Wie hoch sind die Steuerfreibeträge für Rentner?

Ein Leben lang gearbeitet. Nun folgt die Rente. Doch auch die ist steuerpflichtig. Welche Steuer anfällt und welche Freibeträge bei der Rente gelten, erfahren Sie in diesem Überblick.

28.07.2021 | von Ben Mendelson

Erst die Arbeit, dann das große Vergnügen – die Rente. Diese bekommen alle, die in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben. Menschen die zwar eingezahlt haben, aber zu wenig verdienten, erhalten seit 2021 eine Grundrente in Form eines Zuschlags. Derzeit beziehen 1,3 Millionen Deutsche diese Leistung. Andere sorgen privat vor, um im Alter weiterhin ein regelmäßiges Einkommen zu haben.

Allerdings handelt es sich dabei um die Brutto-Rente. Denn auf das ausgezahlte Ruhegeld kann in Deutschland Steuern anfallen. Ab welcher Rentenhöhe müssen 2021 Steuern gezahlt werden? Mit welchem Prozentsatz wird die Rente versteuert? Welche Steuerregeln gelten für die private Rente? Alle wichtigen Fragen und Antworten zur Renten-Versteuerung im Überblick.

Ist die Rente steuerpflichtig?

Ja, die ausgezahlte gesetzliche Rente kann steuerpflichtig sein. Genau wie das Gehalt ist die Rente sozialversicherungspflichtig, Rentnerinnen und Rentner zahlen also Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung. Ob Steuern gezahlt werden müssen, hängt unter anderem vom Rentenfreibetrag ab, der 2005 eingeführt wurde. Außerdem ist das Jahr des Renteneintritts relevant sowie für jedes Rentenjahr der jeweilige Steuerfreibetrag. Im Folgenden werden die Begriffe kurz erklärt.

Im Mai 2021 warnte der Bundesfinanzhof in einem Urteil vor einer Doppelbesteuerung von Rentenbeiträgen künftiger Renten-Jahrgänge. Dabei geht es darum, dass der Rentenfreibetrag sukzessive sinkt und ein immer höherer Anteil der Rente steuerpflichtig wird.

Es kann aber sein, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig nicht alle Rentenbeiträge während ihres Berufslebens von der Steuer absetzen können. Dann würde ihre Rente also doppelt besteuert, was verfassungswidrig wäre. Hintergründe zum Urteil werden in diesem Artikel erklärt.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag beschreibt den Anteil der Brutto-Rente, der steuerfrei ist. Der Prozentsatz sinkt jedes Jahr, sodass ein immer kleinerer Anteil der Brutto-Rente grundsätzlich steuerfrei bleibt.

Ab 2040 wird der Rentenfreibetrag null Prozent betragen – dann ist also die Rente voll steuerpflichtig. Entscheidend für die eigene Renten-Versteuerung ist der Rentenfreibetrag zum Zeitpunkt des Renteneintritts. Ob auf die eigene Rente tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt aber auch vom aktuellen Steuerfreibetrag ab.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Für Menschen, deren Rente bis zum Jahr 2005 begonnen hat, gilt ein Rentenfreibetrag von 50 Prozent. Das heißt, dass die Hälfte ihrer Brutto-Rente steuerfrei bleibt. Für spätere Jahrgänge sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, bis der steuerpflichtige Anteil für alle Neurentner, die sich ab 2040 in den Ruhestand verabschieden bei 100 Prozent liegen wird. Im Jahr 2020 lag der Rentenfreibetrag bei 20 Prozent. Bis zum Jahr 2040 sinkt die Prozentzahl jährlich um eins. Wer etwa 2030 in Rente geht, hat einen Rentenfreibetrag von zehn Prozent, 2035 werden es noch fünf Prozent sein.

Was ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag ist für alle Steuerzahlenden gleich. Er beschreibt die jährliche Einkommenssumme, auf die keine Steuern gezahlt werden müssen. Da auch die Altersrente ein Einkommen ist, gilt der Betrag auch für Rentnerinnen und Rentner. 

Liegt die steuerpflichtige Rente über dem Steuerfreibetrag, wird die Summe, die oberhalb des Steuerfreibetrags liegt, versteuert. Allerdings wird der Steuerfreibetrag jährlich angepasst. Da sich auch die Rentenhöhe ändert, müssen einige Rentnerinnen und Rentner auch erst nach einigen Jahren Steuern auf ihre Rente zahlen.

Wie hoch ist der Steuerfreibetrag?

Der Steuerfreibetrag kann jährlich vom Bundestag geändert werden. Der aktuelle Betrag findet sich in § 34a Einkommenssteuergesetz. In der Regel wird der Steuerfreibetrag jährlich erhöht: 2018 betrug er 9000 Euro, aktuell liegt der Steuerfreibetrag für 2021 bei 9744 Euro. 2022 steigt er auf 9984 Euro. Unabhängig vom Renten-Eintrittsjahr gilt der deutsche Steuerfreibetrag in jedem Jahr für alle Menschen mit Einkommen.

Ab welcher Rentenhöhe müssen auf die Rente Steuern gezahlt werden?

Ob Rentnerinnen und Rentner auf ihre Rente Steuern zahlen müssen, hängt von ihrem Eintrittsjahr und dem damit verbundenen Rentenfreibetrag sowie mit dem jährlich angepassten Steuerfreibetrag ab.

Ein Rechenbeispiel: Wer 2020 in Rente ging, hat einen Rentenfreibetrag von 20 Prozent. 80 Prozent der Brutto-Rente sind also steuerpflichtig. Wenn diese Person aktuell genau 1000 Euro monatliche Rente bekommt, muss sie 2021 keine Steuern zahlen. Denn 80 Prozent der jährlichen Bruttorente von 12.000 Euro sind 9600 Euro. Das liegt unter dem aktuellen Steuerfreibetrag von 9744 Euro.

Wenn diese Person aber aktuell 1500 Euro monatliche Rente bekommt, liegt Rente bei 18.000 Euro pro Jahr. 80 Prozent davon sind 14.400 Euro. Damit liegt diese Rente 4656 Euro über dem aktuellen Steuerfreibetrag, und muss auf diese Summe Steuern zahlen. 

Wie hoch ist die Steuer auf die Rente?

Die Steuer auf die Rente wird je nach Rentenhöhe progressiv erhöht. Ab dem ersten Euro, der über dem aktuellen Steuerfreibetrag liegt, greift der Eingangssteuersatz von 14 Prozent. Jeder Euro, der wiederum über der nächsten Einkommensgrenze liegt, wird mit dem nächsthöheren Steuersatz belastet. Der Grenzsteuersatz steigt bis zu einem Jahreseinkommen von 57.918 Euro von 14 bis 42 Prozent. 

Konkret heißt das: Wer 2021 mehr als diese 57.918 Euro brutto Rente bekommt, muss darauf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent zahlen. Diese Beiträge sind Angaben für Einzelpersonen. Für Eheleute gilt zusammengerechnet die doppelte Summe als Grenzwert. 

Der höchste Einkommens-Steuersatz von 45 Prozent muss erst ab einer Rente von 274.613 Euro brutto gezahlt werden. Das ist die sogenannte Reichensteuer.

Müssen neben der Rentensteuer weitere Abgaben gezahlt werden?

Um die genauen Abzüge der Rente zu ermitteln, sollten Verbraucher einen Rentenrechner nutzen. Der Rentenrechner des Handelsblatts ermöglicht vor dem Ruhestand die Planung der Einzahlungen und ermittelt die Höhe der Rente. Grundsätzlich sind auch Renten sozialversicherungspflichtig.

Das heißt, dass Beiträge für die Krankenkasse und die Pflegeversicherung gezahlt werden müssen, aber keine für die Arbeitslosenversicherung. Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 auch für Renten abgeschafft. Allerdings kann noch Kirchensteuer anfallen. Wie hoch die Kirchensteuer 2021 ist und welche Vor- und Nachteile ein Kirchenaustritt hat, lesen Sie in diesem Artikel.

Steuererklärung als Rentner: Was kann abgerechnet werden?

Für Rentnerinnen und Rentner kann sich eine Steuererklärung je nach Besteuerung lohnen. Denn einige Kosten können auch während der Rente von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen etwa Spenden sowie Mehrausgaben für Krankheit und Pflege.

Außerdem gilt auch während der Rente bei Werbungskosten ein Pauschalbetrag von 102 Euro pro Jahr, der ohne Belege abgesetzt werden kann. Sollten die Werbungskosten höher liegen, müssen hierfür Belege vorhanden sein. Hierbei kann der örtliche Lohnsteuerhilfeverein oder eine Steuerberatung weiterhelfen.

Steuerfreie Renten: Welche Renten sind nicht steuerpflichtig?

Neben der Altersrente sowie der Erwerbsminderungsrente müssen Waisen-, Witwer- und Witwenrenten versteuert werden. Das gilt auch für Rentenbezüge aus einer Lebensversicherung oder eine Betriebsrente. Nicht versteuert werden müssen lediglich folgende Renten:

  • Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Schwerbeschädigten-Renten
  • Wiedergutmachungs-Renten für Unrecht im Nationalsozialismus oder der DDR
  • Kriegs-Renten

Wird auch die private Rente besteuert?

Ja, auch die private Vorsorge wird in Deutschland besteuert. Die Regeln dazu sind von 2005. Verträge, die vorher abgeschlossen wurden, sind steuerfrei – vorausgesetzt es wurden länger als fünf Jahre Beiträge eingezahlt.

Seit 2005 werden zudem Einmal-Auszahlungen steuerlich benachteiligt: Wer mindestens zwölf Jahre Beiträge eingezahlt hat und die Auszahlung frühestens mit 62 Jahren erhält, versteuert die Hälfte der Auszahlungssumme.

Wird hingegen die private Rente wie eine gesetzliche Rente monatlich ausgezahlt, ist ein geringerer Anteil der Rente steuerpflichtig. Der genaue Anteil hängt vom Alter zum Zeitpunkt der ersten Auszahlung ab. Wer mit 63 Jahren die erste monatliche Auszahlung bekommt, hat einen steuerpflichtigen Anteil von 20 Prozent der Rentenzahlungen. Bei einem Renteneintritt mit 69 Jahren liegt der steuerpflichtige Anteil bei 15 Prozent.