Wie hoch ist der Beitrag zur Berufsgenossenschaft 2022?

Ihr BG-Beitrag wird ermittelt unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs der BGHW mit dem Anteil der Lastenverteilung (Umlagesoll), des Gesamtarbeitsentgelts, der Versicherungssummen, der Gefahrklassen und des Beitragsfußes.

Die berufsgenossenschaftliche Versicherung (= gesetzliche Unfallversicherung) ist eine Pflichtversicherung, genauso wie die Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Das bedeutet: Alle, die in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis stehen, sind von Gesetztes wegen unfallversichert. Die BG-Versicherung entspricht einer Haftpflichtversicherung zugunsten der Unternehmerinnen und Unternehmer. Wenn deren Beschäftigte einen Arbeitsunfall erleiden oder sich eine Berufskrankheit zuziehen, übernimmt die BG die Entschädigungsleistungen.

Die Berufsgenossenschaften finanzieren sich ausschließlich aus den Beiträgen der Unternehmer. Im Gegenzug dafür entlasten die Berufsgenossenschaften die Unternehmen von ihrer Haftpflicht bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten. Darüber hinaus verwenden wir die Beiträge für die Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben, wie zum Beispiel die Förderung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes und für die Kosten der Rehabilitation und Entschädigung von Verletzten.

Beitragshöhe und Beitragsberechnung

Die Beiträge werden nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung im Umlageverfahren erhoben. Das heißt, dass nach Ablauf eines Kalenderjahres alle Aufwendungen erfasst und nach Abzug der Verwaltungseinnahmen auf die beitragspflichtigen Unternehmen umgelegt werden.

Der Umlagebeitrag setzt sich zusammen aus der Hauptumlage und der Lastenverteilung nach Neurenten und Entgelten.

Hauptumlage

Der Beitragsanteil für die Hauptumlage für das Unternehmen richtet sich nach dem Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten und Aushilfen, nach der Gefahrklasse des Gefahrtarifs und dem Beitragsfuß. Hierfür ergibt sich folgende Formel:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Gefahrklasse × Beitragsfuß / 100

Mithilfe der Gefahrklassen werden die unterschiedlichen Risiken der einzelnen Gewerke berücksichtigt. Ein Beispiel: Im Beitrag für Reinigungskräfte ist ein geringeres Unfallrisiko einkalkuliert als bei Zimmererarbeiten.

Der Beitragsfuß spiegelt die Aufwendungen der BG BAU wider und wird vom Vorstand jedes Jahr neu festgesetzt. Für das Jahr 2020 beträgt der Beitragsfuß 0,4100.

Der Mindestbeitrag für die BG BAU beträgt jährlich 100 Euro.

Lastenverteilung nach Neurenten und Lastenverteilung nach Entgelt

Unter den Berufsgenossenschaften gibt es einen Solidarausgleich - die Lastenverteilung. Daher muss die BG BAU zusätzlich zum sogenannten Hauptumlagebeitrag auch einen Beitrag zur Lastenverteilung, zusammengesetzt aus der Lastenverteilung nach Neurenten und nach Entgelten, erheben.

Die Lastenverteilung nach Neurenten (LVN) errechnet sich wie die Hauptumlage:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Gefahrklasse × Beitragsfuß (LVN) / 100

Die Lastenverteilung nach Entgelt (LVE) berechnet sich wie folgt:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Beitragsfuß (LVE) / 100    

Bei der Lastenverteilung nach Entgelt gilt ein Freibetrag auf das Bruttoarbeitsentgelt (229.500 Euro je Mitgliedsunternehmen im Jahr 2020).

Für das Jahr 2020 wurde der Beitragsfuß (LVN) für die Lastenverteilung nach Neurenten auf 0,0280 und der Beitragsfuß (LVE) für die Lastenverteilung nach Entgelten auf 0,2030 festgesetzt.

Beispiel einer Beitragsrechnung

Der Beitrag für 30.000 Euro Bruttoarbeitsentgelt in der Tarifstelle 100 - Hochbau mit der derzeit gültigen Gefahrklasse 12,58 berechnet sich für das Jahr 2020 wie folgt:

Hauptumlage:

30.000 Euro × 12,58 × 0,4100 / 100 = 1.547,34 Euro

Lastenverteilung nach Neurenten:

30.000 Euro × 12,58 × 0,0280 / 100 = 105,67 Euro

Die Lastenverteilung nach Entgelten entfällt, da das Bruttoarbeitsentgelt unter dem Freibetrag liegt.

Es ergibt sich ein Umlagebeitrag in Höhe von:

1.547,34 Euro + 105,67 Euro = 1.653,01 Euro.

Beitragsbescheid und Beitragsvorschüsse

Die beitragspflichtigen Unternehmen erhalten einmal jährlich – in der Regel im April – einen Beitragsbescheid für das vergangene Kalenderjahr.

Im jeweils laufenden Jahr zahlen Unternehmen Beitragsvorschüsse auf die voraussichtlich anfallenden Beiträge. Die gezahlten Vorschüsse werden in voller Höhe auf den nach Ablauf des Umlagejahres endgültig festgesetzten Beitrag angerechnet.

Die Vorschüsse sind grundsätzlich alle zwei Monate als Rate fällig, genauer gesagt am 15. Januar, 15. März, 15. Mai, 15. Juli, 15. September und 15. November.

Umlagen für arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2, ist der Unternehmer verpflichtet, Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte zu bestellen. Hierfür hat die BG BAU den Arbeitsmedizinisch-Sicherheitstechnischen Dienst (ASD der BG BAU) mit verschiedenen Betreuungsmodellen eingerichtet.

Die Finanzierung des ASD der BG BAU erfolgt über eine eigenständige Umlage. Der Beitrag setzt sich aus einem steuerpflichtigen und einem steuerbefreiten Teil zusammen.

Der Nettobeitrag berechnet sich wie folgt:

Bruttoarbeitsentgelt der Beschäftigten × Beitragsfuß / 100

Der Beitragsfuß ist je nach Betreuungsmodell und gegebenenfalls Betreuungsgruppe unterschiedlich.

Für die Regelbetreuung für bis zu zehn Beschäftigte erhebt die BG BAU zusätzlich einen Grundbeitrag in Höhe von 165 Euro (netto).

Die Berufsgenossenschaft (BG) ist als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung Teil der deutschen Sozialversicherung. Im Falle eines Arbeits-/Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit sind die Beschäftigten eines Unternehmens versichert und haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.

Welche Leistungen erbringt die BG im Versicherungsfall?

Nach Arbeits- und Wegeunfällen sowie bei anerkannten Berufskrankheiten haben Versicherte Anspruch auf ambulante und stationäre Heilbehandlung. Nach schweren Unfällen beginnen parallel Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung. Daneben sichert die BG ihre Versicherten finanziell ab. Dies geschieht durch die Geldleistungen: Verletztengeld, Übergangsgeld und Rente. mehr

Muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft anmelden?

Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sich innerhalb von einer Woche nach Eröffnung des Betriebes bei der BG anzumelden: Online-Anmeldung

Kann ich mich auch bei einer anderen Behörde anmelden und reicht das aus?

Die Anmeldung gilt als erfüllt, wenn das Unternehmen beim zuständigen Gewerbeamt innerhalb einer Woche nach Beginn angemeldet wird.

Wer ist durch die BG versichert?

Grundsätzlich sämtliche Arbeitnehmer, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen, einschließlich Aushilfen, geringfügig beschäftigte Personen, Auszubildende, unter bestimmten Voraussetzungen auch Praktikanten.

Ist der Unternehmer auch versichert?

Unternehmerinnen und Unternehmer aus Betrieben der Bereiche Feinmechanik und Elektrotechnik  sowie Energie und Wasserwirtschaft sind versicherungsfrei. Für diesen Personenkreis besteht aber die Möglichkeit, eine freiwillige Versicherung abzuschließen. Unterlagen hierzu erhalten Sie auf Anforderung über unser Service-Center telefonisch unter 0221 3778-1800. mehr

Unternehmerinnen und Unternehmer der Bereiche Textil und Bekleidung sowie Druck und Papierverarbeitung unterliegen der Pflichtversicherung. mehr

Wer kann sich freiwillig versichern?

Unternehmer der zuvor genannten Bereiche, unternehmerähnliche Personen wie z. B. versicherungsfreie Gesellschafter einer GmbH, Komplementäre, Vorstände einer Aktiengesellschaft.

Was ist ein Gefahrtarif?

In dem Gefahrtarif werden die zur BG zugehörigen Gewerbezweige aufgeführt. In den einzelnen Gefahrtarifstellen werden Branchen mit ähnlicher Gefährdung zusammengefasst. Die dazugehörigen Gefahrklassen spiegeln den Grad der Unfallgefahr wider. Damit wird den unterschiedlichen Unfallrisiken der einzelnen Branchen Rechnung getragen.

Der ab 01.01.2021 gültige Gefahrtarif besteht aus vier Teilen: Teil I = Vorbemerkungen Teil II = Sonstige BestimmungenTeil III = Unternehmenszweige und Gefahrklassen

Teil IV = Zuordnung der Entgelte zu den Veranlagungen

Wie erfolgt die Einstufung?

Die Veranlagung eines Unternehmens zu den Gefahrtarifstellen bestimmt sich durch seine Zugehörigkeit zu einem Gewerbezweig. Diese richtet sich nach der Art der im Unternehmen hergestellten Produkte oder der Art der verrichteten Tätigkeit. Maßgebend ist der Unternehmensschwerpunkt.

Muss ich für die Mitgliedschaft zahlen?

Der Arbeitgeber zahlt einen Jahresbeitrag, sofern Mitarbeiter - hierzu zählen auch Aushilfen, Auszubildende und geringfügig beschäftigte Personen - gegen Entgelt beschäftigt werden oder eine Unternehmerversicherung besteht. Es erfolgt - im Gegensatz zu den anderen Zweigen der Sozialversicherung - keine monatliche Erhebung der Beiträge.

Warum werden die Beiträge jährlich erhoben?

Die BG hat die Beiträge so zu bemessen, dass sie die gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben decken. Die Beiträge werden daher nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung erhoben. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres können die Ausgaben, die im Laufe eines Jahres erbracht wurden, exakt festgestellt werden. Diese Kosten werden dann auf die Mitgliedsbetriebe umgelegt und in Rechnung gestellt.

Muss ich jeden Mitarbeiter namentlich anmelden?

Nein, eine namentliche oder zahlenmäßige An- oder Abmeldung ist bei unserer BG nicht erforderlich.

Wie errechnet sich der Beitrag?

Berechnungsgrundlage sind neben den Bruttoarbeitsentgelten die Umlageziffer und die Gefahrklasse. Die Berechnung des Berufsgenossenschaftsbeitrages erfolgt nach folgender Formel:

BG-Beitrag = Bruttoarbeitsentgelt x Umlageziffer x Gefahrklasse

Ist ein Unternehmen zu mehreren Gefahrtarifstellen veranlagt, werden Teilbeiträge für jede Gefahrtarifstelle berechnet und anschließend addiert. mehr

Was zählt zum nachweispflichtigen Arbeitsentgelt?

Grundsätzlich gilt: steuerpflichtiges Bruttoentgelt = nachweispflichtiges Entgelt. Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf den Entgeltkatalog.

Was ist die Umlageziffer?

Die Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung erfolgt nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Erst nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die BG ihren Bedarf ermitteln. Dieser wird dann auf die beitragspflichtigen Mitgliedsunternehmen umgelegt.

Die Umlageziffer, die jährlich neu durch den Vorstand der Berufsgenossenschaft beschlossen wird, gibt an, wie hoch der Beitrag je Euro Lohnsumme in der Gefahrklasse 1 ist. Die Höhe der Umlageziffer lässt allein noch keinen Rückschluss auf die Höhe des Beitrags zu. Die Umlageziffer ist für alle Unternehmen gleich.

Was ist eine Gefahrklasse?

Die Gefahrklasse ist eine Verhältniszahl. Hier werden Gewerbezweige mit einem ähnlichen Grad der Unfallgefahr zusammengefasst. Sie ist ein Bestandteil der Beitragsberechnung.

Was ist die Lastenverteilung?

Gemäß der Lastenverteilung tragen alle Berufsgenossenschaften die Rentenlasten für Unfälle und Berufskrankheiten gemeinsam. Die Gesamtrentenlasten der Berufsgenossenschaften werden in einen gemeinsamen Pool ausgesondert. mehr

Wann ist der Beitrag fällig?

Der Beitrag wird immer am 15. des Monats fällig, der der Bekanntgabe des Beitragsbescheides folgt.

Kann ich den Beitrag per Lastschrift einziehen lassen?

Es ist möglich, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen. Im Internet stellen wir einen Vordruck zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie die Ermächtigung auch formlos einreichen.

Was ist eine Beitragsabfindung?

Gemäß den Bestimmungen unserer Satzung hat die BG die Möglichkeit, im Falle einer Betriebseinstellung bzw. Übergabe des Unternehmens, bis zum Zeitpunkt der Änderung dem ausscheidenden Unternehmer eine Beitragsabfindung in Rechnung zu stellen. Hierdurch sollen die Beiträge sichergestellt werden. Zur Berechnung werden die Umlageziffer und die Gefahrklasse des Vorjahres herangezogen.