Bestehende Versicherungen in Deutschland gelten nicht immer uneingeschränkt auch im Ausland. Die Krankenversicherung ist wohl die wichtigste Absicherung und eine grundsätzliche Bedingung für einen Auslandsaufenthalt. Studentinnen und Studenten, die ins Ausland gehen, sollten jedoch auch andere Versicherungen prüfen und ggf. vor Reiseantritt abschließen. Die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bezieht sich normalerweise nur auf das Inland. Aufgrund von EU-Recht und von Sozialversicherungsabkommen besteht aber auch im EU-Raum, in den sogenannten EWR-Ländern (Island, Liechtenstein, Norwegen), in der Schweiz und in einigen anderen Ländern im EU-Umfeld Krankenschutz. Dieser gilt im Allgemeinen unabhängig von der Dauer eines Aufenthaltes im jeweiligen Land. Wer in der Familienversicherung oder in der gesetzlichen studentischen Krankenversicherung versichert ist und vorübergehend in ein anderes europäisches Land verreist oder dort studiert, muss sich über seinen Krankenschutz also zunächst wenig Gedanken machen. Allerdings gibt es ein paar Dinge, die es zur GKV im Ausland zu beachten gilt:
Auslandsaufenthalte außerhalb der EUGänzlich anders sieht es bei Auslandsaufenthalten außerhalb des EU-Raums und der zuvor genannten Länder aus. Hier greift der in Deutschland bestehende gesetzliche Krankenschutz grundsätzlich nicht. Das gilt zum Beispiel für beliebte Aufenthalts-Länder wie die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland. Für solche Aufenthalte ist stets ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich. Eine Auslandskrankenversicherung ist aber durchaus immer sinnvoll, um Lücken des gesetzlichen Krankenschutzes im EU-Raum und angrenzenden Ländern zu schließen. Das SozialversicherungsabkommenDeutschland hat mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Nicht jedes Abkommen schließt auch die Krankenversicherung ein. Wichtige Vertragspartner mit Krankenschutz außerhalb von EU, EWR und der Schweiz sind Bosnien-Herzegowina, Israel, Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei und Tunesien. Studierende, die sich für die private Krankenversicherung (PKV) entschieden haben, sind bezüglich Auslandsaufenthalten besser aufgestellt. Denn der private Krankenversicherungsschutz besteht üblicherweise auch im Ausland, oft sogar weltweit. Allerdings sollte man vor dem Beginn eines Aufenthaltes genauer in die Versicherungsbedingungen schauen. Bei der Auslandsgeltung gibt es häufig Restriktionen, zum Beispiel:
Wenn die bestehende Krankenversicherung den geplanten Auslandsaufenthalt oder die gewünschten Leistungen nicht abdeckt, ist auch hier ein besonderer Auslandskrankenschutz erforderlich. Die einfachste und günstigste Form der Auslandskrankenversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Diese ist eigentlich für Urlaubs- oder längere Dienstreisen gedacht, kann aber auch für Kurzzeit-Aufenthalte während eines Studiums eingesetzt werden – zum Beispiel während eines Praktikums oder einer Sprachreise. In hochwertigeren Kreditkarten (Gold- und Platin-Karten) ist eine solche Versicherung oft bereits enthalten. Die Reisekrankenversicherung gilt in der Regel für Reisen bis zu acht Wochen. Dauert der Aufenthalt länger, ist sie nicht ausreichend. Es gibt grundlegend zwei Formen der Reisekrankenversicherung: Als Einmalschutz auf eine bestimmte Reise bezogen oder als Dauerschutz für alle Reisen während eines Versicherungsjahres. Ein Jahresschutz ist schon für unter 20 Euro im Jahr erhältlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten wird eine separate Auslandskrankenversicherung benötigt. Hier gibt es sowohl generelle Angebote als auch Produkte, die speziell auf studentische Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Auslandskrankenversicherung leistet auch bei längeren Aufenthalten. Damit lässt sich unter Umständen ein komplettes Auslandsstudium abdecken, auch Work and Travel-Aufenthalte oder Aufbau-Studiengänge sind problemlos darstellbar. Zum Teil sind sogar mitreisende Familienangehörige im Versicherungsschutz inbegriffen. Der Auslandskrankenschutz einer Work and Travel Versicherung kostet in der Regel weniger als 100 Euro im Monat. Allerdings empfiehlt sich nicht nur ein Preis-, sondern auch ein Leistungsvergleich. Hinsichtlich der Leistungen bestehen erhebliche Unterschiede unter den Anbietern, unter anderem bezüglich folgender Kriterien:
Was, wenn man dauerhaft im Ausland leben will?Nicht selten ist ein Auslandsstudium der Einstieg, um längere Zeit oder für immer im Ausland zu leben. Dann stellt sich die Frage der Krankenversicherung erneut. Der Krankenschutz der deutschen GKV im EU-Raum und in angrenzenden Ländern besteht nur, wenn der eigentliche Lebensmittelpunkt weiterhin in Deutschland bleibt. Spätestens mit der Aufnahme eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses und der Verlagerung des Wohnsitzes ins Ausland endet die Geltung. Dann muss die Krankenversicherung nach ausländischem Recht erfolgen. Eine private Krankenversicherung kann unter bestimmten Bedingungen mit ins EU-Ausland und in den EWR-Raum genommen werden, wenn auch nach dem Studium eine Privatversicherung möglich ist. Außerhalb von EU und EWR besteht der private Krankenschutz bei Verlagerung des Lebensmittelpunkts ins Ausland nicht weiter. Ein privater Auslandskrankenschutz endet automatisch mit Ablauf der im Versicherungsvertrag vorgesehenen Aufenthalts-Höchstdauer. Private UnfallversicherungAuslandsaufenthalte werden meist nicht nur zum Studieren genutzt, sondern auch um Land und Leute kennenzulernen. Bei solchen Aktivitäten ist vielfach ein erhöhtes Unfallrisiko gegeben. Deshalb kann ein Unfallschutz Sinn machen. Beim Studium oder bei Jobs greift meist ein gesetzlicher Unfallschutz – auch im Ausland, allerdings nach eigenen Regeln. Daher kann auch hier eine private Absicherung angebracht sein. Besteht bereits eine private Unfallversicherung, deckt diese in der Regel auch Unfälle im Ausland ab. Oft gilt der Versicherungsschutz weltweit und auch bei längeren Aufenthalten. Klarheit schafft aber nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Erkundigung beim Versicherer. Speziellen Auslandsschutz bietet eine Reiseunfallversicherung oder eine Auslandsunfallversicherung. Letztere kann oft als Zusatzbaustein beim Auslandskrankenschutz hinzugebucht werden. Private HaftpflichtversicherungEine private Haftpflichtversicherung sollte man bereits während des Studiums in Deutschland besitzen. Denn auch Studierende sind bei gegenüber Dritten verursachten Schäden voll in der Haftpflicht. Die gute Nachricht ist: Ein privater Haftpflichtschutz gilt üblicherweise auch im Ausland – sogar weltweit. Daher ist meist keine zusätzliche Versicherung erforderlich. Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte man allerdings in den Versicherungsbedingungen nachschauen, ob es zeitliche Begrenzungen beim Auslandsschutz gibt. Das ist nicht selten der Fall. Viele Studierende sind noch über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern versichert. Ein eigener Haftpflichtschutz ist aber finanziell auch kein Problem und bereits für rund 30 Euro im Jahr zu haben. Bestehen Lücken beim Versicherungsschutz im Ausland können diese ggf. mit einer Reise- bzw. Auslandshaftpflichtversicherung abgedeckt werden. RechtsschutzversicherungViele Studenten sind über ihre Eltern rechtsschutzversichert, aber unter Umständen ist eine Rechtsschutzversicherung für Studenten sinnvoll. Diese beinhaltet oft auch einen Auslandsschutz, auch wenn die Deckungshöhe abweichen kann. ReiseversicherungenFür Reisen vom und zum Auslandsaufenthalt und Reisen während der Zeit im Ausland können Reiseversicherungen sinnvoll sein. Neben der Reisekranken-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung sind in diesem Zusammenhang die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung sinnvoll. Denn vor unvorhergesehenen Ereignissen, die den Nichtantritt oder Abbruch einer Reise erzwingen, ist niemand sicher. Der Versicherungsschutz sorgt dafür, dass man nicht auf den Kosten für bereits gebuchte Reisetransporte, Unterkünfte oder Stornierungen sitzen bleibt. Die Reisegepäckversicherung ist dagegen eine Frage der Abwägung und lohnt sich nur bei wertvollem Gepäck – zum Beispiel, wenn auch ein hochwertiger Laptop oder ein teures Smartphone mit auf Reisen geht. Reiseversicherungen in KreditkartenReiseversicherungen sind bei vielen Kreditkarten bereits als Versicherungspaket enthalten. Besitzt man eine solche Kreditkarte, erübrigt sich der Versicherungsabschluss. Allerdings kommt es hier wieder darauf an, was die jeweiligen Versicherungsbedingungen vorsehen. Das hängt auch davon ab, mit welchem Versicherer der Kartenanbieter kooperiert. Gold- und Platinkarten mit entsprechenden Versicherungsleistungen sind für Studierende oft nur über die Eltern zugänglich. Die problemlos erhältlichen Prepaid-Kreditkarten enthalten kein Versicherungspaket. |