(FOTO: iStockphoto) Viele Shops haben auch an Silvester und Neujahr geöffnet. Allerdings ist es sinnvoll sich die Öffnungszeiten genauer anzuschauen. Hier ein Überblick. Wer noch etwas für sein Silvester-Dinner oder seine Feier vergessen hat, kann das auch heute noch einkaufen gehen, denn die meisten Geschäfte haben auch zu Silvester und sogar zu Neujahr geöffnet! Allerdings mit unterschiedlichen Öffnungszeiten. Grundsätzlich dürfen alle Shops heute bis 17 Uhr offen haben, Lebensmittelhändler bis 18 Uhr. Aber natürlich handhabt das jeder anders. Das sind die konkreten Pläne des Handels. Supermarkt-Öffnungszeiten Am längsten könnt ihr heute eure Silvestereinkäufe beim Billa erledigen. Hier schließen die Geschäfte erst um 17 Uhr. Außerdem könnt ihr auch hier am Samstag, den 1. Jänner in einigen Filialen (z.B.: Airport, Bahnhöfe, Herrnhuterhaus) in Wien noch eure Vorräte aufstocken. Drogerien Shopping Center Bäckereien Der Anker bleibt in Wien heute größtenteils geschlossen. Nur in vereinzelten Filialen, etwa am Westbahnhof, ist er offen. Und: Auch am Neujahrstag muss man nicht vollkommen ohne frisches Gebäck auskommen, ausgewählte Anker- und Ströck-Bäckereien haben auch am 1. Jänner geöffnet. Quellen und Links:
Regelung für den Handel in OÖ Das Offenhalterecht des Handels und die damit meist verbundene Frage der Beschäftigung von Arbeitnehmern ist gekennzeichnet durch Kasuistik und Rechtszersplitterung. An dieser Tatsache hat sich auch durch die diversen ÖZG-Novellen nur wenig geändert. So gelten unterschiedliche Vorschriften für das Offenhalten im Einzelhandel und im Großhandel, für das Offenhalten an Werktagen (Montag bis Samstag) und an Sonn- und Feiertagen. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern wiederum ist eine ganz eigenständige Problematik. Dennoch soll im Folgenden eine systematische Darstellung der wichtigsten Bestimmungen des Offenhalterechts versucht werden. Da die Landeshauptleute das Offenhalten zum Teil durch Verordnungen regeln können, unterscheidet sich die Rechtslage von Bundesland zu Bundesland. Beispielsweise ist das Offenhalten in Tourismusgebieten in einigen anderen Bundesländern (z.B. Salzburg, Steiermark, Kärnten) großzügiger geregelt.
Diese Ausführungen stellen lediglich eine Grundinformation dar; bei Unklarheiten empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der Wirtschaftskammer. 1. Das Offenhalten im Einzelhandel an Werktagen (Montag bis Samstag) Grundregel Kundmachung der Öffnungszeiten Fertigbedienen, gemischte Öffnungszeiten Kunden, die am Ende der Öffnungszeiten im Geschäft oder bei der sonstigen Verkaufsstelle anwesend sind, dürfen noch fertig bedient werden. Werden Waren verkauft, für die verschiedene Öffnungszeiten gelten, so gelten nach Meinung der Wirtschaftskammer Oberösterreich weiterhin die jeweiligen Öffnungszeiten je Warengruppe, obwohl die entsprechende Bestimmung in der Novelle 2003 weggefallen ist. Eine räumliche Trennung der Warengruppen ist nicht mehr vorzunehmen, aus praktischen Gründen aber ratsam. Ausnahmen vom Öffnungszeitengesetz Die Warenabgabe durch Automaten, der Warenverkauf im Rahmen eines Gast- und Konditorgewerbes, der Marktverkehr, Marketendereien (Verkaufsstellen im Kasernenbereich, die Waren nur an Angehörige des Bundesheeres, der Gendarmerie oder der Bundespolizei und an die in der Kaserne tätigen Bediensteten abgeben) und bei Tankstellen der Verkauf von Betriebsstoffen für Kraftfahrzeuge sowie der Einzelhandel mit Waren, die Tankstellen im Nebenrecht verkaufen dürfen, sind von der Anwendung des Öffnungszeitengesetzes ausgenommen. Verkaufen Tankstellen allerdings über das Nebenrecht hinausgehende Waren, so benötigen sie eine Handelsgewerbeberechtigung. Für den Verkauf dieser Waren gelten nur die Offenhalteregelungen nach dem Öffnungszeitengesetz. 2. Das Offenhalten im Großhandel an Werktagen (Montag bis Samstag) 3. Das Offenhalten im Einzel- und Großhandel an Sonn- und Feiertagen An Sonn- und Feiertagen sind Groß- und Einzelhandelsbetriebe grundsätzlich geschlossen zu halten. Für den Einzelhandel sehen Ausnahmen und Sonderregelungen aber ganz erhebliche Abweichungen vor (vgl. Merkblatt im Anhang unten B - Downloadbereich).Der Verkauf durch Automaten, Verkauf im Rahmen eines Gastgewerbes und teilweise durch Tankstellen (Produktpalette enger als nach dem Öffnungszeitengesetz!), unterliegt nicht dem Verbot des Betriebszeitengesetzes. Auch für Blumenhändler, die Mitglied der Bundesinnung der Gärtner und Floristen sind, bestehen Ausnahmen (z.B. für Betriebe bei Friedhöfen während der Öffnungszeiten, bei Krankenanstalten während der Besuchszeiten, an sechs Sonn- bzw. Feiertagen im Jahr nach freier Wahl). 4. Beschäftigung von Mitarbeitern Zu beachten ist auch ein neuer Zusatzkollektivvertrag, der ausschließlich für die Mitglieder des Markt-, Straßen- und Wanderhandels gilt. Dieser regelt seit 1.6.2015 unter anderem eine verpflichtende 5-Tage-Woche. Dieser Kollektivvertrag gilt nur für Angestellte. 5. Strafen 6. Offenhaltevorschriften im Handel
Sonntagsöffnung Rückfragen Öffnungszeiten-Recht: WKOÖ - Sparte HandelDr. Manfred Zöchbauer T 05/90909-4301 oder WKOÖ - Service CenterMag. Peter WolfartsbergerT 05/90909 |