Wie muss sich ein Student im Ausland Krankenversichern?

Bestehende Versicherungen in Deutschland gelten nicht immer uneingeschränkt auch im Ausland. Die Kranken­versicherung ist wohl die wichtigste Absicherung und eine grundsätzliche Bedingung für einen Auslandsaufenthalt. Studentinnen und Studenten, die ins Ausland gehen, sollten jedoch auch andere Versicherungen prüfen und ggf. vor Reiseantritt abschließen.

Die Leistungs­pflicht der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV) bezieht sich normalerweise nur auf das Inland. Aufgrund von EU-Recht und von Sozial­versicherungs­abkommen besteht aber auch im EU-Raum, in den sogenannten EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz und in einigen anderen Ländern im EU-Umfeld Krankenschutz. Dieser gilt im Allgemeinen unabhängig von der Dauer eines Aufenthaltes im jeweiligen Land. Wer in der Familien­versicherung oder in der gesetzlichen studentischen Kranken­versicherung versichert ist und vorübergehend in ein anderes europäisches Land verreist oder dort studiert, muss sich über seinen Krankenschutz also zunächst wenig Gedanken machen.

Allerdings gibt es ein paar Dinge, die es zur GKV im Ausland zu beachten gilt:

  • Die Leistungen der GKV im Ausland orientieren sich grundsätzlich am dort geltenden Leistungs­standard. Das heißt, es werden Kosten für Leistungen übernommen, die das gesetzliche System im jeweiligen Land vorsieht. Diese können vor allem bei Nicht-EU-Ländern deutlich lückenhafter sein als in Deutschland gewohnt. Für den Fall der Leistungs­inanspruchnahme müssen Studierende mit nicht unerheblichen Zuzahlungen rechnen – auch bei Leistungen, die in Deutschland zum Standard gehören.
  • In einigen Ländern sind manche medizinische Behandlungen sofort bar zu bezahlen. Diese Vorkasse bedeutet zunächst eine finanzielle Belastung, der Ausgleich über die Krankenkasse erfolgt üblicherweise mit Zeitverzug.
  • Kosten für Krankenrücktransporte in die Heimat werden von der GKV normalerweise nicht übernommen.

Auslandsaufenthalte außerhalb der EU

Gänzlich anders sieht es bei Auslandsaufenthalten außerhalb des EU-Raums und der zuvor genannten Länder aus. Hier greift der in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenschutz grundsätzlich nicht. Das gilt zum Beispiel für beliebte Aufenthalts-Länder wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Für solche Aufenthalte ist stets ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich. Eine Auslandskranken­versicherung ist aber durc­haus immer sinnvoll, um Lücken des gesetzlichen Krankenschutzes im EU-Raum und angrenzenden Ländern zu schließen.

Das Sozial­versicherungs­abkommen

Deutschland hat mit vielen Ländern Sozial­versicherungs­abkommen abgeschlossen. Nicht jedes Abkommen schließt auch die Kranken­versicherung ein. Wichtige Vertragspartner mit Krankenschutz außerhalb von EU, EWR und der Schweiz sind Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien.

Studierende, die sich für die private Kranken­versicherung (PKV) entschieden haben, sind bezüglich Auslandsaufenthalten besser aufgestellt. Denn der private Kranken­versicherungs­schutz besteht üblicherweise auch im Ausland, oft sogar weltweit. Allerdings sollte man vor dem Beginn eines Aufenthaltes genauer in die Versicherungs­­bedingungen schauen.

Bei der Auslandsgeltung gibt es häufig Restriktionen, zum Beispiel:

  • Der Versicherungs­schutz besteht nicht in außereuropäischen Ländern oder es sind andere geographische Begrenzungen vorgesehen (USA und Kanada sind häufig ausgeschlossen).
  • Es bestehen zeitliche Begrenzungen: Die kürzeste Geltungsdauer des Versicherungs­schutzes ist ein Monat, viele Versicherungen leisten aber auch bei Aufenthalten über mehrere Monate, die Obergrenze liegt bei einem Jahr.
  • Krankenrücktransporte in die Heimat sind oft, aber nicht immer mitversichert.

Wenn die bestehende Kranken­versicherung den geplanten Auslandsaufenthalt oder die gewünschten Leistungen nicht abdeckt, ist auch hier ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich.

Die einfachste und günstigste Form der Auslandskranken­versicherung ist die Reisekranken­versicherung. Diese ist eigentlich für Urlaubs- oder längere Dienstreisen gedacht, kann aber auch für Kurzzeit-Aufenthalte während eines Studiums eingesetzt werden – zum Beispiel während eines Praktikums oder einer Sprachreise. In hochwertigeren Kreditkarten (Gold- und Platin-Karten) ist eine solche Versicherung oft bereits enthalten.

Die Reisekranken­versicherung gilt in der Regel für Reisen bis zu acht Wochen. Dauert der Aufenthalt länger, ist sie nicht ausreichend. Es gibt grundlegend zwei Formen der Reisekranken­versicherung: Als Einmalschutz auf eine bestimmte Reise bezogen oder als Dauerschutz für alle Reisen während eines Versicherungs­jahres. Ein Jahresschutz ist schon für unter 20 Euro im Jahr erhältlich.

Bei längeren Auslandsaufenthalten wird eine separate Auslandskranken­versicherung benötigt. Hier gibt es sowohl generelle Angebote als auch Produkte, die speziell auf studentische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Auslandskranken­versicherung leistet auch bei längeren Aufenthalten. Damit lässt sich unter Umständen ein komplettes Auslandsstudium abdecken, auch Work and Travel-Aufenthalte oder Aufbau-Studiengänge sind problemlos darstellbar. Zum Teil sind sogar mitreisende Familienangehörige im Versicherungs­schutz inbegriffen. Der Auslandskrankenschutz einer Work and Travel Versicherung kostet in der Regel weniger als 100 Euro im Monat. Allerdings empfiehlt sich nicht nur ein Preis-, sondern auch ein Leistungs­vergleich.

Hinsichtlich der Leistungen bestehen erhebliche Unterschiede unter den Anbietern, unter anderem bezüglich folgender Kriterien:

  • Geltungsdauer: Manche Versicherungen gelten für Aufenthalte bis zu vier oder fünf Jahren, andere nur für maximal ein oder zwei Jahre. Die Geltungsdauer muss zum geplanten Aufenthalt passen.
  • Unterbrechungen: Leistet die Versicherung auch bei Unterbrechungen des Auslandsaufenthaltes, zum Beispiel bei Besuchsreisen in die Heimat oder bei Unterbrechungen wegen Notfällen in der Familie zu Hause? Ggf. bietet eine eigene Unterbrechungs­versicherung den notwendigen Schutz.
  • Leistungen: In welchem Umfang werden Zahnbehandlungen, Zahnersatz, Heil- und Hilfsmittel übernommen?
  • Krankenrücktransport: Beinhaltet der Auslandskrankenschutz auch Krankenrücktransporte in die Heimat?

Was, wenn man dauerhaft im Ausland leben will?

Nicht selten ist ein Auslandsstudium der Einstieg, um längere Zeit oder für immer im Ausland zu leben. Dann stellt sich die Frage der Kranken­versicherung erneut. Der Krankenschutz der deutschen GKV im EU-Raum und in angrenzenden Ländern besteht nur, wenn der eigentliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland bleibt. Spätestens mit der Aufnahme eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses und der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland endet die Geltung. Dann muss die Kranken­versicherung nach ausländischem Recht erfolgen.

Eine private Kranken­versicherung kann unter bestimmten Bedingungen mit ins EU-Ausland und in den EWR-Raum genommen werden, wenn auch nach dem Studium eine Privat­versicherung möglich ist. Außerhalb von EU und EWR besteht der private Krankenschutz bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland nicht weiter. Ein privater Auslandskrankenschutz endet automatisch mit Ablauf der im Versicherungs­vertrag vorgesehenen Aufenthalts-Höchstdauer.

Private Unfall­versicherung

Auslandsaufenthalte werden meist nicht nur zum Studieren genutzt, sondern auch um Land und Leute kennenzulernen. Bei solchen Aktivitäten ist vielfach ein erhöhtes Unfallrisiko gegeben. Deshalb kann ein Unfallschutz Sinn machen. Beim Studium oder bei Jobs greift meist ein gesetzlicher Unfallschutz – auch im Ausland, allerdings nach eigenen Regeln.

Daher kann auch hier eine private Absicherung angebracht sein. Besteht bereits eine private Unfall­versicherung, deckt diese in der Regel auch Unfälle im Ausland ab. Oft gilt der Versicherungs­schutz weltweit und auch bei längeren Aufenthalten. Klarheit schafft aber nur ein Blick in die Versicherungs­­bedingungen oder eine Erkundigung beim Versicherer. Speziellen Auslandsschutz bietet eine Reiseunfall­versicherung oder eine Auslandsunfall­versicherung. Letztere kann oft als Zusatzbaustein beim Auslandskrankenschutz hinzugebucht werden.

Private Haftpflicht­versicherung

Eine private Haftpflicht­versicherung sollte man bereits während des Studiums in Deutschland besitzen. Denn auch Studierende sind bei gegenüber Dritten verursachten Schäden voll in der Haftpflicht. Die gute Nachricht ist: Ein privater Haftpflichtschutz gilt üblicherweise auch im Ausland – sogar weltweit. Daher ist meist keine zusätzliche Versicherung erforderlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man allerdings in den Versicherungs­­bedingungen nachschauen, ob es zeitliche Begrenzungen beim Auslandsschutz gibt. Das ist nicht selten der Fall. Viele Studierende sind noch über die Privat­haftpflicht­versicherung ihrer Eltern versichert. Ein eigener Haftpflichtschutz ist aber finanziell auch kein Problem und bereits für rund 30 Euro im Jahr zu haben. Bestehen Lücken beim Versicherungs­schutz im Ausland können diese ggf. mit einer Reise- bzw. Auslands­haftpflicht­versicherung abgedeckt werden.

Rechtsschutz­versicherung

Viele Studenten sind über ihre Eltern ­rechtsschutzversichert, aber unter Umständen ist eine Rechtsschutz­versicherung für Studenten sinnvoll. Diese beinhaltet oft auch einen Auslandsschutz, auch wenn die Deckungshöhe abweichen kann.

Reise­versicherungen

Für Reisen vom und zum Auslandsaufenthalt und Reisen während der Zeit im Ausland können Reise­versicherungen sinnvoll sein. Neben der Reisekranken-, Reiseunfall- und Reise­haftpflicht­versicherung sind in diesem Zusammenhang die Reiserücktritts- und Reiseabbruch­versicherung sinnvoll. Denn vor unvorhergesehenen Ereignissen, die den Nichtantritt oder Abbruch einer Reise erzwingen, ist niemand sicher.

Der Versicherungs­schutz sorgt dafür, dass man nicht auf den Kosten für bereits gebuchte Reisetransporte, Unterkünfte oder Stornierungen sitzen bleibt. Die Reisegepäck­versicherung ist dagegen eine Frage der Abwägung und lohnt sich nur bei wertvollem Gepäck – zum Beispiel, wenn auch ein hochwertiger Laptop oder ein teures Smartphone mit auf Reisen geht.

Reise­versicherungen in Kreditkarten

Reise­versicherungen sind bei vielen Kreditkarten bereits als Versicherungs­paket enthalten. Besitzt man eine solche Kreditkarte, erübrigt sich der Versicherungs­abschluss. Allerdings kommt es hier wieder darauf an, was die jeweiligen Versicherungs­­bedingungen vorsehen. Das hängt auch davon ab, mit welchem Versicherer der Kartenanbieter kooperiert. Gold- und Platinkarten mit entsprechenden Versicherungs­leistungen sind für Studierende oft nur über die Eltern zugänglich. Die problemlos erhältlichen Prepaid-Kreditkarten enthalten kein Versicherungs­paket.