Welche dokumente müssen sie mitführen wenn sie ein zulassungs

In der Alltagshektik ist das Einstecken von Führerschein und Fahrzeugpapieren schnell vergessen. Doch muss man die Dokumente überhaupt immer dabei haben?

Wer mit dem Auto unterwegs ist, sollte stets auch die notwendigen Papiere mit sich führen, rät der Tüv Nord. Zwei Dokumente müssen Autofahrer auf Verlangen bei einer Verkehrskontrolle stets vorzeigen: den Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein genannt.

Bei Nichtvorlage droht ein Bußgeld. Beide Papiere müssen außerdem laut Gesetz im Original und nicht als Kopie vorgelegt werden. Ist das Auto nachträglich technisch verändert worden, etwa durch Tuning-Anbauteile, sollte zusätzlich auch die dazugehörige Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

Die Zulassungsbescheinigung Teil 2 - früher als Fahrzeugbrief bekannt - und ein Bericht der letzten Hauptuntersuchung (HU) beziehungsweise über die Abgasuntersuchung (AU) müssen hingegen nicht mitgeführt werden. Hier gibt es laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) lediglich eine Aufbewahrungspflicht. Die Prüfberichte sind nur bei Bedarf vorzulegen, etwa bei einer Zulassungsstelle. (dpa)

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Zuletzt überprüft: 19/05/2021

Grundsätzlich müssen Sie Ihr Auto in der EU in dem Land anmelden, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben.

Es gibt keine EU-weiten Regelungen zur Fahrzeugzulassung. Die folgenden Informationen spiegeln die gängige Praxis in vielen EU-Ländern wider.

Informieren Sie sich über die Vorschriften Ihres Heimatlandes und die Vorschriften des Landes, in das Sie ziehen!

Wählen Sie ein Land:

  • Österreichatde
  • Belgien*be
  • Bulgarien*bg
  • Kroatiencren
  • Zypern*cy
  • Tschechien*cz
  • Dänemarkdken
  • Estlandeeen
  • Finnlandfien
  • Frankreich*fr
  • Deutschland*de
  • Griechenlandgrde
  • Ungarn*hu
  • Irland*ie
  • Italien*it
  • Lettland*lv
  • Litauenlten
  • Luxemburg*lu
  • Malta*mt
  • Niederlande*nl
  • Norwegennoen
  • Polen*pl
  • Portugal*pt
  • Rumänien*ro
  • Slowakei*sk
  • Sloweniensien
  • Spanieneses
  • Schweden*se

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Noch Fragen?

Zur Anmeldung Ihres Autos müssen Sie eine Reihe von Unterlagen vorlegen.

  • Nachweis und Prüfbescheinigung über die technische Überwachung
  • Zulassungsbescheinigung
  • Nachweis über die Eigentümerschaft
  • Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)
  • Nachweis über den Versicherungsschutz
  • Konformitätsbescheinigung für Neuwagen

Nachweis und Prüfbescheinigung über die technische Überwachung

Als Fahrzeugeigentümer sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Auto in verkehrssicherem Zustand zu halten sowie es vier Jahre nach Erstzulassung und danach alle zwei Jahre zur technischen Überwachung vorzuführen.

Wenn Sie in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto dorthin ummelden wollen, müssen Sie den Behörden den Nachweis erbringen, dass Ihr Auto in Ihrem vorherigen Wohnsitzland eine technische Untersuchung erfolgreich durchlaufen hat.

Die Untersuchungsintervalle können sich von EU-Land zu EU-Land erheblich unterscheiden.

Der Nachweis über die erfolgreich durchlaufene technische Untersuchung sollte in Ihrem Fahrzeug gut sichtbar angebracht sein und die Prüfergebnisse, die Identität des Fahrzeugs und das Datum der nächsten Untersuchung umfassen. Die Gültigkeit der Prüfbescheinigung sollte auch dann anerkannt werden, wenn das Fahrzeug den Eigentümer wechselt.

Zulassungsbescheinigung

Wenn Sie Ihr Auto in der EU anmelden, stellen Ihnen die Zulassungsbehörden eine Zulassungsbescheinigung aus. Diese besteht – je nach den nationalen Vorschriften in Ihrem Land – aus einem oder zwei Teilen. Die Zulassungsbescheinigung Ihres Autos muss bei Reisen oder Umzug in ein anderes EU-Land von dessen Behörden anerkannt werden. Wenn Sie Ihr Auto in ein anderes EU-Land ummelden müssen, müssen Sie den dortigen Zulassungsbehörden die Originalzulassungsbescheinigung vorlegen. Besteht Ihre Bescheinigung aus zwei Teilen, müssen Sie beide Teile vorlegen. Einige EU-Länder verlangen vor der Ummeldung Ihres Autos unter Umständen zusätzliche Unterlagen. Informieren Sie sich daher über die genauen Anforderungen in Ihrem neuen Land!

Bei Fahrten mit Ihrem Auto und Umzug ins Ausland sollten Sie stets die Zulassungsbescheinigung mitführen. Wenn die Bescheinigung aus zwei Teilen besteht, reicht Teil I aus.

Nachweis über die Eigentümerschaft

Sie müssen unter Umständen nachweisen, dass Sie rechtmäßiger Eigentümer des Fahrzeugs sind. Auf als Kaufbeleg dienenden Rechnungen muss die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Autohändlers eindeutig angegeben sein.

Nachweis über die Zahlung der Mehrwertsteuer (MwSt.)

Nationale Behörden sind berechtigt, bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs zu prüfen, ob die Mehrwertsteuer ordnungsgemäß entrichtet wurde. Es gelten unterschiedliche Mehrwertsteuerregelungen, je nachdem, ob es sich um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt und ob Sie das Auto von einem gewerblichen Händler oder einer Privatperson gekauft haben.

Für Mehrwertsteuerzwecke gilt ein Auto als Neuwagen, wenn es höchstens 6 000 km gefahren wurde ODER seit höchstens 6 Monaten in Benutzung ist. Informieren Sie sich, wo Sie für ein in einem anderen EU-Land gekauftes Auto Mehrwertsteuer zahlen müssen.

Nachweis über den Versicherungsschutz

Bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis über Ihren Versicherungsschutz vorlegen. Die Behörden müssen Versicherungen jeder Versicherungsgesellschaft akzeptieren, die

  • ihren Sitz oder eine Niederlassung in dem Land hat, in dem Sie leben;
  • zwar keine Niederlassung in Ihrem Land hat, dort jedoch zur Erbringung von Leistungen berechtigt ist.

Konformitätsbescheinigung für Neuwagen

Die Konformitätsbescheinigung wird vom Hersteller ausgestellt und weist nach, dass die technischen Merkmale des Fahrzeugs den Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben entsprechen. Dabei kann es sich um eine europäische Bescheinigung (EG) oder eine nationale Bescheinigung handeln.

EG-Konformitätsbescheinigung

Die EG-Konformitätsbescheinigung ist in allen EU-Ländern gültig. Wenn Sie für Ihr Auto eine gültige EG-Bescheinigung besitzen, dürfen nationale Behörden keine weiteren technischen Unterlagen von Ihnen verlangen – es sei denn, an Ihrem Auto wurden nach Verlassen des Werks Umbauten vorgenommen. In diesem Fall können die Behörden eine erneute technische Prüfung verlangen.

Nationale Konformitätsbescheinigung

Die nationale Konformitätsbescheinigung ist nur im Ausstellungsland gültig. Sie wird in der Regel für Busse, Lkw, Kleintransporter, Anhänger und Sonderanfertigungen, die vor Mai 2009 produziert wurden, oder Oldtimer ausgestellt.

Wenn Ihr Auto bereits zugelassen ist und Sie es in ein anderes EU-Land bringen, verlangen die Behörden in Ihrem neuen Land häufig zusätzliche technische Prüfungen oder Bescheinigungen, bevor sie Ihr Auto dort zulassen.

Die Informationen auf dieser Seite gelten nicht für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs mit Wohnsitz in der EU sowie für EU-Bürger/innen mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich. In diesen Fällen gelten die nationalen Vorschriften.

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