Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

wenn man noch keine 14 ist darf man bis 22...und von 15 bis 16 jahren wie lange?

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Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

In der Öffentlichkeit darf man sich in Deutschland so lange aufhalten wie man möchte, da es keine Ausgangssperre - welcher Art auch immer - gibt. Bei Minderjährigen entscheiden die Erziehungsberechtigten, wielange man weg darf, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben.

Das Jugendschutzgesetz (JuschG) regelt lediglich, wie lange man sich in welchem Alter an bestimmten jugendgefährdenden Orten wie Discotheken, Bars, Konzerten, etc. aufhalten darf. Näheres dazu liest du am besten direkt im Gesetz nach (z.B. unter www.dejure.org/gesetze/JuSchG).

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

"Draußen" bleiben darfst du solange deine Eltern es dir erlauben, in jedem Alter. Die Begrenzungen beziehen sich auf öffentliche Gebäude und Veranstaltungen: 14, 15 Jahre darf bis 22 Uhr, 16, 17 Jahre darf bis 24 Uhr (alles natürlich, wenn ohne Begleitung der Eltern).

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

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In jeden Alter solange es deine Eltern erlauben, eine Gesetzliche regelung gibt es dafür nicht.

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

Drausen so lange du willst. Nur wenn Du Discos od. Gaststaetten besuchst ist dies im Jugendschutzgesetz gregelt.

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

Dafür gibt es kein Gesetz, das entscheiden nur die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

bis wie viel uhr darf man mit 15 draussen bleiben?

Bis wieviel Uhr darf Ich (12) draussen bleiben?

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

Wie lange man mit 15 raus darf, regelt das Jugendschutzgesetz. Wo und zu welchen Zeiten Jugendliche in diesem Alter allein unterwegs sein dürfen, erfahren Sie in diesen Beitrag.

Mit 15 Jahren zählen Sie als Jugendlicher und dürfen damit schon einiges mehr als Kinder.

  • Beispielsweise dürfen Sie in diesem Alter allein ins Kino gehen - eventuell für das erste Date im Kino. Voraussetzung ist, dass der Film für Ihre Altersstufe zugelassen ist.
  • Außerdem muss der Kinobesuch vor 22:00 Uhr enden. Bis zu dieser Zeit dürfen Sie nämlich raus.

Allein Essengehen dürfen Jugendliche mit 15 Jahren noch nicht. Geregelt ist das im Paragraph 4 des Jugendschutzgesetzes.

  • Wer in einer Gaststätte eine Mahlzeit oder ein Getränk zu sich nehmen möchte und 15 Jahre alt ist, muss das mit einer geeigneten Begleitperson tun.
  • Auch dann ist die Möglichkeit zeitlich begrenzt. Erlaubt ist es nur zwischen 5:00 Uhr morgens zum 23:00 Uhr abends. Das gleiche gilt für den Besuch in der Diskothek.
  • In der Regel sind die Eltern diese Begleitperson. Alternativ kann eine andere Person mit der Beaufsichtigung beauftragt werden. Sie muss allerdings mindestens 18 Jahre alt sein.
  • In der Praxis sieht es oft anders aus. Allerdings sollten sich Eltern bewusst sein, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzen, wenn sie einem 15-jährigen Jugendlichen einen Diskothekenbesuch erlauben, obwohl er das entsprechende Alter noch nicht erreicht hat.
  • Das kann eine Strafe von bis zu 300 Euro nach sich ziehen.

Wie lange darf man mit 15 raus?(Bild: Pixabay/Dim Hou)

Wie lange darf eine 15 jährige draußen bleiben

Wie lange man mit 16 raus darf, erfahren Sie in unserem nächsten Beitrag.

Wenn Ihr Kind älter ist als 16 Jahre und allein geht, darf es bis 24 Uhr in der Disco bleiben. Wenn es jünger als 16 Jahre ist, müssen Sie oder eine andere erziehungsbeauftragte Person es begleiten. Es darf dann so lange dort bleiben, wie Sie es erlauben.

Wenn Sie das Sorgerecht für Ihr Kind haben, können Sie zeitweilig auch jemand anderes damit betrauen, die Erziehungsaufgaben wahrzunehmen und Ihr Kind zu begleiten. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese Person volljährig ist. Wenn die Person, die Ihr Kind begleitet, nicht mehr in der Lage ist, ihrer Aufgabe nachzukommen, muss Ihr Kind die Disco verlassen. Nachtbars oder Nachtclubs dürfen Kinder und Jugendliche unter 18 normalerweise nicht besuchen, auch wenn Sie dabei sind.

Eine Ausnahme ist, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe ausgerichtet wird. Dann dürfen Kinder unter 12 Jahre bis 22 Uhr, Jugendliche unter 16 Jahren bis 24 Uhr bleiben, auch wenn Sie nicht dabei sind.

Altersnachweis

Die Gewerbetreibenden oder Veranstalter müssen dafür sorgen, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird, sonst können sie mit einer Geldbuße bestraft werden. Auch jede andere erwachsene Person, die durch ihr Verhalten einen Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz herbeiführt oder fördert, kann bestraft werden.Gegebenenfalls muss Ihr Kind sein Alter nachweisen, beispielsweise kann der Veranstalter sich den Personalausweis vorzeigen lassen.

Verantwortung und Haftung liegt immer bei Ihnen

Die allgemeine Verantwortung bleibt aber weiterhin bei Ihnen, auch für haftungsrechtliche Folgen. Sie können die Aufsichtspflicht immer nur teilweise übertragen. Die beauftragte Person haftet dann nach zivilrechtlichen Vorschriften, wenn sie die Aufsichtspflicht nicht oder nur schlecht erfüllt. Sie sollten daher immer prüfen, ob die beauftragte Person verantwortungsvoll genug ist, um Ihr Kind zu beaufsichtigen.

Die Abgabe alkoholischer Getränke und Lebensmittel sowie von Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnissen (E-Zigaretten/ E-Shishas; auch bei nikotinfreien Aerosolen) an Minderjährige ist in Gaststätten, im Handel und sonst in der Öffentlichkeit nicht erlaubt und sie dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen/dampfen.

Sie dürfen sich in Nachtbars/Nachtclubs und Spielhallen nicht aufhalten. Gleiches gilt für Veranstaltungen, Orte und Betriebe, die jugendgefährdend sind nach entsprechender Anordnung.

Ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person dürfen sie sich bei öffentlichen Filmveranstaltungen nicht aufhalten.

Gaststätten dürfen sie nur besuchen

  • zwischen 5.00 Uhr und 23.00 Uhr zur Einnahme einer Mahlzeit / eines Getränks,
  • wenn sie sich auf Reisen befinden oder
  • wenn sie an einer Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe teilnehmen.

Bei Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) dürfen Kinder unter sechs Jahren grundsätzlich nicht anwesend sein. Ausnahmsweise kann für den Zeitraum bis 22.00 Uhr die Anwesenheit gestattet werden, wenn die Tanzveranstaltung von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt wird oder der künstlerischen Betätigung (z. B. Tanzaufführung unter aktiver Teilnahme der Kinder) oder der Brauchtumspflege dient.

Bildträger mit Filmen oder Spielen (auf DVD oder CD) dürfen Kindern unter sechs Jahren in der Öffentlichkeit nur zugänglich gemacht werden, wenn diese die Kennzeichnung „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ tragen oder es sich um entsprechend gekennzeichnete Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme. Dies gilt auch für Programme, die an elektronischen Bildschirmgeräten (an Ausstellungsstücken in Geschäften) bedient werden.

In Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Personen dürfen sich Kinder unter sechs Jahren zeitlich unbeschränkt in Gaststätten aufhalten. Es ist ihnen dann auch erlaubt, Tanzveranstaltungen (z. B. in Diskotheken) zu besuchen. Bei öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen Kinder unter sechs Jahren nur anwesend sein, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt.

Bei öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen Kinder unter sechs Jahren nur anwesend sein, wenn die dort gezeigten Filme für ihre Altersstufe freigegeben sind oder es sich um Informations-, Instruktions- oder Lehrfilme handelt und sie von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet werden (s.o).