Wo kann ich meine alte spülmaschine entsorgen

Die Waschmaschine schleudert nicht mehr richtig und die besten Zeiten des Röhrenfernsehers sind längst vorbei. Die neuen Geräte sind bestellt, die alten gehören entsorgt. Reparieren statt Wegwerfen ist die erste Möglichkeit, die umweltfreundliche Entsorgung die zweite. Dass große Elektrogeräte nichts im Hausmüll verloren haben und schon gar nichts in der freien Natur, ist klar.
Der alte Fernseher oder der kaputte Wäschetrockner, die  für den Endverbraucher nur unnütze Staubfänger sind, sind in Wahrheit wichtige Rohstofflieferanten, die gesammelt und danach verwertet werden müssen.

Was gehört zu den großen Elektrogeräten?

Groß ist laut Elektroaltgeräte- Verordnung jedes Gerät, dessen Seitenlänge länger als 50 cm ist. Also beispielsweise Waschmaschinen, E-Herde, Bildschirmgeräte, Kühlschränke, Geschirrspüler etc.

Auch mobile, nicht eingebaute Nachtspeicheröfen fallen per Verordnung in die Kategorie „Großgeräte“. Für diese Art von Geräten möchten wir Ihnen aufgrund des in manchen Geräten enthaltenen Asbests unter folgendem Link zusätzliche Informationen geben: „Nachtspeicheröfen„.

Wo kann ich meine alte spülmaschine entsorgen

Große Elektrogeräte sind jene, deren Seitenlänge länger als 50 cm ist.

Kostenlose Rückgabe beim Neukauf

Große Elektrogeräte werden meist bestellt und dann vom Händler geliefert. Jeder Händler bzw. Lieferant ist bei Lieferung verpflichtet, zum Beispiel die kaputte Waschmaschine oder den alten Fernseher kostenlos mitzunehmen und der Verwertung zuzuführen. Dies gilt auch, wenn Geräte übers Internet bestellt werden –  in diesem Fall müssen die Verkäufer die Möglichkeit der kostenlosen Abgabe des nicht mehr gebrauchten gleichartigen Geräts bei einer Sammelstelle im Bezirk anbieten. Natürlich können auch Geräte, die über den Versandhandel bestellt wurden, kostenfrei bei den Sammelstellen abgegeben werden.

Aber auch wer seinen neuen Fernseher selbst abholt und nach Hause transportiert, kann beim Kauf eines neuen Geräts das alte direkt beim Händler zurückgeben. Dafür darf dem Konsumenten nichts verrechnet werden. Einzige Voraussetzung dafür: Die Verkaufsfläche des Geschäfts muss mehr als 150 m² betragen. Häufig bieten aber auch kleinere Geschäfte dieses Service an, obwohl für sie keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht. Nehmen kleine Geschäfte keine alten Geräte zurück, so müssen die Konsumenten darüber ausdrücklich durch eine entsprechende Beschilderung am Geschäftseingang informiert werden.

Dichtes Netz an Sammelstellen

Die zweite Möglichkeit ist die Entsorgung bei einer der mehr als 2000 kommunalen Sammelstellen, also zum Beispiel bei den Mistplätzen, Recyclinghöfen oder Abfallzentren. Informationen über die nächstgelegene Sammelstelle erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. bei unserem Sammelstellenfinder.

Die Abgabe bei der Sammelstelle ist kostenfrei. Kompetente Mitarbeiter entscheiden dort, ob das Gerät noch repariert und danach weiterverwendet werden kann oder ob es dem Recycling zugeführt wird. Von den kommunalen Sammelstellen werden die alten Geräte von registrierten Sammelbetrieben abgeholt, in Demontagebetrieben oder Behandlungsanlagen gebracht, schadstoffentfrachtet und die einzelnen wertvollen Rohstoffe weiterverwertet.