Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren

Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Diese Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die neue Führerscheinregelung bereits angenommen wird – und von wem.

Voraussetzung für die Führerscheinerweiterung

Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – vier in Theorie und fünf in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.

Was kostet die Erweiterung des Autoführerscheins?

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle – neues Passbild nicht vergessen – ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Was kostet die Versicherung einer 125er?

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Denn anders als die 16-jährigen A1- Fahranfänger stellen die über 25-Jährigen mit Fahrerfahrung im Pkw ein deutlich geringeres Risiko für die Versicherungen dar. Laut einer Vergleichsrechnung der Allianz Versicherung kostet die günstigste Haftpflichtversicherung beispielsweise für eine Honda CBR 125 jährlich etwa 47 Euro und die teuerste etwa 70 Euro. In dem Vergleich wurde davon ausgegangen, dass der Versicherungsnehmer der Halter ist und seinen Führerschein in Deutschland gemacht hat. Es gibt für die 125er (Neufahrzeug) keine Garage, und es wird von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern bei überwiegend privater Nutzung ausgegangen. Eine Vorversicherung bestand länger als fünf Jahre, und der Fahrer hat die Schadenfreiheitsklasse 13. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz- Steuer erhoben.

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Darf ich damit in Europa fahren?

Leider nicht. Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist auf Deutschland beschränkt. Man darf noch nicht einmal in Italien damit fahren, wo die (italienische) Klasse B 125er ohne jegliche Auflagen miteinschließt. Der Grund dafür: Weil sich die EU-Staaten nicht auf eine einheitliche Regelung einigen konnten, hat jedes Land die nationale Option, das Fahren von Leichtkrafträdern und -rollern mit Pkw-Lizenz zu erlauben.

Erfolg der neuen Führerscheinregelung

Die Bilanz das Kraftfahrt Bundsamts (KBA) nach zwei Jahren zeigt, dass der B196-Schein sehr gefragt ist. Im ersten Jahr nutzten bereits 77.823 Autofahrer die Möglichkeit zur Erweiterung ihres Führerscheins. Zum Stichtag 1. Januar 2022 wurden bereits mehr als 130.000 B196-Berechtigungen erworben. Insgesamt ebbte der Run auf den B196-Schein im zweiten Jahr damit etwas ab. Und auch die Neuzulassungen von Leichkrafträdern und Leichkraftrollern tragen diesem Trend Rechnung.

MOTORRAD-Podcast zu diesem Thema für Einsteiger

In diesen Bundesländern fahren bisher die meisten Autofahrer 125er

Die meisten Autofahrer, die ihren Führerschein für 125er-Bikes bis zum 1. Januar 2022 erweitert haben, registrierte das KBA für die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl dieser Länder, zeigten sich die höchsten Werte mit mehr als 350 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Hessen.

B196-Bescheinigungen beliebt bei Männer zwischen 45 – 60 Jahren

Das Interesse an dem geänderten Zugang der Fahrerlaubnis zum Führen eines Leichtkraftrades ist bei Männern mit rund 75 Prozent bisher stärker ausgeprägt als bei Frauen. Die meisten Autofahrer, die mit der 196-Bescheinigung ihren Autoführerschein für die 125-Motorräder und -Roller erweiterten, waren im Durchschnitt zwischen 45 und 60 Jahre alt. Die klassischen Neu-Biker sind also Männer mittleren Alters.

Lebensalter Männer (total 98.019) Frauen (total 33.207) Insgesamt (131.237)
bis 30 Jahre 15 % 16 % 15 %
31 bis 44 Jahre 41 % 38 % 40 %
45 bis 60 Jahre 42 % 46 % 43 %
61 Jahre und älter 2 % 1 % 2 %

Ja, ich kenne jemanden, der diese Möglichkeit genutzt hat.

Nein, mir ist niemand bekannt.

Fazit

Für Autofahrer, die schon mit dem Motorradfahren geliebäugelt haben, sich aber vor der Investition von Zeit und Geld abschrecken ließen, ist die Führerscheinerweiterung 196 eine wunderbare Möglichkeit, um auf's Motorrad zu kommen. Aber auch Pendler, die es satt haben mit dem Auto im Stau zu stehen oder öffentliche Verkehrsmittel meiden möchten, freuen sich über die pragmatische und günstige Möglichkeit, ihre Fahrerlaubnis ohne Prüfung auf 125er-Motorräder und 125er-Roller zu erweitern.

Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren
Mit dem Autoführerschein dürfen bestimmte Motorroller gefahren werden.

In vielen Fällen besteht noch immer eine große Unsicherheit darüber, mit welchen Führerscheinklassen Roller gefahren werden dürfen. Die rechtlichen Vorgaben sind mitunter sehr verwirrend. Eine wesentliche Rolle spielt u. a. das Datum des Führerscheinerwerbs. Für eine größere Transparenz finden Sie nachfolgend detaillierte Erläuterungen der gesetzlichen Vorgaben.

Inhaltsverzeichnis

Was darf mit dem Autoführerschein noch gefahren werden?

Im Führerschein der Klasse B, der zur Fahren von PKW berechtigt, sind auch die Klassen AM und L mitinbegriffen. Der Führerschein der Klasse AM erlaubt das Führen folgender Fahrzeuge:

  • Krafträder, z.B. Mofa
  • Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Mopeds, Mokicks
  • Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Trikes
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Quads (ohne Beschränkung)

Alle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und maximalem Hubraum von 50 ccm bzw. 4 kW.

Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren
Das Mofa ähnelt einem Fahrrad und soll auch auf dem Fahrradweg fahren.

Zur Führerscheinklasse L zählen diese Fahrzeuge:

  • Forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen mit Höchstgeschwindigkeit 40 km/h - kombiniert mit Anhängern mit Höchstgeschwindigkeit 25 km/h
  • Selbstfahrende Futtermischwagen und Arbeitsmaschinen, sowie Flurförderfahrzeuge (mit Anhänger) Höchstgeschwindigkeit 25 km/h und Stapler

Im Folgenden werden genauere Regelungen erläutert.

Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h

Für das Fahren von Motorrollern, die eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h aufweisen, wird kein Führerschein benötigt. Jeder, der vor dem Jahr 1965 geboren wurde, kann mit solch einem Gefährt fahren. Jüngere Verkehrsteilnehmer benötigen lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung, die bereits im Alter von 15 Jahren in einer Fahrschule erworben werden kann.

Ein Mofa-Roller ist grundsätzlich nur für eine Person zugelassen. Der Hubraum des Motors ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Mit solchen Rollern ist die Benutzung von Fahrradwegen vorgeschrieben. Nur dort, wo keine entsprechenden Fahrradwege zur Verfügung stehen, ist das Fahren auf der Straße erlaubt.

Mokickroller bis 45 km/h

Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren
Der Mokickroller darf auch mit dem Führerschein Klasse B gefahren werden.

Leistung

Etwas schneller sind sogenannte Mokickroller. Es handelt sich hierbei um den klassischen Motorroller, wie er heute vielerorts zu sehen ist. Diese dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen. Der Hubraum ist auf 50 Kubikzentimeter begrenzt. Bei Rollern mit Elektromotor entspricht dies einer Nenndauerleistung von 4 kW. Auf ihnen dürfen zwei Personen fahren.

Wer darf es fahren?

Derartige Roller dürfen auch mit einem Autoführerschein bewegt werden. Dabei spielen weder das Geburtsdatum des Führerscheininhabers, noch das Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis eine Rolle. Vorgaben zur Motorleistung existieren bei diesen Rollern nicht. Mit solchen Rollen dürfen alle Straßen außer Autobahnen genutzt werden.

Die entsprechende Fahrerlaubnis kann übrigens schon ab 16 Jahren erworben werden - es handelt sich um den Führerschein AM. Die Roller mit der obengenannten Leistung dürfen außerdem auch einen Beiwagen mitführen.

Motorroller mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter

Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren
Motorroller bis 125 ccm dürfen mit neueren Autoführerscheinen nicht mehr gefahren werden.

Am kompliziertesten sind die Bestimmungen zu Motorrollern, die einen Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern besitzen. Dazu zählen auch die älteren Leichtkrafträder mit einem Hubraum von 80 Kubikzentimetern. Personen, die ihren PKW-Führerschein vor dem 1.4.1980 erworben haben, dürfen Motorroller mit ebendiesem Schein im Straßenverkehr bewegen. Eine weitere Besonderheit ist, dass die Leistung maximal 11 kW, das sind umgerechnet 15 PS, betragen darf.

Mit allen Autoführerscheinen, die zu einem späteren Zeitpunkt ausgestellt wurden, dürfen lediglich noch Mokickroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h gefahren werden. Alternativ muss der A1 Führerschein gemacht werden, der zum Fahren von 125 ccm Krafträdern berechtigt. In ihm ist auch der AM Führerschein, der zum Fahren des Mofas berechtigt, enthalten. Der A1 Führerschein darf bereits ab 16 Jahren gemacht werden.

Größere Motorroller mit mehr als 125 Kubikzentimeter

Motorroller, die einen Hubraum von mehr als 125 Kubikzentimeter haben, dürfen nicht mehr mit einem Autoführerschein gefahren werden. Seit dem 19. Januar 2013 besteht die Option, durch eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auch solche Roller zu fahren. Das Gesetz gilt für alle Personen, die schon bis dahin berechtigt waren, einen Motorroller mit einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern zu fahren.

Wird nachgewiesen, dass über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ein solcher Roller gefahren wurde, kann durch eine praktische Fahrprüfung in einer Fahrschule die Fahrerlaubnisklasse A2 erworben werden. Diese berechtigt zum Fahren von Motorrollern mit einer Höchstleistung von 34 kW. Nach weiteren zwei Jahren kann durch eine erneute Fahrprüfung die Klasse A erworben werden. Im Volksmund heißt diese Regelung Stufenführerschein.

Dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge

Welches moped darf ich mit autoführerschein fahren
Trikes dürfen bis zu einer gewissen Leistung mit dem PKW-Führerschein gefahren werden.

Dasselbe wie für Mokickroller, gilt übrigens auch für Dreirad Roller mit gleicher Leistung. Ebenso inbegriffen sind Kraftfahrzeuge mit vier Rädern, die die bereits genannte maximale Leistung aufweisen. Ihr Gewicht darf eine maximale Leermasse von 350 kg aufweisen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Minicars.

Vierrad und Dreirad Roller dürfen also ebenfalls von jedem mit einem Autoführerschein gefahren werden, solange die Leistung den genannten Werten entspricht. Für Kraftfahrzeuge mit einer höheren Leistung als 15 kW (24 PS) muss der Führerschein vor dem 19.01.2013 erworben worden sein. Wer ihn später erworben hat, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Im Ausland braucht man für diese Fahrzeuge übrigens einen Motorradführerschein der Klasse A.

Bitte beachten: Auch wenn das Führen eines Fahrzeuges mit dem entsprechenden Führerschein erlaubt ist, sollte man nie sofort am Straßenverkehr teilnehmen, wenn man keine Fahrpraxis besitzt. Wer das erste Mal auf einem Motorroller sitzt, sollte also zuerst einige Übungsfahrten absolvieren.

Darf man einen Roller ohne Führerschein fahren? Im Ratgeber "Fahren ohne Führerschein - welche Fahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei?" erklären wir, was man auch ohne Führerschein fahren darf.

Zubehör fürs Motorrad finden

Verwandte Themen

Aktuelle Mofa und Motoroller Kleinanzeigen

Mehr Mofa und Motoroller Kleinanzeigen