlaubstagen den AN wieder zur Arbeit auffordern kann. Der Sinn des Urlaubsgesetzes ist Erholung und kann nicht auf Arbeitstage verkürzt werden. Im Übrigen ist der Urlaubsanspruch an das gebunden, was im Betrieb des AG üblicher Weise gewährt wird, mindestens jedoch 24 Urlaubstage, kann aber mehr sein, wenn alle anderen AN mehr Urlaub bekommen. Wer es nicht glaubt, fragt einen Anwalt für Arbeitsrecht bzw. seinen Steuerberater.

StechusKaktus

Hä? Versteht das hier einer?Was meinst du?Anbei der Link, aus dem ich mein Beispiel habe. https://blog.minijob-zentrale.de/2017/06/23/minijob-urlaub-berechnen-leicht-gemacht/

Mir erschien der Link seriös ...

thh

Ja, klingt verwirrend, ist aber einfach, es geht um die Zeit, die der Minijobber pro Woche arbeitet. Der Urlaubsanspruch bezieht sich auf 24 ZUSAMMENHÄNGENDE Werktage, nicht Arbeitstage. Wenn also Jemand in der Woche (die hat immer noch 6 Arbeitstage rechtlich) nur 2 Tage arbeitet, hat er dennoch Anspruch auf eben diese 24 Werktage Urlaub (bei einer 5-Tagewoche halt auf 20 Arbeitstage, ergo wieder 4 Wochen), von denen er aber nur 2 pro Woche bezahlt bekommt und zwar so, wie er in den letzten 13 Wochen bezahlt worden ist, ohne Überstunden.Natürlich kann der AN seinen Urlaub teilen, z.B. auf 2 X 2 Wochen, aber die 24 Werktage, das ist, worauf es ankommt.

Wichtig: Anspruch besteht nicht auf 8 Werktage bezahlten Urlaub und dann gleich wieder arbeiten, so hätten das manche AG gern, ist aber ungesetzlich