Wie lange steht eine lohnpfändung in der schufa

Die einfache Abfrage und Verwaltung erfolgt über eine bereitgestellte Weboberfläche (SCHUFA Web). Alles, was Sie benötigen, ist ein Internet-Browser und Ihre Zugangsdaten.

Die Anfrage und Rückgabe funktioniert direkt in Ihrem System. Das XML-Gateway der SCHUFA verwendet zum Datenaustausch das Format SIML2, das auf dem universellen Datenaustauschformat XML aufbaut.

Ganz einfach und plattformunabhängig. Die Anbindung erfolgt an Ihr gewünschtes System via SCHUFA-Web-Service und ermöglicht eine unkomplizierte Abfrage und Integration der enthaltenen Informationen in Ihr System.

Die Leistungserstellung erfolgt für listenmäßig zusammengefasste Massendaten manuell durch hochqualifizierte und matchingerfahrene SCHUFA-Mitarbeiter.

Wenn der Gläubiger bei Ihrem Arbeitgeber vorstellig wird... Worum es bei der Lohnpfändung geht und wie Sie sich schützen können.

Erstreitet ein Gläubiger vor Gericht einen Titel gegen Sie, kann er seine Forderung zwangs­weise auch mithilfe eines Gerichts­vollziehers durchsetzen. Der Gläubiger kann sowohl Ihr Konto pfänden (Konto­pfändung) als auch Sachen, welche dem Schuldner gehören und nicht für das Aufrecht­erhalten des Existenz­minimums gedacht sind (Sach­pfändung). Besonders unangenehm wird die sogenannte Lohn­pfändung, weil Ihr Arbeitgeber selbst Schuldner ihres Gläubigers wird und somit eine Pfändung direkt an der Quelle erfolgt.

Was ist eine Lohnpfändung?

Um ein rechts­kräftiges Urteil umzusetzen, kann sich der Gläubiger der Lohnpfändung bedienen: Er lässt Ihr Arbeits­entgelt direkt beim Arbeitgeber pfänden. Arbeits­entgelt ist meist entweder Lohn, wenn Sie nach geleisteten Stunden bezahlt werden oder Gehalt, wenn Ihnen ein regel­mäßiger monatlicher Betrag für die Arbeit gezahlt wird.

Eine Lohnpfändung ist besonders einschneidend, da der Lohn bzw. das Gehalt in den meisten Fällen das einzige Einkommen darstellt.

Rechtlich korrekt wird nur der Begriff Lohn­pfändung und nicht Gehalts­pfändung verwendet. Auch wenn es sich beim Geld­eingang um Gehalt handelt.

Anders als bei der Kontopfändung besteht die Pfändung direkt an der Einkommens­quelle und Versuche des Schuldners, durch Vermögens­ver­schiebung oder Konto­wechsel der Zwangs­vollstreckung zu entkommen, sind hierbei nicht möglich.

Ablauf der Lohnpfändung


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Hat Ihr Gläubiger einen Titel zu einer Forderung gegen Sie, kann er beim Gericht einen Pfändungs- und Überweisungs­beschluss (PfÜB) beantragen und diesen an Ihren Arbeit­geber zustellen. Dieser wird hierdurch verpflichtet, den pfändbaren Lohn­anteil an den Gläubiger auszu­zahlen.

Ihr Arbeitgeber wird in diesem Verfahren als Dritt­schuldner bezeichnet, weil der er Ihnen (dem Schuldner) etwas schuldet (Arbeits­lohn) und dieser Arbeits­lohn gepfändet wird. Der Gläubiger pfändet also ohne Umwege direkt bei Ihrem Arbeitgeber, welcher auch zur Mitwirkung verpflichtet ist.

Der Gläubiger erhält durch den gerichtlich erlassenen PfÜB ein Pfändungs­pfand­recht an Ihrem Lohn. Dies führt dazu, dass der Gläubiger den Arbeitgeber sogar verklagen könnte, wenn er den pfändbaren Betrag nicht direkt an ihn überweist.

Dieses Vorgehen ist detailliert in den §§850 Zivil­prozess­ordnung (ZPO) ff geregelt. Da dies für Laien schwer ver­ständlich wirkt, sollten sich Betroffene fachlichen Rat einholen.

Lohnpfändung loswerden

Wir wissen nicht, wie Sie die Lage sehen, doch wir wissen von unseren Mandanten, wie sich Schuldner fühlen, wenn der Arbeitgeber von den finan­ziellen Problemen erfährt. Dies fängt bei fragenden Blicken der Arbeits­kollegen an und endet nicht zuletzt bei Selbst­zweifeln und Versagens­ängsten.

Vor diesem Hinter­grund ist es wichtig, sich über Schutz­mecha­nismen im Klaren zu sein und vor allem die Ursache für die Pfändung zu bekämpfen. Detailliert klären wir Sie gern in einem kostenfreien tele­fonischen Beratungs­gespräch darüber auf. Dabei steht Ihr Einzel­fall im Fokus, um angepasste und effiziente Lösungen zu erarbeiten.

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Pfändungsschutz

Da Ihr Arbeit­geber den pfändbaren Betrag errechnet, der von Ihrem Gehalt abgeht, ist dieser auch Ihre Anlauf­stelle für den Pfändung­sschutz.

Bestimmte Beträge dürfen nie gepfändet werden. Dazu gehören etwa Studien­bei­hilfen, Aufwands­ent­schädigungen, Erziehungs­gelder oder auch bedingt Renten­leistungen.

Andere Beträge sind teilweise unpfändbar. Zum Beispiel Weihnachtsgeld oder Zuschüsse von Sonn- oder Feiertags­arbeit.

Da es hier sehr viele rechtliche Regelungen zur Berechnung des pfändbaren Betrags gibt, der dann von Ihrem Gehalt abgezogen und an den Gläubiger ausgezahlt wird, kommt es häufig vor, dass Arbeitgeber zu viel von Ihrem Gehalt an Ihren Gläubiger abführen.

Zur Übersicht der pfändbaren und unpfändbaren Bezüge

Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber

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Zu guter Letzt möchten wir Sie im Falle einer Lohnpfändung dazu anhalten, ein klärendes Gespräch mit dem Arbeit­geber zu suchen.

Zwar stellt die Lohn­pfändung grund­sätzlich keinen Kündigungs­grund dar, doch hat der Arbeit­geber nun viel mehr Verant­wortung und verwaltungs­technischen Mehr­aufwand, wozu etwa das Berechnen des pfänd­baren Betrags Ihres Gehaltes gehören. Gerne stehen wir hier auch mit Verhaltens­tipps zur Verfügung.

Denn ein Risiko besteht, dass eine Lohnpfändung, von der der Arbeitgeber natur­gemäß immer erfährt, zu Komplika­tionen an Ihrem Arbeits­platz führen kann. Auch wenn die Lohnpfändung kein Kündigungs­grund ist, so spielen Faktoren wie die Stimmung zu Vorgesetzten und Kollegen eine Rolle.

Umso wichtiger ist es, wenn Sie Ihrem Arbeit­geber mitteilen können, dass Sie bereits durch Beauftragung einer anwalt­lichen Schuldner­beratung Maßnahmen ergriffen haben, um Ihre finanzielle Schief­lage wieder in die richtige Bahn zu bringen.

Falls nötig, stellen wir Ihnen wenn Sie bei uns Mandant sind jederzeit für Ihren Arbeitgeber auch eine Mandats­bestätigung kundung aus oder führen ein beruhigendes Gespräch mit dem Arbeitgeber, wenn Sie es wünschen.

Was bedeutet Lohnpfändung?

Hinter dem Begriff Lohnpfändung verbirgt sich dieselbe Vollstreckungsmaßnahme wie hinter der Gehaltspfändung. Der Gläubiger wendet sich direkt an den Arbeitgeber seines Schuldners und lässt sich von diesem den pfändbaren Anteil des Arbeitseinkommens überweisen – so lange, bis die Schulden getilgt sind.

Sollte ich meinen Arbeitgeber von einer bevorstehenden Lohnpfändung informieren?

Eine bevorstehende Lohnpfändung sollte der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mitteilen. Spätestens mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird er ohnehin davon erfahren. In der Regel ist diese Art der Pfändung kein Kündigungsgrund.

Wie viel meines Lohns darf ich bei einer Gehaltspfändung behalten?

Aktuell liegt der Pfändungsfreibetrag für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten bei 1.259,99 Euro (Stand: 1.7.2022). Mithilfe der unten stehenden Lohnpfändungstabelle können Sie genau ermitteln, wie viel von Ihrem Lohn pfändbar ist und wie viel Sie behalten dürfen.

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Lohnpfändung: Der Arbeitgeber bezahlt mit Ihrem Lohn die Gläubiger.

Die Lohn- und Gehaltspfändung stellt einen existenziellen Einschnitt in den Alltag des verschuldeten Arbeitnehmers dar. Denn gewöhnlich bestreitet er seine gesamte Lebensführung von diesem Gehalt. Mitunter muss er davon auch Unterhalt zahlen, z. B. wenn er in einer Ehe lebt oder Kinder zu versorgen hat. Aus diesem Grund ist es für ihn wichtig, dass die pfändbaren Teile des Lohns und der Pfändungsfreibetrag richtig berechnet werden. Zur Berechnung ist der Arbeitgeber als Drittschuldner verpflichtet.

Was ist eine Lohnpfändung? Für Gläubiger ist dies eine sehr wirkungsvolle Methode, um ihre Geldforderung gegen ihren Schuldner durchzusetzen. Denn diese Pfändungsart bezieht den Arbeitgeber direkt mit ein. Er ist verpflichtet, bei dieser Maßnahme mitzuwirken. Insbesondere ist es seine Pflicht, den vom Gehalt pfändbaren Anteil zu berechnen. Diesen Betrag muss er einbehalten und an den Gläubiger überweisen, so lange bis dessen Forderung gegenüber dem Beschäftigten des Arbeitgebers getilgt ist.

Hierzu muss der Gläubiger dem Arbeitgeber einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss für die Gehaltspfändung zustellen.

Lohnpfändung & ihre Berechnung

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Bei der Lohnpfändung wird der Kindesunterhalt trotzdem berücksichtigt.

Eine Kahlpfändung, bei der das gesamte Arbeitseinkommen gepfändet wird, ist nicht zulässig. Der Arbeitnehmer muss weiterhin in der Lage sein, sich selbst zu versorgen. Und er muss trotz Lohnpfändung Unterhalt zahlen bzw. seine Unterhaltsberechtigten versorgen können.

Der Arbeitgeber berechnet die pfändbaren Anteile des Arbeitseinkommens auf der Grundlage der §§ 850a bis 850e der Zivilprozessordnung (ZPO).

§ 850a ZPO legt die unpfändbaren Bezüge fest. Hierzu gehören z. B.:

  • die Vergütung der Mehrarbeit mit 50 % des Bruttobetrages
  • Urlaubsgeld, Treuegeld und Zuwendungen für Jubiläen, soweit sie im Rahmen des Üblichen liegen
  • Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Zahlungen für selbst gestelltes Arbeitsmaterial
  • Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Pfändungsfreibetrags – das entspricht 630 Euro (Stand: 1.1.2022)
  • Erziehungsgelder, Studienbeihilfen
  • Blindenzulagen

Wenn der Arbeitgeber das pfändbare Arbeitseinkommen nach § 850e ZPO berechnet, darf er diese unpfändbaren Beträge nicht mit berechnen. Diese Bezüge dürfen durch die Lohnpfändung nicht geschmälert werden.

Die eigentliche Berechnung erfolgt entweder nach der Bruttomethode oder nach der Nettomethode.

Bei der Bruttomethode werden nicht nur die unpfändbaren Bezüge zugunsten des Vollstreckungsschuldners abgezogen, sondern auch die auf das Brutto-Einkommen zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitnehmer zu tragen hat. Dadurch wird das pfändbare Arbeitseinkommen noch weiter gemindert. Je höher die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Bezüge sind, desto geringer fällt das pfändbare Einkommen aus.

Bei der Nettomethode werden zunächst die unpfändbaren Bezüge nach § 850a ZPO abgezogen. Anschließend werden bei der Berechnung nur die vom Beschäftigten zu zahlenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt, die auf das Bruttoeinkommen zu zahlen sind, welche ohne die unpfändbaren Bezüge übrig bleibt. In diesem Fall entspricht der pfändbare Lohnanteil dem Betrag, der auch dann gepfändet werden darf, wenn der verschuldete Arbeitnehmer keine unpfändbaren Bezüge erhalten hätte.

Nach der Berechnung des Netto-Lohns für die Gehaltspfändung kann mithilfe der Lohnpfändungstabelle der pfändbare Betrag ermittelt werden. Hier finden Sie die aktuelle Tabelle.

Lohnpfändung ohne Ankündigung

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Wer darf Ihren Lohn pfänden und wie wird diese Pfändung angekündigt?

Eine Pfändung vom Arbeitseinkommen ist nicht so ohne weiteres möglich. Der (privatrechtliche) Gläubiger benötigt hierfür einen Vollstreckungstitel gegen seinen Schuldner. In der Regel handelt es sich hierbei um ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Dieser muss dem Betroffenen zugestellt werden.

Spätestens zu diesem Zeitpunkt wissen Sie, dass Vollstreckungsmaßnahmen drohen. Außerdem muss der Gläubiger eine Lohnpfändung beim Vollstreckungsgericht beantragen. Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, den er daraufhin erhält, stellt er dann dem Arbeitgeber zu.

Öffnen Sie immer Ihre Post. Anderenfalls entgehen Ihnen wichtige Informationen. Wenn Sie Briefe ignorieren, verschenken Sie die Chance, Widerspruch oder andere Rechtsmittel einzulegen oder wenigstens zu prüfen.

Lohnpfändung aufheben

Betroffene fragen sich oft: „Kann man eine Lohnpfändung stoppen oder verhindern?“ Tatsächlich gibt es verschiedene Möglichkeiten, diese Pfändung abzuwenden oder zu beenden.

  • Wenn der Arbeitnehmer seine Schulden bezahlt, hat der Gläubiger keinen Grund mehr, das Arbeitseinkommen zu pfänden.
  • Möglicherweise lässt der Gläubiger auch mit sich reden und akzeptiert eine Ratenzahlung.
  • Wenn ein solcher Einigungsversuch mit dem Gläubiger scheitert, kann der Arbeitnehmer Privatinsolvenz anmelden. Dann wird die Lohnpfändung unwirksam, weil das Gehalt des Betroffenen zur Insolvenzmasse gehört.

Darüber hinaus sollten Betroffene durch eine Schuldnerberatungsstelle oder einen Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die entsprechende Pfändung rechtlich begründet ist. Möglicherweise kann ein Rechtsbehelf das Schlimmste verhindern.

Pfändungsfreigrenze laut Lohnpfändungstabelle

Für mo­bile An­sicht mit dem Handy: Ta­belle lässt sich nach links scrol­len.
Monatl. Netto­lohnPfänd­barer Be­trag nach An­zahl unter­halts­be­rech­tig­ten Per­so­nen
von €bis €012345
0,001259,99000000
1260,001269,995,1500000
1270,001279,9912,1500000
1280,001289,9919,1500000
1290,001299,9926,1500000
1300,001309,9933,1500000
1310,001319,9940,1500000
1320,001329,9947,1500000
1330,001339,9954,1500000
1340,001349,9961,1500000
1350,001359,9968,1500000
1360,001369,9975,1500000
1370,001379,9982,1500000
1380,001389,9989,1500000
1390,001399,9996,1500000
1400,001409,99103,1500000
1410,001419,99110,1500000
1420,001429,99117,1500000
1430,001439,99124,1500000
1440,001449,99131,1500000
1450,001459,99138,1500000
1460,001469,99145,1500000
1470,001479,99152,1500000
1480,001489,99159,1500000
1490,001499,99166,1500000
1500,001509,99173,1500000
1510,001519,99180,1500000
1520,001529,99187,1500000
1530,001539,99194,1500000
1540,001549,99201,1500000
1550,001559,99208,15 00000
1560,001569,99215,1500000
1570,001579,99222,1500000
1580,001589,99229,1500000
1590,001599,99236,1500000
1600,001609,99243,1500000
1610,001619,99250,1500000
1620,001629,99257,1500000
1630,001639,99264,1500000
1640,001649,99271,1500000
1650,001659,99278,1500000
1660,001669,99285,1500000
1670,001679,99292,1500000
1680,001689,99299,1500000
1690,001699,99306,1500000
1700,001709,99313,1500000
1710,001719,99320,1500000
1720,001729,99327,1500000
1730,001739,99334,152,960000
1740,001749,99341,157,960000
1750,001759,99348,1512,960000
1760,001769,99355,1517,960000
1770,001779,99362,1522,960000
1780,001789,99369,1527,960000
1790,001799,99376,1532,960000
1800,001809,99383,1537,960000
1810,001819,99390,1542,960000
1820,001829,99397,1547,960000
1830,001839,99404,1552,960000
1840,001849,99411,1557,960000
1850,001859,99418,1562,960000
1860,001869,99425,1567,960000
1870,001879,99432,1572,960000
1880,001889,99439,1577,960000
1890,001899,99446,1582,960000
1900,001909,99453,1587,960000
1910,001919,99460,1592,960000
1920,001929,99467,1597,960000
1930,001939,99474,15102,960000
1940,001949,99481,15107,960000
1950,001959,99488,15112,960000
1960,001969,99495,15117,960000
1970,001979,99502,15122,960000
1980,001989,99509,15127,96 0000
1990,001999,99516,15132,961,31000
2000,002009,99523,15137,965,31000
2010,002019,99530,15142,969,31000
2020,002029,99537,15147,9613,31000
2030,002039,99544,15152,9617,31000
2040,002049,99551,15157,9621,31000
2050,002059,99558,15162,9625,31000
2060,002069,99565,15167,9629,31000
2070,002079,99572,15172,9633,31000
2080,002089,99579,15177,9637,31000
2090,002099,99586,15182,9641,31000
2100,002109,99593,15187,9645,31000
2110,002119,99600,15192,9649,31000
2120,002129,99607,15197,9653,31 000
2130,002139,99614,15202,9657,31000
2140,002149,99621,15207,9661,31000
2150,002159,99628,15212,9665,31000
2160,002169,99635,15217,9669,31000
2170,002179,99642,15222,9673,31000
2180,002189,99649,15227,9677,31000
2190,002199,99656,15232,9681,31000
2200,002209,99663,15237,9685,31000
2210,002219,99670,15242,9689,31000
2220,002229,99677,15247,9693,31000
2230,002239,99684,15252,9697,31000
2240,002249,99691,15257,96101,31000
2250,002259,99698,15262,96105,310,1900
2260,002269,99705,15267,96109,313,1900
2270,002279,99712,15272,96113,316,1900
2280,002289,99719,15277,96117,319,1900
2290,002299,99726,15282,96121,3112,1900
2300,002309,99733,15287,96125,3115,1900
2310,002319,99740,15292,96129,3118,1900
2320,002329,99747,15297,96133,3121,1900
2330,002339,99754,15302,96137,3124,1900
2340,002349,99761,15307,96141,3127,1900
2350,002359,99768,15312,96145,3130,1900
2360,002369,99775,15317,96149,3133,1900
2370,002379,99782,15322,96153,3136,1900
2380,002389,99789,15327,96157,3139,1900
2390,002399,99796,15332,96161,3142,1900
2400,002409,99803,15337,96165,3145,1900
2410,002419,99810,15342,96169,3148,1900
2420,002429,99817,15347,96173,3151,1900
2430,002439,99824,15352,96177,3154,1900
2440,002449,99831,15357,96181,3157,1900
2450,002459,99838,15362,96185,3160,1900
2460,002469,99845,15367,96189,3163,1900
2470,002479,99852,15372,96193,3166,1900
2480,002489,99859,15377,96197,3169,1900
2490,002499,99866,15382,96201,3172,1900
2500,002509,99873,15387,96205,3175,1900
2510,002519,99880,15392,96209,3178,1900
2520,002529,99887,15397,96213,3181,191,590
2530,002539,99894,15402,96217,3184,193,590
2540,002549,99901,15407,96221,3187,195,590
2550,002559,99908,15412,96225,3190,197,590
2560,002569,99915,15417,96229,3193,199,590
2570,002579,99922,15422,96233,3196,1911,590
2580,002589,99929,15427,96237,3199,1913,590
2590,002599,99936,15432,96241,31102,1915,590
2600,002609,99943,15437,96245,31105,1917,590
2610,002619,99950,15442,96249,31108,1919,590
2620,002629,99957,15447,96253,31111,1921,590
2630,002639,99964,15452,96257,31257,3123,590
2640,002649,99971,15457,96261,31117,1925,590
2650,002659,99978,15462,96265,31120,1927,590
2660,002669,99985,15467,96269,31123,1929,590
2670,002679,99992,15472,96 273,31126,1931,590
2680,002689,99999,15477,96277,31129,1933,590
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3790,003799,991776,151032,96721,31462,19255,59101,53
3800,003809,991783,151037,96725,31465,19257,59102,53
3810,003819,991790,151042,96729,31468,19259,59103,53
3820,003829,991797,151047,96733,31471,19261,59104,53
3830,003839,991804,151052,96737,31474,19263,59105,53
3840,003840,081811,151057,96741,31477,19269,59106,53
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