Wie viel kostet künstliche befruchtung in deutschland

So viel kostet der Kinderwunsch

Montag, 11.12.2017 | 10:26

Eine künstliche Befruchtung kann meist die letzte Methode sein, um den Kinderwunsch noch zu erfüllen. Diese Behandlung kann aber schnell teuer werden, und nicht alle Auslagen werden von der Krankenkasse übernommen.

Eine pauschale Aussage über  die Kosten der künstlichen Befruchtung ist schwierig. Die Kosten hängen dabei von der eingesetzten Methode, der Anzahl der benötigten Behandlungszyklen und der notwendigen Medikamente ab.

Bei der künstlichen Befruchtung kann zwischen zwei verschiedenen Methoden gewählt werden:

1) In-Vitro-Befruchtung

Bei der sogenannten In-vitro-Befruchtung kostet ein Zyklus etwa 3000 Euro. Bei dieser Methode findet die Befruchtung der Eizelle nicht im Körper der Frau statt, sondern im Labor. Dafür werden die Eizellen entnommen und mit den Samenzellen des Mannes zusammengeführt. Eine Hormonbehandlung bei der Frau ist nötig, weil mehrere Eizellen heranreifen sollen, die anschließend befruchtet werden können. Für die Medikamente und den Arzt werden etwa jeweils 1500 Euro fällig. Bei dieser Methode liegt die Wahrscheinlichkeit, schwanger zu werden, bei etwa 30 Prozent. Hier sind oft mehrere Zyklen notwendig, um den Kinderwunsch erfüllen zu können.

2) Insemination

Die zweite Methode heißt Insemination und ist deutlich günstiger. Bei dieser Methode werden keine Eizellen entnommen, sondern die Samenzellen direkt in die Gebärmutter der Frau injiziert. Für eine Insemination im Spontanzyklus werden etwa 200 Euro fällig. Wird diese Insemination bei hormoneller Stimulation vorgenommen, fallen etwa 1000 Euro an. Preise für die Medikamente werden aber zusätzlich berechnet. Bei dieser Methode liegt die Chance, schwanger zu werden, bei rund zehn Prozent, sodass auch hier mehrere Behandlungen notwendig sind.

Krankenkasse übernehmen nur einen Teil der Kosten für eine künstliche Befruchtung

Die Krankenkasse übernimmt alle diagnostischen Maßnahmen, um die Gründe für die Unfruchtbarkeit identifizieren zu können. Hormonbehandlungen werden ebenfalls komplett übernommen. Bei der künstlichen Befruchtung gibt es jedoch Einschränkungen bezüglich der Kostenübernahme.

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Sofern das Paar verheiratet und über 25 Jahre alt ist, die Frau aber nicht über 40 und der Mann nicht älter als 50 Jahre ist, werden in der Regel die Kosten für acht Inseminationen ohne Hormonstimulation, drei Inseminationen mit vorheriger Hormonbehandlung oder drei Versuche einer In-vitro-Befruchtung zur Hälfte gezahlt. Wichtig: Reichen Sie vorher einen Behandlungsplan bei der Krankenkasse ein.

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Mehr Hilfe bei Kinderwunsch - NRW unterstützt Paare bei der künstlichen Befruchtung

Düsseldorf. Nordrhein-Westfalen unterstützt Paare mit unerfülltem Kinderwunsch finanziell bei den kostspieligen medizinischen Behandlungen. Erstmals nehme das Land dieses Jahr an einem entsprechenden Bundesprogramm teil und stelle dafür 3,7 Millionen Euro bereit, sagte Familienminister Joachim Stamp (FDP) am Dienstag. „Der Kinderwunsch darf nicht am Geld scheitern.“

Bisher zahlen Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche der künstlichen Befruchtung – und das auch nur verheirateten Paaren. Unverheiratete Paare bekommen keinen Zuschuss. Die Landesregierung unterstützt künftig Ehepaare und unverheiratete Paare mit Hauptwohnsitz in NRW bei den ersten vier Versuchen einer in Nordrhein-Westfalen erfolgten Behandlung.

Die Kosten liegen je nach Methode zwischen 2500 und 5000 Euro pro Behandlung. Bei verheirateten Paaren übernimmt das Land künftig gemeinsam mit dem Bund die Hälfte des Eigenanteils. Unverheiratete Paare erhalten für den ersten bis dritten Versuch 25 Prozent und für den vierten Versuch bis zu 50 Prozent ihres Eigenanteils.

Außerdem bezuschusst das Land NRW sie zusätzlich mit jeweils maximal 270 Euro für die ersten drei Versuche. Den Angaben nach können die Anträge ab dem 30. August online gestellt werden.

Quelle: WDR vom 02.07.2019

Alle Infos unter:

https://www.mkffi.nrw/kinderwunschbehandlung

Alle NetDoktor-Inhalte werden von medizinischen Fachjournalisten überprüft.

Was wird die künstliche Befruchtung kosten? Diese Frage beschäftigt viele Paare, die sich mittels Reproduktionsmedizin ihren Kinderwunsch erfüllen möchten. Pauschal lässt sich das allerdings nicht beantworten. Je nach Methode können die Kosten stark variieren. Lesen Sie hier, mit welchen Ausgaben Sie grob rechnen müssen und unter welchen Voraussetzungen und von welcher Seite Sie Zuschüsse erwarten können.

Kosten fallen bei der assistierten Reproduktion immer an. Die finanziellen Belastungen reichen von etwa 100 Euro bis zu mehreren Tausend Euro. Hinzu kommen womöglich Ausgaben für Medikamente und Probenlagerung.

Gesetzliche und private Kassen zahlen unterschiedlich viel für eine künstliche Befruchtung: Die Kosten werden teilweise erstattet, allerdings erschweren unterschiedliche Regelungen für Verheiratete und Unverheiratete sowie für homo- und heterosexuelle Paare die Sachlage. Staatliche Zuschüsse hängen zudem vom Wohnort ab.

Wieviel Euro Sie tatsächlich selber zahlen müssen, setzt sich zusammen aus dem Anteil der Krankenkasse, staatlichen Zuschüssen und steuerlichen Begünstigungen für die künstliche Befruchtung.

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Sind Sie verheiratet, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) rund die Hälfte der Kosten. Eine künstliche Befruchtung klappt allerdings meist nicht beim ersten Mal. Daher ist auch die genehmigte Versuchsanzahl pro Methode relevant. Die Krankenkasse übernimmt den Zuschuss für die Ehepartner anteilig, das bedeutet, dass jeder Versicherte einen eigenen Antrag stellen muss.

Wichtige Voraussetzungen für eine Kostenbeteiligung sind:

  • klare medizinische Indikation
  • eingehende ärztliche Beratung
  • Mindestalter beider Eheleute: 25 Jahre
  • Obere Altersgrenze: Frauen 40, Männer 50 Jahre
  • Befruchtung nur mit eigenen Samenzellen
  • AIDS-Test
  • ärztliche Erfolgsbestätigung und Behandlungsplan für die künstliche Befruchtung

Die Kosten für eine Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen und anschließenden Embryotransfer zahlen die GKVs nicht.

Einige Betriebskrankenkassen gewähren mittlerweile mehr als 50 Prozent der Kosten Am besten setzen Sie sich vor der Behandlung mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären die Bedingungen einer Kostenbeteilung bei künstlicher Befruchtung.

Sind Sie privat krankenversichert, müssen Sie in Ihrem Vertrag nachsehen, welche Voraussetzungen für eine Kostenübernahme im Einzelnen bestehen. Grundsätzlich muss eine ärztlich bestätigte Chance auf Erfolg sowie ein reproduktionsmedizinisch relevantes Krankheitsbild für den unerfüllten Kinderwunsch vorliegen. Demnach haben etwa fruchtbare lesbische Paare keine Chancen auf eine Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung.

Nach dem sogenannten Verursacherprinzip muss zudem der Grund für die Unfruchtbarkeit bei der privat versicherten Person liegen (nicht etwa beim Partner, die nicht bei dieser Privatversicherung unter Vertrag ist). Außerdem können Voraussetzungen hinsichtlich Alter und Anzahl der Versuche gelten. Klären Sie auch ab, ob Sie vor Therapiebeginn einen Antrag auf Bewilligung bei Ihrer privaten Krankenversicherung stellen sollten.

Im Unterschied zu gesetzlichen Krankenkassen verlangen privat Krankenversicherungen von Versicherten keinen Eigenanteil bei einer Kinderwunschbehandlung - sie übernehmen grundsätzlich alle Kosten der künstlichen Befruchtung.

Der Staat bezuschusst eine medizinische Kinderwunschbehandlung - vorausgesetzt, das Bundesland, in dem ein Paar lebt, beteiligt sich mit einem eigenen Landesförderprogramm in mindestens der gleichen Höhe wie der Bund. Derzeit bestehen entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit:

  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Berlin
  • Niedersachsen
  • Thüringen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

Interesse an einer Kooperation haben weitere Bundesländer bekundet, darunter Rheinland-Pfalz.

Gewährt werden kann ein Zuschuss für vollständig durchgeführt Behandlungen vom ersten bis vierten Behandlungszyklus einer In-virto-Fertilisation (IVF) und einer Intracytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI). Dieser Zuschuss kann bis zu 25 Prozent des nach Abrechnung mit der Krankenversicherung verbleibenden Kostenanteils betragen, den Paare selbst zahlen müssen (Eigenanteil). Die genaue Höhe hängt vom Umfang und den sonstigen Bedingungen der jeweiligen Landesförderung ab.

Für Verheiratete verringert sich der Eigenanteil in der Regel auf bis zu 25 Prozent für den ersten bis dritten Versuch künstlicher Befruchtung. Beim vierten Versuch sinkt der Eigenanteil auf bis zu 50 Prozent, weil die Krankenkassen in der Regel nur drei Versuche fördern.

Bei unverheirateten Paaren reduziert sich der Eigenanteil für den ersten bis dritten Versuch in der Regel um bis zu 12,5 Prozent, für den vierten Versuch um bis zu 25 Prozent.

Ein Antrag auf Förderung muss vor Beginn der Behandlung bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt werden.

Müssen Sie die künstliche Befruchtung selber zahlen, besteht die Möglichkeit, die Ausgaben steuerlich geltend zu machen. IUI, IVF und ICSI gelten als Heilbehandlung und sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar, einschließlich Medikamenten- und Fahrtkosten. Dabei ist es egal, ob der Grund für den unerfüllten Kinderwunsch beim Mann oder bei der Frau liegt.

Dies gilt bei verheirateten Paaren auch für eine Befruchtung mit fremdem Spendersamen. Paare, die in einer in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung leben, können die Behandlung nach einem Urteil von 2017 ebenfalls von der Steuer absetzen. Entspricht eine Reproduktionstherapie im Ausland nicht dem deutschen Embryonenschutzgesetz, ist jedoch keine Steuerermäßigung möglich.

Meist sind für eine erfolgreiche Schwangerschaft mehrere Versuche nötig. Sowohl für die IVF als auch für die ICSI können Sie mit einer Kostenübernahme (ganz oder anteilig) für drei Versuche rechnen. Ist eine IVF oder ICSI mit fremdem Spendersamen nötig, zahlen die GKVs nicht für die künstliche Befruchtung.

Kosten übernehmen die meisten GKVs zu 50 Prozent für acht nichthormonell sowie für drei vorher stimulierte Zyklen. Eignet sich der Ehemann nicht als Spender, ist der Eingriff selber zu bezahlen. Ist eine Operation nötig, um Spermien aus dem Hodengewebe zu gewinnen (TESE/MESA), können die Kosten erheblich steigen.

Leider steht dem Verantwortungsbewusstsein und Engagement, mit denen die Entscheidung zur künstlichen Befruchtung verbunden sind, eine immer noch uneinheitliche und mitunter willkürliche Kostenübernahmeregelung gegenüber. Der Einsatz eines Paares und der damit verbundene gesamtgesellschaftliche Nutzen sollten besser gewürdigt werden. Dazu gehört, dass sich die Frage "Was kostet eine künstliche Befruchtung?" durch klare gesetzliche Regelungen von Staat und Krankenkassen einfacher beantworten lässt.

Noch muss jedes Paar individuell ermitteln, was eine künstliche Befruchtung kosten wird.

Wissenschaftliche Standards:

Dieser Text entspricht den Vorgaben der ärztlichen Fachliteratur, medizinischen Leitlinien sowie aktuellen Studien und wurde von Medizinern geprüft.

  • Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit" (Stand: 01.11.2020) unter: www.bmfsfj.de
  • Bundesverband Reproduktionsmedizinischer Zentren Deutschlands e. V.: "Ihr Anspruch - wir klären auf" unter: www.pkv-contra-kinderwunsch.de (Abruf: 28.12.2020)
  • Infoportal der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: "Künstliche Befruchtung: Wer trägt die Kosten?" unter: www.familienplanung.de (Abruf: 28.12.2020)
  • Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Das übernimmt die Krankenkasse" unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de (Abruf 28.12.2020)
  • Informationsportal Kinderwunsch des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: "Unterstützung von Bund und Ländern" unter: www.informationsportal-kinderwunsch.de (Abruf 28.12.2020)
  • LMU - Klinikum der Universität München, Hormon- und Kinderwunschzentrum: "Kostenübernahme" unter: www.klinikum.uni-muenchen.de (Abruf: 28.12.2020)
  • LMU - Klinikum der Universität München: "Operative Spermienasservierung (TESE / MESA)" unter: www.klinikum.uni-muenchen.de (Abruf: 28.12.2020)
  • Schwarzer, J.U. et al.: "Refertilisierung und ICSI bei obstruktiver Azoospermie" in: J Reproduktionsmed Endokrinol 2010; 7(5):408-412
  • Vereinigte Lohnsteuerhilfen e.V.: "Künstliche Befruchtung von der Steuer absetzen" unter: www.vlh.de (Abruf: 28.12.2020)

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