Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?

Bis zum Dezember 2012 übernahm die sogenannte „Gebühreneinzugszentrale“ den Einzug der Rundfunkgebühren. Seit dem 1. Januar 2013 lautet die Bezeichnung für die Gemeinschaftseinrichtung „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“, die Rundfunkgebühr wird im Volksmund kurz GEZ genannt.

So klappt die GEZ-Befreiung

Wer sich von den GEZ-Gebühren befreien möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Da es sich beim Rundfunkbeitrag um eine solidarische Abgabe handelt, ist erst einmal jeder Haushalt zur Zahlung verpflichtet. Im Folgenden finden Sie Voraussetzungen, unter welchen einen Befreiung von den Rundfunkgebühren möglich ist.

Voraussetzungen

Grundlage für die Befreiung von den Rundfunkgebühren bildet der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag. Er legt fest, wer keine Gebühren oder einen verminderten Satz zahlen muss. Die betroffenen Personengruppen werden nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Bundesversorgungsgesetz sowie BAföG definiert.

Eine GEZ-Befreiung ist in einzelnen Fällen möglich. Konkret können Sie dies hier nachlesen. Damit die Befreiung erfolgen kann, müssen die betreffenden Personengruppen Nachweise erbringen. So müssen Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Empfänger von Transferleistungen die jeweils aktuellen Bescheide mit einreichen. BAföG-Empfänger sollten ebenfalls den entsprechenden Bescheid vorlegen.

Wer in eine Wohnung zieht, wo bereits ein Rundfunkgebührenzahler lebt, kann der GEZ mitteilen, dass in seinem Haushalt bereits die Rundfunkgebühr entrichtet wird und sich dadurch von der Zahlung befreien.

Ablauf der GEZ-Befreiung

Die Befreiung von den Rundfunkgebühren kann online auf der Seite des Beitragsservices beantragt werden. Dort müssen die nötigen Formulare für den Antrag ausgefüllt werden. Anschließend werden diese ausgedruckt und an den Beitragsservice mit den entsprechenden Nachweisen geschickt.

Die Befreiung gilt ab der Zeit, in der Sie befreiungsberechtigt sind und kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Die Befreiung ist ab dem ersten des Monats gültig, in welchem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt.

GEZ-Ermäßigungen

Neben der kompletten GEZ-Befreiung gibt es auch die Möglichkeit eines ermäßigten Rundfunkbeitrags.

Einen Anspruch auf Ermäßigung haben vor allem Menschen mit körperlichen Handicaps:

  • Blinde Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60
  • Hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht ausreichend verständigen können
  • Behinderte Menschen, deren Behinderung einen Grad von mindestens 80 aufweist

Für eine Ermäßigung in diesen Fällen ist die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „RF“ oder eine entsprechende behördliche Bescheinigung erforderlich.

Wie Beitragsbefreiungen können auch -ermäßigungen bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden.

Wer muss die GEZ bezahlen?

Die GEZ-Gebühren müssen in Deutschland nach der Anmeldung einer Wohnung pauschal bezahlt werden. Die Beitragspflicht entsteht somit bei der Erstanmeldung einer Wohnung oder nach einem Umzug.

Alle Beitragszahler profitieren vom Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und Fernsehen. Dieses Angebot erstreckt sich auf zahlreiche Radio- sowie Fernsehsender und enthält auch Angebote im Internet. So werden zum Beispiel die Nachrichten oder ARD-Serien aus dem Rundfunkbeitrag finanziert. Ebenso werden beliebte Sendungen wie der „Tatort“ im Ersten über die Rundfunkgebühren bezahlt.

Die Beitragspflicht für den Rundfunkbeitrag endet, wenn eine Wohnung abgemeldet wird und in der neuen Wohnung nach einem Umzug bereits ein Gebührenzahler lebt oder wenn der Gebührenzahler ins Ausland zieht.

Beitragshöhe

Die GEZ-Gebühren werden auf der Basis des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) festgelegt und erhoben. Wie hoch der Beitrag ausfällt, wird von verschiedenen Kommissionen zuvor ermittelt und durch die Beitragssatzung jeder Landesrundfunkanstalt geregelt.

Aktuell liegt der GEZ-Beitrag bei 17,50 Euro monatlich. Er gilt pro Wohnung und ist nicht an eine bestimmte Zahl von TV- oder Radioempfängern gebunden. Seit 2013 wird auch offiziell nicht mehr von GEZ-Beitrag, sondern vom Beitragsservice gesprochen.

Pro Jahr sind pro Haushalt somit 210 Euro an Rundfunkgebühren fällig.

Wer erhält die Rundfunkgebühren?

Mit den GEZ-Gebühren wird der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert. Dabei handelt es sich um die Fernsehsender des ZDF sowie die TV-Sender der ARD, zu welchen die regionalen Sendeanstalten gehören. Darüber hinaus wird das Geld aus den GEZ-Zahlungen fast zur Hälfte für die Landesrundfunkanstalten verwendet. Ein kleiner Teil davon kommt den Landesmedienanstalten sowie dem Deutschlandradio zu Gute, das weltweit empfangen werden kann und die deutsche Gemeinde außerhalb Deutschlands mit Nachrichten auf Deutsch versorgt.

Der monatliche Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro teilt sich aktuell so auf:

Empfänger Höhe
Landesrundfunkanstalten wie der RBB, der SWR oder der MDR und die dazugehörigen Regionalsender 8,41 Euro
ZDF und die dazugehörigen Sender wie 3Sat, ZDFneo oder Phoenix 4,32 Euro
ARD 3,96 Euro
Deutschlandradio 0,48 Euro
Landesmedienanstalten 0,33 Euro

Was passiert, wenn die GEZ nicht gezahlt wird?

Grundsätzlich muss jede gemeldete Wohnung in Deutschland Rundfunkgebühren bezahlen. Die staatlichen Rundfunkanstalten sind außerdem gesetzlich dazu verpflichtet, die fälligen Rundfunkbeiträge einzutreiben.

Zugleich besteht in Deutschland eine Meldepflicht und die Rundfunkanstalten gleichen die Melderegisterdaten mit den Daten der bisherigen Beitragszahler ab. Deshalb sollte sich jeder bei der GEZ anmelden, wenn er eine neue Wohnung bezieht, es sei denn, ein Bewohner zahlt bereits die Gebühr.

Wenn Sie einen Gebührenbescheid erhalten, keinen Widerspruch einlegen und nicht bezahlen, müssen Sie zunächst mit Mahnungen rechnen. Denn in diesem Fall sind Sie ein Schuldner und die Rundfunkanstalten ein Gläubiger wie andere auch. Somit stehen den Anstalten nach mehrfacher Zahlungsverweigerung auch rechtliche Mittel wie Pfändung zur Verfügung. Im schlimmsten Fall kann Ihnen ebenfalls ein Ordnungsgeld auferlegt werden. Die Maßnahmen können schließlich bis zur Erzwingungshaft führen.

GEZ-Beiträge können auch rückwirkend bis zum 1. Januar 2013 eingefordert werden, seit die neue Regelung von einer Gebühr pro Haushalt gilt. Wer also nach einem Umzug noch keine Post vom Beitragsservice erhalten hat, sollte sich lieber freiwillig anmelden, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.

Fragen und Antworten

Vorab eine wichtige Anmerkung: Bis 2012 wurden die Rundfunkgebühren von der Gebühreneinzugszentrale – kurz GEZ – eingezogen. Die Abkürzung bürgerte sich in der Umgangssprache für die Rundfunkgebühren ein. 2013 erfolgte eine Umstellung des Bezahlmodells. Nun werden Rundfunkbeiträge und keine -gebühren mehr fällig. Heute ist der ARD ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice für deren Einziehung zuständig. Der Name „GEZ“ wird aber immer noch in der Alltagssprache verwendet. Aus diesem Grund verwenden wir in diesem Beitrag die Begriffe „GEZ“ und „Rundfunkbeitrag“ synonym.

Wer braucht keine GEZ-Gebühren zu zahlen?

Dazu gehören unter anderem Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie der Grundsicherung im Alter. Weitere Gruppen haben wir hier für Sie aufgelistet.

Gibt es eine allgemeine GEZ-Befreiung für Rentner?

Nein. Einen Antrag auf Befreiung können Rentner nur dann stellen, wenn sie Grundsicherung im Alter beziehen. Unter gewissen Umständen ist jedoch ein Härtefallantrag möglich. Mehr dazu lesen Sie an dieser Stelle.

Gibt es eine GEZ-Befreiung bei Schwerbehinderung?

Es kommt auf die Art sowie den Grad der Behinderung an. So können taubblinde Personen sowie Bezieher von Blindenhilfe eine Befreiung von den Rundfunkbeiträgen beantragen. Eine Ermäßigung kommt für Menschen in Frage, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ eingetragen ist. Mehr zur Ermäßigung finden Sie hier. 

Wie können Sie sich von den GEZ-Beiträgen befreien lassen?

Hierzu müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen. Informationen dazu finden Sie hier.

Für wen kommt eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag in Frage?

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
Beitrag für ARD, ZDF & Co.: Eine Befreiung ist in gewissen Fällen möglich.

Der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro pro Monat (Stand 04/2021) stellt für viele Menschen eine finanzielle Belastung dar. Aus diesem Grund können sich gewisse Personengruppen von der Zahlung des GEZ-Beitrages befreien lassen. Dazu gehören unter anderem die folgenden:

  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) bzw. Sozialgeld
  • Bezieher von Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt)
  • Bezieher der Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung
  • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Personen, die BaföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungsbeihilfe erhalten und nicht mehr bei den Eltern leben
  • Taubblinde Personen und Empfänger der Blindenhilfe
  • Volljährige Personen, die in einer stationären Einrichtung leben
  • Bezieher von Pflegegeld nach den jeweiligen Landespflegegeldgesetzen
  • Sonderfürsorgeberechtigte

Kommt für Sie keine Befreiung in Frage und Sie zahlen die Rundfunkbeiträge nicht, dann häufen Sie GEZ-Schulden an. Der Beitragsservice kann diese im Rahmen einer Zwangsvollstreckung eintreiben.

Wie hoch ist die Einkommensgrenze bei der GEZ für die Befreiung?

Sie beziehen keine Sozialleistungen, verfügen aber über ein geringes Einkommen? In gewissen Fällen können Sie sich deshalb von der Zahlung der GEZ-Beiträge befreien lassen. Das ist möglich, wenn Ihr Einkommen den sozialrechtlichen Regelsatz um maximal 17,50 Euro übersteigt.

Damit Sie die Befreiung von den GEZ-Beiträgen aus diesem Grund beantragen können, müssen Sie jedoch zusätzlich einen Bescheid einer Sozialbehörde einreichen. Diesem muss zu entnehmen sein, um welchen Betrag Ihr Einkommen den Regelsatz übersteigt.

Warum muss ich die GEZ zahlen, obwohl ich keinen Fernseher habe? Die Zahlung des Rundfunkbeitrags ist nicht an die Anwesenheit von Geräten gekoppelt. Vielmehr wird für jede Wohnung der Beitrag fällig – auch wenn sich dort kein Radio oder Fernsehgerät befindet. Dass dies verfassungsgemäß ist, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Juli 2018 bestätigt (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags für bestimmte Personengruppen

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
Seit 2013 heißt es offiziell nicht mehr Rundfunkgebührenbefreiung, sondern Rundfunkbeitragsbefreiung.

Andere Personengruppen können zwar keine vollständige GEZ-Befreiung, aber eine Ermäßigung der Beiträge auf aktuell 5,83 Euro monatlich (Stand 04/2021) beantragen. Dazu gehören:

  • Blinde bzw. sehbehinderte Menschen (Grad der Behinderung von mindestens 60 aufgrund der Sehbehinderung)
  • Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die nicht mehr ständig an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können
  • Gehörlose oder hörgeschädigte Menschen, die sich auch mit Hörhilfen nicht mehr ausreichend verständigen können

Wie bekomme ich eine GEZ-Befreiung?

Möchten Sie in puncto Rundfunkbeitrag eine Befreiung erhalten, müssen Sie beim Beitragsservice einen entsprechenden Antrag stellen. Diesen können Sie online ausfüllen. Im Anschluss drucken Sie diesen aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen Sie dann zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise – z. B. Ihrem Hartz-4-Bescheid – an den Beitragsservice schicken.

Das für die GEZ-Befreiung auszufüllende Formular erhalten Sie zusätzlich bei der zuständigen Behörde in Ihrer Stadt oder Gemeinde – beispielsweise kann dies das Bürgerbüro oder die -beratung sein.

Können Sie die GEZ-Befreiung rückwirkend beantragen? Für das Ende der Beitragspflicht ist der Nachweis entscheidend, den Sie beim Beitragsservice einreichen. Dort ist ein Leistungsbeginn angeführt – also z. B. der Zeitpunkt, ab dem Sie Arbeitslosengeld II beziehen. Ab diesem Datum sind Sie nicht mehr beitragspflichtig. Haben Sie den Antrag auf die Befreiung von den Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen später gestellt, erhalten Sie eine Rückzahlung – jedoch für maximal drei vergangene Jahre.

Wie kann man sich von der GEZ befreien lassen?
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GEZ-Befreiung: Wann müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen?

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