Sie leihen sich das Auto von einer Kollegin, welche nicht im selben Haushalt wie Sie lebt. Kurz nicht aufgepasst und schon haben Sie beim Einparken einen Schaden am Auto des Nachbarn verursacht. Show
Wenn Sie Glück haben, ist das ausgeliehene Auto Vollkasko versichert. Dann übernimmt die Vollkasko Ihrer Freundin den Schaden am geliehenen Auto. In diesem Fall übernimmt die Mobiliar über die Deckung «Gelegentlicher Lenker fremder Fahrzeuge» im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung eine mögliche Bonusrückstufung des geliehenen Autos und den verbleibenden Selbstbehalt. Der Schaden am Fahrzeug des Nachbarn ist über die obligatorische Haftpflichtversicherung Ihrer Freundin versichert. Versicherungsschutz bei gelegentlichen FahrtenFalls Ihre Freundin keine Vollkasko hat, fällt der Schaden am geliehenen Auto auf Sie zurück – ein Fall für Ihre Versicherung. Bei der Mobiliar sind solche Schäden als «Gelegentlicher Lenker fremder Fahrzeuge» in der Grunddeckung der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Deckung wird jedoch nur gewährt, wenn das Lenken von fremden Fahrzeugen wirklich «gelegentlich» ist. Das heisst bei der Mobiliar maximal 35 Tage pro Kalenderjahr. Carsharing über Plattformen: Versicherung inklusiveCarsharing-Plattformen denken in Versicherungsfragen mit. Entscheiden Sie sich, Ihr Fahrzeug über eine solche Plattform zu vermieten, müssen Sie Ihre eigene Versicherung informieren. Nutzen Sie ein fremdes Fahrzeug einer Carsharing-Plattform, ist die Versicherung meist in den Buchungsgebühren inklusive. In dieser enthalten sind eine Vollkaskoversicherung und eine Haftpflichtversicherung für Motorfahrzeuge. Diese Versicherungen schützen Vermieter und Mieter vor unerwarteten Kosten. Deckung bei Fahrten mit GeschäftsfahrzeugenSind Sie gelegentlich mit einem Geschäftsfahrzeug unterwegs, haftet die Fahrzeugversicherung des Unternehmens für allfällige Schäden. Dabei wird nicht zwischen Privat- und Geschäftsfahrten unterschieden. Mit dem geliehenen Fahrzeug im AuslandFür Reisen mit einem privat geliehenen Auto ins Ausland sind die Versicherungsgrundlagen dieselben wie in der Schweiz. Sind Sie so unterwegs, empfiehlt das Bundesamt für Strassen ASTRA, dass Sie eine Bewilligung des Besitzers mitführen. Eine Beglaubigung eines Notars ist nicht notwendig, der Stempel der Wohngemeinde auf der Vollmacht reicht aus. Entscheiden Sie sich im Ausland für einen Mietwagen, schliessen Sie die Versicherung direkt beim Vermieter ab. Falls Sie eine Fahrzeugversicherung mit der Zusatzdeckung 24 h CarAssistance Top oder eine Reiseversicherung mit der 24 h Motorfahrzeug-Assistance abgeschlossen haben, übernimmt die Mobiliar den allfälligen Selbstbehalt im Schadenfall bis 5 000 Franken. Geleaste Autos als MietwagenPrivat und direkt können auch geleaste Autos problemlos ausgeliehen werden. Das Leasing hat bei der Ausleihe keinen Einfluss auf die Versicherungslage. Anders verhält es sich bei der Vermietung über Plattformen wie 2EM. Dort empfiehlt sich eine gute Vorabklärung mit dem Leasing-Anbieter. Bei einem Unfall mit einem geliehenen Auto übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung einen Teil der Schadenskosten. Wichtig ist, dass der Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» mitversichert ist. Publiziert: 10.10.2011 um 10:01 Uhr | Aktualisiert: 07.10.2018 um 10:37 Uhr Verursachen Sie mit dem geliehenen Auto eines Bekannten einen Unfall, zahlt dessen Vollkaskoversicherung den Schaden am Fahrzeug. Wenn der Autohalter keine hat, springt hier die Privathaftpflichtversicherung ein, allerdings nur, wenn Sie den Zusatz «Führen fremder Motorfahrzeuge» mitversichert haben. Ansonsten wird Ihr Bekannter wohl verlangen, dass Sie die Kosten für die Reparatur seines Fahrzeugs tragen. Ohne Zusatz droht Bonusverlust «Gelegentlich» muss definiert sein Ist der Begriff «Gelegentlich» in den Versicherungs-Bedingungen nicht genau umschrieben, ist Vorsicht geboten. Denn in der Regel werten die Versicherungen Ausleihen, die zwei- bis dreimal pro Monat erfolgen, bereits als regelmässig. Um sicher zu sein, was als «gelegentlich» gilt, lassen Sie sich von Ihrer Versicherung eine genaue Definition geben. Alle Kommentare Einloggen und einen Kommentar schreiben... Pech gehabt. Wenn Ihr Freund mit Ihrem Auto einen Unfall gebaut hat, zahlt Ihre Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Achten Sie darauf, dass Sie nicht draufzahlen und sehen Sie zu, Ihren eigenen Schaden zu regulieren. Unfälle passieren. Ihre Freundschaft muss dies aushalten. Es sei denn, Ihr Freund hätte mit Ihrem Auto in mutwilliger Weise einen Unfall gebaut. Immer noch besser, als wenn er es für den Banküberfall von vorgestern zum Einsatz gebracht hätte, oder? Auch der Freund ist haftpflichtversichert
Schaden am Auto sofort melden
Wer den Unfall gebaut hat, ist Zeuge
Ihren eigenen Schaden am Auto regulieren
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? |