Ab wann gilt die ausgangssperre ab 22 uhr

Stand: 26.04.2021 13:45 Uhr

Seit Sonnabend gelten in vielen Teilen des Landes nächtliche Ausgangssperren. Hintergrund ist das bundesweit geltende Infektionsschutzgesetz, das nun greift.

Unter anderem in der Region Hannover, in Stadt und Landkreis Osnabrück, in Delmenhorst, in Stadt und Landkreis Oldenburg, in Peine und Stade dürfen Einwohnerinnen und Einwohner von 22 Uhr an ihre Wohnung oder ihr Grundstück nur noch in Ausnahmefällen verlassen - bis Mitternacht ist Joggen oder Spazierengehen erlaubt. Bis auf die Ausgangssperre, die bis 5 Uhr morgens gilt, ändert sich an den Regeln für die Kommunen mit hohen Inzidenzwerten wenig. Schärfer ist die "Bundes-Notbremse" zum Beispiel bei Kosmetik- und Tattoostudios sowie Massagepraxen: Diese müssen bei Inzidenzwerten über 100 wieder schließen. Frisöre dürfen offen bleiben - aber nur für Kunden mit negativem Corona-Testergebnis.

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Die aktualisierten Regeln der Landesregierung mit Änderungen zu privaten Treffen und Maskenpflicht an Schulen. Download (665 KB)

Landesverordnung angepasst

Um an die Bundesregeln anzuschließen, hat die Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst. Basis für die Regelungen und Einschränkungen sind jetzt grundsätzlich die Daten des Robert Koch-Instituts (RKI). Außerdem gelten Schnelltest-Ergebnisse nicht wie bislang zwölf Stunden, sondern 24 Stunden, wie es auch das Bundesgesetz vorsieht.

Distanzlernen ab Inzidenzwert von 100 - und Ausnahmen

Schülerinnen und Schüler gehen in Niedersachsen auch weiterhin ab einer Inzidenz von 100 wieder ins sogenannte Distanzlernen - der Bund setzt die Grenze bei einem Inzidenzwert von 165. Die Ausnahmen für Grundschulen, Schulen für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf in der geistigen Entwicklung sowie Abschlussklassen bleiben: Diese bleiben auch bei einer Inzidenz von mehr als 100 im Wechselunterricht. Ab Überschreitung des Schwellenwertes von 165 müssen zusätzlich auch die Klassen 1 bis 3 der Grundschulen in den Distanzunterricht gehen. Abgesehen davon hat das Land darauf verzichtet, eigene, strengere Regeln für die Hochinzidenzkommunen festzulegen. Das bedeutet, dass künftig auch in Kommunen mit Inzidenzwerten bis 150 Einkaufen mit Termin erlaubt ist - ab einem Wert von 100 ist allerdings ein negatives Testergebnis nötig. Die sogenannte Bundes-Notbremse ist zunächst bis zum 30. Juni befristet.

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"Bundes-Notbremse": Diese Regeln gelten

  • Strikte Kontaktbeschränkungen: Angehörige eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person treffen.
  • Nächtliche Ausgangssperre: Anders als zunächst geplant, soll nun nicht schon ab 21 Uhr, sondern erst ab 22 Uhr bis 5 Uhr in den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten eine Ausgangssperre greifen. Draußen aufhalten dürfen sich dann nur Personen, die "begründete Ausnahmen" geltend machen können - etwa zwingende berufliche Gründe oder Notfälle. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt sein.
  • Geschäfte müssen schließen - bis auf die Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien oder Apotheken. In Hochinzidenzgebieten müssen alle ausnahmsweise geöffneten Geschäfte die Anzahl der Personen in ihren Räumlichkeiten begrenzen. Im Einzelhandel soll unabhängig von der Inzidenz das Abholen bestellter Waren ("Click & Collect") sowie bei einer Inzidenz bis 150 das Einkaufen mit Test und Terminbuchung ("Click & Meet") weiterhin möglich sein. Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie die Gastronomie dürfen nicht öffnen.
  • Schulen: Präsenzunterricht ist nur dann möglich, wenn alle Schülerinnen und Schüler mindestens zweimal pro Woche getestet werden können. Nach den Bundes-Regeln ist ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht vorgeschrieben. Bei einem Wert über 165 müssen Schulen schließen und auf Distanzunterricht umstellen.
  • Arbeit: Im Infektionsschutzgesetz ist die Pflicht zum Homeoffice verankert. Arbeitgeber müssen dies anbieten, "wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". Ist kein Homeoffice möglich, müssen Arbeitgeber Tests anbieten.
  • ÖPNV: Im Öffentlichen Nah- und Fernverkehr müssen FFP2-Masken getragen werden. Einfache medizinische Masken reichen nicht mehr aus.
  • Sport: Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.

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Krisenstabs-Leiter: Spitze der dritten Welle erreicht

Derweil sieht der niedersächsische Krisenstab die dritte Pandemie-Welle offenbar weitgehend unter Kontrolle - trotz weiterhin steigender Zahlen und angespannter Lage in den Kliniken des Landes. "Die Prognose ist, dass wir die Spitze erreicht haben", sagte Stabsleiter Heiger Scholz. "Es gibt keinen Grund im Moment zur Annahme, dass wir noch eine drastische Steigerung in den Krankenhäusern sehen werden." Scholz verwies auf die landesweite Sieben-Tages-Inzidenz, die mit 125,5 am Donnerstag auf einem seit Längerem stabilen Niveau liegt.

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Corona in Niedersachsen - Aktuelle Meldungen

Dieses Thema im Programm:

Hallo Niedersachsen | 24.04.2021 | 19:30 Uhr

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