Wie lange darf ein anhänger an der straße stehen

Bestimmte Transporte lassen sich mit einem Anhänger am einfachsten erledigen. Wird der Anhänger nur selten benötigt, ist es meist am sinnvollsten, ihn nach Bedarf zu mieten. Bei häufigerem Bedarf kann es wiederum vorteilhaft sein, einen eigenen Hänger anzuschaffen. Meist ist er schnell gekauft, weil die Kosten überschaubar sind. Doch was viele Käufer nicht bedenken: Sie müssen ihren Hänger an einem geeigneten Ort sicher abstellen können.

Hänger abstellen: Fallstricke im Überblick

Zunächst dürfen die Abmessungen nicht unterschätzt werden. So mancher Hänger nimmt relativ viel Platz in Anspruch. Einige Käufer lassen beispielsweise die Deichsel außer Acht, die bei der Gesamtlänge jedoch zu berücksichtigen ist. So mancher Anhänger ist deshalb länger als ein Mittelklassefahrzeug, was wiederum einen entsprechend großen Parkplatz erfordert.

Nicht immer ist die Möglichkeit gegeben, Gespann oder Anhänger auf dem eigenen Grundstück abzustellen. Wer in einer Wohnung lebt, muss häufig mit einem einzigen Stellplatz auskommen. Den Anhänger auf einer eigenen Fläche abzustellen, ist in einem solchen Fall unter Umständen nicht möglich.

Betroffene entscheiden sich gerne für das Parken des Anhängers auf öffentlichen Parkplätzen oder auf der Straße. Allerdings bestehen hier erhebliche Einschränkungen, gegen die Sie nicht verstoßen sollten. Wer gegen die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung verstößt, riskiert ein Bußgeld.

Den Anhänger im öffentlichen Raum parken

Das vorübergehende Abstellen auf öffentlichen Parkplätzen oder auf der Straße stellt überhaupt kein Problem dar. Allerdings ist die maximale Parkdauer auf 14 Tage beschränkt. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass regelmäßiges Umparken keine Lösung darstellt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, dort ebenfalls zu parken. Wer seinen Anhänger fortlaufend umparkt, riskiert also auch ein Bußgeld.

Eine Ausnahme stellt das Parken des gesamten Gespanns dar. Dies ist sogar über längere Zeiträume hinweg gestattet, wobei der Anhänger mit dem Fahrzeug jedoch stets verbunden sein muss. Außerdem ist das Abstellen für die Dauer mehrerer Tage nur gestattet, wenn das zulässige Gesamtgewicht maximal zwei Tonnen beträgt. Liegt es höher, ist das Abstellen in Wohngebieten erheblich eingeschränkt. Während der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ist das Parken von Hängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als zwei Tonnen nicht gestattet.

Beim Parken auf eingezeichneten Parkflächen ist außerdem zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug diese nicht überragen sollte. Die Deichsel sollte stets in Fahrtrichtung des Verkehrs zeigen, um vor allem Radfahrer sowie Fahrer von Krafträdern nicht unnötig zu gefährden.

Der Anhänger muss gegen drohendes Wegrollen angemessen gesichert sein. Hierfür ist die Feststellbremse zu betätigen. Alternativ oder ergänzend empfiehlt es sich, die Räder mit Keilen zu sichern.

Im Übrigen muss der abgestellte Anhänger über eine Zulassung verfügen. Ob Fahrzeug oder Anhänger: Ohne Zulassung ist das Abstellen im öffentlichen Raum grundsätzlich nicht gestattet.

Auswirkungen auf die Versicherung

Seit 2002 benötigen Anhänger einen eigenständigen Haftpflichtschutz. Dieser sichert insbesondere Schäden ab, die sich in Verbindung mit einem abgestellten Hänger ereignet haben. Sollte sich ein Schaden hingegen während der Fahrt ereignen, greifen die Haftpflichtversicherung des Anhängers und die Kfz-Haftpflichtversicherung des ziehenden Fahrzeugs gesamtschuldnerisch.

Damit ein geparkter Hänger angemessen versichert ist bzw. es bei der Schadensregulierung zu keinen Schwierigkeiten kommt, sind die zuvor aufgeführten Voraussetzungen und Verpflichtungen einzuhalten. Bei einem Verstoß bestände sonst die Gefahr, dass der Versicherer seine Leistungen kürzt oder den Versicherungsnehmer in Regress nimmt.

Weitere Möglichkeiten, einen Anhänger sicher abzustellen

Es sollte deutlich geworden sein, dass dauerhaftes Parken eines Anhängers im öffentlichen Raum keine nachhaltige Lösung verkörpert. Wer seinen Hänger sicher parken möchte, ohne ständig Bußgelder oder Streitigkeiten mit Anwohnern fürchten zu müssen, stellt ihn am besten auf einem Privatgrundstück ab.

Mit etwas Glück finden sich entsprechende Möglichkeiten innerhalb von Familie oder Freundeskreis. Alternativ bieten sich das Mieten einer privaten Stellfläche an. Während sich Privatpersonen hiermit zunächst eher schwer anfreunden können, entscheiden sich Gewerbetreibende sehr häufig für diese Lösung. Besonders in Gewerbegebieten finden sich oftmals Privatgrundstücke, auf denen Sie Ihren Anhänger gegen eine vergleichsweise niedrige Gebühr dauerhaft abstellen können.

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Wollen Verkehrsteilnehmer einen Anhänger abstellen, stellt sich natürlich immer die Frage, wo das erlaubt ist und für wie lange. Einen Anhänger richtig zu parken, kann sich da schon mal als Herausforderung erweisen. Werden dann verkehrsrechtliche Vorgaben diesbezüglich missachtet, drohen Sanktionen gemäß dem Bußgeldkatalog.

VerstoßSanktion
Anhänger wurde ohne Zug­fahrzeug länger als 2 Wochen geparkt20 EUR
Anhänger mit mehr als 2 t regelmäßig trotz Verbot in besonderem Gebiet geparkt30 EUR

Anhänger parken: Die StVO bestimmt, was zu beachten ist

Wie lange darf ein anhänger an der straße stehen
Die StVO bestimmt das Parken für Anhänger bzw. welche Regelungen hierfür gelten.

Gründe, warum ein Anhänger benötigt wird, gibt es viele – doch wohin mit dem guten Stück, wenn es gerade nicht gebraucht wird? Darf ich einen Anhänger überhaupt ohne Zugfahrzeug abstellen? Einen Anhänger auf der Straße zu parken oder auf einem öffentlichen Parkplatz abzustellen, ist nicht so einfach, wie es manchmal scheint. Egal ob es sich um einen Pferdeanhänger, einen Wohnwagen oder einen LKW-Anhänger handelt, das Abstellen ist gesetzlich geregelt.

Die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definieren, wo Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken können und für wie lange dies möglich ist. Entscheidend sind hier die Regelungen in § 12 StVO.  Unter Absatz 3 wird bestimmt, dass ein [„Kraftfahrzeuganhänger ohne Zugfahrzeug […] nicht länger als zwei Wochen geparkt werden“] darf.

Einen Anhänger zu parken, ohne dass das Zugfahrzeug ebenfalls abgestellt wird, ist also maximal für zwei Wochen zulässig. Wird der entsprechende Anhänger nicht umgeparkt, hat das üblicherweise eine Sanktion von 20 Euro zur Folge.

Anders sieht das aus, wenn das gesamte Gespann abgestellt wird. Denn einen PKW-Anhänger zu parken und das mit dem Zugfahrzeug, unterliegt keiner Frist.

Ist auf der Straße kein Platz, bietet sich manchmal für den Anhänger ein öffentlicher Parkplatz an. Wichtig ist, dass auch hier die Regelungen der StVO gelten. Den Anhänger zu parken, ist nur höchstens 14 Tage zulässig, es sei denn, der Parkplatz ist entsprechend gekennzeichnet. So kann durch Zusatzschilder beispielsweise das Abstellen von Wohnwagen ausdrücklich erlaubt sein.

Wie lange darf ein anhänger an der straße stehen
Abstellen von einem Anhänger: Auf öffentlichem Parkplatz dauerhaft nur durch Zusatzschilder erlaubt.

Am einfachsten ist es natürlich, den Anhänger auf dem eigenen Grund unterzustellen, wenn er nicht benötigt wird. Ist eine ausreichende Fläche vorhanden, spielt es auf dem Privatgrundstück keine Rolle, dass Sie den Anhänger im Wohngebiet parken. Gleiches gilt, wenn ein Mietvertrag über eine Parkfläche vorhanden ist oder die Erlaubnis des Grundstückseigners vorliegt.

Stellplatz für LKW-Anhänger: Hier gelten weitere Vorschriften

Wo dürfen Sie innerorts einen LKW-Anhänger parken? Auch diesbezüglich gibt es gesetzliche Vorgaben zu beachten, denn gemäß StVO dürfen Anhänger, die mehr als 2 t zulässiges Gesamtgewicht aufweisen, in bestimmten Gebieten innerorts nicht abgestellt werden. So ist dies unter anderem in Wohn-, Kur- und Klinikgenbieten nicht zulässig.

Dieses Verbot ist jedoch eingeschränkt und bezieht sich auf die Zeit zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, wenn es sich um sogenanntes „regelmäßiges Parken“ handelt. Zudem erstreckt es sich auf Sonn- und Feiertage. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Verwarngeld von 30 Euro geahndet werden.

Ist das Parken von einem Anhänger gesetzlich geregelt?

Ja, die StVO bestimmt unter § 12, wo und für wie lange Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken dürfen.

Ist es zulässig, wenn Besitzer einen PKW-Anhänger abstellen und das ohne Zugfahrzeug?

Ja, wollen Verkehrsteilnehmer ihren Anhänger parken, auf öffentlichen Straßen oder Parkplätzen, dürfen sie das auch ohne Zugfahrzeug. Die zulässige Zeit ist allerdings begrenzt.

Wie lange darf ein Anhänger auf einem Parkplatz stehen?

Ist der Anhänger ohne Zugfahrzeug abgestellt, ist dies für maximal zwei Wochen zulässig. Für ein Gespann gibt es keine zeitliche Begrenzung.

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Anhänger: Wo das Parken erlaubt ist und wo nicht

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