Wie lange ist die Gewährleistung bei Handwerkern?

Stand: 08.04.2022 09:58 Uhr

Wie findet man seriöse Handwerker? Wie reklamiert man richtig, wenn Handwerker bei der Arbeit pfuschen? Und wie schützt man sich vor dubiosen Handwerkern?

Neue Fliesen im Bad, ausgetauschte Fensterdichtungen, ein frischer Anstrich für die Wände, eine ausgefallene Heizung, die Montage einer Einbauküche, die Reparatur einer kaputten Fensterscheibe oder eines Rolladens: Für solche Arbeiten beauftragen viele einen Handwerker. In den meisten Fällen werden die Arbeiten professionell erledigt. Doch manchmal ist die Enttäuschung groß: Wenn zum Beispiel Fliesen schief verlegt sind oder beim Anstrich nicht sauber gearbeitet wurde. Und in einigen Fällen nutzen einzelne dubiose Anbieter das Vertrauen der Kunden schamlos aus. Was können Verbraucher dann tun?

Tipps zur Handwerker-Suche im Internet

Bei der Suche nach einem Handwerker im Internet gibt die Verbraucherzentrale Tipps.

  • Suchmaschinen: Unseriös sind oft die Handwerker, die oben auf der Suchergebnisseite mit dem Hinweis "Anzeige" erscheinen. Am besten weiter nach unten scrollen.

  • Bilder: Nicht dem freundlich lächelnden und seriös aussehenden Handwerker auf der Homepage vertrauen. Oft handelt es sich um Fotos aus Bildarchiven, nicht um Handwerker aus dem Betrieb.

  • Bewertungen: Erfahrungsberichte über Handwerksberichte können gefälscht sein.

  • Telefon: Keine 0800er-Nummern oder Handynummern anrufen, es kann sich um unseriöse Anbieter handeln. Nennt der Anbieter am Telefon keinen verbindlichen Preis, das Gespräch beenden.

  • Örtliche Anbieter: Bei einem Dienstleister vor Ort sind die Anfahrtskosten in der Regel niedriger, auch bei möglichen späteren Reklamationen können kurze Wege hilfreich sein. Am besten bei der Handwerkskammer oder bei der jeweiligen Innung nachfragen, wer dort für die Region eingetragen ist.

So tricksen unseriöse Handwerker-Notdienste

Bei Handwerker-Notdiensten gibt es vereinzelte "schwarze Schafe", die auf Kosten der Kunden zu Unrecht hohe Summen abkassieren. Das sind die Tricks der sogenannten Handwerker-Mafia:

  • Die Arbeiter kommen außerhalb der gewöhnlichen Arbeitszeit, um Zuschläge abrechnen zu können.
  • Sie ziehen die Arbeitszeit unnötig in die Länge.
  • Bevor die Handwerker mit der Arbeit beginnen, bitten sie den Kunden um eine Unterschrift.
  • Sie akzeptieren nur Barzahlung.
  • Sie lassen auf der Rechnung wichtige Angaben weg oder machen falsche Angaben.
  • Sie parken das Firmenfahrzeug versteckt in einer Nebenstraße.

Wann muss ich reklamieren?

Sobald Ihnen ein Mangel auffällt, sollten Sie ihn beim Handwerker reklamieren. Lassen Sie sich nicht dazu drängen, ein Abnahmeprotokoll zu unterschreiben, obwohl Ihnen Mängel bekannt sind. Denn mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass alles in Ordnung ist. Dann haben Sie nur noch bei verdeckten Mängeln die Möglichkeit, eine Nachbesserung zu verlangen. Liegt ein Mangel vor, können Sie bis zur Beseitigung einen Teil des Rechnungsbetrags einbehalten.

Wie lange habe ich Zeit zu reklamieren?

Bei Handwerkern gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren, bei Leistungen am Bau sind es fünf Jahre. Wer mit einer Handwerkerleistung nicht zufrieden ist, sollte schriftlich eine Frist zur Nachbesserung setzen, in der Regel zehn Tage. Das Recht zur Nacherfüllung steht im Gesetz. Der Handwerker darf in der Regel bis zu zweimal nachbessern, gesetzlich geregelt ist das nicht. Aber es gibt Grenzen, etwa wenn dem Kunden eine Nachbesserung nicht zumutbar ist. Das ist der Fall, wenn sich der Handwerker so unmöglich benommen hat, dass der Kunde ihn nicht mehr ins Haus lassen möchte.

Tipps gegen überhöhte Rechnungen

Überhöhte Handwerker-Rechnungen sind für Verbraucherschützer ein Dauerthema. So erkennen Sie Fehler in der Rechnung:

  • Kostenvoranschlag: Verbraucher sollten sich vom Handwerker einen verbindlichen Kostenvoranschlag machen lassen. Die Rechnung darf davon maximal 15 bis 20 Prozent abweichen. Der Handwerker muss Abweichungen begründen.

  • Anfahrtskosten: Handwerker können für die Anfahrt eine Pauschale verlangen oder kilometergenau abrechnen. Entscheidend ist, was vorher vereinbart wurde. Bei kilometergenauer Abrechnung darf die tatsächlich gefahrene Strecke nicht überschritten werden.

  • Lohnkosten: Den Stundenlohn darf der Handwerker frei ansetzen. Er sollte aber nicht deutlich über dem üblichen Vergleichslohn liegen. Dessen Höhe können Sie zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale erfragen. Vergleichen Sie am besten mehrere Angebote.

  • Arbeitszeit: Handwerker dürfen die Arbeitszeit nicht auf halbe oder volle Stunden aufrunden. Viele Betriebe rechnen inzwischen im Sechs-Minuten-Takt ab, also zum Beispiel zehn Euro pro angefangene sechs Minuten.

  • Mehrwertsteuer: Handwerker müssen immer Preise inklusive Mehrwertsteuer angeben. Oft nennen Betriebe am Telefon nur die sogenannten Nettopreise, die keine Mehrwertsteuer enthalten. Das ist jedoch im Geschäft mit Verbrauchern unzulässig. Kunden haben dann das Recht, nur den vereinbarten Betrag ohne Mehrwertsteuer zu bezahlen.

  • Ersatzteile: Handwerker dürfen Ersatzteile nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden einbauen. Sie sollten den Kunden darüber informieren und erklären, warum das Ersatzteil nötig ist. Ohne Zustimmung kann der Kunde die Zahlung verweigern.

  • Unterschrift: Nach erledigter Arbeit legen viele Handwerker einen Stundenzettel oder die Rechnung zur Unterschrift vor. Prüfen Sie die Angaben genau. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen - auf keinen Fall unterschreiben! Denn mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie falsche Angaben. Sie haben dann kaum noch Chancen, eine zu hohe Rechnung anzufechten.

  • Zahlung: Finden Sie auf der Rechnung falsche oder offensichtlich überhöhte Posten, zahlen Sie die Rechnungssumme abzüglich der strittigen Beträge. Informieren Sie den Handwerker schriftlich, warum Sie die Rechnung kürzen.

Kann man die Mängel auch von einem anderen Handwerker beseitigen lassen?

Wenn Handwerker die Frist zur Nachbesserung verstreichen lassen oder wenn die Nachbesserung fehlschlägt, kann man zur sogenannten Selbstvornahme greifen und einen anderen Handwerksbetrieb beauftragen. Die Kosten gehen dann zulasten des ursprünglichen Vertragspartners. Aber man sollte unbedingt vorher Beweise sichern, also Fotos machen und Zeugen hinzuziehen.

Wo bekomme ich Hilfe im Streit mit Handwerkern?

Einige örtliche Handwerkskammern haben eine Schlichtungsstelle. Dort können Sie sich zunächst beraten lassen und versuchen, eine Einigung mit dem Handwerksbetrieb zu erzielen. Dieser Weg kann günstiger und schneller sein, als einen Gutachter oder einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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Dieses Thema im Programm:

Markt | 11.04.2022 | 20:15 Uhr

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Oft sind Mängel erst nach dem Einzug und einer gewissen Wohndauer zu bemerken. Die Fliesenfugen reißen, das Wasser läuft schlecht ab, die Dunstabzugshaube zieht die Luft nicht richtig ab. Im ersten Moment denkt man: Kein Problem, wir haben ja Garantie! Doch so einfach ist es nicht. Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie im Handwerk.  

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?

Gewährleistung bedeutet im Baurecht, dass das Bauwerk zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Die Gewährleistung hängt somit immer unmittelbar mit der Bauabnahme zusammen.Somit handelt es sich in der Folge um Mängel, die zum Zeitpunkt der Abnahme noch nicht erkennbar waren. Die Gewährleistungspflicht erstreckt sich sowohl auf die Installationsarbeiten als auch auf die eingebauten Materialien (ACHTUNG: Änderung zum 1.1.2018, siehe unten) und dauert bei großen Werkverträgen (Neubau, Sanierung, Neuerrichtung von komplexen Anlagen wie einer Heizung) im Normalfall  fünf Jahre. Bei Reparaturen, Austauscharbeiten oder Wartungen läuft die Gewährleistungsfrist nur zwei Jahre. Nicht unter Gewährleistungsansprüche fallen natürliche Verschleißerscheinungen, Bedienfehler und Mängel, die durch Dritte verursacht wurden. Während die Ansprüche aus der Gewährleistung gesetzlich vorgeschrieben sind, ist eine Garantie eine freiwillige Zusicherung über einen variablen Zeitraum. Meistens ist die Garantie beschränkt auf Einzelaspekte z.B. eine 10-Jahres-Garantie gegen Durchrostung beim Kauf eines Neuwagens. Zur Vergabe von Garantien sind Unternehmen also nicht verpflichtet, das sind freiwillige Leistungen.

Übrigens aufgepasst: Wer seinen Wartungsvertrag z.B. für eine Heizung nicht bei der ausführenden Firma abschließt, verspielt einen Teil seiner Gewährleistungsfrist und hat dann nur noch zwei statt fünf Jahre.

Änderungen in der Gewährleistungspflicht zum 1.1.2018

Ab 2018 haften Handwerker nicht mehr für Materialien, die sie verarbeitet haben, die sich im Nachhinein jedoch als mangelhaft erwiesen haben. Nach der Reform des Gewährleistungsrechts wird der Verkäufer der Materialien (z.B. der Fliesenproduzent) in die Verantwortung genommen. Er muss die Kosten übernehmen für den Ausbau der alten (defekten) Materalien, für die neuen intakten Materalien und für den Einbau der neuen intakten Materialien. Dies beinhaltet auch Zusatzkosten wie Fahrtkosten oder Anpassungskosten für das neu gelieferte Material. Der Handwerker kann bestimmen, ob er selbst den Austausch der Materalien vornimmt oder ein von ihm benannter Drittanbieter. Er kann jedoch nicht vom Verkäufer (z.B. Fliesenproduzent) verlangen das Material selbst auszutauschen.

Das neue Recht gilt für alle Verträge, die am 1.1.2018 und danach abgeschlossen wurden. Dadurch wird eine Grauzone geklärt, die in den vergangenen Jahren für Verstimmungen zwischen Handwerksbetrieben und Kunden gesorgt hat. Die Reform soll für eine verkürzte Bearbeitungszeit und somit für eine höhere Kundenzufriedenheit sorgen.

Weitere Informationen dazu gibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer Broschüre.